Gerät verkaufen - was ist mit der Karte?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hi
    Ich möchte mein GPSMAP 60CS verkaufen.
    Wie kann ich meine Registrierung der City Select lösen?
    möchte nämlich die Karte behalten.
    Was ist zu tun?

  • Zitat

    Zitat von lehencountry@4.03.2006 - 22:09
    Wie kann ich meine Registrierung der City Select lösen?
    möchte nämlich die Karte behalten.

    Mich bewegt dieselbe Frage und soweit ich es verstanden habe, kannst du die Registrierung nicht mehr vom Gerät lösen. Die Kartensoftware wurde für ein Gerät und evtl. ein Zweitgerät freigeschaltet und kann nachträglich nicht mehr auf andere Geräte geswitcht werden. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn mich jemand eines Besseren belehren könnte... <_<
    Walt


  • Immer wieder dieselbe Frage und immer wieder dieselbe Antwort: NICHTS
    Es geht nicht!

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  • Hallo,


    Zitat

    Zitat von lehencountry@4.03.2006 - 23:09
    Ich möchte mein GPSMAP 60CS verkaufen.
    Wie kann ich meine Registrierung der City Select lösen?
    möchte nämlich die Karte behalten.
    Was ist zu tun?


    Wende dich an den Verkäufer der Karte und bitte ihn um Hilfe. Sollte das nicht funktionieren, dann gehe zu einem Rechtsanwalt und lasse dir helfen. Die Bindung der Karte an ein bestimmtes Gerät schränkt dich unzulässig in der Nutzung der der nach BGB erworbenen Ware, hier die Karte, ein.



    Gruss Joern Weber

  • Ich möchte auch einmal auf einen bestimmten Umstand hinweisen:


    Wenn jemand das Kartenmaterial City Navigator bestellt und installiert,
    so ist er NICHT Eigentümer der Karten!
    Garmin VERKAUFT NICHT das Kartenmaterial sondern garmin
    verkauft lediglich eine LIZENZ (=freischaltcode) damit man für die Dauer
    der Nutzung das Kartenmaterial verwenden kann!


    Wem das genauer interessiert, bitte sich die Softwarelizenzvereinbarung
    genau durchzulesen.
    Diese ist hier zu finden auf eurem PC:


    c:/garmin/CNEURO8/eula_DEU.txt



    Dort ist auch genau definiert, das man sich mit den Lizenzbestimmung einverstanden erklärt UND, da man dies ja erst NACH der Installtion lesen kann,
    10 Tage Zeit hat das ganze Produkt zu deinstallieren und die Software
    zurückgeben kann, wenn man die Lizenzbestimmung doch nicht annehmen will.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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    Unsere GPS webseite

  • ich gehe davon aus, das dein zukünftiger Käufer GPS mit wohl den gleichen Karten nutzen wird.
    Lasse ihm die Karten neu kaufen und unregistriert dir überlassen. Dafür bekommt er von dir mit einem kleinen Rabatt "deine" registrierten Karten für das Gerät, und das Problem ist gelöst.
    Wäre das nicht eine Lösung?

    Emanuel
    ----------
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  • Das deusche Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine Lizenz-Geschäfte. Zeige mir bitte den Paragraphen des BGB, der deine Darstellung deckt. Der Käufer einer Karte kauft das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der Karte. Selbst durch die AGB des Verkäufers kann dieses uneingeschränkte Nutzungsrecht nicht eingeschränkt werden. Eine Einschränkung eines unabdinggbaren Nutzeungsrechtes ist immer gegeben, wenn der Verkäufer den Käufer hindert, die (einzeln) erworbene Ware (einzeln) weiter zu verkaufen.
    Deutsche Gerichte habe schon mehrfach die Bindung von Software an eine bestimmte Hardware als unzulässig erklärt. Microsoft ist damit schon mehrfach auf die Nase gefallen. Stichwort: Handel mit OEM-Verisionen von Windows. Das Urheberrecht an der Karte bleibt freilich beim Hersteller, aber daraus kann man in Deutschland keine Einschränkung der Nutzungsrechte ableiten. Anders herum ist eine Verdongelung von Software an Hardware auch nicht generell unzulässig, so lange damit der Käufer an der Ausübung seiner Rechte gehindert wird.


    Ich setze natürlich vor aus, dass die Karte nach deuschen Recht beim Händler erworben wurde und nicht dirket online in den USA gekauft wurde.


    Gruss Joern Weber

  • Zitat

    Zitat von Joern_Weber@5.03.2006 - 10:37
    Ich setze natürlich vor aus, dass die Karte nach deurschen Recht beim Händler erworben wurde und nicht dirket online in den USA gekauft wurde.


    hmmm, aber ist es denn nicht so, dass ich zwar die update DVD vom Händler kostenlose bekomme diese aber wiederum ebenfalls von garmin USA kommt
    UND zu guter letzt kaufe ich ja den Freischaltcode ONLINE über garmin.com mit Sitz in Kansas/USA.

