Unglaublich!!!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ich greife noch mal blue auf. Warum wartet alle Welt auf ein Urteil?????


    Eigentlich steht doch alles im Gesetz-/-grundlage drin. Was soll denn da ein seriöser Anwalt empfehlen? Soll er empfehlen , dass er durch alle Instanzen geht, dass der Betroffene kaum Aussichten hat, das Gerät zurück zu bekommen dafür aber auf den Gerichts- und Anwaltkosten hängen bleibt? Und selbst wenn er in letzter Instanz das Verfahren gewinnen sollte (was aber mehr als unwarscheinlich ist) fährt er die nächsten 2 - 4 Jahre ohne GPS 'rum.


    Im Allgemeinen ist die StVO ein handwerklches Debakel seitens des Gesetzgebers. Man denke nur an die neueste Sache mit den "geeigneten Reifen". Ein Gesetz, das erst durch Rechtsprechung "greade gezogen" werden muss, ist schlecht. Aber "ausgerechnet" der Punkt mit den "Radarwarnern" ist gut und vor allem praxisorientiert verfasst.


    Mit den nur-von-vorne-Blitzern in Deutschland wäre ich vorsichtig. Es gibt auch Anlagen, die von vorne UND hinten blitzen. Aber es stimmt, die größte Anzahl blitz nur von vorne. Hier muss man feststellen, dass die Motorradfahrer rein zahlenmäßig deutlich weniger fotografiert werden. Schon allein wegen der Winterpause. Daher ist es wahrscheinlich aus "kaufmännischer Sicht" nicht lohnenswert zwei Gerät zu beschaffen und zu warten. Aber das ist nur eine Vermutung.


    Die allereinfachste Lösung: Jungs, bleibt im Toleranzbereich der Geschwindigkeitsvorgaben. Dann passiert euch nichts. Und wenn, seht's sportlich und tragt's wie ein Mann.


    Man könnte übrigens rein theoretisch auch folgendes Argumentieren.


    Wer sich Radar-POI installiert, hat die Absicht PERMANENT die Geschwindigkeitsvorgaben zu missachten und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Dadurch ist die chararkterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt.


    Vielleicht sehen andere Länder das nämlich genau so, daher die zum Teil sehr heftigen Strafen, die bis zur Einziehung des Kraftfahrzeuges gehen. Ich glaube in Einzelfällen stand sogar Knast im Programmheft. Wohlgemerkt, alles EU-Länder oder zivilisierte Demokratien.


    Sieht's man mal so, ist die Geräteeinziehung, das Bußgeld und die Punkte ein "Sonderangebot". Vielleicht wird gerade deswegen in Deutschland so viel rumdebattiert und interpretiert. Ich glaube nicht, dass jemand in Frankreich mit den Cops vor Ort wegen des Navi streitet und seine Rechte durchsetzen will. Da würde ich alle Kraft aufwenden, um meine Unschuld vor Ort zu demonstrieren. Sonst fahre ich nämlich mit dem Zug nach Hause.


    So, und nun warte ich mal ab, was mir der Gesetzgeber zum Thema "elektronisches Zielführungssystem mit ortsbezogener Warnung" schreibt ;)

  • Eins vorerst nur noch. Nicht das alle denken, ich bin ein "Musterschüler". Mich hat's vor ein paar Monaten fürchterlich auf der BAB erwischt. Im Bereich einer Minibaustelle war natürlich eine Begrenzung UND der Fotograf.


    Ganz ehrlich, ich habe weder die Schilder noch die Baustelle gesehen....und den Blitzer erst, als er mir zublinzelte. Ein POI hätte mir in dem Fall überhaupt nichts genutzt, weil die Baustelle mit der Begrenzung nur wenige Tage andauerte. That's Live :D:D

  • ...Warum wartet alle Welt auf ein Urteil?????


    Eigentlich steht doch alles im Gesetz-/-grundlage drin.
    ...


    Im Allgemeinen ist die StVO ein handwerklches Debakel seitens des Gesetzgebers...
    Aber "ausgerechnet" der Punkt mit den "Radarwarnern" ist gut und vor allem praxisorientiert verfasst.


    Dann stelle ich die Gegenfrage: Warum werden nicht reihenweise Navis sichergestellt, überprüft, im Falle des Falles eingezogen und vernichtet und die Benutzer mit Geldbuße, Flens und den Kosten der technischen Überprüfung etc. belegt? Wenn die Rechtslage doch ach so klar ist, wäre das doch eine sichere und sehr lukrative Einnahmequelle.


