Garmin - Garantie oder Gewährleistung

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • :bye: :bye:


    Gibt Garmin auf seine Geräte eigentlich 2 oder mehr Jahre Garantie oder gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB?


    Für eine Antwort wäre ich dankbar, da ich weder auf der Garmin- noch auf der Comkor-Seite Angaben dazu gefunden habe.


    Gruß Rainer



  • moin moin!
    und wie ist es mit geräten,die im fernen ausland gekauft wurden,aber mit garantiekarte???(garmin-händler)
    mfg:mathias

  • Zitat

    Zitat von Segler2@26.12.2005 - 20:18
    Gibt Garmin auf seine Geräte eigentlich 2 oder mehr Jahre Garantie oder gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB?


    Grundsätzlich sind das zwei verschiedene Sachen, mal unabhängig davon ob man das Garantie oder Gewährleistung nennt.


    Man muss unterscheiden zwischen der freiwilligen Herstellergarantie und der hier in Deutschland vorgeschirebenen Händlergarantie.


    Die Bestimmungen der freiwilligen Herstellergarantie stehen hier auf der Herstellerseite:
    http://www.garmin.com/support/warranty.html
    Gleich erster Absatz: 1 Jahr


    Wenn man das Gerät aber bei einem deutschen Händler kauft, dann gelten die 2 Jahre nach deutschem Recht. Dafür muss aber der Händler gerade stehen. Das heisst wenn das Gerät nach 18 Monaten kaputt ist, dann ist auf alle Fälle die erste Anlaufstelle der Händler, und nicht GARMIN.


    mfg
    JLacky

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  • Zitat

    Zitat von JLacky@26.12.2005 - 21:11
    Wenn man das Gerät aber bei einem deutschen Händler kauft, dann gelten die 2 Jahre nach deutschem Recht.


    Das stimmt. Tritt der Defekt aber nach 6 Monaten auf, mußt du Beweisen, daß der Fehler schon vorher vorhanden war. Und das wirst du nur mit Gutachter usw. machen können. Praktisch ist eigentlich alle wie schon früher, bis 6 Monate muß der Händler umtauschen / reparieren, danach hast du Pech gehabt und kannst nur hoffen, daß der Hersteller kulant ist. Im Falle Garmin sehe ich da aber eigentlich keine Probleme :)


    Olmimoe

  • Zitat

    Zitat von olmimoe@26.12.2005 - 21:30
    Das stimmt. Tritt der Defekt aber nach 6 Monaten auf, mußt du Beweisen, daß der Fehler schon vorher vorhanden war. Und das wirst du nur mit Gutachter usw. machen können. Praktisch ist eigentlich alle wie schon früher, bis 6 Monate muß der Händler umtauschen / reparieren, danach hast du Pech gehabt und kannst nur hoffen, daß der Hersteller kulant ist. Im Falle Garmin sehe ich da aber eigentlich keine Probleme :)


    Olmimoe


    Tja, bin ich wohl ein paar Minuten zu spät gekommen.


    Leider kann ich den Beitrag nur bestätigen: Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um.


    Gruß,
    Mattes

  • vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir bei meiner Frage aber nicht weiter.


    Was macht Garmin in Deutschland, Garantie oder Gewährleistung?


    Gruß Rainer

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  • Zitat

    Zitat von Segler2@26.12.2005 - 21:43
    Was macht Garmin in Deutschland, Garantie oder Gewährleistung?


    GARMIN in Deutschland macht überhauptnichts, weil es kein GAMRIN in Deutschland gibt :excl:


    Die einzige GARMIN-Niederlassung in Europa ist in England.


    Also tritt zunächstmal wenn man das Gerät in Deutschland gekauft hat, die 2 Jährige Gewährleistung des Händlers ein.


    Es sein den man kauf ein Geräte in Deutschland, und ist im Ausland wenn das Gerät einen Defekt hat. Dann kann man einen örtlichen GARMIN-Händler aufsuchen oder eine nationale GARMIN-Niederlassung und die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, wenn der Defekt innerhalb der ersten 12 Monate eintritt.


    Wenn Du aber wissen willst wie sich die GPS-GmbH als Betreiber der Seite http://www.garmin.de verhält, so kannst Du das hier nachlesen:
    http://www.garmin.de/Service.php


    Und hier gibt es noch weiterführende allgemeine Infos zu diesem Thema: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm


    mfg
    JLacky

  • Zitat

    Zitat von Segler2@26.12.2005 - 21:43
    vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir bei meiner Frage aber nicht weiter.


