Lizenzverträge/Urheberrecht

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • In Zweifelsfällen gilt immer: vorab informieren ist angesagt. --- Das Lizenzmodell ist ja in der Regel vorab bekannt (Webseite), oder kann beim Vetrieb erfragt werden.


    Hi,
    es steht auch weiter oben (DerMitdemFahrrad): "Normalerweise wird ein Vertrag von zwei Leuten einvernehmlich geschlossen."

    Aber Garmin hat mich auch nicht gefragt, ob für mein GPS-V (die 2. Freischaltung hat der 276) nur mehr CN-Karten nur keine CS-Karten mehr erhältlich sein sollen. Da CN für den Ver unbrauchbar sind, ist die Antwort ja klar.
    Die verstecken sich hinter "wir stellen ja Kartenupdates zur Verfügung" ohne Rücksicht ob praktikabel verwendbar.

    Gruß

    PS: klar kommt alles in die Jahre und wird nicht mehr supported, aber ich wäre zufrieden, wenn das CN-Material wegen Unbrauchbarkeit auf dem Ver - und nicht weil mir das so besser gefällt - auf mein 276er (für das Garmin ja genug Geld kassiert hat) als Erstgerät übertragen werden würde. Die Einstellung von CS war schließlich deren Idee und das Ver ist ja noch super verwendbar und mein Schaden - den Ver nicht mehr oder nur mit alten Karten verwenden zu können - ist ja nicht so gering, wenn ich an den seinerzeitigen Preis des Ver MIT KARTEN denke.

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Da hast Du recht. Nur sollten die ehrlichen Benutzer deswegen nicht drangsaliert werden.


    Na ja, aber so ist nun mal unser Staat aufgebaut.

    Ich darf mir ja auch nicht als ehrlicher Bürgen problemlos eine PumpGun kaufen, weil es halt unliebsamme Zeitgenossen gibt, die damit halt schlimmere Sachen anstellen wie ich, der nur mal auf die Ratte immer Keller schiessen will.

    Wenn soll man denn sonst drangsallieren?

    Zitat


    So wie ich es für unsinnig halte, sämtliche Haushalte zu durchsuchen, weil es in Deutschland Leute gibt, die illegal Waffen besitzen.


    Keine Angst, kommt noch.

    Jetzt werden erstmal sämmtliche Telekommunikationsdaten jedes Bürgers für 6 Monate gespeichert, egal ob Terrorist, oder nicht.

    Später darf dann eine Onlinedurchsuchung Deines PCs durch die Strafverfolgungsbehörden (und natürlich den Geheimdiensten) gemacht werden, ohne das Du davon was weisst.

    Und für die monatliche 'Besichtigung' Deiner Wohnung, um zu prüfen, ob Du ein guter Staatsbürger bist, wird sich bestimmt nach dem nächsten Terroranschlag ein gute Begründung ergeben.:lol:

    mfg
    JLacky

  • Hallo,

    mal zurück zu Karten: das besondere hier ist mE, daß Karten oft sowohl gedruckt als auch als digitale Ausgabe erhältlich sind. Auch der Verkäufer bewirbt das dann als verschiedenene Formen des gleichen Produkts.

    Die gedruckte Ausgabe darf ich überall benutzen, weiterverkaufen und sogar scannen und den Scan wie eine Digitalkarte verwenden. Bei der digitalen Ausgabe wird durch irgendwelche Lizenzbedingungen der Verkauf verboten und die Benutzung stark eingeschränkt. Wenn ich das Vorausgehende richtig verstanden habe, ist das durch das Urheberrecht nicht gedeckt, weil ja die beiden Varianten dem gleichen Urheberrecht unterliegen.
    Wie sehen das sie Juristen?

    Servus
    Wolfgang

    Servus
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  • ...und sogar scannen und den Scan wie eine Digitalkarte verwenden.

    Darfst Du nicht. Ist meistens explizit untersagt, aber auch vom Urheberrecht her nicht ohne Zustimmung erlaubt.


  • Die gedruckte Ausgabe darf ich überall benutzen, weiterverkaufen und sogar scannen und den Scan wie eine Digitalkarte verwenden.


    Korrekt. Nennt sich Privatkopie und darf nur von dir selber verwendet werden.


    Zitat


    Bei der digitalen Ausgabe wird durch irgendwelche Lizenzbedingungen der Verkauf verboten und die Benutzung stark eingeschränkt.


    Ja, das ist bei einigen Herstellern der Fall.


    Zitat


    Wenn ich das Vorausgehende richtig verstanden habe, ist das durch das Urheberrecht nicht gedeckt, weil ja die beiden Varianten dem gleichen Urheberrecht unterliegen.


    In wie weit die Verträge Passagen enthalten welche unwirksam sind, haben Richter zu entscheiden. Beachte aber das einige Karten in Deutschland nicht nur dem Urheberrecht, sondern auch zusätzlich dem Vermessungsrecht der Bundesländer unterliegen.


    Zitat


    Wie sehen das sie Juristen?


    Ein Jurist darf dir hier, selbst wenn er wollte, keine Rechtsberatung geben.



    Gruss Joern Weber

  • Ein Jurist darf dir hier, selbst wenn er wollte, keine Rechtsberatung geben.

    Quatsch.
    Wenn einer Rechtberatung geben darf, dann ein Jurist, besser Rechtsanwalt.
    Rechtsberatung ist aber lediglich die Beratung in einer konkreten Rechtslage.
    Rechtsdinge allgemeiner Natur zu beurteilen, ist keine Rechtsberatung, kann also von jedem gemacht werden.

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  • Wenn ich das Vorausgehende richtig verstanden habe, ist das durch das Urheberrecht nicht gedeckt, weil ja die beiden Varianten dem gleichen Urheberrecht unterliegen.

    Eigentlich nicht, denn wenn Du eine Karte kaufst, erwibst Du einen Gegenstand, erhälst also Eigentum.

    Kaufst Du eine Digital-Karte, erwirbst Du lediglich ein Recht, nämlich das recht, sie zu nutzen. Du hast niemals ein Eigentum an der Karte.

    Diese Nutzung kann natürlich per AGB eingeschränkt werden.
    Und genau hier ist die Problematik.
    Eine AGB muss VOR Kauf bekannt sein, sonst kann sie keine Gültigkeit erlangen. Eine Nutzungseinschränkung IN der Verpackung kann also nicht gültig werden, eine AUF der Verpackung schon.