Also, hätte ER ein Navi mit Blitzer-Poi gehabt, wär das nicht passiert:
http://shortnews.stern.de/star…ik3=Alles&sort=1&sparte=4
:p
Also, hätte ER ein Navi mit Blitzer-Poi gehabt, wär das nicht passiert:
http://shortnews.stern.de/star…ik3=Alles&sort=1&sparte=4
:p
Also, hätte ER ein Navi mit Blitzer-Poi gehabt, wär das nicht passiert:
http://shortnews.stern.de/star…ik3=Alles&sort=1&sparte=4
:p
Wenn man das liest, könnte man fälschlicherweise den Eindruck bekommen, dass sich solches Rasen im Falle des Ewischtwerdens mit der Zahlung einer Busse von 1000 Franken in der Schweiz wiedergutmachen lasse. Dem ist garantiert nicht so: Das war ja ein absichtlicher, aber nicht bewilligter Test, den der Typ in Ausübung seines Amtes gemacht hat.
Ich würde das nicht zur Nachahmung empfehlen. Wir sind in Schweiz bald soweit, dass einem in einem solchen Fall die Beine amputiert werden, damit man nie mehr fahren kann.
..... Wir sind in Schweiz bald soweit, dass einem in einem solchen Fall die Beine amputiert werden, damit man nie mehr fahren kann.
LooL
Ich behalt meine POI's im Garmin und im TomTom.... und den Warner lass ich
auch aktiv ! ... Beides werden se mir schon nicht abnehmen... Das TomTom
war e billiger...
Warum blitzt die Polizei überhaupt ?
- Um Geld zu verdienen ?
- oder um die Unfallzahlen an Unfallschwerpunkten positiv zu beeinflussen ?
Wenn es wegen der Unfallschwerpunkte ist, dann verstehe ich nicht warum der normal-Bürger daran gehindert werden soll mit Hilfe der Navi-Geräte eben diese Unfallschwehrpunkte vorher zu erkennen und entsprechend vorsichtig zu fahren ?
Sonst muss man auch konsequenterweise den Ver-/Kauf der Navis ganz verbieten !
Nur, ob sich dadurch die Unfallzahlen verbessern, wenn die Leute während der Fahrt wieder den Stadtplan studieren oder Umwege fahren (wie in alten Zeiten!) ?
Fazit: Ich denke niemand kann verbieten "Unfallschwerpunkte" im Navi zu markieren. Wenn die Polizei dort Ihre teuren Blitzer installiert kann niemand was dafür - oder ?
Gruss
Thalal
Wir sind in Schweiz bald soweit, dass einem in einem solchen Fall die Beine amputiert werden, damit man nie mehr fahren kann.
Das klappt aber nicht immer!
Ich verweise nur auf Alex Zanardi: http://www.alex-zanardi.de/
paul-josef
Hi,
Fazit: Ich denke niemand kann verbieten "Unfallschwerpunkte" im Navi zu markieren.
Yep, siehe http://www.naviboard.de/vb/sho…hp?p=122266&postcount=101 ... oder vielleicht doch eher den hier (sozusagen "aus aktuellem Anlass", das Overlay ist so frisch, dass es noch warm ist): http://www.naviboard.de/vb/sho…php?p=126393&postcount=39
Zitat von thaham:
Warum blitzt die Polizei überhaupt ?
- Um Geld zu verdienen ?
- oder um die Unfallzahlen an Unfallschwerpunkten positiv zu beeinflussen ?
Wenn es wegen der Unfallschwerpunkte ist, dann verstehe ich nicht warum der normal-Bürger daran gehindert werden soll mit Hilfe der Navi-Geräte eben diese Unfallschwehrpunkte vorher zu erkennen und entsprechend vorsichtig zu fahren ?
Zitatende
Lieber thaham, die Polizei und überhaupt jeder möchte halt, dass gerade nicht bloß an Unfallschwerpunkten, sondern generell vorsichtig gefahren wird. Denn unvorsichtiges Fahren ist eben nun mal gefährlich, schnurzegal ob es irgendwo so was wie Unfallschwerpunkte oder Blitzgeräte gibt. Fazit: Leute also, die n i c h t unvorsichtig fahren - wie eben halt wir hier im Forum - dürften Blitzgeräte total kalt lassen.
