Hallo GPS Fangemeinde!
Vielleicht gibt es ja einen Rechtsexperten hier im Forum.
Viele GPS Geräte bieten ja die Möglichkeit einer aktiven Trackaufzeichnung (Spuraufzeichnung).
Nun ist es ja so, das die Geräte die Daten wie ORT, DATUM und UHRZEIT usw. von den Satelliten empfangen, zumindest bei dem von mir verwendeten Gerät. Dh. eine Manipulation wäre nicht möglich, da man ja
Datum und Uhrzeit auf dem Gerät nicht einstellen und somit auch nicht verändern kann. Meine Frage daher, wäre dann das Tracklog aus einem GPS Gerät
zulässig als "Beweis"? zB im Falle eines Unfalls oder bei "ungerechtfertigter" Anzeige.
Könnte man also das Tracklog so verwenden wie zB die Tachoscheibe von einem LKW? Ich weiss der Vergleich hinkt ein bisschen da ja die Tachoscheibe dem Fahrzeug zugeordnet wird, da ja bei der Abfahrt Ort, Datum, Kennzeichen, km Anfang, und Name des Fahrers auf der Scheibe vermerkt wird und beim GPS Gerät nicht.
Ich denke dabei an solche Fälle, zB bei Unfällen wo nur 2 Beteiligte sind ohne Zeugen, Lenker A behauptet Lenker B ist ja viiiiel zu schnell gefahren und deswegen kam es zum Unfall. Sorry für meine vielleicht "falschen" Rechtsbegriffe aber amtsdeutsch
liegt mir nicht so. Auch ist mir bewusst das es vielleicht Länderspezifisch ist da ja die Rechtsgrundlagen nicht überall gleich sind.
....und NEIN ich bin nicht zu schnell gefahren und hatte auch keinen Unfall, bin nur neugierig um im Falle eines Falles...., man weiss ja nie