Den folgenden Bericht über falsche Fahranweisungen hatte ich im Herbst an Navteq gesandt:
Route geplant für Garmisch - München. Ansage auf B2 einige 100 Meter vor Kreuzung mit B23 bei Oberau: "links halten". Wenn man sich links hält kommt man zwangsweise (durchgehende Fahrbahnmarkierung) auf die B23, Richtung Ettal. Kurz vor der Kreuzung, also nachdem man schon auf der abmarkierten Spur ist, wird man aufgefordert sich rechts zu halten, also geradeaus zu fahren. wenn man sich an die Ansage hält, kann das recht gefährliche und ev. strafrechtliche Folgen haben. Im weiteren Verlauf der B2 führt die Routenplanung vor Eschenlohe auf die A95. Es erfolgt aber keine Ansage, daß man links auf die Autobahn abbiegen muß.
Aktuelle Antwort:
Bei der Überprüfung des von Ihnen geschilderten Falles stellten unsere
Mitarbeiter fest, daß kein direkter Zusammenhang zwischen der von
Ihnen beschriebenen Situation und der digitalen NAVTEQ-Karte
herzustellen ist.
Die Routenführung und Manöverkommandos werden durch eine Vielzahl
komplexer Parameter beeinflusst, u.a. von der Software für die
Routenführungs-Algorithmen, die im Navigationsgerät voreingestellte
Strassenart und die digitale Karte. Da wir bei NAVTEQ ausschließlich
auf die digitale Karte spezialisiert sind, können wir auch nur
Kartenfehler überprüfen und korrigieren. Wir Versammeln al diese
Meldungen und leiten diese weiter an die Navigationsgeräte- oder
Navigationssoftwarehersteller um so unsere gemeinsame Leistungen zu
verbessern.
Die oben geschllderten Fälle stehen nicht alleine. Ich hatte schön eine ganze Reihe solcher Fehlanweisungen, obwohl ich nicht sehr viel unterwegs bin und das Gerät erst seit August 2005 habe.
Wer sollte sich jetzt Eurer Meinung nach für solche fehlerhaften Fahranweisungen mit manchmal recht hohem Gefahrenpotential zuständig fühlen?
Hier im Forum hatte ich gelesen, daß Navteq dafür zuständig ist. Das scheint man dort aber anders zu sehen.