"Radarfallen"

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,
    es gibt für den 2720 "Speed Trabs" die mir auf das Gerät geladen habe
    und die auch wunderbar funktionieren.


    Jetzt habe ich gehört das es auch eine "Sammlung" von mobilen Blitzern gibt
    (Die stehen ja auch meistens immer an den selben Stellen)


    Weiß jemand wo ich die herbekomme oder hat jemand diese Mobilen Blitzer
    und kann Sie mir mailen.... ?


    LG Heidelberger01

  • Zitat

    Zitat von Heidelberger01@3.05.2006 - 12:52
    Weiß jemand wo ich die herbekomme oder hat jemand diese Mobilen Blitzer
    und kann Sie mir mailen.... ?


    LG Heidelberger01


    z.b. radarfalle.de oder pocketnavigation.de


    Mailen? :motz:
    Diese Dateien sind käuflich zu erwerben. :P


  • Hallo,
    so weit ich weis, gibt es diese Datenbank nur für Starre Blitzanlagen.


    Gruß Peter

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  • bei pocketnavigation.de sind auch die potenziellen mobilen blitzstellen verzeichnet. funktioniert recht gut, von mir geschätzte zuverlässigkeit etwa 90 prozent. datenbank wird täglich aktualisiert.


    bin letztes wochenende von bonn nach hannover gefahren, zurück über unna und noch ein paar umwege. hat mich auf insgesamt 850 km vor zig mobilen blitzstellen gewarnt, von denen 3 tatsächlich besetzt waren. hat unterm strich auf dieser tour bestimmt 60 € gespart, bin sehr zufrieden damit :8

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

  • Hallo Leute, seid damit vorsichtig.......



    In § 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)


    Abs. 1b
    "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."




    GPS-geräte mit entsprechender Datenbank zeigen diese "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" an! Zumindest besteht eine Chance, dass man sich das Ticket erspart, dafür wird vielleicht das GPS-Gerät eingezogen.

  • Zitat

    Zitat von norbert_gs@4.05.2006 - 08:45


    GPS-geräte mit entsprechender Datenbank zeigen diese "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" an! Zumindest besteht eine Chance, dass man sich das Ticket erspart, dafür wird vielleicht das GPS-Gerät eingezogen.


    Nicht schon wieder diese Diskussion.
    Es führt zu keinem Ergebnis.


    Festzuhalten bleibt: es gibt bis jetzt keinen Bericht über einen User, dessen Navi bei sowas eingezogen wurde oder eine Strafe für die Benutzung erteilt wurde.

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  • Zitat

    Zitat von flipper500@4.05.2006 - 09:13
    Nicht schon wieder diese Diskussion.
    Es führt zu keinem Ergebnis.


    Festzuhalten bleibt: es gibt bis jetzt keinen Bericht über einen User, dessen Navi bei sowas eingezogen wurde oder eine Strafe für die Benutzung erteilt wurde.



    Ich kenne dafür zwei Polizisten, die das durchgezogen haben

  • Zitat

    Zitat von norbert_gs@4.05.2006 - 09:15
    Ich kenne dafür zwei Polizisten, die das durchgezogen haben


    Die was durchgezogen haben?

  • Zitat

    Zitat von flipper500@4.05.2006 - 09:21
    Die was durchgezogen haben?



    Einziehung des Gerätes. Wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist oder ob das Verfahren sogar noch läuft, weiß ich aber nicht. Die bisherige Rechtsprechung sah aber so aus, dass bisher ALLE "erwischten" Radarwarner zur Vernichtung eingezogen wurden. Aber, es kann Unterschiede in der Begründung in den einzelnen Bundesländern geben . In manchen Fällen wird das Gerät zur Beweissicherung sichergestellt, in anderen Fällen unterliegen die Geräte der Einziehung usw. Im Endergebnis fährt man aber so oder so ohne Gerät weiter.


    Hier eine kleine Runde der "Vollstrecker"
    http://www.copzone.de/modules.php?name=For...=viewtopic&t=10


    Hier die Vorgehensweise in Thüringen
    http://www.thueringen.de/de/homepage/press...677/uindex.html


    Übrigens, wer der Meinung ist, typisch Deutsch.....
    http://www.radarfalle2.de/news/1999/360.php?print=true



    Ein ganz andere Frage ist natürlich, wie merkt der Polizist, dass das GPS-Gerät gleichzeitig ein Radarwarner ist? Wahrscheinlich stellt sich dann der "Erwischte" ausgesprochen bescheuert an. Frei nach dem Motto: "mein GPS-Gerät hat mich nicht vor ihnen gewarnt."


    In einer evtl. aufkeimenden Diskussion ist der beste Beweis, dass es wohl kein Radarwarner sein kann, da ich ja (vielleicht) erwischt wurde ;)


    Noch besser, einfach die Schnauze halten und die Kröte schlucken.

