GPS geht nicht mehr an!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    nachdem mein Geko 301 mich gut durch Nepal geführt hat, nimmt er sich eine Auszeit: Ich hatte mehrfach die Meldung "Batterie schwach" ignoriert. Dann neue Battereien eingelegt. Beim Einschalten blinkt das Display kurz auf, ist dann wieder weg. Die Batterien sind okay. Was tun? :(


    Gruß
    Adrian

    NÜVI 200w; Vista HCx; Geko 301
    TTQV4-PU

  • Wie sicher bist du, daß die Batterien voll sind ?
    Kenne den Gecko nicht.
    Gibt es eine "Resettaste" ?

  • Ich habe diese Duracell Ultra mit dem gelben Draufdrückteststreifen, der zeigt volle Pulle.
    Ob es eine Resettaste gibt? Weiß nicht!

    NÜVI 200w; Vista HCx; Geko 301
    TTQV4-PU

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  • da die Batterien offenbar ok sind sehe ich theoretisch folgende Möglichkeiten
    - gleichzeitig ist ein anderer Defekt aufgetreten
    - 'Battery low' war vielleicht nur eine Folge des Defekts (bis hin zum Kurzschluß)
    - die unwahrscheinliche Variante: Batterien falsch eingelegt
    - Ein/Ausschalter defekt
    - Kontakte verschmutzt oder sonstige Kontaktschwierigkeiten (Kontakt liegt nicht an)

  • Und hier das Ende der Geschichte: Ich habe das Gerät zum Garminhändler gebracht, bei dem ich es auch gekauft hatte. Der wollte mich erst wieder nach Hause schicken ("...selber nach München schicken..."), hat es dann aber doch entgegengenommen. Nach knapp zwei Wochen konnte ich mir das Teil wieder abholen. Den Reperaturbericht wollte mir der Händler nicht geben ("... ist doch schließlich an mich adressiert!"), ich konnte aber was von Systemreset und Wiederaufladen der Software lesen. 7 Euren für's Porto bezahlt und gut ist. Naja, bis auf die Litanei des Händlers ("... mußte zweimal telefonieren, ... verdiene kaum was an den Geräten!") <_<

    NÜVI 200w; Vista HCx; Geko 301
    TTQV4-PU

  • Zitat

    Zitat von Adrian@24.11.2005 - 15:37
    Und hier das Ende der Geschichte: Ich habe das Gerät zum Garminhändler gebracht, bei dem ich es auch gekauft hatte. Der wollte mich erst wieder nach Hause schicken ("...selber nach München schicken..."), hat es dann aber doch entgegengenommen. Nach knapp zwei Wochen konnte ich mir das Teil wieder abholen. Den Reperaturbericht wollte mir der Händler nicht geben ("... ist doch schließlich an mich adressiert!"), ich konnte aber was von Systemreset und Wiederaufladen der Software lesen. 7 Euren für's Porto bezahlt und gut ist. Naja, bis auf die Litanei des Händlers ("... mußte zweimal telefonieren, ... verdiene kaum was an den Geräten!") <_<

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  • [quote]


    das thema ist ja nun abgeschlossen (habe es zu spät gelesen), trotzdem hier noch eine Anmerkung: hatte das gleiche Problem mit einem GPSmap 60c, da genügte ein neuer Gerätesoftware-Update.


    gruss
    +gps-fan+

  • Zitat

    Zitat von Adrian@24.11.2005 - 15:37
    Den Reperaturbericht wollte mir der Händler nicht geben
    7 Euren für's Porto bezahlt und gut ist.


    Bestand denn noch Gewährleistung für das Gerät? Dann hättest Du nämlich auch die 7 Euro für Porto nicht zahlen müssen.


    Wenn der Händler nichts an den Geräten verdient, dann soll er sie doch aus dem Angebot nehmen, das ist doch nicht das Problem des Kunden! Und bezüglich des Reparaturberichts hätte ich ihn darauf hingewiesen, daß das wohl mein letzter Besuch in seinem Laden gewesen ist, wenn er mich den nicht einsehen lässt. Schon der Versuch, mich abzuwimmeln, hätte mich ziemlich verstimmt. Das Verbraucherrecht ist da ganz eindeutig.


    paul-josef

  • Na sowas, Händler gibt's :blink:
    Und dann wundern sie sich, wenn die Kunden auf diesen "Service" pfeiffen und über's Internet den Günstigsten suchen - denn nach München/England kann ich's ohne Händlertipp senden (wenn ich das Porto auch zahlen muß, wenn er's sendet).


    Gruß


    PS: vielleicht wundert er sich auch gar nicht?