    Was macht Garmin in Deutschland, Garantie oder Gewährleistung?


    Gruß Rainer


    Also wenn Du die GPS-Gmbh, den offiziellen Distributor in Deutschland meinst:


    NIX


    siehe: http://www.garmin.de/Service.php


    D.h. bei einem, bei einem offiziellen Garmin Händler, in Deutschland gekauften Gerät greift deutsches Recht (s.o.).


    Gruß,
    Mattes


    Upps, bin ich schon wieder zu spät gekommen <_< .


  • Genau das wollte ich wissen, nicht mehr und nicht weniger. DANKE :8


    Gruß Rainer

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  • Moin,


    alles ganz schön ,aber wir leben doch in Europa.... Eigentlich müsste ich doch mit einen in Eurpoa gekauften Gerät , in jeden Land in Europa die Garantie bekommen ,macht Garmin aber nicht (GPS Gmbh)!!!


    Aussage GPS GmbH: "die GPS GmbH verkauft nur an Fachhändler. Sie könnten also nur ein Gerät kaufen welches von einem unserer Fachhändler stammt.
    Ich empfehle Ihnen das Gerät in dem Land zu kaufen in welchem Sie sich die meiste Zeit des Jahres aufhalten.
    Im Falle eines Problems muss das Gerät also über den Fachhändler an uns eingeschickt werden. Der Rückversand durch uns kann nur an eine Adresse innerhalb Deutschlands erfolgen."


    Gruß duca

  • Zitat

    Zitat von duca@14.02.2006 - 20:12
    in jeden Land in Europa die Garantie bekommen


    Es gibt nicht die Garantie, sondern es gibt zwei verschiedene Garantiearten.


    1. Die gesetzliche Garantie
    2. Die freiwillige Herstellergarantie von GARMIN


    Zitat

    macht Garmin aber nicht (GPS Gmbh)!!!


    Für die gesetzliche Garantie ist der Händler zuständig, für die freiwillige Garantie der Hersteller.


    Die GPS-GmbH ist weder der Händler der an Endkunden verkauft, noch ist die GPS-GmbH der Hersteller. Also handelt die GPS-GmbH bisher völlig korrekt.


    Die einzigen die hier nicht korrekt handeln, sind manche Kunden die wie die Motten auf das Licht, auf Billigangebote aus dem Ausland fliegen, und dann glauben das sie den vollen Garantieservice nach deutschem Recht erhalten.


    Das ist aber kein typisches GPS/GARMIN Problem. Vor einigen Wochen ging doch mal eine Meldung rum, das z.B. (ich glaube es war SAMSUNG) die volle Garantieabwicklung von LCD-Monitoren verweigert, die nicht offizell von SAMSUNG nach Deutschland importiert wurden, sonder über Billigimportwege nach Deutschland kammen. Nur weill jetzt SAMSUNG auch eine Herstellerniederlassung in Deutschland hatte, hat sich SAMSUNG bereit erklärt, für diese Geräte die nur ein jährige freiwillige Herstellergarantie zu übernehmen.


    Also bei Garantie immer darauf schauen wo das Geräte gekauft wurde (Händler/Land) und ob man die gesetzliche Garantie oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen will.


    mfg
    JLacky


  • Aber...


    ein Beispiel, wenn ich ein Motorrad kaufe ( in Europa) ,so habe ich in jeden Land von Europa ,die gestzliche Garantie,sie müssen es ! Ganz egal in welchen Land (Europa) ich gekauft habe ,und das ist gut so!


    Warum nicht bei garmin????

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  • Zitat

    Zitat von duca@15.02.2006 - 11:34
    Aber...


    ein Beispiel, wenn ich ein Motorrad kaufe ( in Europa) ,so habe ich in jeden Land von Europa ,die gestzliche Garantie,sie müssen es ! Ganz egal in welchen Land (Europa) ich gekauft habe ,und das ist gut so!


    Warum nicht bei garmin????


    Sorry, aber aufgrund welcher Rechtslage?
    Du verwechselst da immer wieder die Begriffe Gewährleistung (= gesetzliche Pflicht des Verkäufers) und Garantie (= eine freiwillige oder vertragliche Verpflichtung).


