Unglaublich!!!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • @Josef


    Verstehe ich nicht.


    Ja das merke ich.


    Zitat

    Der Gesetzestext ist klar, deutlich und kaum interpratationsfähig.

    Das interessiert mich nicht und danach habe ich auch nicht gefragt. Ich möchte wissen, ob eine Person verurteilt worden ist, weil er POIs auf dem Navi installiert hatte. Mehr nicht und nur genau das. Mit anderen Worten: ein Fall aus der PRAXIS. Gibt es so etwas?

  • In der Schweiz gabs vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil, dass den Besitzer freigesprochen hat. Ob die Staatsanwaltschaft das so stehen lässt, steht meines Wissens noch in den Sternen geschrieben.


    Suchen müsst Ihr den Fall im Internet aber selber.... :p

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  • Da sind wir wohl nicht der gleichen Meinung


    Damit habe ich kein Problem, diesbezüglich halte ich es mit Voltaire : "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Selbstherrlichkeit und Abgehobenheit der Justiz sind schon lange ein Thema. Ein davon abweichendes Selbstbildnis ändert daran nichts:cool:


    Ach komm, sei fair : Schwarze Schafe gibt es überall, auch Juristen sind - mag man auch mitunter einen anderen Eindruck haben - nur Menschen, und Fehler zu machen ist eine der menschlichsten Schwächen !


    Zu Deinem speziellen Fall kann ich natürlich nichts sagen : Ich war weder bei dem in Rede stehenden Vorfall noch bei der Verhandlung dabei. Nach meiner Erfahrung ist es aber oft so, daß es aus dem Wald rausschallt, wie man zuvor reingerufen hat ... kann es sein, daß Du Dich in der Sitzung etwas echauffiert hast und/oder ironisch oder gar sarkastisch geworden bist ? Das würde die - zugegebenermaßen etwas "merkwürdige" - Äußerung "Deiner" Richterin erklären (wenn auch nicht rechtfertigen).


    Gruß,


    Joachim.

  • Ich kannte einen Rechtsproffessor, der fast die gesamte Strafprozessordnung als verfassungswidrig einstufte. Seine Kollegen meinten dazu "unbedeutende Einzelmeinung".



    Ich verstehe immer nicht, was in den kurzen knappen Aussagen hineininterpretiert wird. Da gehts mit keiner Silbe darum Unfallschwerpunkte anzuzeigen, da geht's mit keiner Silbe darum "nur" vor Blitzern zu warnen.


    Da geht's schlicht und ergreifend darum Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Das können ganz viele Maßnahmen sein, nicht nur Blitzer.


    Ich habe sehr viele Urteile - auch ein jüngeres vom Bundesgerichtshof - zum Thema Radarwarner gefunden. Jetzt könnten natürlich wieder welche Aufschreien und sagen: "ist ja kein Radarwarner". In keinem einzigen Urteil geht es um die technischen Abläufe im Gerät, wie das Gerät funktioniert oder wie die Warnung erfolgt. Entscheidend in allen Urteilen ist die Tatsache, dass sich durch das Gerät die Möglichkeit ergibt, sich der Verkehrsüberwachung zu entziehen.


    Navi mit POI, Radarwarner.... alles egal:


    Zitat,
    „Navigationsgeräte, die Informationen über stationäre Geschwindigkeitskontrollen dem Kraftfahrer vor der jeweiligen Kontrollstelle ankündigen können, sind den bisher bekannten Radarwarngeräten gleichzusetzen, und zwar auch dann, wenn die Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion nicht eingeschaltet, aber ohne weiteres in Betrieb zu setzen sind.“ Dies ist das Fazit einer rechtlichen Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
    Zitatende, URL. http://www1.polizei-nrw.de/enn…nv7qh4l1di1kq6iho48nsrq50



    Hier eine Aussage der ARAG (Rechtsschutzversicherung)
    Zitat:
    In Zusammenarbeit mit ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
    Radarwarner sind in Deutschland verboten. Sobald Blitzerdaten mit dem Navigationssystem verknüpft sind, ist nicht nur der aktive Betrieb, sondern auch das bloße Mitführen des Gerätes laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig (§ 23 Abs. 1b StVO). Darin heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
    Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." Verstöße gegen das Verbot werden entsprechend geahndet: Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen.
    Zitatende, hier die URL:
    https://www.pc-magazin.de/prax…page.php?table=pg&id=7503



