Erfahrungsbericht Direktbestellung in USA

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Damit steigt die Chance sehr, dass man keine Zollabwicklung durchlaufen muss.


    Die Chance dürfte gerade drastisch gesunken sein.


    Unabhängig davon sollten zumindest die "kleinen Leute" (also wir) uns an Recht und Ordnung halten, denn;
    - klappt der Staat sonst ganz zusammen
    - werden wir im Gegensatz zu Politikern und Wirtschaftsbossen für unser "Fehlverhalten" bestraft

  • - werden wir im Gegensatz zu Politikern und Wirtschaftsbossen für unser "Fehlverhalten" bestraft

    ja, so isses - leider. die kleinen fängt man und die großen läßt man laufen... :mad:

  • Hallo zusammen,



    > ja, so isses - leider. die kleinen fängt man und die großen läßt man
    > laufen...


    Wieso leider? --- Sollte man die großen Gauner besser nicht mehr laufen lassen, oder sollte man die kleinen Gauner auch noch laufen lassen? :)


    Übrigens verringert man bei falscher Zolldeklaration vor allem auch seine Möglichkeiten, bei Versandverlusten Ersatz oder Entschädigung zu bekommen. --- Wie soll man auch erklären, daß das Warenmuster oder Defektgerät mehrere hundert Euro wert gewesen sein soll.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

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  • Hallo,


    ist es sinnvoll, auch die Karte (City Navigator) in den USA zu bestellen? Die Preise scheinen höher zu sein, oder übersehe ich da etwas?


    Gruß
    Andreas

  • Hallo,


    Zitat

    Wenn man das Gerät drei Tage nach der Bestellung ausgeliefert bekommt, hat man wohl noch jede Gelegenheit, zum Zollamt zu gehen und zu bezahlen.



    Die Versuchung ist vorhanden, dies nicht zu tun.


    Gruß
    Andreas



  • wenn man die geschichte von dem kaffeekaeufer bei ebay kennt, der sich
    seinen kaffee (senseo pads) aus holland schicken lies und gegen den ein
    ermittlungsverfahren wegen steuerhinterziehung eingeleitet wurde, kann
    man die 65.- euronen fuer nen 60c* eventuell verschmerzen.

    die hinterzogene steuer war uebrigens 2.40 euro oder so .. aber da es
    steuerhinterziehung war, ist es ein straftatbestand, fuer den staat also
    keine bagatelle.

    Edith:
    das ganze zog teils interessante blueten ...
    http://www.welt.de/data/2006/11/22/1120586.html

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  • wo hast du denn diese weisheiten her? der zoll ist BEI EINFUHR in die eu zu entrichten.
    und steuerhinterziehung deswegen, weil bei der einfuhr auch noch 19% mwst fällig werden, die du ja dann durch die falsche deklaration der ware "sparst".
    natürlich kannst du im nachhinein eine selbstanzeige machen und den zoll und die mwst nachträglich entrichten. ist aber schon eine grauzone...

  • Hallo zusammen,



    ich habe schon einiges in den USA gekauft, aber noch nichts ausgehändigt bekommen, was nicht vom Zoll bearbeitet war,


    meistens muß ich dem Krempel beim Zollamt abholen und Cash-on-Kralle bezahlen,


    oder die Ware wurde schon am Flughafen gesichtet und verzollt, weswegen ich dem Transportunternehmen bei der Auslieferung oder per Überweisung die Kosten erstatten muß,


    oder die Ware war frei (Wert unter ~ 20 Euro) und es wurde nix berechnet.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • die hinterzogene steuer war uebrigens 2.40 euro oder so .. aber da es
    steuerhinterziehung war, ist es ein straftatbestand, fuer den staat also
    keine bagatelle.

    i. d. r. werden diese verfahren gegen nachentrichtung der steuer / des zolls (allerdings nebst zinsen und gebühren) eingestellt.

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  • i. d. r. werden diese verfahren gegen nachentrichtung der steuer / des zolls (allerdings nebst zinsen und gebühren) eingestellt.



    das ja ... aber den aerger und die moeglichkeit, das es nicht eingestellt
    wird, bleibt einfach.

  • Wie geht das praktisch? Wenn die Ware an die Haustür geliefert wird, muss ich dann ohne in das neutrale Päcken zu schauen dem Boten von DHL sagen, geh noch mal zurück zum Zoll, da könnte der Zoll was übersehen haben? Oder wie geht das jetzt?

    CU

    nein, wenn die ware vom händler richtig deklariert ist, dann macht z.b. dhl das automatisch. dafür ist ja die deklaration da. und die meinung: "der händler ist schuld, wenn nicht richtig deklariert ist" ist schlichtweg falsch. weil DU führst die ware ein und DU bist für die korrekte deklaration verantwortlich.