Und ganz normale GPS-Geräte ... warum warten wir nicht einfach total entspannt ab, ob je ein Mensch Anstoß gerade an meinem - ich weiß noch nicht einmal, ob da Warn-Pois drin stecken, wer sollte die auch da rein getan haben - ob da also jemand Anstoß dran nimmt. Ich vermute, hundert Jahre Leben reichen nicht hin, um einmal eine solche Konfizierung zu erleben, die manchen hier im Forum fast aus den Schuhen und schier in die Psychiatrie jagt?
Gut Rout!
Klaus
Hallo,
hier ein aktueller Beitrag im Fokus:
http://www.focus.de/auto/zubeh…dar-warner_aid_28126.html
Gruß Gerhard
Genau, da steht es:
"... verleitet ... zu einer risikoreicheren Fahrweise“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer."
Klar, weil die Leute sich eben im Bereich von Blitzanlagen zusammennehmen.
Gut Rout!
Klaus
Mein Schweizer Bekannter hat mir berichtet, dass bei denen die Spielregeln im Thema Geschwindigkeitsübertretung massiv geändert wurden. Nicht nur die Angelegeheit mit den Radar-Poi. Auch die Bemessung des Bußgeldes wurde geändert. Dort gibt es bei "höheren" Geschwindigkeitsübertretungen keine Barzahlung mehr, sondern es geht gleich vor Gericht.
Die Grenze ist innerorts 15 Km/h, außerorts 20/25 Km/h
Die Höhe des "bezahlbaren Strafmaßes" richtet sich dann nicht mehr nach enem festgelegten Katalog, sondern nach dem Einkommen des Beschuldigten! Als max. Höchstgrenze sind wohl möglich: 365 Tagessätze a 3000 Franken.
Macht mal kurz ~1,1 Millionen Schweizer Franken im Maximalfall.
DAS finde ich unglaublich und nicht das Verbot der Radar-POI.
Ach ja, es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass Schweizer Bussgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können, wahrscheinlich noch dieses Jahr.
Hier mal ein Auszug aus dem Schweizer "Warenkatalog":
http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm
Da wird der Begriff "Abzocke durch Deutschlands staaliche Wegelagerer" wohl in andere Dimensionen katapultiert. Nämlich in den Bereich der "Nichtigkeit".
Tagessätze a 3000 Franken.
Jau. Ich haette gerne so einen Tagessatz :D(wobei ich sowieso der Ansicht bin, dass ich viel weniger bekomme als ich verdiene :D)
Jau. Ich haette gerne so einen Tagessatz :D(wobei ich sowieso der Ansicht bin, dass ich viel weniger bekomme als ich verdiene :D)
Das wär nicht schlecht. Dass die Geschwindigkeitsbussen bei einer Verzeigung von einem Richter einkommensabhängig festgesetzt werden, ist in Deutschland nicht so? Da seht ihr mal, wie sozial die Schweiz ist: Für einen Manager sind 100 Franken Busse doch überhaupt nichts! Die Finnen und Norweger machen das auch so.
In der Schweiz werden die Bussen grad so angelegt, dass man sie noch bezahlen kann, sonst würde sich vielleicht mancher für Haft entscheiden und müsste dann vom Staat durchgefüttert werden. Vielleicht sollten in einer Protestaktion die Verurteilten einfach das Absitzen der Strafe verlangen. Das würde dem Staat vielleicht zu denken geben. In einem Schweizer Motorradforum hat einer eine Busse von mehreren Tausend Franken eingefangen - plus 8 Monate Führerscheinentzug plus Gerichtskosten. Er war 140 auf der Landstrasse gefahren. Erlaubt sind eben nur 80. Ob die Deutschen in der Schweiz den Führerschein auch verlieren, weiss ich nicht, aber zur Kasse gebeten werden sie schon.
Hallo Dani,
ich hoffe Du hast nicht in die falsche Kehle bekommen, dass ich hier gegen die Schweiz Stimmung machen will. Um Gottes Willen, nichts liegt mir ferner. Ich versuche dieses Jahr selbst noch ein paar schweizer Pässe "zu nehmen". Werde dann aber seeeeehr vorsichtig fahren :D:D:D
Es geht ganz einfach darum, dass - auch natürlich bei uns - in vielen Bereichen das "gesunde Augenmaß" verlorengeht.