    Oder hier von der Rechtsabteilung des ADAC
    Zitat:
    Ungeachtet dieser Rechtslage werden immer mehr Navigationssysteme im Handel angeboten, die mit einem POI (Point Of Interest)-Warner
    als „Ankündigungsfunktion" ausgestattet sind. Mit dieser Software wird zusätzlich zur Streckenführung auf vorher definierte Standorte hingewiesen; das können beispielsweise Tankstellen, vor allem aber stationäre Messstellen sein, die dann als „Gefahrenstelle" im Display angezeigt werden. Entgegen anders lautender Stellungnahmen der Verkäufer fallen auch Navigationssysteme mit dieser Zusatzfunktion eindeutig unter das Verbot von § 23 Abs.1b StVO (vgl. ausführlich Albrecht, DAR 2006, 481).
    Zitatende, hier die URL: http://www.adac.de/Recht_und_R…77040&SourcePageID=131061



    ADAC und ARAG sind die, die im Falle eines Falle helfen sollen. Große Hoffnung haben die aber anscheinend nicht. Entsprechend wird wohl die Entscheidung zur Kostenübernahme ausfallen.


    Interessant bei der ADAC-Ausarbeitung ist die Sache mit der Sicherstellung/Vernichtung. Inwieweit es zur Vernichtung kommt.....Die Sicherstellung ist aber kaum zu verhindern. Zum einen, weil Gegenständendie für das Verfahren von Bedeutung sein können sichergestellt werden können/müssen oder zur Verhinderung der Fortsetzung....Also das wäre keine große rechtliche Hürde. Und bis ein Gericht entscheidet......


    Weiterhin kommt hinzu, das in diesem Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten die Länder unterschiedliche Bestimmungen haben (Sicherstellung-Vernichtung). Nach der obigen Aussage sind Navi (mit entsprechenden POI) dem Radarwarner gleichzusetzen.


    Hier ein Urteil aus Bayern 2007
    http://www.landesanwaltschaft.…documents/7a1970b_001.pdf



    Hier ein Zusammenfassung eines BGH-Urteil, bei dem eine Klägerin auf Wandlung pochte, nachdem das Gerät nicht warnte!!!!!!


    Zitat:
    Nun ist allerdings inzwischen der Bundesgerichtshof sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Eine Autofahrerin hatte für immerhin EUR 1000 ein derartiges Radarwarngerät käuflich erworben. Zu ihrer Verwunderung war dieses Gerät allerdings defekt und sie fuhr in mehrere Meßstellen der Polizei hinein, ohne dass das Gerät Warnsignale abgab. Verständlicherweise wandte sie sich an den Verkäufer des Gerätes und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. das Geschäft rückabwickeln. Der Verkäufer weigerte sich. So rief sie das Gericht an. Zu ihrer Verwunderung vertrat der Bundesgerichtshof, der die Angelegenheit letztendlich entschied, das Kaufverträge über den Erwerb eines Radarwarngerätes gemäß § 138 BGB sittenwidrig sind und deshalb nichtig sind. Derartige Geräte würden allein dem Zweck dienen, Geschwindigkeitskontrollen zu unterlaufen und stellten den Verstoß gegen ein Verbot gemäß § 23 Abs. 1 b.) StVO dar. Dadurch würde das Interesse der Allgemeinheit an einem sicheren Straßenverkehr beeinträchtigt. Zwar dürfe man ein derartiges Gerät besitzen, es allerdings nicht einsetzen. Der Kauf eines solchen Gerätes erfolge jedoch gerade, um es später in Betrieb zu nehmen und deswegen sei bereits der Erwerb eines Radarwarngerätes rechtlich zu mißbilligen. Daher hat der Käufer eines defekten Gerätes gegenüber dem Verkäufer weder einen Anspruch auf Rücktritt, noch auf Rückabwicklung des Vertrages.
    Zitatende, hier die URL: http://www.hamburg-fuehrer.de/35.0.html?&L=



    Laut Statistik des Kraftfahrbundesamtes wurden gem. Jahresbericht 2004


    Zitat:
    In 600 Fällen wurden Radarwarner in Fahrzeugen entdeckt, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Dieser Tatbestand wird in der Regel mit 4 Punkten und einer Geldbuße von 75 € sanktioniert.
    Zitatende, hier die URL: http://www.kba.de/Stabsstelle/…rkehrszentralregister.rtf

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  • Naja,
    "die" reagieren halt beleidigt, wenn jeder für unter 150,- Geräte erwerben kann, die einfach ihre "genialen" Abzockermaschinen rechtzeitig melden und so nebenbei auch noch Routen berechnen können, Tankstellen und Hotels finden, Tracks aufzeichnen, Fahrdaten speichern, ...