    Darüberhinaus ist der Handel mit "echten" Radarwarngeräten nach wie vor erlaubt, wurde aber in manchen Fällen schon als "sittenwidrig" eingestuft. D.h., der Käufer kriegt sein Geld zurück. Bei Blitzer-POIs hab ich da noch nichts vergleichbares gehört, und der Absatzmarkt boomt.




    Mit den nur-von-vorne-Blitzern in Deutschland wäre ich vorsichtig.


    Heute häufig: von vorne geblitzt und von hinten gefilmt (Blitzer löst die digitale Filmkamera aus. Gibt wunderschöne klare Bilder. ;)
    Oder Lasermessung und gleich am mobilen Kassenhäuschen vorfahren.




    Man könnte übrigens rein theoretisch auch folgendes Argumentieren.
    Wer sich Radar-POI installiert, hat die Absicht PERMANENT die Geschwindigkeitsvorgaben zu missachten und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Dadurch ist die chararkterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt.


    (Achtung! Zynische Ironie!) Jawoll! So einer frisst wahrscheinlich auch kleine Kinder. Auch wer mit "nicht geeigneten Reifen" fährt missachtet ein Gesetz. Und wer ein Gesetz wissentlich missachtet, der hat sicher auch die Absicht, andere Gesetze zu verletzen. Deshalb am besten gleich wegsperren! Und zwar für immer! :eek:
    Sei mir nicht böse, aber, sowas lässt sich nichtmal theroretisch konstruieren. In einer Diktatur vielleicht gerade noch...




    Vielleicht sehen andere Länder das nämlich genau so, daher die zum Teil sehr heftigen Strafen, die bis zur Einziehung des Kraftfahrzeuges gehen. Ich glaube in Einzelfällen stand sogar Knast im Programmheft. Wohlgemerkt, alles EU-Länder oder zivilisierte Demokratien.


    Zum Thema "zivilisierte Demokraten": in Italien können sie Dir inzwischen das Motorrad beschlagnahmen, wenn Du nicht beide Hände am Lenker hast oder nicht ordnungsgemäß draufsitzt. Wer also dort während des Fahrens sein Visier aufmacht, kann seine Mühle los sein. Berlusconi hats möglich gemacht.



    Sieht's man mal so, ist die Geräteeinziehung, das Bußgeld und die Punkte ein "Sonderangebot". Vielleicht wird gerade deswegen in Deutschland so viel rumdebattiert und interpretiert.


    Ich sehe es eher so, dass in D die Tarife für zu schnelles Fahren ein Sonderangebot sind. Schau mal in die Schweiz z.B. Da kannst Du schnell mal einen Monatslohn loswerden. Vielleicht besteht deswegen bei uns eine latente Neigung, schneller zu fahren. Vielleicht ruft das evtl. auch den Wunsch hervor, das Ganze z.B. per Radarwarner zu umgehen.
    Jedenfalls ist der Ruf nach Blitzer-POIs für Gerät XYZ scheinbar das Hauptthema in manchen Naviforen, z.B. bei pocketnavigation.de. Und noch dazu offensichtlich ein gut zu beerntender Absatzmarkt.




    So, und nun warte ich mal ab, was mir der Gesetzgeber zum Thema "elektronisches Zielführungssystem mit ortsbezogener Warnung" schreibt ;)


    Ich will Dich nicht desillusionieren. Aber erwarte von einem Politiker lieber keinen Klartext! :cool:

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  • Ich greife noch mal blue auf. Warum wartet alle Welt auf ein Urteil?????
    Eigentlich steht doch alles im Gesetz-/-grundlage drin.


    Seltsam, wozu gibt es dann Richter und Gerichte und Verfahren :confused:

    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hier wird häufig behauptet, man bekomme keine klare Auskunft von der Polizei oder von den Politikern, ob etwas legal sei oder nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir der Verkehrssicherheitsdienst der Polizei meines Wohnkantons die Frage nicht präzise beantworten will. Das ist wohl mein Recht, zu wissen, was verboten ist und was nicht. Ich muss einfach damit rechnen, dass die trotz New Public Management eine halbe Ewigkeit brauchen, um das richtig abzuklären. Ich will nur wissen, ob ich dafür gebüsst werden kann oder ob mein Navi eingezogen wird oder ob mir nichts geschieht. Den Rest der Diskussion überlasse ich den Moralisten.