    Gerade bei Motorrädern(FJR) weiss ich von einem Kollegen, der eien FJR bei einem grauen Händler erworben hatte. Da dieser Pleite gemacht hat, ist der Kollege auf einer Reparatur der Ventile für 2000 Euro sitzen geblieben. Yamaha Deutschland verweigert hier - zu Recht- Garantieleistungen und Kulanz.


    Das, was du meinst , hat einen anderen Hintergrund; da hatten Leute Autos bei offiziellen Vetragshändlern in Österreich oder Italien zu wesentlich günstigeren Preisen erworben und nach Deutschland reimportiert. (Wohlgemerkt: offizielle Vertragshändler), und (ich glaube VW) wolte trotzdem die zugesagte europaweite Garantie nicht gewähren; diese Einschränkung wurde ihnen aber gerichtlich verboten.

    Wenn also die GPS GmbH klipp und klarsagt,dass sie Geräte mit US-Map oder bei Online-Auktionen erworbene nicht repariert, austauscht und keinerlei Garantie übernimmt, ist das ihr gutes Recht.
    Du als Käufer musst dich immer an den Verkäufer halten, und wenn der halt in Honkgong, Litauen oder was weis ich wo sitzt - das wusstest du doch vorher.


    Ich erwarte halt von meinem Fachhändler Beratung vor und nach dem Kauf, Unterstützung, Gewährleistung und eventuell auch Kulanz - und das gibts nun mal nicht umsonst.


    Gruss
    Michael
    :bye:

  • Zitat

    Zitat von mhitzler@15.02.2006 - 11:55
    Sorry, aber aufgrund welcher Rechtslage?
    Du verwechselst da immer wieder die Begriffe Gewährleistung (= gesetzliche Pflicht des Verkäufers) und Garantie (= eine freiwillige oder vertragliche Verpflichtung).


    Genau:
    Diesem geht ein Urteil vor vielen Jahren gegen VW voraus, das sie verpflichtet hat auch hier (damals noch) Garantie zu leisten !


    Und bei Fahrzeugen ist das anders..
    Das ist der Hersteller egal wo gekauft Gewährleistungsplichtig.
    Das aber vieles auf Kulanz gemacht wird, sind deutsche Händler nicht kooperartiv, wenn das Fahrzeug ein Reimport ist.

  • Zitat

    Zitat von ziploader@15.02.2006 - 15:12
    Genau:
    Diesem geht ein Urteil vor vielen Jahren gegen VW voraus, das sie verpflichtet hat auch hier (damals noch) Garantie zu leisten !


    Und bei Fahrzeugen ist das anders..
    Das ist der Hersteller egal wo gekauft Gewährleistungsplichtig.



    Nein und falsch.
    Sorry, aber für die Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig. Also in der Regel ein Autohändler. (ausser du hast das Fahrzeug direkt vom Hersteller gekauft).


    Das ist übrigens auch dann wichtig, wenn man das gekaufte Gut zurückgeben möchte. (Wandlung) Das geht normalerweise nur gegenüber dem Verkäufer.


    schaut mal hier
    http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufr...ie/garantie.htm
    Michael

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  • Zitat

    Zitat von duca@15.02.2006 - 11:34
    ein Beispiel, wenn ich ein Motorrad kaufe ( in Europa) ,so habe ich in jeden Land von Europa ,die gestzliche Garantie,sie müssen es ! Ganz egal in welchen Land (Europa) ich gekauft habe ,und das ist gut so!


    Sehr schönes, völlig falsches Beispiel!


    Erstens hast Du nicht überall in Europa die gesetzliche Garantie/Gewährleistung, sondern nur beim dem Händler wo Du es gekauft hast.


    Zweitens ist die Kfz/Motorrad-Geschichte eine völlig andere Baustelle. Hier hast Du nämlich zum Teil noch herstellergebundene Händlerketten. Und da sind die örtlichen Händler zum Teil noch vertraglich Verpflichtet untereinander die freiwillige Herstellergarantie abzuwicklen. Das heisst, wenn Du bei bei einem deutschen BMW-Händler ein Motorrad kaufst, und das geht dir nach 7 Monaten in Spanien kaputt. Dann wird der örtliche spanische BMW-Händler natürlich eine Garantiereparatur ausführen. Er führt die Garantiereparatur aber nicht aus, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist, sondern weil er eine vertragliche Vereinbarung mit BMW hat. Das heisst Du bekommst dann in dem Fall die freiwillig Herstellergarantie, und nicht die deutsche Händlergarantie.