Klar gibt es auch bei uns eine Strafbemessung, die sich nach dem Einkommen richtet. Aber bei 15 Km/h (innerorts) über dem erlaubten Limit........
Wie wird denn dann in der Schweiz eine fahrlässige Körperverletzung geahndet (z. B. nach einem Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit)? Wie will in einem solchen Fall der Staat/die Rechtsprechung noch die Verhältnismäßigkeit beachten?
Die Sicherstellung des Autos oder/und ein entsprechendes Fahrverbot würden als Maßnahme wahrscheinlich genau so wirksam sein, den Straßenverkehr aus der Sicht des Staates sicherer zu machen.
Ganz klar, wer sich nicht an Spielregeln hält, muss bestraft werden. Das ist beim Sport so, beim Schach und natürlich im Straßenverkehr. Im Wiederholungsfall muss man auch doller "auf die Finger hauen". In meiner Ausbildung fiel allerdings auch mal der Begriff der "überzogenen Maßnahme". Nach meinem Verständnis ist das ein Paradebeispiel.
Aber wir sind gaaanz weit OT. Es sei denn, man sieht die Benutzung der Radar-POI in der Schweiz als Maßnahme zum Schutz der eigenen Existenz an.
Hallo Dani,
ich hoffe Du hast nicht in die falsche Kehle bekommen, dass ich hier gegen die Schweiz Stimmung machen will.
Das habe ich überhaupt nicht so verstanden! Keine Bange. Dass die drakonischen Strafen der Schweiz zum Vorbild für Verkehrsminister angrenzender Länder werden könnten, finde ich ja selber peinlich.
Wenn du hier einen Mord begehen möchtest, dann rate ich dir: Besauf dich, steig dann in ein Auto und überfahre dein Opfer. Dann nimm einen guten Anwalt. Der kann bestimmt eine bedingte Strafe rausholen wegen Unzurechnungsfähigkeit. So viel zur Verhältnismässigkeit im schweizerischen Gesetzesvollzug.
Beim Fahren auf Land-, also auch auf Passstrassen, musst du hier einfach doppelt aufpassen, weil du von Deutschland her vielleicht gewohnt bist, dass du 100 fahren kannst. Das reicht ja schon aus für eine flotte Kurvenfahrt. Weil hier in der Schweiz aber nur 80 erlaubt sind, bist du mit einem kräftigen Motorrad einfach sehr schnell in einem Geschwindigkeitsbereich, der dich quasi an den Galgen bringt.
Müssen es denn unbedingt Radar-POIs innerhalb der Schweiz sein? Oder werden in der Schweiz auch ausländische Geräte beschlagnahmt die nur Radar-POIs aus z.B. Österreich drauf haben aber keine aus der Schweiz?
Mfg
JLacky
=> das würde mich auch interessieren
Ich fahre auch in 2 Wochen in die Schweiz,..
neben meinen GC POIs habe ich natürlich auch "DEUTSCHE" Geschwindigkeits-POIs drauf,...
aber halt nur für Deutschland,..
muss ich mir "im Ausland" gedanken" machen.
(zudem warnt ja Navigon 5.0 bei Überschreitung der Geschwindigkeit eh von selbst).. soll dass auch schon verbote sein ?!
(zudem warnt ja Navigon 5.0 bei Überschreitung der Geschwindigkeit eh von selbst).. soll dass auch schon verbote sein ?!
Nein, das ist nicht verboten. Nur Radar-POI's sind verboten. Letztere dienen ja nur dazu, dass du nicht gebüsst wirst und verleiten überall dort, wo kein Radar ist, zum Rasen (laut Meinung des ASTRA). Die ständige Warnung beim Ueberschreiten der erlaubten Geschwindigkeit ist aber der Unfallprophylaxe sehr dienlich, wenn auch nicht der Staatskasse, aber das kann diese natürlich nicht zugeben.
