Tracklogs im Internet veröffentlichen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Tach zusammen,


    ich habe da mal eine Frage die ein wenig O.T. ist.


    Ich habe für ein Motorradtreffen eine Tour mit dem 2610 im Tracklog aufgezeichnet. Da ich auf der Strecke nicht immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit ;) eingehalten habe, und ich dieses Tracklog anderen zur Verfügung stellen möchte, hier jetzt meine Frage:


    Kann mir die Rennleitung einen Strick aus der Aufzeichnung drehen? Anhand der geografischen Daten und der gefahrenen Geschwindigkeiten lässt sich zweifelsfrei nachweisen, wann ich, wo, wie schnell gefahren bin.


    Hat da jemand einen Hinweis für mich?


    Gruß
    meutene

  • Hallo meutene,


    1) ohne amtlich geeichte Messinstrumente läuft (in D zumindest) erstmal gar nix!


    2) ich kann so ein Tracklog mit etlichen Mitteln editieren und da Geschwindigkeiten und auch Koordinaten, Zeiten etc. reinschreiben, wie ich lustig bin


    3) wer sagt überhaupt, dass DU da gefahren bist?


    usw. usf.


    Also keine Bange und rein ins Netz mit dem Ding!


    Gruß
    Jürgen :)

  • Zitat

    Zitat von anonymous@30.08.2005 - 09:11
    1) ohne amtlich geeichte Messinstrumente läuft (in D zumindest) erstmal gar nix!
    2) ich kann so ein Tracklog mit etlichen Mitteln editieren und da Geschwindigkeiten und auch Koordinaten, Zeiten etc. reinschreiben, wie ich lustig bin
    3) wer sagt überhaupt, dass DU da gefahren bist?
    usw. usf.


    Hallo Jürgen,


    danke für die Antwort. Das ist deine Sicht der Lage. Kann ich auch gut nachvollziehen. Aber wie sieht das ein Jurist, oder bist in der Beziehung vorgebildet/vorgeschädigt ;)


    Gruß
    meutene

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  • Hallo meutene,


    nö, ich bin kein Rechtsverdreher. Aber ich denke, hier reicht wirklich auch der gesunde Menschenverstand.


    Schau mal, selbst wenn Dir die Amtspersonen hinterherfahren, solange sie selbst keinen geeichten (!) Tacho im Fahrzeug haben, können sie Dir gar nichts.


    Und eine Tabelle mit irgendwelchen, beliebigen Zahlenwerten, mehr ist ein Tracklog doch nicht. Vor welchem Gericht sollte so etwas Bestand haben?


    Gruß
    Jürgen :)

  • Moin!


    Juristisch ist allein aufgrund Deiner veröffentlichten Trackaufzeichnung kein Ortnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Für ein solches sind geeichte Messverfahren etc notwendig. Theoretisch wäre eine Verfolgung Deiner Vergehen nicht auszuschließen, aber im Verfahren hättest Du so vielfältige Einspruchsmöglichkeiten, daß die Staatsanwaltschaft und Justiz solche Verfahren nicht eröffnet.


    Anders sähe es aber aus, wenn ein Schadenereignis (Unfall) stattgefunden hat. Dann wird die Justiz alle verfügbaren Informationsquellen nutzen und in ihrer Aussagekraft bewerten.


    Anders sieht es aber auch schon bei einer Rennleitung aus. Nach welchen Grundsätzen diese urteilt ist nicht rechtlich festgelegt.


    Möglicherweise wäre es also aus Deinem Interesse heraus sinnvoller, auf eine Veröffentlichung zu verzichten oder die Zeitwerte, aus denen die Geschwindigkeit zu ermitteln ist, aus dem Track zu entfernen.


    Übrigens: Eine Anzeige eines nachfolgenden Fahrers wg. überhöhter Geschwindigkeit wäre auch ohne geeichten Tacho möglich. Das Ganze ist nur eine Frage von der Würdigung von Beweismitteln / Zeugenaussagen und der Berücksichtigung von möglichen Fehlern von Messgeräten. Fährst Du mit einem Polizisten in Privatwagen hinter Dir, mit 100km/h durch die Stadt, dann kann es dir passieren, das man Dir nur 90km/h zugerechnet, aber das rettet Deinen Führerschein dann auch nicht mehr.
    Im Zweifel besteht durchaus die Möglichkeit, der Aussage einer Amtperson ein höheres Gewicht beizumessen und Deine Aussage könnte leicht als Schutzbehauptung gewertet werden. Wenn dann noch eine von Dir veröffentlichter Trackaufzeichnung auftaucht.....