    Zitat

    Warum nicht bei garmin????


    Wieso, GARMIN macht das doch genauso. Nur hast Du bei GARMIN halt nicht in jedem Land mehrere Niederlassunge oder Vertragswerkstätten, sondern GARMIN hat nur eine einzige Niederlassung in Europa, nämlich in England.


    mfg
    JLacky


  • Hier geht´s ja munter zur Sache mit den Verwechselungen! :)


    Da ich mir gerade ein GPSMap 60CX bestellt habe, kann ich vielleicht in meinem ersten Post gleich etwas Sinnvolles beitragen. Ich habe mich für das deutsche, teurere Gerät entscheiden, denn nur ein Vertragshändler der GPS GmbH gewährleistet die Herstellergarantie. Bei einem offiziellen Garminhändler in Deutschland gekauften Gerät hast du also die Herstellergarantie (Ansprechpartner ist der Händler, Garantieleistender ist der Hersteller) und die ges. Gewährleistung des Händlers.


    Bei einem in Deutschland gekauften Gerät aus den USA hast du die ges. Gewährleistung des Händlers mit der oben beschriebenen problematischen Beweislage, aber keine Garantie des Herstellers. Bei einem in den USA gekauften Gerät hast weder noch.


    Grüße, Uwe

  • Zitat

    Zitat von UweR@15.02.2006 - 16:37
    Hier geht´s ja munter zur Sache mit den Verwechselungen! :)


    Bei einem in Deutschland gekauften Gerät aus den USA hast du die ges. Gewährleistung des Händlers mit der oben beschriebenen problematischen Beweislage, aber keine Garantie des Herstellers. Bei einem in den USA gekauften Gerät hast weder noch.


    Grüße, Uwe


    und wieder falsch. bei geräten, die nicht bei einem dt. vertragshändler gekauft wurden, wickelt garmin europe (uk) die freiwillige garantie von garmin für europa ab. egal, wo das gerät gekauft wurde. hat ja auch jlacky schon geschrieben. und ich habe das selbst schon bei 2 us-geräten problemlos durchgeführt.
    löst euch doch mal endlich von dem gedanken, daß die gps gmbh irgendwas mit garmin selbst zu tun hat. ist nur der distributor.

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  • Hallo,


    das mit dem Distrinutor habe ich schon verstanden, aber wenn du die Bewerbung der US Geräte der verschiedenen Anbieter genau anschaust, wirst du das Wort Garantie des Herstellers kaum finden, jedenfalls ist es mir so gegangen. Und ist sie nicht als zugesicherte Eigenschaft Bestandteil des Verkaufsvertrages, wird die Garantieleistung immer nur auf Kulanzbasis geleistet werden, oder?


    Grüße, Uwe

  • Zitat

    Zitat von UweR@15.02.2006 - 17:01
    Hallo,


    das mit dem Distrinutor habe ich schon verstanden, aber wenn du die Bewerbung der US Geräte der verschiedenen Anbieter genau anschaust, wirst du das Wort Garantie des Herstellers kaum finden, jedenfalls ist es mir so gegangen. Und ist sie nicht als zugesicherte Eigenschaft Bestandteil des Verkaufsvertrages, wird die Garantieleistung immer nur auf Kulanzbasis geleistet werden, oder?


    Grüße, Uwe


    also jetzt wird es ja komplett diffus. was hat eine "zugesicherte eigenschaft" in einem kaufvertrag denn mit der freiwilligen herstellergarantei zu tun? glaubst du wirklich, bloß weil ein händler dir die "herstellergarantie" zusichert, hast du darauf einen rechtsanspruch gegenüber dem hersteller? das ist garantiert nicht der fall. du hast rechtliche ansprüche immer(!) nur gegenüber deinem vertragspartner und das ist der händler, nicht der hersteller. also ist das vollkommen unerheblich, ob der händler mit herstellergarantie wirbt, oder nicht.


    ach nochwas: händler, die (z.b. auf ebay) mit "herstellergarantie" werben, wollen sich m. e. nur um ihre gesetzliche gewährleistungspflicht drücken, in dem sie ihre kunden im gewährleistungsfall auf den hersteller abschieben.