    Meine Frau hat ein gutes Gedächtnis, die merkt sich alle Radarkästen, wenn wir dort schon mal lang gefahren sind. Muss ich jetzt Angst haben, 75,- Strafe zu zahlen und dass meine Frau beschlagnahmt wird? Oder bekommt sie nur einen Maulkorb oder eine Narkose, wenn sie Beifahrer ist? Und darf sie selbst jetzt gar nicht mehr fahren, wenn sie die "Fallen" alle kennt?


    Fragen über Fragen :D


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Wenn deine Frau als "technisches Gerät" eingestuft wird, sind die Chancen nicht schlecht, dass sie der Vernichtung zugeführt wird. :lol:



    Vielleicht ein gutes Argument, dass die Baifaherein mal den Mund hält.:D:D

  • @Navinaut

    Zitat

    Fehler zu machen ist eine der menschlichsten Schwächen

    ...nur wird ein Richter nicht für einen (Urteils-)Fehler verurteilt, ich dagegen schon, somit keine Gleichheit der Waffen:confused::rolleyes:
    In den USA haben die Richterposten z.T. eine begrenzte "Halbwertszeit" - ähnlich wie Lehrer oder Sheriffs.
    Da besteht schon eher die Chance, daß auch ein Richter die Konsequenzen seines Tuns erspürt:cool:


    Klar wurde ich (etwas) ironisch, wenn ein Gutachter hinzugezogen wird, um etwas zu beweisen, was ohnehin nicht abgestritten wurde, für mich einfach seltsam....



    Andrer Fall:
    Wie würdest Du z.B. reagieren, wenn ein Polizeibeamter Deine Aussage (aus seinem vielgerühmten Notizbuch) zum Hergang zitiert, obwohl Du keine Aussage getätigt hast?:( (Verhandlung nach einem Unfall in der ich, mit Erfolg, als Kläger auftrat).
    Soviel zur Glaubwürdigkeit der Notizen nach etlichen Monaten "Lagerzeit"


    Zitat

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst

    Danke, auch meine Einstellung :danke:

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  • Moin,


    ich will mich auch mal wieder unbeliebt machen. :rolleyes:


    Solche eigentlich überflüssigen Diskussionen, hatten wir doch schon ein paar mal. Und man muß dazu doch Folgendes festhalten:

    • Kann man in unserem Ländle, europaweit gesehen, noch ziemlich frei fahren, trotz der reichlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
    • Haben bei genauerem Hinsehen oder Hinterfragen von Geschwindigkeitsbegrenzungen, diese (fast) immer einen wirklichen Sinn, auch wenn er dem Fahrer i.M. nicht offensichtlich erscheint. Z.B. ein Unfallschwerpunkt.
    • Kann jeder beobachten, was passiert, wenn an neuralgischen Punkten nicht gemessen wird: Selbst wenn 70 da steht, wird bis zu 180 oder mehr gefahren (beobachte ich jedes Wochenende).
    • Gibt es leider sehr viele Fahrer, die anscheinend eine so kleine Auffassungsgabe haben, dass sie das auch nach dem 100. Vorkauen nicht kapieren (wollen).
    • Geht es also nur über den Geldbeutel bis ins Hirn. Und das muß anscheinend so richtig weh tun, bevor es manche überhaupt merken.
    • Wer vom Radarwarner oder eben über Navi mit POI, vor den Messungen gewarnt werden will, hat also ganz klar vorsätzlich vor, die erlaubte Geschwindigkeit, möglichst im Blindflug, deutlich zu überschreiten, und das nicht nur einmal, sondern fortgesetzt.
    • Alle anderen Argumente sind nur reine Ausreden, da man selbst mit leicht überhöhter Geschwindigkeit selten bis nie geblitzt wird (ich bin auch nicht gerade langsam unterwegs, habe aber in über 30 Jahren nicht ein Ticket bekommen - man muß nur wissen, wo man es darf/kann).

    Essenz meiner Auslassungen: Das ganze braucht man nicht, wenn man nicht absichtlich vor hat, sich im Straßenverkehr so rechtswidrig zu bewegen, dass man zur hohen Gesundheits- und Lebensgefahr für andere wird.
    Und wenn ich das will, dann sollte ich auch im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen und nicht schon vorher rumdebattieren, wie ich mich da rauslügen könnte. Das finde ich einfach nur peinlich.


    Basta!

  • (...) Essenz meiner Auslassungen: Das ganze braucht man nicht, wenn man nicht absichtlich vor hat, sich im Straßenverkehr so rechtswidrig zu bewegen, dass man zur hohen Gesundheits- und Lebensgefahr für andere wird.
    Und wenn ich das will, dann sollte ich auch im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen und nicht schon vorher rumdebattieren, wie ich mich da rauslügen könnte. Das finde ich einfach nur peinlich.


