Hallo zusammen,
habe an meiner FJR ein 276c mittels Touratech-Halterung montiert. Das Ganze plus Basishalter, der bei ebay angeboten wird. Soweit alles prima. Frage mich nun, wie diese Einheit nun von TÜV und den Grünen gesehen wird. Hat jemand von Euch da irgendwelche Erfahrungen? Danke für eine kurze Info. Gruß Manfred G.
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Hi!
Ich hab noch nie im Leben gehört daß es damit Probleme gibt.
Bin auch schon mehrfach kontrolliert worden und die Herren bemängelten dies absolut nicht sondern interessierten sich eher dafür wie das so funzt usw...Zum TÜV habe ich noch nie die Navi montiert gehabt, ich fahre da ja auch ned mit Koffern und Topkäs hin...
Gruß Chris
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Wenn du ein Moped mit EG-Zulassung hast, muss die Halterung ein E-Prüfzeichen haben, wenn sie fest verschraubt am Moped ist. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.
Das gilt prinzipiell für alle Teile, die man ans Moped schraubt. Das GPS braucht das Prüfzeichen nicht, da es nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs ist und keine vorgeschriebene Funktion erfüllt. Alternativ kannst du die Halterung auch eintragen lassen, wie es auch für ältere Fahrzeuge notwendig ist.
Da es keine Halterungen mit EG-Zulassung gibt, bleibt nur der Weg über eine Einzelabnahme und Eintragung in den Papieren. Dabei wird der Prüfer beispielsweise die Freigängigkeit der Lenkung, die Ablesbarkeit der Instrumente und die Verletzungsgefahr an scharfkantigen Teilen überprüfen. Zumindest die Verletzungsgefahr wird man durch entsprechenden Kantenschutz minimieren müssen.
Das ist die Theorie. Ich habe bisher aber auch noch nicht gehört, dass es irgendwelchen Ärger mit nicht eingetragenen Haltern gab.
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Zitat
Zitat von chris1234@23.10.2005 - 23:33
Das GPS braucht das Prüfzeichen nicht, da es nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs ist und keine vorgeschriebene Funktion erfüllt.Hallo,
Das ist auch mein Kenntnisstand. Solch ein Gerät wird als "Gepäck" betrachtet. Und dieses muss während der Fahrt sicher verstaut sein, darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden usw.
Aber eine TÜV-Eintragung brauchst Du zum Gepäcktransport nicht!Gruss
Magnus -
Zitat
Zitat von chris1234@23.10.2005 - 23:33
Wenn du ein Moped mit EG-Zulassung hast, muss die Halterung ein E-Prüfzeichen haben, wenn sie fest verschraubt am Moped ist. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.Das scheint mir ja doch ein bisschen weit hergeholt. Wann eine Betriebserlaubnis durch eine Veränderung des Fahrzeugs erlischt, steht in § 19(2) der StVZO. Es gibt 3 Fälle: wenn die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten geändert wird und wenn durch eine Veränderung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Wird der GPS-Halter so angebaut, dass die sichere Fahrzeugführung nicht beeinträchtigt wird (er also z.B. nicht den Lenkeinschlag beeinträchtigt oder die Betätigung der Bremse behindert), trifft keiner der 3 Fälle zu (genauso wenig wie beim Anbau eines Topcaseträgers oder eines Kofferhalters). Somit erlischt dann meiner Meinung nach auch nicht die Betriebserlaubnis.
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Zitat
Zitat von Broesel@24.10.2005 - 09:09
Das scheint mir ja doch ein bisschen weit hergeholt. Wann eine Betriebserlaubnis durch eine Veränderung des Fahrzeugs erlischt, steht in § 19(2) der StVZO. Es gibt 3 Fälle: wenn die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten geändert wird und wenn durch eine Veränderung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.Wird der GPS-Halter so angebaut, dass die sichere Fahrzeugführung nicht beeinträchtigt wird (er also z.B. nicht den Lenkeinschlag beeinträchtigt oder die Betätigung der Bremse behindert), trifft keiner der 3 Fälle zu (genauso wenig wie beim Anbau eines Topcaseträgers oder eines Kofferhalters). Somit erlischt dann meiner Meinung nach auch nicht die Betriebserlaubnis.
