Das müsst Ihr euch mal bis zum Ende anhören:
http://www.electricsheeplounge.de/download...=download&id=14
Absolut hörenswert!
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Tja, jeder kann der Nächste sein. Also passt gut auf Euere "Susannes" auf.
Oder wie eine alte Bauernweisheit sagt:"Alles Schl***en, außer Mutti!"[Blockierte Grafik: http://www.smilies-world.de/smilies/smilies_Picture/haende/streicheln.gif]
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Sehr amüsant!
Ich vermute aber, daß das ein fake ist und zwar aus folgenden Gründen:
keine junge Frau wird sich am Telefon mit ihrem Vornamen melden. Viel zuviele sind schon Opfer von Belästigungen geworden und lassen nicht einmal ihren Vornamen im Telefonbuch abdrucken. (ein sicherer Hinweis ) Daher ist es unwahrscheinlich, daß sich ein Besuch mit "Hier bei Susanne" meldet.
Die anschließende "Konferenzschaltung" ohne Wissen von Susanne stellt, zumindest nach deutschem Recht, eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar, ein ernster Straftatbestand, der zivilrechtlich sogar Schadensersatzansprüche begründen könnte.
Aber dennoch: allein daß wir denken, es könnte wahr sein zeigt, wie sehr die alten Werte Liebe und Vertrauen in unserer Gesellschaft bereits demontiert sind. Ohne Vertrauen geht aber gar nichts in einer Beziehung. Es wird übel enden!
Sollte es aber stimmen, so kann man sagen: lieber jetzt als später seine Illusionen verlieren! Ein guter Freund von mir hat erst nach 20 Jahren mitbekommen, daß seine (inzwischen) Ex die ganze Zeit etwas nebenher laufen hatte.
paul-josef
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Zitat
Zitat von paul-josef@21.03.2006 - 17:44
Die anschließende "Konferenzschaltung" ohne Wissen von Susanne stellt, zumindest nach deutschem Recht, eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar, ein ernster Straftatbestand, der zivilrechtlich sogar Schadensersatzansprüche begründen könnte.
Dies ist nicht ganz klorrekt. Das Fernmeldegeheimnis verliert seine Wirksamkeit, sobald einer der beiden Gesprächsparteien sein Einverständnis erklärt. -
Zitat
Zitat von WilliL@21.03.2006 - 20:34
Dies ist nicht ganz klorrekt. Das Fernmeldegeheimnis verliert seine Wirksamkeit, sobald einer der beiden Gesprächsparteien sein Einverständnis erklärt.Besagtes Mädchen hat das ja nicht getan. An Ihrer Stelle würde ich den Sender unmittelbar verklagen.
Ausserdem fand ich den Mitschnitt gar nicht lustig, auch nicht als Außenstehender, weil in der Öffetlichkeit Leute denunziert werden bzw. der Sender auf Kosten Dritter seinen Reibach macht.
Somt reiht sich der Sender für mich die lange Reihe des Kloaken-Entertainments ein, deren Vorreiter RTL und SAT1 sind.
Ferner kotzt mich der anrufende Typ an, da er meint seine Beziehungsprobleme öffentlich kundtun zu müssen. Aber sowas ist ja "in" heutzutage
Das Beispiel zeigt, wie sehr der Desozialisierungs- und Demoralisierungsprozess in unserer Gesellschaft bereits fortgeschritten ist. Tabus gibt's wohl keine mehr...?
Arme, kranke Gesellschaft.
Gruß, Triple-D