Garmin - Garantie oder Gewährleistung

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Zitat

    Zitat von UweR@15.02.2006 - 16:37
    Bei einem in Deutschland gekauften Gerät aus den USA hast du die ges. Gewährleistung des Händlers mit der oben beschriebenen problematischen Beweislage, aber keine Garantie des Herstellers.


    Falsch!


    Bei einem in Deutschland gekauften Gerät hast du IMMER die 2 Jahre gesetzliche Garantie/Gewährleistung, und zwar unabhängig davon welche Basemap oder Handbuch das Gerät hat. Und Du hast auch die einjährige freiwillige Heerstellergarantie von GARMIN.


    Das heisst, wenn das Gerät nach 8 Monaten kaputt ist, kannst Du zum Händler oder zu GARMIN-England gehen. Wenn das Gerät nach nach 14 Montaten kaputgeht ist nur der Händler zuständig.



    Zitat

    Bei einem in den USA gekauften Gerät hast weder noch.


    Auch Falsch!
    Bei einem in USA gekauften Gerät hast Du die einjährige freiwillige Heerstellergarantie von GARMIN.


    Das heisst wenn das Gerät in USA gekauft wurde, und nach 8 Monaten in Deutschland kaputt geht, ist GARMIN-England zuständig.


    Nie, aber auch wirklich nie, ist in irgendeiner Weise die GPS-GmbH (http://www.garmin.de) direkt als Ansprechpartner für Garantieansprüche zuständig. Nur wenn Du ein Gerät in Deutschland bei einem Händler gekauft hast, der das Gerät von der GPS-GmbH bezogen hatt, dann gehst Du mit dem kaputten Gerät zum Händler, und der Händler schikt das Gerät zur GPS-GmbH.


    mfg
    JLacky

  • Warum sorgt eigentlich dieses SEHR einfache Thema immer wieder für solche Diskussionen.


    Da wird von gesetzlicher Garantie und so Zeug gesprochen.


    Es gibt die gesetzliche Gewährleistung.


    Das ist eine Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und niemand anderem sonst. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, daß das Gerät bei der Übergabe fehlerfrei war. In den restlichen 18 Monaten muß der Käufer beweisen, daß es bei der Übergabe fehlerfrei war. De facto ist die Gewährleistung damit auch nur 6 Monate wie früher auch. Außerdem ist "Gerät defekt -> Gewährleistung" ein Irrglaube. Das Gerät muß bei der Übergabe in Ordnung gewesen sein sonst nichts. Gewährleistung ist keine 2 Jahres Funktionsgarantie.


    Sie ist nicht übertragbar, was bedeutet, wird das Gerät weiterverkauft gibt es keine Gewährleistung mit dem ursprünglichen Händler mehr. Sondern wieder nur zwischen Käufer und Verkäufer.


    Die Garantie ist eine Vertragsbeziehung zwischen wem auch immer. Manchmal mit dem Eigentümer des Geräts und dem Hersteller. Oft mit dem Erstkäufer und dem Hersteller. Es gilt ausschließlich, was in den Garantiebedingungen steht. Nix anderes. Anspruch hat man nur darauf.


    Um es überspitzt zu sagen. Steht in den Garantiebedingungen, daß das defekte Gerät zwischen 12:00 und 12:10 Uhr bei Garmin England auf einem Bein hüpfend mit Pudelmütze auf dem Kopf abgegeben werden muß, dann ist das so.




  • Also habe ich das richtig verstanden ,falls ich ein Gerät aus den USA oder anderswo in Europa (ausser Deutschland) habe ist England zuständig und nicht die GPS Gmbh.

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  • Sorry, aber einige deiner Annahmen sind falsch.



    Richtig mit dfer Einschränkung, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche immer Vorrang haben und niemals z.b. durch AGB ausgeschlossen werden dürfen.