    Basta!


    Danke.


    Joachim.

  • Danke.


    Joachim.


    Bitte! Ich schreibe so etwas nicht, weil ich gerade mal Langeweile habe, sondern weil ich tatsächlich ab und zu so richtig Frust bekomme, wenn ich solche Diskussionen lese. Wie schon öfter mal geschrieben, lebe ich zwischen Harz und Weserbergland, zwei wunderschöne Moppedregionen mit teils sehr gut ausgebauten Straßen, die aber z.B. gerade im Hochharz oft reglementiert sind. Und das hat gute Gründe, da viele recht scharfe Kurven überhaupt nicht erwartet werden können und dann auch noch oft zuziehen. Sehr, sehr viele Auswärtige tun nun aber so, als wenn sie die Strecke kilometerweit übersehen könnten und heißen mit bis zu über 200 km/h über die Landstraßen durch den Harz (das ist nicht übertrieben).
    Mehrmals hing in den letzten Jahren das Leben eines Deppen, meines und das meiner Tochter auf dem Sozius, sozusagen an meiner sehr langen Moppederfahrung. Einmal mußte ich sogar die schon am Zylinderschutz schleifende GoldWing noch weiter rüberziehen, weil so ein Depp zwar mit seinem Gummi gerade noch auf seinem Fahrstreifen war, aber seine anscheinend hohle Birne 1m in meine Fahrspur ragte und voll den linken Zylinderblock getroffen hätte. Das war für uns sehr, sehr knapp und ich hätte beinahe meine GW geschrottet. Er hatte gute 150 drauf, 60 waren erlaubt.
    :gaga:
    Aber sie sollen gewarnt sein: Seit diesem Erlebnis werde ich keine für mich hochgefährlichen Ausweichmanöver mehr machen und mir z.B. auch noch meine rechte Seite an einer Leitplanke zerschraddeln, die ich dann auch noch selbst bezahlen darf, nur um so einem Depp das Überleben zu ermöglichen. Der linke vordere Kotflügel ist schnell ersetzt - und den Versicherungsnehmer kenne ich ja dann.
    :rolleyes:

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  • Wir hatten hier südlich von Berlin eine wunderschöne Neubaustrecke, die man herrlich "durchwschingen" konnte.


    Irgendwann erklärten einige Mopefdfahrer in bunten Kombis und Knieschliefern diese Passage zur rechtsfreien Zone ohne irgendwelche "Geschwindigkeitsskrupel". Natürlich hieß es in der ganzen Umgebung "die Motorradfahrer". Irgendwann sollte die Strecke für Motorradfahrer gesperrt. Die Polizei intervenierte und wusste, dass es nur eine ganz wenige waren, die "uns alle" in Verruf brachten.


    Heute ist die Strecke für Motorradfahrer auf 50 Km/h begrenzt.


    Letzte Woche waren wieder ganz neue und sehr viele "Slidespuren" erkennbar. Einige "Clevere" fahren die Strecke "gesittet" ab und wenn keine "Gefahr von Wegelagererei" ist, geht's wieder los.



    Was will man dazu sagen???????

  • ... Heute ist die Strecke für Motorradfahrer auf 50 Km/h begrenzt. ...


    So ist das leider, leider mit einigen der schönsten Strecken in Harz und WBL auch gelaufen.


    ... Was will man dazu sagen???????


    Dazu gibt es einen knallharten Spruch:
    Heute hirnamputiert - Morgen beinamputiert.


    :sofa:


  • ich will mich auch mal wieder unbeliebt machen.


    So schnell geht das nicht, aber ich bin schon leicht irritiert.


    Zitat

    Wer vom Radarwarner oder eben über Navi mit POI, vor den Messungen gewarnt werden will, hat also ganz klar vorsätzlich vor, die erlaubte Geschwindigkeit, möglichst im Blindflug, deutlich zu überschreiten, und das nicht nur einmal, sondern fortgesetzt.

    Das mag ja deine Meinung sein, aber die Wahrheit ist es deshalb noch lange nicht. Genau so ein "Argument" halte ich für ausgemachten Unsinn. Ich kenne viele Leute, die Blitzer-POIs auf dem Navi haben, aber niemand von ihnen (mich eingeschlossen) fährt über die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Und absichtlich schon gar nicht. Diese POIs werden genau dazu benutzt, wozu sie gedacht sind: für den seltenen Fall, dass man mal pennt und versehentlich schneller fährt. Das ist mir einmal passiert. Ist zwar schon 15 Jahre her und hat auch nur 20-30 DM gekostet. Aber trotzdem hat es mich geärgert, weil ich halt eigentlich nie zu schnell bin.