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  • Zitat

    Zitat von Joern_Weber@5.03.2006 - 10:37
    Das deusche Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine Lizenz-Geschäfte.


    Bitte? Gibt es noch ein anderes Deutschland in diesem Universum?


    Lizenzgeschäfte, und die Erträge daraus, sind ein wesentlicher Bestandteil des Bruttosozialproduktes in diesem Lande.


    Zitat

    Zeige mir bitte den Paragraphen des BGB, der deine Darstellung deckt.


    Das Stichwort heisst: Vertragsfreiheit
    Das BGB ist nicht die allein gültige Bibel für alle Rechtsgeschäfte in Deutschland. Da gibt es noch viele andere Regelungen. Und vorallem steht im BGB keine Regelung, die vertraglich Vereinbarungen die nicht im BGB stehen grundsätzlich verbieten.


    Schau Dir daher mal alle Regelungen an die allgemein unter dem Begriff 'Gewerbliche Schutzrechte' tituliert werden.


    Fang z.B. mal hier an: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzvertrag


    Dann wirst Du sehr schnell merken, das es Lizensgeschäfte in Deutschland gibt.


    mfg
    JLacky

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  • Hallo,


    Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@5.03.2006 - 11:41
    hmmm, aber ist es denn nicht so, dass ich zwar die update DVD vom Händler kostenlose bekomme diese aber wiederum ebenfalls von garmin USA kommt
    UND zu guter letzt kaufe ich ja den Freischaltcode ONLINE über garmin.com mit Sitz in Kansas/USA.


    Wenn ich die Karte in Deutschland beim Händler kaufe schließe ich dabei ein rechtskräftiges Geschäft nach BGB zwischen dem Händler und mir ab. Kaufe ich die Karte Online bei Garmin in den USA wird es natürlich kompliziert.



    Gruss Joern Weber

  • Zitat

    Bitte? Gibt es noch ein anderes Deutschland in diesem Universum?


    Lizenzgeschäfte, und die Erträge daraus, sind ein wesentlicher Bestandteil des Bruttosozialproduktes in diesem Lande.


    Sorry, wenn ich mich ungenau oder falsch ausgedrückt habe. Sebstverstänbdlich gibt es in Deutschland Lizenzgeschäfte. Es hätte heißen müssen: Im deutschen Einzelhandelsgeschäft mit Endkunden gibt es kein Lizenzgeschäft. Allerdings gibt es Lizenzgeschäfte nicht im Laden eines Outdoorhändlers, wo grundsätzlich das BGB gilt. Und ja, das BGB und die daraus folgende Rechtssprechung verbietet Vereinbarungen welche den Käufer einseitig benachteiligen. Im diesem Sinne schränkt das BGB auch die Vertragsfreiheit ein. Eine weitere Beschränkung der Vertragsfreiheit ist das Verbot der Sittenwidrigkeit von Verträgen.


    Gruss Joern Weber

  • wenn ich die SW nicht von meinen beiden Geräten lösen kann,
    wie kann ich dann das neue Gerät, das ich kaufen möchte, mit der bisherigen SW registrieren?
    da ist doch wohl ein widerspruch.
    SW und HW sind von einem deutschen händler gekauft.
    eines meiner geräte möchte ich verkaufen und dafür das neue gpsmap 60csx kaufen.
    man muss doch ein altes gerät un-registrieren können.
    hallo comkor bitte melde dich mal.
    danke


    ps: was mich an garmin hält sind die topokarten. ansonsten könnte ich mich wegen dieser lizenz-politik schon von garmin verabschieden.

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  • Hallo,


    es ist tatsächlich - jedenfalls im Ergebnis - so, wie Joern_Weber es darstellt. Es kommt nach weit überwiegender Auffassung ein Kaufvertrag zustande, der mir als Käufer das Recht einräumt, mit dem Kaufgegenstand tun und lassen zu können, was ich will. Die sog. "Lizenzverträge", die bei der Installation erscheinen und denen durch "Klick" zugestimmt werden muß, sind unwirksam. Ich muß wegen der Begründung auf den speziellen thread verweisen.


    Das weiß man natürlich auch bei Garmin und wohl deshalb wird die sog. "normative Kraft des Faktischen" bemüht: Wir erhalten den Freischaltcode einfach nicht für ein weiteres Gerät. Punktum. Das mag zwar mit deutschem (und österreichischem?) Recht nicht vereinbar sein, aber verklagt doch einmal Garmin wegen vielleicht 150,--€. Viel Spaß dabei und redet vorher mit Eurem Banker. So setzt man wirtschaftliche Interessen durch!


    Jola