    Immer noch auf Antwort wartend...

  • Wir sollten jetzt aufpassen, das Thema nicht zu zerreden.


    @anonymus


    Warum nicht alle Navis überprüft und sichergestellt werden? Seltsame Frage. Weil MINDESTENS ein Anfangsverdacht vorliegen muss. Siehe hierzu §160 StPO. Stellt sich der POI-Benutzer nicht völlig bescheuert an, wird's nicht einfach, diesen Anfangsverdacht zu begründen. Erst dieser Anfangsverdacht lässt weitere Maßnahmen zu. Es sei denn, es kommt der berühmte "Zufallsfund" ins Spiel.


    Es ist für den Gesetzgeber mit Sicherheit einfacher, den Nutzer der POI heranzuziehen, als den Händler. Der könnte rein theoretisch auch ins Ausland verkaufen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Radar-POI natürlich auch für Deutsche Gäste. Die könnten jetzt natürlich sagen, dass sie ihre POI in ihrem Heimatland ganz legal gekauft hätten und sehen darin keinen Verstoß. Es ist in vielen Bereichen so, dass nicht der Verkauf einer Sache verboten ist, sondern deren Nutzung. Ob's heute noch so ist weiß ich nicht, früher war es jedenfalls so. Im Bereich der Freizeitkapitäne wurden oftmals Funkempfänger eingesetzt, die eigentlich verboten waren - in Deutschland. Im Ausland waren die aber erlaubt. So bestand das Konstrukt, dass die Geräte in Deutschland sogar eingebaut werden konnten, aber erst die Benutzung in Deutschland war verboten.


    Und was ist dann im praktischen Leben für den Gestezgeber einfacher? Die Benutzung oder den Handel zu verbieten? Das natürlich immer noch für den Handel die Gefahr besteht, dass der Verkauf solcher POI als sittenwidrig angesehen werden könnte, ist doch immer noch gegeben. Aber das soll doch nun wirklich unser Problem sein.


    Und eins darf man ja auch nicht in der ganzen Diskussion vergessen. Nicht der Garmin 2820 ist verboten!!! Erst der Wille des Kraftfahrers und die Installation von Radar-POI auf den 2820 macht die Sache "spannend". Denn eigentlich könnte ich die POI auf den PDA installieren, mir deren Standort einprägen, das Gerät zu Hause lassen und dann losfahren. Das ist nicht verboten!!! Warum sollte dann der Handel verboten werden?



    Nicht jeder der Radar-POI installiert, beißt kleinen Kindern den Kopf ab, das weiß sogar ich. Aber, was passiert denn mit einem Kraftfahrer, der öfter mal zu schnell erwischt wird? Er sammelt Punkte in Flensburg. Irgendwann erreicht er die Schallgrenze und dann kommt der Behördenapparat so richtig in Wallung. Längeres Fahrverbot, MPU, Nachbeschulungen, bei Führerscheinanfängern siehts dann noch übler aus usw., usw. Bei der MPU wird auch die charakterliche Eignung festgestellt. Will sich da etwa jemand mit Radar-POI dieser Geschichte entziehen?????? So völlig daneben ist das Konstrukt nicht.



    Mit der Höhe der Bußgelder hast Du Recht. Vielleicht kommt es auch daher, dass zu schnelles Fahren eigentlich "gar nichts" ist und entsprechend die ganze Angelegenheit als "Sport" angesehen wird. Ich weiß es nicht. Tatsache ist, dass diejenigen, die hier rumtönen und und durch die Gegend hämmern in der Schweiz oder in Frankreich ziemlich "vorsichtig" fahren. Von daher scheint es eine Kausalität zwischen Strafmaß und Fahrverhalten zu geben ;)




    Ich schrieb: "EU-Länder ODER zivilisierte Demokratien" Das beinhaltet automatisch, dass nicht jedes EU-Land auch eine zivilisierte Demokratie enthält.:p


    Vielleicht hat Berlusconi ja das Gesetz verabschiedet, damit die Mopedfahrer den Fußgängern nicht die Kamera aus den Händen reißen. Denn wenn ja beide Hände am Lenker bleiben müssen......:D



    Also wenn ich Herrn Stoiber (oder andere) so manchmal reden höre, kommen auch Zweifel in mir auf, ob "klare Ausagen" zur Einstellungsprüfung eines Politikers gehören.:p




    Sette
    Gerichte sind dazu unter anderem dazu da Recht zu sprechen. Sie sind nicht primär dazu da, die handwerklichen Fehler der Gesetzgebung zu "deuten". Nur kann zumindest ich im Falle der "Radarwarner" keine handwerlichen Fehler erkennen.


