hallo leute,
hat jemand von euch erfahrungen wie GPS geräte zoll-technisch behandelt werden?
was ich hier NICHT meine ist, ein gerät im ausland kaufen und dann nach D einführen.
mir geht es mehr darum das ich schon ein gerät besitze und dieses mit auf tour nehmen möchte. so ist es mir z.B. bekannt das man ein GPS bei der einreise nach Marokko anmelden muß. auch in diversen afrikanischen, südamerikanischen oder asiatischen länder wird dies mit sicherheit unterschiedlich gehandhabt.
auch wenn man wieder zurück nach D einreist kan der deutsche zoll nach dem gerät fragen und hat man dann kein dokument oder sogar rechnung zur hand kann das erstmal zu komplikationen führen.
meine frage deshalb.
macht es sinn für ein GPS bei der ausreise aus deutschland eine ausfuhrbescheinigung zu beschaffen? und wenn ja was kostet sowas?
klar kann jetzt jemand sagen bei einem laptop oder einer fotoausrüstung etc. würde ja gleiches zutreffen. im prinzip ist das ja auch so aber beim zoll gelten diese gegenstände wohl schon als standard reisegepäck.
wie seht ihr das?
Viele Grüße,
Uwe