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  • Noch’n Nachtrag für die Ungläubigen


    Hier für Bayern
    http://www.ra-kotz.de/radarwarner.htm


    Hier ein anderer Anwalt
    http://imdb.mmk.de/kls-law/txt/0/2874


    Hier eine Info einer Fachzeitschrift auf Seite 36, Überschrift: „Eindeutige Gesetzeslage“
    http://www.firmenauto.de/.swdownload/FA_04_2003


    Hier ein Urteil, veröffentlicht im Focus
    http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm...=0072&res=reise


    Und wieder Bayern...
    http://www.stiftung-warentest.de/online/st...8408/18408.html



    Und natürlich das Beste zum Schluss,.
    http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmas...php?k=BBD751/01


    Siehe Seite 11 (Dokument 00011)




    Wir können uns drehen und wenden wie wir wollen, wir können auf den Staat meckern, die Polizei als Wegelagerer einstufen.....es bringt nix. Radarwarner oder vergleichbare Geräte sind verboten.


    Ob man sich wegen einiger POI deswegen in die Nesseln setzt, muss jeder selbst entscheiden. Aber man sollte zumindest mal davon gehört haben, dass es unter Umständen Stress geben kann.

  • Alles schön und gut, aber Deine Links sind zum Thema Radarwarner und nicht Navi mit extra Software.
    Diesem Unterschied steht meines Wissens noch eine richterliche Bewertung bevor.
    Ebenso, ob es dann zu einem Bußgeld kommt. Einen Einzug halte ich nicht für verhältnismäßig.


    Also erstmal alles beim alten . . .

  • Zitat

    Zitat von flipper500@4.05.2006 - 11:03
    Alles schön und gut, aber Deine Links sind zum Thema Radarwarner und nicht Navi mit extra Software.






    Also gut....


    schade dass die Links nicht richtig gelesen werden


    Hier NOCH eine Erläuterung:


    http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste...8685/index.html


    Zitat: ...“Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur WARNUNG oder Störung bestimmt ist. Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an...“



    Aus dem Link des Parlamentsspiegel eine Begriffserläuterung:


    Zitat:
    ...“Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisch und ortsbezogen ab.....“


    Ich denke mal, ein 2720 ist ein modernes Zielführungssystem, dass mit den entsprechenden POI automatisch und ortsbezogen warnt.

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  • es besteht ein juristischer unterschied zwischen "radarwarnern" und navigationsgeräten mit aufgespielten blitzstellen.


    erstere dienen eindeutig dazu, die verkehrsüberwachung zu umgehen / zu stören. damit sind sie definitiv illegal.


    die aufs navi aufgespielten blitzstellen stellen dagegen zunächst einmal nur eine adresssammlung dar. sich anhand dieser adresssammlung - etwa vor antritt der fahrt - über blitzstellen auf der geplanten route zu informieren ist LEGAL. wird juristisch ähnlich behandelt, wie die blitzstellenansage im lokalradio oder der telefonische hinweis an den auswärtigen lieferanten, auf der zufahrt zur firma würde geblitzt.


    NICHT LEGAL ist es freilich, sich vom navi während der fahrt "just in time" warmen zu lassen. das problem für die strafverfolgungsbehörden besteht darin, den nachweis zu führen, dass der fahrer das gerät eingeschaltet und die warnfunktion auch aktiviert hat.


    der reine besitz der "adresssammlung" ist nicht verboten.
    der reine besitz eine navis ist nicht verboten.
    die kombination von navi und adresssammlung ist ebenfalls nicht verboten.
    erst die AKTIVIERUNG der WARNFUNKTION am navi ist VERBOTEN.


    ein radarwarner wird juristisch anders behandelt, da er ja auschließlich zur umgehung von verkehrskontrollen geeignet ist. damit gilt es als erwiesen, dass der besitz eines solchen gerätes auch zu eben diesem zweck erfolgt.


    beim navi ist es schwierig bis unmöglich, diesen nachweis zu führen, zumindest wenn das gerät nicht gerade lautstarke warnmeldungen von sich gibt während der polizist durchs fenster guckt.


    oder für die nicht-juristen unter uns: du kannst jemanden mit einen küchenstuhl erschlagen, du kannst jemanden auch mit einer pistole erschießen. dennoch wird der besitz einer pistole wesentlich ernster bewertet als der besitz eines küchenstuhls.

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

  • Lupus


    soweit alles richtig und soweit gehen wir konform. Deswegen habe ich ja auch weiter oben geschrieben, dass sich ein "Erwischter" schon verdammt blöd anstellen muss.


    Aber, für mich als Betroffener ist es scheißegal, ob das Gerät aus Gründen der Beweissicherung sichergestellt wird oder weil es der Einziehung unterliegt. Die Sicherstellung kann nämlich passieren, wenn Unklarheiten im Sachverhalt vor Ort vorliegen. Will ich jetzt hier nicht ausweiten.


    Und dann überzeuge mal den Richter, dass Du VOR Fahrtantritt die Punkte nur angesehen hast und Dich nicht warnen lässt. Selbst wenn der Richter Dir recht gibt...zwischen Sicherstellung des Gerätes und dem Urteil vergeht eine verdammt lange Zeit


    Ich denke mal es reicht aus, wenn man in dieser Thematik sensibilisiert ist, dann ist der Schreck nicht allzu groß.