Zu Schweizer POI's oder ausländischen: Eigentlich darf die Schweizer Polizei, wenn sie innerhalb der Schweizer Grenzen im Einsatz ist, kaum ein potentielles Verkehrsdelikt in einem anderen Land bestrafen. In dem Sinne müsste es erlaubt sein, in der Schweiz mit ausländischen Radar-POI's rumzufahren. Nur stell dir die zeitraubende Diskussion vor, wenn ein Schweizer Polizist deine POI-Liste überprüft und Radar-POI's findet. Mach dem mal klar, dass keine schweizerischen drauf sind. Da müsste der doch jeden einzelnen POI abrufen. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, würde ich alle Radar-POI's deinstallieren, solange du in der Schweiz rumfährst. Und Autobahn-Vignette kaufen! Das wird viel häufiger kontrolliert! Von Navi-Kontrollen habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Aber die Polizei ist angewiesen, welche durchzuführen.
Hallo allerseits,
habe gerade eben auf der Französischen Garmin-Seite dieses Angebot gesehen den Link zu französischen Radar-POIs gefunden. Da gibt es also in der Basisversion kostenlose Radar-POIs vom frz. Garmin-Distributor. War sehr verdutzt, da ich so etwas von der GPS-Nav in D nie und nimmer erwartet. Schein also dort legal zu sein und da ich heute morgen auf diesen Thread hier gestoßen bin, dachte ich teile ich das gleich mal mit Euch,
Gruß,
Sven
Hallo LX1SB,
ich wäre da gaaaaanz vorsichtig ausgerechnet die Schweiz, Italien und Frankreich, sind da gar nicht fein, was Straßenverkehrsdelikte angeht.
Hier das Originalzitat von der Homepage des ADAC:
Frankreich
Das Feilbieten, der Verkauf, Erwerb, Einfuhr, Einbau, Anbau, Benutzung und die Mitnahme von Geräten, die dafür geeignet oder bestimmt sind, das Vorhandensein von Verkehrsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder diese zu stören ist unter Strafe gestellt. Es können Geldstrafen verhängt werden. Darüber hinaus wird das Gerät und – soweit in einem Kfz verwendet – das Kfz eingezogen.
Zitatende
Hier die Komplettübersicht des ADAC:
http://www.adac.de/Recht_und_R…B95E5818EF3AC72553AD85DA1
Nicht ganz sauber getrennt ist die Begrifflichkeit "Radarwarner" bzw. "Navi mit POI" in den einzelnen Aufzählungspunkten. Da aber einige Länder sogar Knast im Programmheft haben (z. B. Belgien) würde ich das in jedem Fall vor der Fahrt von kompetenter Stelle klären lassen und im Zweifelsfall lieber nicht installieren.
Hallo Norbert,
muß zugeben, Du hast da qualifiziertere Quellen. Ich bin Deiner Meinung, im Verbots- oder Zweifelsfalle nichts derartiges zu installieren. Versuche eh vorschriftsmäßig zu fahren (und seit dem Klimabericht, beschränke ich mich nun freiwillig auf 110 km/h [auf der Autobahn, natürlich nicht auf der Bundestraße :-)] von wenigen Ausnahmen abgesehen].
Habe auch keine Lust mit einem Polizisten herumdiskutieren zu müssen und versuchen zu müssen ihm ein A für ein O vorzumachen. Ich finde es auch nicht ganz korrekt, ihm meine Radar-POIs dann als Sightseeing-Objekte vorzumachen. Meine Integretät ist mir das wert.
Wenn wir den Buchstaben des Gesetzes auslegen, kommen wir vielleicht durch und - in dubio pro reo - vielleicht könnten wir einen Richter dazu bewegen, dem zu folgen. Aber dem Geist, der Idee des Gesetzes entspricht das in D eben nicht.
Schade, dachte fast, es sei ok in F.
Liebe Grüße,
Sven
Hallo LX1SB,
die ADAC-Quelle ist nicht immer sooooo zuverlässig, im Zweifelsfall immer im entsprechenden Land nachfragen. Hinzu kommt, dass solch eine "Globalübersicht" nie ganz aktuell sein kann.
Das Hauptargument gegen solche eine Verwendung in einigen Ländern ist einfach, dass ich im Urlaub mit Sicherheit was anderes vorhabe, als mein Navi dem Recycling zuzuführen, mich tagelang mit den ausländischen Gerichten rumärgern will, evtl. mit dem Zug weiterfahren muss und schon gar nicht im Knast landen will.
Ehrlich, da gibt's schönere Beschäftigungen, erst recht im Urlaub.