zweite Lizenz verkaufen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo


    Ich habe bis dato ein 60cs und habe mir jetzt ein 60csx gekauft.


    Ich habe beide Geräte für meine CS 7 und meine Topo Austria ( Zweitlizenz) freigeschalten.


    Jetzt überlege ich das 60cs einem Bekannten zu verkaufen, ist es möglich/legal die CS und die Topo zu kopieren und ihm eine Kopie meiner Freischaltungslizenzdatei zu geben damit er sich die beiden Karten auf seinem PC installieren kann und das Gerät nutzen kann.


    So hätten wir beide was davon, denn wenn ich ihm nur das Gerät allein verkaufe muß er sich neue Karten kaufen und ich habe sowieso nichts mehr von der einen Freischaltung.


    Hätte ich irgendwelche Risiken/Nachteile in dem Fall bei etwaigen Updates oder was auch immer ?


    SG
    Ernst

  • Zitat

    Zitat von wurliwurm@28.02.2006 - 21:40
    Hätte ich irgendwelche Risiken/Nachteile in dem Fall bei etwaigen Updates oder was auch immer ?


    Du nicht aber der Käufer.
    Er kann immer nur ein update machen, wenn du zuerst für dein Hauptgerät ein update holst, erst danach kannst du kostenlos für ihn den zweiten Freischaltcode holen.
    Das Risiko liegt also voll bei ihm, da er immer von deinem Hauptgerät abhängig bleiben wird.


    Wenn du ihm das "Hauptgerät" verkaufst, ihm die FREISCHALTCODES gibst,
    aber du dir den REGISTRATIONSCODE behältst dann kann dir nichts passieren, aber er kann halt ohne dich nie ein update machen.
    Update kann nur der machen der
    1. das Hauptgerät hat und
    2. den Registrationscode hat

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Zitat

    Zitat von wurliwurm@28.02.2006 - 22:40
    ist es möglich/legal .....



    Gemäss Garmin ist das nicht zulässig, das wird als "License sharing" bezeichnet.


    Habe mich bei Garmin schlau gemacht, da ich ebenfalls mein GPSMap60C verkaufen will.


    Zuerst hiess es "legal", mit einem späteren Mail haben sie das korrigiert und als unzulässig bezeichnet.


    Was technisch geht -> siehe andere Antwort.



    Gruss
    Bernhard

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  • Hallo


    Also in meinem Fall würde ich ihm das Erst/Hauptgerät verkaufen.


    Könnte ich dann mit dem Zweitgerät und dem Registrationscode ein eventuelles Update machen? Ich möchte das naturlich immer machen können, bzw. möchte nicht das er z.B schneller oder was auch immer ist und es dann für mich nicht mehr geht.


    Hab ich das so Richtig verstanden?


    Hätte er Zugriff auf meine persönlichen Daten bei Garmin.com im Internet???


    Wo ist eigentlich der Registrationscode zu finden?


    Sg
    Ernst


    P.S. sorry wenn ich da noch genau nachfrage, bin aber erst Newbie was GPS betrifft und möchte mir kein Ei legen

  • Korrekterweise musst du dem Käufer den 7(8) stelligen Registrationscode aushändigen, damit er sein Gerät auf sich "umregistrieren" kann UND damit er später updates machen kann.
    Natürlich sieht er dann alle deine persönlichen Daten, er klickt dann auf "Persönliche Informationen ändern" und löscht dort deinen Namen und Adresse und gibt seine Daten ein.


    Das Problem ist das das 60CS mit dem Registrationscode bei garmin verbunden ist.
    Wenn du es also verkaufst, dann bringt dir dieser Registrationscode nichts mehr für dieses Gerät.
    Du bleibst aber immer abhängig mit deinem neuen GPS vom "alten" 60CS, da du ja von dort die zweite Freischaltung nutzt.

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  • Und wenn ich ihm das Gerät ohne Karten( bzw ohne meine Freischaltdatei) gebe und er sich ganz neue Karten kauft, riskier ich da auch was und kann der mit meinem alten Gerät an meinen Daten im Inet auch noch was ändern oder kann ich mich so gänzlich freispielen und trotzdem in Zukunft updaten?


    Möchte eigentlich mit meinem neuen Gerät bzw mit meinen beiden Karten keinerlei Einschränkung auf mich nehmen, falls das nicht 100% möglich ist ( auch nicht wenn ich nur das "nackte" Erstgerät weitergebe) dann lege ich es lieber als Reservegerät ins Kastl und vergess es. Oder?




    SG
    Ernst

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  • Zitat

    Zitat von wurliwurm@1.03.2006 - 09:11
    dann lege ich es lieber als Reservegerät ins Kastl und vergess es. Oder?


    Dann bist du aber immer auf diese beiden Geräte limitiert, d.h., du kannst dir nicht ein neues Zweitgerät kaufen, da eine Freischaltung immer für das Gerät im Nachtkastl draufgeht.


    Wäre ne Überlegung Wert dem Käufer die Version zu verkaufen - dann hat er ab der nächsten Version 2 Freischaltungen un kann sich ggf. ein Zweitgerät zulegen. Du müßtest dann die SW auch kaufen und hättest 2 auch Freischaltungen.


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hallo Ernst,


    du kannst dein Gerät natürlich ohne Karten verkaufen. Der Käufer kann sich dann neue Karten kaufen. Ohne den 7-oder8-stelligen Registriercode kann er auch nicht an deine Kartenregistrierung. Wenn du die Karten allerdings behälst, dann kannst du weiterhin Updates machen. Da aber der erste Freischaltcode mit dem Erstgerät fest verbunden ist, erhälst du automatisch bei jedem UpDate einen Code für dein verkauftes Gerät und kannst einen weiteren für ein anderes Gerät freischalten. Du hast also auch dann nur einen Code für dich verfügbar.
    Wenn du sowieso updaten willst, dann rechne mal durch, ob der zusätzliche Erlös für den Verkauf mit Software + der Updatepreis nicht für eine neue CN-8 für dich reicht. Dann hast du auch wieder alle Freischaltcodes zur Verfügung. :bye:
    (Das oben geschriebene gilt in erster Linie für die CS-Karten, mit Topo-AT kenne ich mich nicht aus.)


    (Sette hatte in der Zwischenzeit wohl die gleichen Gedanken wie ich............ :P )

  • Hi all


    Danke, für Eure Tipps, mal schauen wie ichs letztlich lösen werde. :unsure:


    LG
    Ernst

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  • als Käufer würde ich allerdings immer auf die Übergabe des Registrierungscode bestehen. Oder das Gerät müsste schon sehr günstig sein.

  • Zitat

    Zitat von Skotty@1.03.2006 - 18:04
    als Käufer würde ich allerdings immer auf die Übergabe des Registrierungscode bestehen. Oder das Gerät müsste schon sehr günstig sein.


    Weil?


    SG
    Ernst