    Vielleicht wird umgekehrt ein Schuh draus. Es gibt noch keine (bekannt) gewordenen Urteile, weil wahrscheinlich kein Anwalt eine wirkliche Chance sieht. Und natürlich, weil die Anzahl der eingezogenen Navi-Geräte extrem gering sein dürfte.

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  • Aber diese Antwort haben wir hier im Thema doch von der schweizer Polizei bekommen...
    Oder auf was wartest Du noch?

  • Zitat

    Wer sich Radar-POI installiert, hat die Absicht PERMANENT die Geschwindigkeitsvorgaben zu missachten und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Dadurch ist die chararkterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt


    Nun, ich weiss wo diese Anlehnung her ist.


    Radarwarner durfte man nach der Änderung des Fernmeldegesetzes Legal kaufen und vertreiben. Es gab keine Regelung in der STVO dazu. Vor dieser Änderung war das Gerät über das Fernmeldegesetz verboten.


    Dann kam es, das ein nun legaler Radarwarner Bersitzer durch übereifrige Beamte vor dem Kadi landete. Dieser Benutzer klagte gegen die ungerechtfertigte Beschlagnahme und musste sich den Pruch oben vom Richter anhören (Bayern): Wer einen Radarwarner einsetzt ist ein Potentieller Raser und will mit Vorsatz Rasen also ist der Betrieb eines solchen Geräts ein Vorsatz zum Rasen und dem muss Einhalt geboten werden. Dieser Meinung schlossen sich andere Richter an und irgendwann wurde dann der §23 erweitert.


    Und immer schön dran denken: Vor einem Richter und auf hoher See ...
    Oder: Recht haben und bekommen ....


    Mir persönlich gefällt aber am besten: Wo kein Kläger, da kein Richter

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  • Aber diese Antwort haben wir hier im Thema doch von der schweizer Polizei bekommen...
    Oder auf was wartest Du noch?


    Da bin ich irgendwie ungläubig, wenn ich nicht selber Auskunft bekomme. Sorry, aber hier ins Forum lässt sich alles reinstellen. Nachprüfbar ist das ja nicht. Ich hätte auch gern die Präzisierung, ob das überall in der Schweiz gilt. Und ich frage mich langsam, ob ihr Deutschen im Forum euch eigentlich immer nur über hypothetische Fälle ereifern wollt oder ob ihr nicht einfach mal die zuständigen Stellen anfragen könnt. Vielleicht ist die Ebene Bundesminister etwas zu hoch gegriffen.:confused:


    Was mich betrifft: Der POI-Loader funktioniert mit dem 276C sowieso nicht. Im Auto fahre ich aber mit dem c510 und sowieso wie ein Lamm. Und es wäre doch praktisch, wenn man auch kleine Uebertretungen, wie sie jedem passieren können, vermeiden kann. Da wird man hier in der Schweiz ja fast standrechtlich erschossen, wenn man nicht dauernd in bereits unfallgefährlichem Ausmass den Tacho fixiert.:lol:

  • Hallo Dani,


    also zumindest, wenn Du die Deutsche Hauptstadt besuchst, ist die Sache klar. Wenn Du die Diskussion aufmerksam verfolgt hast, wirst Du den Link der Berliner Polizei vielleicht angeklickt haben. Ein andere Auskunft KANN UND WIRD Dir keine Polizei geben können. Du wirst niemals die Auskunft bekommen, dass (jetzt nur als Beispiel) der Garmin 2820 mit Radar-POI einen Radarwarner darstellt. Das würde nämlich bedeuten, dass bei den Behörden ein entsprechender Katalog vorliegt. Da sich aber schon allein auf Grund von Firmware-Updates Funktionen ändern können, müssten jedesmal die Geräte geprüft und der Katalog aktualisiert/erweitert werden. Und das jetzt für alle Geräte, von allen Herstellern. Ich denke, das ist nachvollziehbar, dass daher die Erläuterung der grundsätzlichen Funktionsweise ausreichen muss. Das ist (auch) ein Grund warum das Gericht angerufen werden kann.....wenn es ein Streitfall ist, ob die Funktionsweise....na ja, siehe oben.


    Weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft oder ein Verteidiger fällt ein abschließendes Urteil. Das macht ausnahmslos ein Gericht. Im Vorfeld werden Tatbestände erfasst und es kann sich höchstens eine Meinung gebildet werden. Ob sich ein Gericht dieser dann anschließt....?????


    Die zuständige Stelle ist der Bundesverkehrsminister, der ist für die Bundesrepublik federführend. Er gibt die grundsätzliche "Spielregel" heraus. Die Meinung eines Sachbearbeiters vom "vorgeschobenen Landposten" ist nicht verbindlich. Überhaupt dürfen weder in Foren noch in sonstigen Plattformen irgendwelche Rechtsauskünfte gegeben werden. Selbst im Juraforum wird nur von "angenommenen Sachverhalten" ausgegangen. Zumindest in Deutschland ist das so.

  • Moin,
    ich oute mich hier mal. Ich benutze POI's und lasse mich auch vor gewissen
    POI's warnen. Ich habe auch ein Abo bei pocketnavigation.de! :o :o :o
    SO ! !
    Ich fahre im Jahr ca. 10.000KM auf der Strasse und habe 0 Punkte in Flensburg.
    Meiner Meinung nach sind 95% aller Blitzer nur Wegelagerei !
    Also wehre ich mich auch dagegen! :mad: :mad:

    Für Geschwindigkeitsmessungen an Schulen, Kindergärten, Spielstraßen und
    den 30er Straßen, hab ich da ja ein Einsehen, denn da ballern teilweise echt
    gehirnamputierte durch. Die müssen runter von der Straße.
    Da, wo wirklich oft Unfälle passieren, wird e nicht's gemacht.

    Das ist MEINE Meinung.
    Jetzt könnt Ihr mich von mir aus in der Luft zerreissen....

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  • Die Antwort der Verkehrsbehörde, die ich angefragt habe, steht zwar noch aus. Aber es ist ja inzwischen ziemlich klar, dass es verboten ist, sich vom Navi vor Radarkästen warnen zu lassen. Weil das mit den Gesetzen aber immer so eine Wortverdreherei ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man damit durchkommen könnte, wenn das Navi nicht mehr vor einem "Geschwindigkeitsradar 60kmh" oder "Ampelblitzer", sondern einfach vor einem "Unfallschwerpunkt" warnt. Man kann die bei radarfalle.de gesammelten POIs als "Unfallschwerpunkte" herunterladen, und als solche werden sie dann auch angezeigt. Somit warnt das Navi nicht mehr vor "Radarkästen", sondern mahnt den Verkehrsteilnehmer, an besonders gefährlichen Stellen besondere Achtsamkeit walten zu lassen. Das kann nicht verboten sein. Das könnte man in verquerer Logik sogar als besonders sinnvoll hinstellen. Ein Polizist kann mir nicht beweisen, dass mein Gerät vor Geschwindigkeitsradar warnt, wenn es keinen solchen anzeigt. Sind Juristen hier im Forum? Was sagt ihr zu dieser Wortverdreher-Argumentation?

  • Die Antwort der Verkehrsbehörde, die ich angefragt habe, steht zwar noch aus.



    hmmm, ich verstehe denn Sinn nicht.
    Bei uns in Österreich ist, so weit ich weiß, nur das nicht erlaubt, was Verboten ist ;)
    Warum sollte ich also zuerst Fragen ob ich darf oder nicht? :)
    Also warum ein Problem aufzeigen, welches (derzeit) noch gar keines ist?

    Ich glaube auch irgendwo gelesen zu haben, das die Warnung vor Radargeräten in Österreich verboten ist, WENN techn. Hilfsmittel zum Empfang benützt werden!
    Denn dabei werden ja die ausgesendeten Strahlen gemeldet von einem "aktiven" Radargerät.