    Merke: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.


    Sam

  • Hallo Sam,


    thanx, das nenn ich mal eine qualifizierte Antwort! Ich werde dann wohl deinen Rat befolgen und die Logdatei nicht ins Web stellen. Schließlich ist ein Tracklog ohne Angabe von Geschwindigkeit und Zeiten fast wertlos.


    Vielen Dank
    Michael

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  • Zitat

    Zitat von meutene@30.08.2005 - 15:22
    Hallo Sam,


    thanx, das nenn ich mal eine qualifiziete Antwort! Ich werde dann wohl deinen Rat befolgen und die Logdatei nicht ins Web stellen. Schließlich ist ein Tracklog ohne Angabe von Geschwindigkeit und Zeiten fast wertlos.


    Nö, verstehe ich nicht..
    Muß ich so schnell/langsam fahren wie du um die Tour zu genießen ?
    Mich interessiert bei einem Tracklog der Weg und nicht die Zeit des anderen.
    Wenn er es abgewandert ist, kann man es ja trozdem zum Motorrafahren nutzen.
    :blink: :blink:

  • Hallo ziploader,


    was die reine Streckenführung angeht, reichen die geographischen Daten sicherlich aus. Ich finde aber einen kompletten Tracklog aussagekräftiger. Hier kann ich aus den Rohdaten mehr Erkenntnisse über die Strecke bekommen. Dies trift jedoch nur auf flacheren Etappen zu. In den Bergen mit vielen Serpentinen sind die Geodaten wichtiger.


    Gruß
    meutene

  • Zitat

    Zitat von meutene@30.08.2005 - 13:22
    Hallo Sam,


    thanx, das nenn ich mal eine qualifiziete Antwort! Ich werde dann wohl deinen Rat befolgen und die Logdatei nicht ins Web stellen. Schließlich ist ein Tracklog ohne Angabe von Geschwindigkeit und Zeiten fast wertlos.


    Vielen Dank
    Michael


    Hallo,
    <unsachlichkeits mode on>
    Das ist ja wohl nicht Euer Ernst? Die Kollegen in Grün haben sicher Besseres zu tun, als in Foren rumzugraben um einen track zu finden aus dem sie, wenn sie denn die Software dafür hätten, einen potenziellen Verstoß gegen eine Verkehrsregel rausdestilieren könnten, ohne zu wissen wer da gefahren ist, ob die Werte evtl editiert sind (sind oben) usw,. usw.


    Wenn das mal nicht an Verfolgungswahn gremzt. :blink:
    <unsachlichkeits mode off>


    Letztlich muß jeder selbst entscheiden, was er ins Netzt stellt. Da ich bereits erfolglos versucht habe, meineTrack-Aufzeichnung als Entlastung in einem verfahren wg. Speeding einzusetzen, müßte im Umkehrschluß auch Dein Track nicht negativ verwendet werden dürfen.

    Freundliche Grüße
    Thomas

    Garmin V - GPSMAP 60CSx - Streetpilot 2720 - Streetpilot 2820 - Zumo 390 - GPSMAP 64s - Zumo XT

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  • Zitat

    Zitat von tschaefer_1@30.08.2005 - 16:29
    Letztlich muß jeder selbst entscheiden, was er ins Netzt stellt. Da ich bereits erfolglos versucht habe, meineTrack-Aufzeichnung als Entlastung in einem verfahren wg. Speeding einzusetzen, müßte im Umkehrschluß auch Dein Track nicht negativ verwendet werden dürfen.


    tschaefer_1
    Ich habe mich entschieden s.o. Aber dein Argument bzgl. Umkehrschluß klingt plausibel :danke:


    Gruß
    Michael

  • Zitat

    Zitat von tschaefer_1@30.08.2005 - 16:29
    Letztlich muß jeder selbst entscheiden, was er ins Netzt stellt. Da ich bereits erfolglos versucht habe, meineTrack-Aufzeichnung als Entlastung in einem verfahren wg. Speeding einzusetzen, müßte im Umkehrschluß auch Dein Track nicht negativ verwendet werden dürfen.


    Moin!


    Solche Umkehrschlüsse sind in juristischen Fragen nicht unbedingt angebracht. Letztlich entscheidet der Richter, welche Beweise er zuläßt und welche Beweiskraft er ihnen beimißt.
    Denkbar wäre zum Beispiel auch, daß nach einem Unfall Dein GPS beschlagnahmt wird, um daraus Erkenntnisse zu ziehen.
    Ob die Staatsanwaltschaft die so gewonnenen Daten in das Verfahren einbringt und ob der Richter diese Daten als Beweismittel zuläßt, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Der Richter hat da einen Ermessensspielraum.