Genau. Anbauteile wie Halterungen für Roadbook, GPS, Zusatztacho, Koffertäger, Sturzbügel, etc. brauchen natürlich keine E-Nummer und sind auch nicht eintragungspflichtig.
Wenn Sturzbügel, oder Kofferträger allerdings die Abmaße des Fahrzeugs vergrößern, dann sind sie eintragungspflichtig (hab aber noch kein Motorrad mit breiterem Träger, als Lenker gesehen...)
Koffer sind nicht eintragungspflichtig, wenn sie ohne Werkzeug abnehmbar sind (Schlüssel ist kein Werkzeug).
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Hallo,
danke Euch für die schnellen Antworten. Bei zur Zeit 130 Aufrufen scheint die Frage aber nicht ganz uninteressant. Werde die Halterung vor dem nächsten TÜV-Termin einfach abschrauben. Bin allerdings froh, dass sich offensichtlich die Grünen nicht darum kümmern. Sollte - wie oben ausgeführt - tatsächlich mit der angeschraubten GPS-Halterung die Betriebserlaubnis erlöschen dürfte man sonst sein Moped wohl stehenlassen. Wünsche Euch einen schönen Abend. Manfred G. -
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist schon ein Extrem. Aber der schon angesprochene §19 StVZO gibt mit der gummielastischen Formulierung , dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" viel Spielraum. Der Fahrer selbst ist ja auch Verkehrsteilnehmer und daher dürfen beispielsweise keine scharfkantigen Teile im "Abflugbereich" des Fahrers sein. Eine unbestückte Touratech-Halterung hat unter dem Gesichtspunkt schlechte Karten, ähnlich einer Verkleidungsscheibe ohne Kantenschutz oder Kantenverrundung.
Im Gegensatz zu Gepäckträgern kommt beim GPS noch hinzu, dass es eine Beleuchtung ohne Prüfzeichen hat. Dadurch könnte jemand auf die Idee kommen, dass eine Montage am Moped prinzipiell ausgeschlossen ist, ähnlich irgendwelcher LEDs zur Aschenbecherbeleuchtung in Pkws.
Ich glaube nicht, dass man bei einer Kontrolle oder §29-Untersuchung Schwierigkeiten bekommt, aber Möglichkeiten zur Bemängelung kann es schon geben, vor allem dann, wenn man das Gerät relativ weit oben über den Instrumenten montiert. Das Dumme daran ist, dass es sich dann nicht einfach um einen Mangel handelt, wie ein abgefahrener Reifen, sondern um eine willkürliche Veränderung des Fahrzeugs. Damit ist man dann mit drei Punkten und 50€ im Rennen. Es lohnt sich also zumindest, das ganze Geraffel ordentlich zu montieren, wenn man nicht gerne mit Leuten diskutiert, die die unbedingte Notwendigkeit eines Navis am Moped partout nicht einsehen wollen.
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Hallo zusammen,
ich war mit meiner leeren TT Halterung fürs Quest, also mit Halterung ohne Quest diesen Sommer bei der Dekra. Die Halterung hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert. Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen, daß ich die Halterung eintragen lassen muss. Die Halterung ist an meiner AT an der dünnen Querstrebe über dem Lenker befestigt und damit ungefähr auf Höhe des Tachos (ohne ihn zu verdecken).
Grüße
Stephan -
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Hi,
habe an meiner GSX 1100 E von 84 mit Pichler Verkleidung den Halter von Touratec für dem Garmin Street Pilot III dran auch noch mit selbstgebauter Halterung und war jetzt schon des öfteren beim TÜV und bin ohne Mecker durchgekommen.
Gruß DuctreiberZitatZitat von Manfred G.@24.10.2005 - 18:13
Hallo,
danke Euch für die schnellen Antworten. Bei zur Zeit 130 Aufrufen scheint die Frage aber nicht ganz uninteressant. Werde die Halterung vor dem nächsten TÜV-Termin einfach abschrauben. Bin allerdings froh, dass sich offensichtlich die Grünen nicht darum kümmern. Sollte - wie oben ausgeführt - tatsächlich mit der angeschraubten GPS-Halterung die Betriebserlaubnis erlöschen dürfte man sonst sein Moped wohl stehenlassen. Wünsche Euch einen schönen Abend. Manfred G. -
Hallo,
ich habe auch eine Weile überlegt, wie ich meinen eMap am Moped befestigen soll. Ich habe mir zu dem eMap damals auch gleich ein Softcase bestellt, das man mit Klettstreifen (wie man sie auch von Rucksäcken usw. kennt) an einem Fahhradlenker montieren kann. Ich habe mir dann ausm Baumarkt zusätzlich eine Rolle dieser Klettstreifen besorgt und zwei von den Streifen auf dem rechen Lenkerteil (BMW R1100R) über die vier Innensechskantschrauben geklebt, die größte nahezu ebene Fläche an dem Lenker...da einfach das Softcase mit eMap drauf und gut
Natürlich habe ich das Gerät während den ersten Fahrten zusätzlich gesichert....habe aber dann schnell gemerkt, dass das nicht nötig war. Wenn das Softcase dort ordentlich draufgedrückt wurde, lockerte sich der "Aufbau" auch bei etwas wilderen Fahrten nicht und war nach der Tour zu Hause noch so fest wie vor der Tour. Die Montagefläche (also die Kontaktfläche des Klettstreifens) ist ca. 4cm x 7cm und sollte aber nach ständigen gebrauch wohl mal getauscht werden, da Klettstreifen nach einer Weile an Festigkeit verlieren.Vorteil: Man kann das Gerät mit einem Griff abziehen und ist eine günstige Alternative gegenüber teuren Halterungen.
Nachteil: Im stand wackelte das Ding so sehr, das man kaum was auf dem Display erkennen konnte (Boxermotor halt), und es ist sicherlich nichts für echte "Geländejunkies", aber für die kurze Strassentour durchaus brauchbar.
Also, wer noch genug Platz am Mopedlenker hat, könnte ja mal diese Variante auf eigene Gefahr hin probieren. Bei mir hat es bislang immer ohne Probleme gehalten und das Wackeln im Stand bei laufendem Motor hat mit nicht unbedingt gestört....ist aber halt vom Motorradtyp abhängig. Achja...das Softcase hat übrigens diese Klettfläche von "Werk" aus mit dran...da musste ich nichts zusätzlich kleben.
Und gegen ein paar Klettstreifen auf dem Lenker wird der TÜV ja wohl nichts dran auszusetzen haben....die sind dann halt für ein Maskotchen auf einer Motorradtour dort aufgeklebt worden
Greetz
Bagno -
Hallo zusammen,
ist zwar schon ein wenig älter der Thread, aber hier meine Erfahrung.
Ich war vorleztes Jahr im Sommer bei der letzten Hauptuntersuchung bei der Dekra in Krefeld. Natürlich mit angebautem TT Halter für mein Garmin V und mit angebautem GPS. Man muß ja Wissen wie man da hinkommt
Der Prüfer hat schon nach dem GPS geschaut, naja vor fast 2 Jahren war das ja noch nicht so verbreitet wie jetzt.
Er sagte mir nur, das die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigt werden darf, und natürlich nicht bei der Bedienung stören darf. Der Rest währe für die TÜV Abnahme nicht interessant.
Sonst mußte ja jeder seinen angebauten Fahrrad-Digitaltacho auch abnehmen und eintragen lassen. Auch dieser hat Ihn nicht interessiert.
