GPS Ausfuhrbescheinigung Zoll

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • hallo leute,


    hat jemand von euch erfahrungen wie GPS geräte zoll-technisch behandelt werden?


    was ich hier NICHT meine ist, ein gerät im ausland kaufen und dann nach D einführen.


    mir geht es mehr darum das ich schon ein gerät besitze und dieses mit auf tour nehmen möchte. so ist es mir z.B. bekannt das man ein GPS bei der einreise nach Marokko anmelden muß. auch in diversen afrikanischen, südamerikanischen oder asiatischen länder wird dies mit sicherheit unterschiedlich gehandhabt.


    auch wenn man wieder zurück nach D einreist kan der deutsche zoll nach dem gerät fragen und hat man dann kein dokument oder sogar rechnung zur hand kann das erstmal zu komplikationen führen.


    meine frage deshalb.
    macht es sinn für ein GPS bei der ausreise aus deutschland eine ausfuhrbescheinigung zu beschaffen? und wenn ja was kostet sowas?


    klar kann jetzt jemand sagen bei einem laptop oder einer fotoausrüstung etc. würde ja gleiches zutreffen. im prinzip ist das ja auch so aber beim zoll gelten diese gegenstände wohl schon als standard reisegepäck.


    wie seht ihr das?


    Viele Grüße,
    Uwe

  • Moin!


    Willkommen in Forum.


    Der deutsche Zoll dürfte wahrscheinlich das kleinste Problem darstellen. Auch ein GPS ist nichts außergewöhliches mehr und wird als normales Reisegepäck angesehen. Wenn es dann keinen besonderen Verdachtsmoment wie die mitgeführte, völlig neuwertige Originalverpackung etc, gibt, dann wird Dir dort nichts passieren. Wenn Dein GPS bereits Gebrauchsspuren hat wie meines, ist eh klar, daß es sich nicht um ein Neugerät handelt. Etwas anderes als die Umgehung von Zollgebühren wird den deutschen Zoll eh nicht interessieren.
    Mit dem Ausland ist es wieder eine andere Sache. Es gab hier Berichte über Marokko, daß viele ein solches Gerät problemlos mitgeführt haben ohne es anzumelden und andere bei der Anmeldung Probleme hatten. Gerätst Du aber erstmal als Ausländer in einen Verdacht und hast dann noch ein nicht angemeldetes Gerät dabei.......
    Ein anderes Rechtssystem im Zielland und / oder landesübliche Korrupption erschweren die Einschätzung zusätzlich.
    Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sein Gerät anmelden. Damit erspart man sich vielleicht manchen Ärger, muß dann aber vielleicht in Kauf nehmen, einiges an Formalitäten erledigen zu müssen. Im Zweifel: die Regelungen zu beachten dürfte immer angeraten sein. Also offizielle Anfragen und die Ergebnisse dokumentierbar mitführen.
    Ein weiteres Problem dürfte zunehmend die internationale Terrorbekämpfung darstellen. Je nachdem, was Du wo mit dem Gerät tust, könnte das Verdachtsmomente aufwerfen.
    Auf Kuba würde ich mich nur ungern in der Nähe von gewissen miltärischen Einrichtung mit einem GPS in der Tasche aufgreifen lassen. Ohne allerdings auch nicht.


    Sam