  • das ja ... aber den aerger und die moeglichkeit, das es nicht eingestellt
    wird, bleibt einfach.

    ja, natürlich, das risiko bleibt.

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  • Mein Gerät ist ordnungsgemäß verzollt hier angekommen. Der Postbote hat die 60 EUR kassiert. Hat die Auslieferung aber nicht wesentlich verlangsamt. Reisedauer waren ca. 7 Tage.

    Christoph (GPSMap 60CSx)

  • Hallo,


    nein, wenn die ware vom händler richtig deklariert ist, dann macht z.b. dhl das automatisch. dafür ist ja die deklaration da. und die meinung: "der händler ist schuld, wenn nicht richtig deklariert ist" ist schlichtweg falsch. weil DU führst die ware ein und DU bist für die korrekte deklaration verantwortlich.


    Naja, wenn die Ware falsch deklariert ist, kann man als Kunde nichts dafür. Und wenn es durch den Zoll rutscht und man sich sofort nach Erhalt beim Zoll meldet, um das zu bezahlen, sollte nichts passieren können.


    Ich hatte mal den Fall, dass ein Lieferdienst (kann UPS gewesen sein) für eine Sache aus den USA nachträglich von mir Geld haben wollte. Ich habe dann mit denen UND mit dem Zoll telefoniert und per Fax erklärt, dass es sich um ein Testmuster handelte (was auch stimmt) und damit war die Sache dann erledigt.



    Gruß
    Andreas

  • nein, wenn die ware vom händler richtig deklariert ist, dann macht z.b. dhl das automatisch. dafür ist ja die deklaration da. und die meinung: "der händler ist schuld, wenn nicht richtig deklariert ist" ist schlichtweg falsch. weil DU führst die ware ein und DU bist für die korrekte deklaration verantwortlich.


    Finde ich spannend... Aber logisch ist das ja wohl kaum. Aus meiner Sicht klebe ja nicht ich die Deklaration auf das Packet. Und ich habe auch keine Möglichkeit die aufgeklebte Deklaration zu prüfen, sonst hätte ich ja das Packet auch gleich selber mitnehmen können. Wenn der Empfänger für die Falschdeklaration bestraft werden kann, macht es sich der Staat schon etwas einfach. Aber eben es ist einfacher die Leute im eigenen Land zu verfolgen als in einem fremden Land in dem Faktisch der "Betrug" begangen wurde - und zwar nicht durch mich, sondern durch den Versender...

    Tja, Recht ist nicht immer Logisch und schon gar nicht immer geRecht!

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  • Hallo,


    Zitat

    Wie also bitteschön kann ich die von dir angemahnte Verzollung vor der Einfuhr machen?



    Ich würde unmittelbar nach der Bestellung dem Zoll einen Brief schicken, dass Du einen GPS-Empfänger für xxx Dollar bestellt hast und die Einfuhr unmittelbar nach dem Erhalt ordnungsgemäß versteuern wirst, falls das Paket falsch deklariert sein sollte und keine Verzollung durch den Lieferdienst durchgeführt werden solle.


    Damit bist Du auf jeden Fall aus dem Schneider, was eine Steuerhinterziehung angeht.


    Gruß
    Andreas

  • Und nochmal wie geht das praktisch?
    Bevor ich das neutrale Päckchen mit der Ware erhalten und geöffnet habe, kann ich ja nicht wissen was drin ist. Und weder nach der Bestellung noch vor dem Empfang des Päckens weiss ich, wie die Ware deklariert wird. Wie also bitteschön kann ich die von dir angemahnte Verzollung vor der Einfuhr machen?

    also nochmal, langsam zum mitdenken: DU führst die ware ein und somit bist DU verantwortlich, daß alle einfuhrbestimmungen eingehalten werden. WIE du das praktisch machst, lies einfach mal alles hier durch, da ist es schon mehrfach beschrieben worden. einschließlich dem, was du machen kannst wenn VERSEHENTLICH bei der deklaration bzw. der einfuhr was schief gegangen ist.

  • ich geb's auf. mach einfach, wie du meinst.:confused:

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  • Hallo,


    habe über die Suche nichts gefunden. Was ist zu tun, wenn der Zoll das Gerät versehentlich "durchgewunken" hat und der Lieferdienst kein Bargeld sehen wollte?


    Gruß
    Andreas


  • Wo steht denn, wie man die Ware vor dem Empfang verzollt, wenn diese direkt geliefert wird?


    Das muss da nicht stehen. Du musst es machen. Wie, ist Dein Problem.
    Auch (wenn es soweit kommt) ein Richter muss es Dir nicht erklären. Er muß, weil der Gesetzgeber es so will, Dich dafür verdonnern. Und wenn Du Dich dann ebenso aufführst, wie hier im Forum, wird's wegen Uneinsichtigkeit noch etwas teurer.


    Harald