    Hingegen beim "Radarwarner" im GPS wird ja lediglich eine Stelle angezeigt WO ein Radar stehen könnte.
    Dies daher da ja in Österreich höchstens die Hälfte der Boxen befüllt ist da aus Geldgründen gar nicht jede Box mit einem Gerät bestückt ist.
    Da ist dann die andere Hälfte nur mit einem Foto hinter dem Glas bestückt, welches aussieht wie die Radaranlage.
    Die tatsächlichen Radargeräte werden von Zeit zu Zeit in den Boxen getauscht.
    Daher ist also die Warnung im GPS nicht 100% sicher, abgesehen davon das auch bei uns immer mehr Zivilstreifen mit Videoaufzeichnung unterwegs sind und da hilft das ganze GPS nichts mit "Radarwarnung",
    bzw. die div. Section Controls wo gewisse Abschnitte überwacht werden.
    Bei der erlaubten Geschwindigkeit darf man erst nach mindestens xx Sekunden/Minuten das Ende erreichen sonst war man zu schnell.


    Also zB so was wie das hier <klick> wäre problematisch, denn in Österreich ist der Besitz erlaubt, aber der Betrieb verboten...
    ebenso dieses Teil <klick> da wie oben erwähnt beide "empfangen", bzw. selber "senden".
    Allerdings bei den Preisen der Teile bekomm ich schon wieder ein schönes GPS Gerät...

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

  • Deutschland reguliert halt gerne alles und besonders dort wo Einnahmen aus dem Straßenverkehr gefärdert sind. Der Autofahrer wird in Deutschland gerne nach strich und faden ausgenommen und um das zu gewährleisten wird vorsorglich alles verboten was ansatzweise die Einnahmen schmälern könnte.


    Schwachsinnige Regelungen einfach eigenverantwortlich ignorieren und gut ist. Ich habe ein GPS zum Navigieren. Was da sonst noch drin ist hat keinen Beamten zu interessieren. Dem spreche ich erst mal das technische Verständniss dafür ab.


    Das da was anderes drin sein könnte hat ihn nicht zu interessieren solange das nicht offensichtlich ist. Wenn man angehalten wird, ist das eh eine mobile Kontrolle und die wird nicht angezeigt. Sonst würde man ja nicht angehalten werden. Alles andere ist theoretischer Natur und interessiert mich in der Praxis nicht.


    Hier versuchen wieder irgendwelche moralapostolische Politiker was zu konstruieren um die Pfründe zu sichern, dann es darf nicht sein was gegen den Willen dieser Damen und Herren ist. Scheiss drauf :) Die versuchen alles um mich abzukassieren, und ich darf mich nicht wehren?


    Es gibt so einiges in Deutschland, was verboten ist, aber von allen ignoriert wird. Damit das Thema hier nicht verwässert erwähne ich die entsprechenden Dinge lieber nicht.

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  • Tja, wie es im Ausland ist....????


    Aber die "Deutsche Delegation" muss sich doch darüber gar nicht den Kopf zerbrechen.


    Zitat aus dem § 23 StVO


    .....das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
    anzuzeigen oder zu stören.
    ...


    Zitatende


    Dann kommt irgendwie noch "...das gilt BESONDERS für....", was nichts anderes heißt, als das diese Überwachungsmaßnahmen noch deutlicher hervorgehoben werden.


    Wo steht da irgendwas von Radarüberwachung? Da steht: "Verkehrsüberwachunsmaßnahmen". Das ist egal, ob es sich um Radarmessung, Laserpistole, Zeitmessung, Induktionsschleife oder "Hinterherfahren" handelt.


    Und hier hat die ortsbezogene Messung des GPS sogar dem "echten Radarwarner" viel voraus. Denn in Abhängigkeit von der Datenqualität der POI-Sammlung kann das GPS nämlich alle diese Formen anzeigen.


    Daher hat auch der Gesetzgeber (in Deutschland) festgehalten, dass es auf die tatsächliche technische Eignung gar nicht ankommt!!!!!! Denn das wäre durch die Ordnungsbehörden gar nicht feststellbar, wie es auch der Gesetzgeber geschrieben hat.


    Wie der Tatbestand "...bestimmt ist..." aus dem Gestzestext vom Gestzgeber verstanden wird, hat er auch festgelegt. Der Wille des Krfatfahrers ist entscheidend. Der 2820 ist seitens Garmin NICHT dazu bestimmt als "VERKEHRSÜBERACHUNGSwarner" zu arbeiten. Aber durch den Willen des Besitzers und der nachträglichen Installation der POI ändert sich dies.


    Und was heißt überhaupt "aktiver Radarwarner". Was ist denn ein "passsiver Warner"? Wenn ich da manchmal die "Definition" in einigen anderen Foren über "aktive/passive Radarwarner" lese, bekomme ich mich vor Lachen kaum noch ein.