    Ach ja, fast vergessen, hat direkt mit dem Radarwarner nix zu tun.
    Die Rechtsprechung sagt sogar, dass für einen Fernseher, der NICHT an der Antenne angeschlossen ist, GEZahlt werden muss. Nach der allgemeinen LEBENSERFAHRUNG muss davon ausgegangen werden, dass damit auch geguckt wird. Nach dieser gleichen "Lebenserfahrung" wird man es schwer haben, einen Richter davon zu überzeugen, dass das Navi NICHT warnte, wenn die POI drauf sind.


    Ganz ehrlich, mir persönlich wäre das zuviel Stress.

  • @ norbert-gs


    du musst den richter nicht von deiner unschuld überzeugen... vielmehr muss der staatsanwalt zweifelsfrei nachweisen, dass du schuldig bist...


    womit du natürlich recht hast: es ist zweifellos ärgerlich, wenn dein navi mehrere monate zur beweissicherung verschwindet <_<
    aber besser als punkte und führerscheinentzug ist das allemal :bye:

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

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  • Zitat

    Zitat von Lupus@4.05.2006 - 11:56
    @ norbert-gs


    du musst den richter nicht von deiner unschuld überzeugen... vielmehr muss der staatsanwalt zweifelsfrei nachweisen, dass du schuldig bist...


    womit du natürlich recht hast: es ist zweifellos ärgerlich, wenn dein navi mehrere monate zur beweissicherung verschwindet <_<
    aber besser als punkte und führerscheinentzug ist das allemal :bye:



    Schaue noch mal in meinen vorhergehenden Beitrag, habe noch was reingesetzt. Hat sich einfach überschnitten

  • Du kannst auch die Wahrscheinlichkeitrechnung bemühen :rolleyes:


    - wie oft wurdest Du schon kontrolliert?
    - kennt der Polizist die Problematik?
    - interssiert ihn der ganze Schreibkram wegen dem blöden Navi?
    usw.



  • Hallo Flipper500


    ganz ehrlich, ich wurde sowohl auf'm Moped, als auch im Auto nur sehr selten kontrolliert.


    Mit Sicherheit nicht jeder Polizist, die aber im Bereich der Verkehrsübewachung einegsetzten Polizisten...ja


    Der "Schreibkarm" hat auch gute Seite, man sitzt im Warmen, trinkt nen Pott Kaffe und muss sich nicht mit den Typen da "draußen" rumärgern :rolleyes:


    Außerdem spielt auch viel der zwischenmenschliche Kontakt und die Begleitumstände eine Rolle. Stell Dir vor, Du wirst gerade überprüft, paulst den Polizisten an, er solle lieber Verbrecher fangen und in dem Augenblick plärrt das Navit: "Achtung Blitzer". Dumm gelaufen :D

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  • Mensch einen seeehr wichtigen Halbsatz der Vorschriften haben wir glatt vergessen/überlesen.


    Es gilt immer:


    http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste...8685/index.html
    Zitat"
    "Neben dem tatsächlichen Betreiben wird auch das betriebsbereite Mitführen untersagt."



    Als "betriebsbereites Mitführen" wird auch angesehen, wenn die Kiste im Handschuhfach liegt und mit ganz wenigen Handgriffen aktiviert werden kann. Urteile in dieser Richtung gibt es.


    Insofern ist lupus Ausführung nicht ganz korrekt, da die Strafverfolgungsbehörde den tatsächlichen Gebrauch NICHT nachweisen muss!!!!! Habe ich aber auch total überlesen.


    Liest man sich die ganzen Definitionen also genau durch, muss man zu dem Schluss kommen:


    Das betriebsbereite Mitführen eines Gerätes ..... "für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisch und ortsbezogen ab.....“


    ist nicht zulässig.


    Es kann also in sicherlich sehr seltenen Fällen viel Stress und unter Umständen hohe Kosten verursachen. Darüber sollte man sich zumindest beim Einsatz eines Navis mit entsprechenden POI im Klaren sein.


    Klar ist aber auch: Ein Navigerät ist nicht das sofortige Ziel und erklärte "Feindbild" eines Polizisten bei einer Kontrolle. Allerdings, wenn sich rumspricht wie einfach und schnell manche Navigeräte "umfunktioniert" werden können...........


    Wollen wir mal nicht auf den Supergau hoffen, dass nur noch externe Navis im Kfz stressfrei eingesetzt werden könen, wenn sie KEINE Schnittstelle zum PC besitzen. Dann hätten uns radarfalle.de & Co. einen tollen "Service" erwiesen.

  • Zitat

    Zitat von norbert_gs@5.05.2006 - 08:11
    "Neben dem tatsächlichen Betreiben wird auch das betriebsbereite Mitführen untersagt."


    Neben der rechtlichen und tatsächlichen Praxis muss man sich das mal vorstellen:


    Jeder Porsche- und Ferrarifahrer bekommt bei einer Verkehrskontrolle erst mal 3 Punkte und 200 EUR Bussgeld, denn er führt ja ein Auto, dass vom Potential dazu geeignet ist, die Geschwindigkeitsbeschränkungen deutlich zu überschreiten.


    Mein Gott, sind wir Paragraphenreiter :motz: