Unglaublich!!!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Servus zusammen,


    ich hab grad das hier gefunden in diesem Thread auf #13:



    Hier die Antwort betreffend die Schweiz, auf eine eMail direkt an die Polizei :




    Gruß


    Peter

    Garmin GPSMap 276C mit 2GB Chip
    mit RamMount an [FONT=&quot][FONT=&quot]BMW R100GS[/FONT], 1[FONT=&quot]5[/FONT]0.000 km,[/FONT]
    baehr Basic SL mit Alinco PMR-Funk
    GPSMap 60CS US-Basemap v4.1 CN4

    GPS III Plus v2.6 R&R

  • Bitte poste mal das/die entsprechenden Aktenzeichen hierzu. Danke.



    Zunächst mal das Gesetz (§ 23 StVO (1b)):
    Dazu die Begründung zur Gesetzesänderung v. 14.12.2001 (Die wird ein Richter bei seiner Abwägung mit hinzuziehen - nee, muss er sogar, denn = Wille des Gesetzgebers):

    Zitat

    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen aus.



    Zur Rechtsprechung:
    Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen im Radio trotz Nennung einer konkreten Meßstelle aufgrund der vielen Hörer nur als Hinweis, dass jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04) Also verhindert umgekehrt lediglich die unpersönliche Massenmeldung ein Verbot.


    Ein direktes Urteil gibt es noch nicht. Im juristischen Kommentar Hentschel wird allerdings das Verbot der Navis mit Blitzer-POI ebenfalls bejaht.
    Dieser Kommentar steht idR in der Linie der höchstrichterlichen Entscheidungen.

    Dies alles zusammengenommen setzt das Risiko, im Ernstfall bestraft zu werden in eine für mich nicht tolerierbare Höhe, zumal für mich der Nutzen mehr als peripher ist.

    Ich sehs halt umgekehrt: Wenn ein BGH-Urteil existiert, dass es nicht verboten ist, installier ich die Datenbank, aber keinen Tag früher;)

    Gruss
    kai

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  • Und Du schreibst uns hier dann auch die Antwort der Polizei, oder? Danke schon im Voraus :D



    Im Zumo-Forum, wo das auch diskutiert wird, hat schon einer eine Antwort von der Schweizer Polizei. Aber ich glaub das erst, wenn ich das selber sehe. Natürlich melde ich euch das dann.

  • Weitere Recherche im Internet bestätigen meine Meinung, dass das Thema (in Deutschland) einfach nicht geklärt ist. Es geistert seit Jahren durch alle möglichen Foren und durch die Presse. Teilweise findet man auch "offizielle" Zitate von Antworten auf Anfragen an die Innen- und Verkehrsministerien und die Polizei.
    Fazit: nix gwieß was ma ned.


    Der Gesetzgeber mag vorgehabt haben, diese "POI-Warner" in seiner Neufassung des §23 Abs. 1b StVO mit zu erfassen. Gelungen ist es ihm auf Anhieb nicht. Dreh- und Angelpunkt scheint die Frage zu sein:
    "Ist der Zweck des technischen Geräts oder einer seiner Komponenten speziell (1) das Anzeigen bzw. Warnen vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (2)"?


    Hier liegt genau der Interpretationsspielraum:


    ad (1):
    Die POI-Anzeige- und Alarmfunktion von Navis ist als Geräteeigenschaft erstmal regelmäßig nicht speziell dafür bestimmt. Ob es durch Einfügen eines POIs, der dem Standort eines Starenkastens oder einer Blitzerampel entspricht, zu so einer "speziellen Komponente" wird, wäre zu klären.


    ad (2):
    Auch mit Radar-POIs und Warnfunktion zeigt das Gerät zunächst nur den Standort eines "Bauwerks" auf einer Karte an. Ob dieses "Bauwerk" eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme ist, weiß das Gerät (im Unterschied zum echten Radarwarner) von sich aus nicht. Ob man also von der "Anzeige einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme" reden kann, wäre ebenfalls zu klären.


    Diese beiden Punkte kann, in Ermangelung genauerer gesetzlicher Vorgaben, momentan nur die Rechtssprechung klären. Und die gibt es zu dem Thema nach wie vor (noch) nicht.


    Weiterhin ist ja wie schon gesagt kein Fall publik geworden, in dem ein Navi von der Polizei daraufhin überprüft, sichergestellt oder gar eingezogen und vernichtet wurde. Lt. oben erwähnter und im Internet zu findenden zitierten Aussagen von Polizei bzw. Innenministerien könnte so etwas allenfalls bei "Zufallsfunden" zustandekommen. Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle müsste sonst der Beamte den Verdächtigen erst einmal dazu bewegen, das Gerät vorzuführen. Für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte reicht der durch das alleinige Vorhandensein des Navis enstehende Verdacht einer "Radarwarnfunktion" nicht aus.



    Das, wie gesagt, eine Zusammenfassung des Diskussionsstandes aus zahlreichen Internet-Foren. Ich würde sagen: auch wenns tatsächlich verboten sein sollte (was immer noch nicht geklärt ist), ist das Risiko erwischt zu werden relativ gering.
    Deshalb: locker bleiben!


    :cool:

  • Auskunft der Polizei?

    Glaubt jemand das die richtig und verläßlich sein muss?

    Ich aufgrund langjähriger Erfahrung eigentlich weniger ...

    Eine schriftliche Auskunft des zuständigen Ordnungsamtes als diejenigen, die über das Bußegeldverfahren entscheiden könnte hilfreich sein.

    Auch diese gilt aber nur für deren Zuständigkeitsbereich.

    Und ob sie dann als bloße Auskunft auch verbindlich ist? Naja, ...

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  • Danke Peter

    Irgendwie wundert mich das nicht. Ich denke das ist so korrekt. Im Moment ist das Thema aber anscheinend in der Presse ziemlich in. Auch 20min hatte vor wenigen Tagen einen Artikel drinn. Und ich hatte ernsthaft das Gefühl, dass da auch mein 60CSx drunter fallen würde (sogar ohne die POIs, die ich persönlich gar nicht installiert habe). Könnte also gut sein, dass ein übereifriger und schlecht informierter Verkehrspolizist beginnt unsere GPS bei einer Verkehrskontrolle einzuziehen. Einfach weil er auch die 20min gelesen hat... Das würde mich dann auch nicht wundern... Und dann kommt wirklich die Frage auf, ist diese Mail-Antwort etwas wert.

  • Hallo Leute,


    vorweg: Es ist sehr schön, dass man dieses, mit Sicherheit kontroverse Thema, bei dem auch viel persönliche Ansichten im Spiel sind, durchaus in einer zivilisierten Art und Weise bereden kann.



    @anonymus


    Im Wesentlichen stimmt alles was Du schreibst. Natürlich sind die Chancen beim Thema "Radar-POI" in die Behördenmühle zu geraten seeeehr gering. Ich denke mal, das ist jedem klar.


    Richtig ist auch, dass es kein ganz präzises Urteil gibt, ob ein z. B. ein 2820 mit Radar-POI ein "Radarwarner" im klassischen Sinn ist.





    Aber betrachten wir die Dinge doch mal anders. Der Gesetzgeber will, dass sich keiner durch besondere technische Hilfsmittel einer Verkehrsüberwachung entziehen kann. Ich will jetzt hier nicht wieder die schon mehrfach genannten Passagen der Gesetzesgrundlage wiederholen.


    Jetzt gibt es ja in den ganzen Diskussionen immer den Punkt, ob ein "Radar-POI" wirklich eine entsprechende Warnung ist. Es ist ja möglich, das dort gar kein Blitzer mehr steht, das Ding ist kaputt usw. Hier sehen einige den Unterschied zum "klassischen" Radarwarner, der ja über "scharfe" Blitzer warnt.


    Das ist - aus meiner Sicht - der Dinge unerheblich. Denn die tatsächliche Wirksamkeit des Gerätes muss gar nicht gegeben sein. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Ausschlaggebend ist der Wille und die Absicht des Benutzers, dass das Gerät auch zur Warnung benutzt werden kann. Hier lässt sich durchaus ein Vergleich mit dem Strafrecht ziehen, wo ja bei einigen Delikten auch der Versuch strafbar ist. Das heißt, das Delikt selbst muss gar nicht vollendet werden, der Versuch alleine reicht für eine Bestrafung.


    Und jetzt kommt natürlich die Frage auf, warum sind die "Radar-POI " installiert? Ganz klar, der Benutzer will zumindest die Chance haben, dass er den einen oder anderen Blitzer im Vorfeld angezeigt bekommt, um seine Geschwindigkeit anzupassen. Damit wird aber doch schon belegt, dass er vorher seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte und mit hoher wahrscheinlichkeit ohne POI ein Foto entstanden wäre. Was hat also der POI getan.....er hat vor einem Blitzer gewarnt/hingewiesen.



    In unserer Runde kam ja auch das Argument auf, dass ja die POI auch dazu eingesetzt werden können, vor "Unfallschwerpunkten" zu warnen, da ja die Blitzer oftmals genau an diesen Stellen stehen. Kein wirklich gutes Argument bei genauerer Betrachtung.


    Der Bereich der "Unfallschwerpunkte" ist ja oftmals auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Blitzer. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist durch die bunten Schilder am Straßenrand angekündigt und zwar so rechtzeitig, dass sich der Kraftfahrer darauf einstellen kann.


    Wird jetzt gesagt, dass man durch das Navi und dem entsprechenden POI gewarnt wird, kann das im Umkehrschluss bedeuten, dass man NICHT auf die Verkehrsbeschilderung achtet, sondern auf die Angabe einer Datenquelle, die keinerlei Verantwortung/Garantie über die Richtigkeit beinhaltet. Mit anderen Worten, was da für Schilder am Wegesrand stehen interessiert nicht, wichtig ist, was das Navi sagt.
    Und schon gibt's ein richtiges Problem vor Gericht. Wie ist denn dann das Fahrverhalten, wenn das Navi den Sat-Kontakt verliert und somit keine Warnmeldung auf einen "Unfallschwerpunkt" erfolgt?


    Aus meiner ganz persönlichen Sicht der Dinge ist alle Argumentation, ob das Teil nun technisch ein Radarwarner ist überflüssig, da einzig und allein die entsprechende Absicht des Benutzers dahintersteht. Und die allein reicht nach der Gesetzesgrundlage schon aus.


    Was wir also "dringend brauchen" ist ein Freiwilliger, der das ganze Verfahren und natürlich die Kosten auf sich nimmt. :D:D




    All diese Diskussionen beinhalten aber auch eine riesige Gefahr. Nämlich die, dass der träge Apparat der Gesetzgebung in Bewegung kommt und wesentlich restriktiver vorgeht. So könnte man z. B. auf den Trichter kommen, dass Navis in Kraftfahrzeugen einer ähnlichen Typprüfung wie Tachos unterliegen und nur als Festeinbau genutzt werden dürfen. Mit Sicherheit schreien dann einige auf, da sie ja dann gar nicht mehr ihre Radar-POI verwenden können.

  • Zitat

    Und jetzt kommt natürlich die Frage auf, warum sind die "Radar-POI " installiert? Ganz klar, der Benutzer will zumindest die Chance haben, dass er den einen oder anderen Blitzer im Vorfeld angezeigt bekommt, um seine Geschwindigkeit anzupassen. Damit wird aber doch schon belegt, dass er vorher seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte und mit hoher wahrscheinlichkeit ohne POI ein Foto entstanden wäre. Was hat also der POI getan.....er hat vor einem Blitzer gewarnt/hingewiesen.


    Das ist nicht richtig. Ich betrachte die POI Warnung eher als einen Hinweis an mich, mich genau dann nochmals zu versichern das man genau da sein Tempo einhält.


    Das mach ich natürlich sowieso aber nicht ständig, denn sonst komme ich vor lauter gucken auf dem Tacho zu nichts anderes mehr. Es ist sehr schnell passiert das man leicht drüber ist oder sich grade nicht sicher ist, wie schnell man fährt.


    Außerdem könnte ein Verkehrsteilnehmer vor mir plötzlich aus Schreck (Sowas passiert laut Behörde natürlich nicht, gibt entsprechende Urteile) voll auf die Bremse latschen, was dann für mich recht unerwartet kommt. So werde ich genau an dieser Stelle zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt.


    Man kann als Autofahrer einfach nicht immer 100% Aufmerksam sein. Der Großteil geschieht aus der Praxis völlig automatisch.

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  • Hallo Andreas,


    jetzt nix durcheinander bringen.


    Es geht nicht um POI, die mir eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeben. Dagegen hat niemand etwas. Obwohl natürlich auch dieser "Einsatzgrund" recht wacklig ist. Denn es gibt soviel temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in keiner Datenbank vorhanden sein können. Knallst Du da jedesmal ungebremst durch oder haust jedesmal mit voller Gewalt in die Bremse? Aber egal, gegen diese Art der Information gibt es eigentlich nichts auszusetzen.