    Ein aktiver Radarwarner ist nach Meinung einiger "Fachleute" ein Gerät, was also die Radarwelle empfängt und entsprechend warnt.


    Mein GPS macht folgendes: Er aktualisiert sekündlich den aktuellen Standort, er vergleicht sekündlich den Eintrag der POI-Datenbank mit dem Standort und ist sofort in "Hab-Acht-Stellung". Darüberhinaus interessiert er sich nicht dafür, ob die Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein Radargerät oder eine Induktionsschleife ist. Das alles soll "passiv" sein?


    Wie die Sache mit "Unfallschwerpunkten" zu verstehen ist, und dass das ganz gehörig nach hinten losgehen kann, hatten wir weiter oben schon.


  • Wie die Sache mit "Unfallschwerpunkten" zu verstehen ist, und dass das ganz gehörig nach hinten losgehen kann, hatten wir weiter oben schon.


    Das verstehe ich nicht ganz. Wenn als Anzeige nur ein Dreieck mit Ausrufezeichen entsteht, das ein kontrollierender Polizist ja sowieso nicht zu Gesicht bekommt, kann man ja nicht wirklich von einer Radarwarnung sprechen. Ich nehme an, dass ich jetzt nicht mehr geschwindigkeitsabhängig gewarnt werde, aber doch immerhin grundsätzlich darauf hingewiesen werde, dass ein vorher als "Benutzer-Sonderziel" eingegebener Punkt z. B. namens "Höhe Eichenstrasse" erreicht wurde. Diese POIs heissen dann alle so ähnlich, meinetwegen auch "Fussgängerampel". Die kann ein kundiger Polizist dann abrufen, wenn er kontrollieren will, ob ich Radarblitzer geladen habe. Dann kann er das mit jedem der 17000 Punkte machen und nachsehen, ob "Höhe Eichenstrasse" oder "Fussgängerampel" auch der Standort eines Blitzkastens ist. Meiner Freundin muss ich das einfach noch so erklären, dass sie, wenn sie mit dem Auto fährt und von einem netten Gesetzeshüter in ein Gespräch verwickelt wird, sich nicht verplappert. Aber sie ist ja nicht bedeppert. Ich überlege mir eher, ob ich das Radaroverlay mit den 9000 roten Punkten, die im nicht POI-fähigen 276C alle sehr gut sichtbar auf dem Display angezeigt werden, wenn auch als "befeuerte Seezeichen", nicht wieder lösche. Das sieht man im Gegensatz zum POI-Warner beim c5120 oder Zumo oder 278 auf den ersten Blick, vor allem am Moped. Wenn einer mal eine Reifenprofilkontrolle macht oder am Endtopf riechen will, dann sieht er auch gleich die roten Punkte auf dem Navi.:o

  • Ich nehme an, dass ich jetzt nicht mehr geschwindigkeitsabhängig gewarnt werde,


    Warum?

    Die Warnung vor Geschwindigkeitsbegrenzungen ist doch nicht verboten!

    mfg
    JLacky

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  • Warum?

    Die Warnung vor Geschwindigkeitsbegrenzungen ist doch nicht verboten!

    mfg
    JLacky



    Stimmt. Denn diese werden überall und schon immer durch mehr als deutliche VERKEHRSZEICHEN äußerst deutlich dargestellt. Wenn ich schon die entsprechenden Schilder nicht mehr ablesen kann, dann nützen mir vermeintlich entsprechende WPs auf dem Navi auch nix mehr. Aber es gibt ja noch Fielmann & Co. :p

  • Warum?

    Die Warnung vor Geschwindigkeitsbegrenzungen ist doch nicht verboten!

    mfg
    JLacky


    Ich meinte nicht die Warnung vor Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern Folgendes: Wenn ich zu schnell auf einen Blitzkasten zusteuere, dann erfolgt der akustische Alarm so lange, wie ich zu schnell fahre. Dazu muss ich doch aber die POIs nach Geschwindigkeitskategorien geladen haben, oder nicht? Wenn die alle in derselben Kategorie mit dreieckigem Warnschild sind, ohne Geschwindigkeitsangabe, erfolgt dann nicht ein einfacher Hinweis, dass ein Gefahrenpunkt kommt, egal, wie schnell man unterwegs ist?