    Zitat

    Basta!

    Und das geht gar nicht.

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  • Zitat

    Diese POIs werden genau dazu benutzt, wozu sie gedacht sind: für den seltenen Fall, dass man mal pennt und versehentlich schneller fährt. Das ist mir einmal passiert.



    Da muss ich jetzt als unbedarfter (mein 2610 kommt da nicht in Versuchung:rolleyes: ) jetzt mal was fragen:

    Sind mit euren POI´s STELLEN gemeint wo Blitzer stehen (könnten) oder Stellen wo BESCHRÄNKUNGEN stehen.

    BEi einem Bekannten hab ich das mal gesehen dass der piepst wenn z.B. ein 80er SChild kommt. Hat mit Blitzer nix am Hut und DIES fände ich sogar sinnvoll.
    Wir haben hier eine Strecke von über 40 Kilometer die beschränkt ist (zur ÖSI-Grenze) und da weiß ich oft ehrlich nicht ob die Beschränkung noch gilt oder nicht.

  • ... Ich kenne viele Leute, die Blitzer-POIs auf dem Navi haben, aber niemand von ihnen (mich eingeschlossen) fährt über die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Und absichtlich schon gar nicht.
    ...
    Diese POIs werden genau dazu benutzt, wozu sie gedacht sind: für den seltenen Fall, dass man mal pennt und versehentlich schneller fährt.
    ...


    Das mag mit Sicherheit der eine oder andere so sehen und einsetzen, obwohl dann zwei Fragen für mich offen bleiben:
    Warum wird dann ein so erheblicher Wirbel um die Rechtssicherheit des Einsatzes dieser Technik gemacht (ist ja im ganzen Web nachzuvollziehen) und warum will man dann die erheblichen Kosten beim erwischt werden in Kauf nehmen, die incl. Beschlagnahme schon mal runde 1.000 Euro ausmachen können, wenn auf der anderen Seite vielleicht mal zu erwarten ist, in 10 Jahren wegen Unachtsamkeit mal 30 oder 60 Euro zu bezahlen.
    :???:


    ...
    Sind mit euren POI´s STELLEN gemeint wo Blitzer stehen (könnten) oder Stellen wo BESCHRÄNKUNGEN stehen.
    ...


    Es geht um die Warnung vor Blitzern.


  • Sind mit euren POI´s STELLEN gemeint wo Blitzer stehen (könnten)


    Ja darum geht es hier.


    Zitat

    oder Stellen wo BESCHRÄNKUNGEN stehen.

    Das gibt es auch, aber das sind keine POIs, sondern diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sind "in den Karten" enthalten. Jedes Teilstück einer Straße hat bestimmte Merkmale (wie Einbahnstraße etc). Eines davon kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit sein.

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  • Sind mit euren POI´s STELLEN gemeint wo Blitzer stehen (könnten)


    EXAKT




    BEi einem Bekannten hab ich das mal gesehen dass der piepst wenn z.B. ein 80er SChild kommt. Hat mit Blitzer nix am Hut und DIES fände ich sogar sinnvoll.


    Diese Funktion hat der Gesetzgeber nicht im Auge. Dumm läuft's wieder, wenn innerhlhalb dieser Strecke ein "Bildmachautomat" steht.




    Wir haben hier eine Strecke von über 40 Kilometer die beschränkt ist (zur ÖSI-Grenze) und da weiß ich oft ehrlich nicht ob die Beschränkung noch gilt oder nicht.


    Grundsätzlich ist es so, dass die bunten Schildchen in gewissen Abständen immer wiederholt werden.


    Frage vom Richter: Wie konnten sie all die Jahre die Straße (halbwegs) gesetzeskonform ohne Navi befahren :confused:




    @blackwilli


    :8

  • Zitat

    Das gibt es auch, aber das sind keine POIs, sondern diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sind "in den Karten" enthalten. Jedes Teilstück einer Straße hat bestimmte Merkmale (wie Einbahnstraße etc). Eines davon kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit sein.



    Ah, danke für die Aufklärung.

    Zitat

    Grundsätzlich ist es so, dass die bunten Schildchen in gewissen Abständen immer wiederholt werden



    Stimmt, und stehen auch nach jeder Einfahrt (ist Autobahn) aber wo die AUFHEBUNG steht weiß ich ehrlich gesagt nicht :rolleyes:.