    Es geht tatsächlich NUR um die Standorte der "Fotografen". Die stehen nämlich nicht nur in Bereichen, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegt. Und da hat man eine ziemlliche Erklärungsnot, warum diese POI auf dem Navi drauf sind und warum das Navi bei Annäherung einen Hinweis gibt.


    Bis jetzt hat nämlich noch keiner IN ALLEN DISKUSSIONEN irgendeine nachvollziehbare Antwort auf diese Frage gegeben.


    Und dann kommt natürlich die Rechtssprechung wieder ins Spiel. Natürlich ist ein Richter in seiner Urteilsfindung an das Gesetz gebunden. Es gibt aber in allen Bereichen der Rechtssprechung immer wieder den Begriff der "allgemeinen Lebenserfahrung". Und jetzt mal ganz erhlich Jungs: Bleibt irgendeiner, der die "Fotografen-POI" installiert hat, mit dem Fuss auf dem Gas und fährt lustig mit überhöhter Geschwindigkeit weiter?


    Die allgemeine Lebenserfahrung sagt mit Sicherheit "nein". :p

  • Gerade per e-mail in mein Postfach geflattert:


    Die Antwort des Bundesminister für Verkehr ist dort angekommen und wird unter einem Aktenzeichen bearbeitet. Allerdings bittet man um etwas Geduld.


    Immerhin ist die Anfrage schon mal nicht in den Irrungen und Wirrungen des Behördenapparates verschwunden. Das lässt zumindest hoffen.

  • Das mach ich natürlich sowieso aber nicht ständig, denn sonst komme ich vor lauter gucken auf dem Tacho zu nichts anderes mehr. Es ist sehr schnell passiert das man leicht drüber ist oder sich grade nicht sicher ist, wie schnell man fährt.

    Außerdem könnte ein Verkehrsteilnehmer vor mir plötzlich aus Schreck (Sowas passiert laut Behörde natürlich nicht, gibt entsprechende Urteile) voll auf die Bremse latschen, was dann für mich recht unerwartet kommt. So werde ich genau an dieser Stelle zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt.


    :huh: Wie fährst Du denn? Ausreichender Abstand reicht, um Unfälle zu vermeiden. Und ich weiss immer, wie schnell ich fahre - sonst wäre ich schon tot.

    Man kann als Autofahrer einfach nicht immer 100% Aufmerksam sein. Der Großteil geschieht aus der Praxis völlig automatisch.

    Wie zB das Erkennen und Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen ;)

    Ich sehe es auch so: Die Radar-POI können nur zu einem Zweck dienen: Sich vorm Erwischtwerden beim zu schnell fahren zu schützen. DAS funktioniert nur, wenn man ansonsten öfter mal zu schnell fährt. Also erfüllen die POIs denselben Zweck wie ein aktiver Radarwarner, nur nicht so effektiv, weil nicht umfassend.
    Es bleibt aber dabei: Man will verhindern, dass praktizierte Verstösse gegen die Tempolimits geahndet werden. Damit sind diese und somit auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frage gestellt.

    Letzteres reicht IMHO, um eine Vorführung des Navigerätes seitens der Polizei zu verlangen, wenn nur unwesentliche weitere Verdachtsmomente hinzukommen. Die mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung berechtigt zu entsprechenden Kontrollen.

    Ansonsten müsste der Polizist mir ja auch glauben, dass ich einen Sani-Kasten habe, weil mein Kofferraum meine Privatsphäre ist:rolleyes:

    Gruss
    kai

    Gruss
    kai

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  • Das was norbert_gs schreibt kann ich an und für sich nachvollziehen. Als Besitzer eines 60CSx, der aber keine Radar-POIs geladen hat verunsichert mich die hier im Thema geäusserte Aussage, dass sogar das reine Mitführen eines GPS auch ohne sollche POIs probleme geben könnte, und zwar aus dem einfachen Grund da das 60CSx theoretisch in der Lage wäre solche POIs zu laden, und jeweils bei Annäherung einen Pipston (schreibe jetzt mit Absicht nicht Alarm) hören zu lassen.

    Wenn das so wahr ist, kann ich mein GPS nicht mehr mit dem Auto zu einer Wanderung mitnehmen. Und das empfinde ich dann doch etwas als abstrus. Da hätte ich gerne noch eine konkretere Antwort für. Zumindest wenn die Antwort der CH-Polizei nicht bereits ausreichend sein sollte.


  • Letzteres reicht IMHO, um eine Vorführung des Navigerätes seitens der Polizei zu verlangen, wenn nur unwesentliche weitere Verdachtsmomente hinzukommen. Die mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung berechtigt zu entsprechenden Kontrollen.


    Nein! Mitwirkungspflicht hast Du nur bei einer sogenannten "verdachtsfreien Kontrolle" (Das allseits bekannte "Guten Abend! Allgemeine Verkehrkontrolle. Bitte Führerschein und Fahrzeugschein"). Und auch da ist die Mitwirkungspflicht beschränkt, im Wesentlichen auf das Aushändigen der Papiere, und z.B: das Vorzeigen von Verbandskasten und Warndreieck.
    Hat die Polizei hingegen den Verdacht einer OWi (z.B. wegen möglicherweise verbotener Radar-POIs), dann hast Du keine Mitwirkungspflicht und musst daher auch nichts vorführen.




    Ansonsten müsste der Polizist mir ja auch glauben, dass ich einen Sani-Kasten habe, weil mein Kofferraum meine Privatsphäre ist:rolleyes:


    In dem Fall glaubt er nur, was er sieht. Zeigst Du ihm keinen Verbandskasten vor, auch wenn DU einen hast, so kriegst Du ein Ticket und fertig. Der Kofferraum bleibt in der Tat Privatsphäre.

  • Mal 'ne Frage Jungs.


    Wo steht, entweder im Gesetz oder in der Gesetzesgrundlage, irgendetwas über "aktive" oder "passive" technische Radarwarner? Die Funktionsweise ist doch überhaupt nicht von Interesse. Ich will, dass mich mein Navi bei besonderen Fotoapparaten "besonders aufmerksam" macht (nennen wir es einmal so). Wie, ist mir doch eigentlich egal.


    Dass ich erst durch das Navi besonders aufmerksam gemacht werde, ist an und für sich schon bedenklich genug:D:D

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  • @web_gandalf


    Das gaaaanz große Problem ist natürlich in unserer Gesprächsrunde, dass wir hier ja fast nur über die Deutsche Problematik schreiben. In der Schweiz kann und wird es wahrscheinlich zumindest im Detail anders sein. Weiter oben hat ja jemand geschrieben, dass es z. B. in Belgien überhaupt keine Regelungen gibt.


    Aber tendenziell würde ich mir erst einmal keinen großen Schädel an Deiner Stelle machen. Ich vermute mal, in der Schweiz ist es ähnlich, dass man Dir erst einmal einen Mißbrauch vorwerfen muss. Dazu müssen - wie hier auch - natürlich konkrete Anhaltspunkte vorhanden sein. Nicht jeder, der ein Navi hat, besitzt deshalb gleich einen "Radarwarner".


    Die technische Weiterentwicklung würde zu solch abstrusen Gedanken führen, dass sogar jedes Handy als Radarwarner eingestuft wird, siehe hierzu den Link von blue0711 mit der bestimmten Handysoftware. Dabei bin ich das Vorzeigemodell eines Handymuffel. Ich kann mit meinem Handy nicht mal eine SMS schreiben. Mit irgendwelchen Radarmeldungen per Handy wäre ich hoffnungslos überfordert :lol:

  • Ich will, dass mich mein Navi bei besonderen Fotoapparaten "besonders aufmerksam" macht (nennen wir es einmal so). Wie, ist mir doch eigentlich egal.

    Siehst Du, und damit hast Du den Vorsatz schon mal erfüllt.
    Wenn Du oben noch mal liest, steht auch nix im Gesetz von aktiv und passiv, DAS interpretieren hier einige nur rein, weil sie wollen, dass ihre passiven Warner nicht darunterfallen.
    Aber worauf es ankommt, ist eben schon zur Genüge gesagt. Der Rest ist Stammtischpalaver drumherum. Ihr werdet nicht mit euren Argumentationen gegen juristische Kommentare und den formulierten Willen des Gesetzgebers ankommen.:rolleyes:
    Verbindliche Aussagen von offizieller Stelle wird es definitiv NICHT geben (wär auch das erste Mal) und geklärt in letzter Konsequenz ist es für die Masse nicht vor einem LG-Urteil.

    Zu der Mitwirkungspflicht: Die besteht nicht, wenn ICH im Verdacht stehe, wenn der Beamte mich auffordert, Dinge zu tun, die mich belasten könnten, sicher. Wenn nun der Anfangsverdacht der Nutzung als Radarwarner besteht, kann er mich freundlich auffordern, ihm das gegenteil zu beweisen. Tu ich das nicht, wird das Gerät eben zur Überprüfung sichergestellt. Bis dahin alles korrekt, aber nur: Wozu der Aufwand?

