Alles anzeigenGuten Tag Mausebiber,
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Also, ich würde es so machen :
- zum Händler und eine angemessene Preisminderung verlangen
- geht er darauf nicht ein Geld zurück und Gerät weg
Alles andere ist mehr oder weniger Zeitverschwendung.
Diese Vorgehensweise bietet sich aber nur an, wenn man auf das GPS wirklich verzichten will oder kann.
Hallo
Also da wäre ich gerne dabei ;), vor allem bei der Preisminderung. Mit Fernabsatzgesetzt innerhalb von 14 Tagen mag das noch gehen das Gerät zurüch zu geben, aber sonst ist man da schon sehr auf den guten Willen des Händlers angewiesen.
Jetzt sagt mir doch mal welche definitiv zugesagt Eigenschaft fehlt. Das immer wieder angesprochene Autorouting ist nichts weiter als automatisch eine Route von A nach B evtl. über C und D zu berechnen. Das macht das Gerät. Dann ist zugesichert daß es Turn by Turn -Angaben zusammen mit einem akustischen Signal gibt, und wird das nicht gemacht ? Doch, auch das wird eingehalten.
Lediglich eine nicht zusicherte Eigenschaft, nämlich der Zeitpunkt des Abbiegehinweises vor dem nächsten Abbiegepunkt, ist schlechter geworden als bei einem C bzw, CS.
Ich denke mal mit den schon so oft vorgeschlagenen freundlichen emails an Garmin kommt man da eher weiter, als mit dem schon fast hysterischen Getue um irgendwelche Juristereien.
Gruß Ulf