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

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  • Kann jetzt auch keinem empfehlen, auf alle Fälle bei einem offiziellem Garmin-Händler zu kaufen. Jedenfalls nicht bei meinem. Die Vorteile gegenüber einem Grauimport kann ich vom Service her nicht erkennen.


    @paul-josef: Das Porto hätte ich garnicht bezahlen müssen? Worauf kann ich mich da berufen?

    NÜVI 200w; Vista HCx; Geko 301
    TTQV4-PU

  • Zitat

    Zitat von Adrian@25.11.2005 - 11:58



    @paul-josef: Das Porto hätte ich garnicht bezahlen müssen? Worauf kann ich mich da berufen?


    Bin zwar nicht Paul, aber auf Gewährleistung/Garantie !

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  • Zitat

    Zitat von Adrian@25.11.2005 - 11:02
    @ +gps-fan+: Kann ich ein Software-Update bei einem ausgeschaltetem Gerät machen?



    da gibt es bei garmin genaue anleitung


    +gps-fan+

  • Zitat

    Zitat von Adrian@25.11.2005 - 10:58
    Das Porto hätte ich garnicht bezahlen müssen? Worauf kann ich mich da berufen?


    Das Gewährleistungsrecht besagt, daß der Kunde so gestellt sein muß, als ob für ihn der Schaden nicht eingetreten sei. Somit gehen auch alle Nebenleistungen, die zur Abwicklung von Austausch oder Reparatur notwendig sind, zu Lasten des Händlers.


    Grundsätzlich besteht für alle gekauften Waren, auch gebrauchte, sofern der Verkäufer ein Händler ist, eine zweijährige Gewährleistungspflicht, der er sich in keinem Fall, z.B. durch seine AGBs entziehen kann. Für gebrauchte Waren kann sie der Händler allerdings in seinen AGBs auf ein Jahr beschränken. Er ist aber immer der unmittelbare Vertragspartner und nicht der Hersteller. Es spielt also keine Rolle, was dieser für Garantien anbietet. Der Händler kann sich beim Hersteller aber schadlos halten, falls eine solche Garantie besteht.


    Ich selbst hatte vor gerade einem Jahr eine ähnliche Sache: ein gebrauchtes KFZ hatte nach nur wenigen Wochen einen kapitalen Motorschaden. Ich hatte beim Kauf eine, vom Händler vermittelte, Reparaturversicherung abgeschlossen. Diese sah aber ab einer bestimmten Laufleistung eine Selbstbeteiligung von 250 Euro vor. Der Händler hat direkt mit der Versicherung abgerechnet und forderte von mir nun diesen "Restbetrag", was ich verweigert habe. Ich habe dann, weil er gar keine Ruhe gab, bei http://www.anwalt.de ein Rechtsgutachten erstellen lassen (35 Euro) und aus diesem zitiert. Der Händler hat daraufhin seine Forderung aufgegeben.


    Die 35 Euro hätte ich natürlich von ihm einfordern können, aber dazu hätte es sicher der Klage bedurft, was ich bei diesem Betrag nicht wollte. Er argumentierte übrigens bei seiner Forderung mit einem angeblichen Wertzuwachs, da ja der Zahnriemen erneuert sei und auch der ganze Kram im Zylinderkopf. Das ist aber Unsinn, da ich das ja gar nicht bestellt hatte, ich wollte nur ein funktionsfähiges Auto. Den Wertzuwachs (Marktwert) hätte er im Prozessfall auch tatsächlich nachweisen müssen, was ihm nicht möglich gewesen wäre, da so eine Reparatur auf einen potentiellen Käufer doch eher abschreckend wirkt.


    Was in Deinem Fall Garmin in ihren Garantiebedingungen stehen hat, ist völlig unerheblich. Dein Vertragspartner ist einzig und allein der Händler. Den Begriff "Garantie" gibt es im Verbraucherrecht nicht.


    Also: lasst euch nicht abwimmeln und bleibt hartnäckig!



    paul-josef

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  • Vor gut zwei Wochen habe ich die Garmin GmbH über das Verhalten ihres Händlers informiert, per mail an "info@gps-nav.de". Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Falsche E-mail-Adresse oder dickes Fell?

    NÜVI 200w; Vista HCx; Geko 301
    TTQV4-PU

  • Zitat

    Zitat von Adrian@14.12.2005 - 14:29
    Vor gut zwei Wochen habe ich die Garmin GmbH über das Verhalten ihres Händlers informiert, per mail an "info@gps-nav.de". Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Falsche E-mail-Adresse oder dickes Fell?


    Eher desinteresse.. :bye:

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