  • Zitat

    Zitat von mhitzler@15.02.2006 - 23:33
    Richtig mit dfer Einschränkung, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche immer Vorrang haben und niemals z.b. durch AGB ausgeschlossen werden dürfen.



    Moin,


    die Antwort ist so nicht ganz richtig; Gewährleistungsansprüche (werden durch die §§ 437 BGB ff. deklariert) dürfen durch die AGB zwar nicht ausgeschlossen werden, sie kann aber bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.


    Gruß
    Crashdax

  • Zitat

    Zitat von mhitzler@16.02.2006 - 00:33
    So nicht richtig. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf ein Mangel auf, so wird angenommen ,dass er schon bei Übergabe vorlag.


    Nein. Nur weil die Beweisführung in der Regel teuer und aufwändig ist, wird kein Händler mit Dir deswegen rumstreiten, wenn es nicht offensichtlich ist, daß man das Gerät nach der Übergabe kaputt gemacht hat. Wichtig ist immer, daß der Mangel bei der Übergabe bereits bestanden hat. Aber klar in der Realität ist das so, wie Du sagst.


    Zitat

    Du meintest sicherlich, dass es NICHT fehlerfrei war :o
    Kann man so sehen-


    Selbstverständlich. :)


    Zitat

    Richtig mit dfer Einschränkung, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche immer Vorrang haben und niemals z.b. durch AGB ausgeschlossen werden dürfen.


    Und das hat noch eine weitere Konsequenz! Hat man einmal auf die gesetzliche Gewährleistung verzichtet und stattdessen, warum auch immer die Garantie in Anspruch genommen, ist der Händler nicht mehr in der Pflicht.


    Ein Kunde hat sein Gerät zum Hersteller geschickt, was aber wohl nicht zu seiner Zufriedenheit ablief. Danach wollte er beim Händler seine Gewährleistungsansprüche geltend machen, der hat aber abgelehnt und das wurde von einem Gericht auch bestätigt.

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  • Zitat

    Zitat von duca@15.02.2006 - 20:20
    Also habe ich das richtig verstanden ,falls ich ein Gerät aus den USA oder anderswo in Europa (ausser Deutschland) habe ist England zuständig und nicht die GPS Gmbh.


    Ich kenne die internationalen Garantiekarten nicht, aber wenn da Dir irgendwas auch außerhalb des Landes in dem Du es gekauft hast, zugesichert wird und Garmin England als Ansprechpartner genannt wird, dann ja.


    Ansonsten gilt, wenn sie es machen - schön für Dich. Die GPS GmbH macht es jedenfalls kategorisch nicht.

  • Zitat

    Zitat von senderlisteffm@16.02.2006 - 09:51
    Ich kenne die internationalen Garantiekarten nicht, aber wenn da Dir irgendwas auch außerhalb des Landes in dem Du es gekauft hast, zugesichert wird und Garmin England als Ansprechpartner genannt wird, dann ja.


    Ansonsten gilt, wenn sie es machen - schön für Dich. Die GPS GmbH macht es jedenfalls kategorisch nicht.

    dazu brauchts keine garantiekarte. kaufnachweis reicht. war zumindest bei mir so.

  • Zitat

    Zitat von senderlisteffm@16.02.2006 - 09:51
    Ich kenne die internationalen Garantiekarten nicht, aber wenn da Dir irgendwas auch außerhalb des Landes in dem Du es gekauft hast, zugesichert wird und Garmin England als Ansprechpartner genannt wird, dann ja.


    Alles was man zur GARMIN-Herstellergarantie wissen muss, steht hier:


    http://www.garmin.com/support/warranty.html


    Egal wo auf der Welt man sich befindet, GARMIN wird einem dann wohl die nächstegelegenen GARMIN-Niederlassung mitteilen, wo man sein defektes Gerät hinschicken soll. Für Europa wird das wohl immer England sein.


    mfg
    JLacky

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  • Das ist ne gute Sache!!!!!!!!!!!!! :8 und so sollte es sein und nicht anderes!!!!