So long
Torsten
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Vor zwei Jahren war ich mit der FJR und damals noch dem S/W-eTrex an der Fahrradhalterung links am Lenker montiert beim örtlichen TÜV in Borken (Hessen). Der Prüfer hat sich gar nicht wieder eingekriegt und mich mit Fragen zum Gerät und seiner Benutzung förmlich gelöchert. Ich habe dann einen Vortrag über das GPS-System als solches vom Stapel gelassen, der vermutlich volkshochschulreif gewesen ist. Nach dem Mopped hat er dann gar nicht mehr geschaut und nach einer halben Stunde milde lächelnd die Plakette aufgeklebt, weil sich andere Fahrzeuge hinter uns stauten.
Zwei weitere Jahre davor, allerdings ohne GPS, mit der alten XJ900F, die ich genauso ausgestattet zehn Jahre gefahren hatte, traf ich auf einen Krümelkacker, der die Konis, die Spoilerscheibe und die Spiegler-Bremsleitungen bemerkte. Die eigentlich mitzuführenden ABEs waren natürlich schon lange den Weg in den Papierrecyklingkreislauf gegangen, hatte sich ja nie jemand dafür interessiert. Hat mich drei Tage telefonieren gekostet, bis ich alles wieder beschafft hatte und meine Plakette bei erneuter Vorführung doch noch bekam. Sonst hatte er ja auch nichts gefunden.
Es hängt also leider immer noch vom Glück ab, an wen man gerade gerät.
paul-josef
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@paul-josef
Grossartig! Wirklich schön zu sehen, dass nicht nur die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle so pingelig ist. Obwohl es natürlich wünschenswert wäre, dass auch bei diesen Stellen langsam, aber sicher gesunder Menschenverstand einkehren würde.
Dani
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Au mann, der ganze Thread ist ja ganz schönes Märchengesumse.
Wollt ihr hier Urban Legends produzieren oder über die Zulässigkeit der Halterung quatschen?Eine Eintragungspflicht oder ähnliches für eine Navihalterung ist kompletter Lötzinn.
Es ist lediglich Sorge zu tragen, dass keine scharfkantigen Teile uä. gefährdendes Verwendung findet. bei elektronischen Teilen (FEST angebaut) müssen diese e-geprüft sein (CE tuts auch). Die Anbauten im Instrumentenbereich dürfen den Blick auf die VORGESCHRIEBENEN Instrumente nicht verstellen (wenn du deinen Tageskm-Zähler nicht mehr siehst, ist das dein Ding), etwaige Beleuchtung darf keine Aussenwirkung entfalten und selbstverständlich dürfen alle anderen Funktionen nicht beeinträchtigt sein.
DAS WARS.
Das Erlöschen der BE ist an KLARE Kriterien gebunden, da ist nicht viel mit Gummi. Die Gefährdung duch eine Veränderung darf nicht nur abstrakt sein, könnte, wäre, hätte, sondern muss so konkret sein, dass ihre Verwirklichung auch anzunehmen ist. Da brauchts schon einiges.
Als Tipp für Zulassungs- und sonstige Verkehrsfragen:
http://www.verkehrsportal.de
Da hopsen kompetente Leute für solche Fragen rum.Gruss
kai -
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Zitat
Zitat von blue0711+10.02.2006 - 00:33--><div class='quotetop'>QUOTE(blue0711 @ 10.02.2006 - 00:33)</div>
Genau, das sehe ich auch so.
[QUOTE]-blue0711@10.02.2006 - 00:33
Wollt ihr hier Urban Legends produzieren oder über die Zulässigkeit der Halterung quatschen?Ach sei doch nicht so streng! Manchen gefällts ja und die Rechtslage ist eh ziemlich klar, wie Du ja selber schreibst. Dieser Winter ist eben ungewöhnlich lang und heftig, da muß man sich ja doch mit irgendwas beschäftigen. Und im Kreise Gleichgesinnter und -betroffener vielleicht etwas Nestwärme finden.
Übrigens Nestwärme, wer es noch nicht kennt:
"Personalführung ist die Kunst, den
Mitarbeiter so schnell über den Tisch
zu ziehen, daß er die Reibungshitze
als Nestwärme empfindet"paul-josef