    Sam


    P.S.
    Sicher wird niemand das Net nach Tracks durchstöbern um darauf Rückschlüsse auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ziehen.
    Die Ausgangsfrage war aber:


    "Kann mir die Rennleitung einen Strick aus der Aufzeichnung drehen? Anhand der geografischen Daten und der gefahrenen Geschwindigkeiten lässt sich zweifelsfrei nachweisen, wann ich, wo, wie schnell gefahren bin."


    Da muß man grundsätzlich feststellen, daß dieses möglich wäre.


    Aber ganz grundsätzlich sollte man sich klarmachen, daß die Daten im Internet als öffentlich anzusehen sind, und daß grundsätzlich auch Stellen mitlesen, die einem nicht immer bewußt sind. Das ist kein Verfolgungswahn. Nur gesunder Menschenverstand.

  • Zitat

    Zitat von ugly sam@2.09.2005 - 15:42


    Aber ganz grundsätzlich sollte man sich klarmachen, daß die Daten im Internet als öffentlich anzusehen sind, und daß grundsätzlich auch Stellen mitlesen, die einem nicht immer bewußt sind. Das ist kein Verfolgungswahn. Nur gesunder Menschenverstand.


    Die Öffentlichkeit der Daten im Internet ist natürlich grundsätzlich richtig. Trotzdem ist diese Diskussion im meinen Augen absurd. Da mißachtet jemand die Geschwindigkeitsbegrenzungen und geht so vorsätzlich oder zumindest fahrlässig das Risiko ein, geblitzt, kontrolliert und abkassiert zu werden. Das scheint ihm aber alles nichts auszumachen, denn erst danach macht er sich Gedanken darum, ob vielleicht jemand seine veröffentlichten Tracks analysiert, um einer Ordnungswidrigkeit (und nur um eine solche handelt es sich, wenn niemand geschädigt oder gefährdet wird) auf die Spur zu kommen. Ob diese Risikoabwägung noch was mit gesundem Menschenverstand zu tun hat, wage ich zu bezweifeln.

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  • Lieber Broesel,


    bisher wurde diese Diskussion weitgehend sachlich geführt. Was willst du mit deinem Beitrag eigentlich bewirken? Wenn du mit deinem Motorrad/Auto immer innerhalb der Strassenverkehrsordnung unterwegs bist und nie Fehler machst, Glückwunsch. Es gibt aber auch Motorradfahrer, die ohne andere zu gefährden
    zügig am Strassenverkehr teilnehmen. Falls dich das stört, ignoriere derartige Postings einfach und behalte deine Moralpredigt für dich.
    Gruß
    meutene

  • Hi Ihr !
    Find ich lustig ! Nur soviel...
    Ich bin neulich laut meines Quest 824km/h gefahren!!!!
    Mit dem Moped in der nähe vom Harz, ich meinte mich aber nördlich von Hamburg zu befinden. Sicherlich habe ich mich verfahren und mich hat ein Tiefflieger angeschoben.


    Dies könnt Ihr jetzt als Selbstanzeige werten, oder ihr landet jetzt mal wieder!!!!!

  • Zitat

    Zitat von Brandimotori@12.09.2005 - 16:14
    Dies könnt Ihr jetzt als Selbstanzeige werten, oder ihr landet jetzt mal wieder!!!!!


    Ok... bin ja schon wieder unten... :D Und viele Grüße an alle Zügigfahrer, auch wenn sie nach dem Fahren Schiss haben, ihre Tracks zu veröffentlichen... :P :bye:

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  • Zitat

    Zitat von Broesel@13.09.2005 - 16:28
    Ok... bin ja schon wieder unten... :D Und viele Grüße an alle Zügigfahrer, auch wenn sie nach dem Fahren Schiss haben, ihre Tracks zu veröffentlichen... :P :bye:


    Ich komme auch langsam wieder runter :bye:


    Danke und Gruss zurück :8
    meutene

  • Man merkt's eindeutig - das Sommerloch ist rum und das Wetter wird immer schlechter.


    So gesehen hätte dann die Polizei ne ganze Menge zu tun um alle potenziellen Verstöße zu ahnden. Man stelle sich vor was dann mit den ganzen Videos gemacht werden müßten, wenn irgendwelche Hirnverbrannten mit xxx km durch die Ortschaft brettern und anschließend im Internet veröffentlicht werden.


    Wird Zeit das das Wetter besser wird.


    :( :( :(