    Mir erschliesst sich immer noch nicht der Sinn einer solchen Warnung, wenn ich nicht damit schnelleres Fahren als es erlaubt ist ermöglichen will.
    Und selbst dann taugt es nichts, weil die temporären Kontrollen auch noch da sind, die auch mit Vorliebe vor bzw. hinter deaktivierten stationären Anlagen stehen.

    Gruss
    kai

  • Das was norbert_gs schreibt kann ich an und für sich nachvollziehen. Als Besitzer eines 60CSx, der aber keine Radar-POIs geladen hat verunsichert mich die hier im Thema geäusserte Aussage, dass sogar das reine Mitführen eines GPS auch ohne sollche POIs probleme geben könnte, und zwar aus dem einfachen Grund da das 60CSx theoretisch in der Lage wäre solche POIs zu laden, und jeweils bei Annäherung einen Pipston (schreibe jetzt mit Absicht nicht Alarm) hören zu lassen.

    Wenn das so wahr ist, kann ich mein GPS nicht mehr mit dem Auto zu einer Wanderung mitnehmen. Und das empfinde ich dann doch etwas als abstrus. Da hätte ich gerne noch eine konkretere Antwort für. Zumindest wenn die Antwort der CH-Polizei nicht bereits ausreichend sein sollte.



    Ich würde mir an deiner Stelle nicht zu viele Sorgen machen. Im Zweifelsfall kannst du gegenüber den unerschrockenen Ordnungshütern ja belegen, dass du keine Radar POIs geladen hast, indem du ihn bittest, das Gerät zu untersuchen. Er müsste schon extrem mies ´drauf sein, um dir dann noch Schwierigkeiten zu machen. Ich habe auf dem 60er auch keine, wohl aber auf dem PDA (nur stationäre Blitzer und keine zusätzliche POI Warner Software). Aber NATÜRLICH ist das Ziel, sich nicht erwischen zu lassen, wenn´s mal unerlaubterweise schnell gehen muss. Alles andere wäre Heuchelei.

    Ich wäre an einer eindeutigen Aussage auch interessiert. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Rechtsprechung zumindest in Deutschland zwischen POIs für stationäre Anlagen und potenziellen Standorten von Kontrollen differenziert; könnte aber nicht sagen, wo ich das gelesen habe. Indiz dafür ist die Ausrüstung von für den deutschen Markt bestimmten Geräten mit POIs stationärer Anlagen (das angesprochene Garmin Gerät und z.B. die Software Navigator Mobile Navigator 6). Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sie dadurch einzugsgefährdet werden.

    Grüße, Uwe

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  • Also ich benutze den Navi als Dauer-Radarwarner für alle Straßen:rolleyes: .

    Das nenne ich ein Coming Out... :rolleyes:


    Ich habe im Kartendisplay ein Datenfeld mit der aktuellen Geschwindigkeit. Durch die Digitalanzeige kann ich mich viel genauer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten als mit dem Tacho, der gegenüber der Navianzeige eh immer 6 bis 8 km/h zu viel anzeigt.

    Das dürfte so in etwa die normale Toleranz sein, die ein Tacho vorgehen muss. Der Radar hat dann auch noch einig km/h Toleranz eingestellt bevor er losknipst. Also besteht sowieso ein bisschen Spielraum bevor es ein teures Foto vom Auto oder Motorrad gibt. Das sollte bei anständiger Fahrweise eigentlich ausreichen, um einen versehentlichen Tempoanstieg zu kompensieren, ohne geblitzt zu werden.

    Aber ich dachte Motorradfahrer brauchen sich in Deutschland sowieso an keine Geschwindigkeitsbegrenzung halten, weil nur von vorne geblitzt wird, oder liege ich da falsch?

    Tja, ob die Polizei in Deutschland wirklich so doof ist??? Wohl eher nicht... :p


  • Aber ich dachte Motorradfahrer brauchen sich in Deutschland sowieso an keine Geschwindigkeitsbegrenzung halten, weil nur von vorne geblitzt wird, oder liege ich da falsch?


    aus eigener Erfahrung muss ich dazu sagen: ja, von vorne fotografiert und von hinten beobachtet. Das Ergebnis darf klar sein :(

    Emanuel
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