Radarwarnung mittels POI

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Mich stressen die eigentlich wesentlich weniger als die BAB KONSTANTLINKSFAHRER



    Jaja, ich weiß selber, daß ich ein Verkehrshindernis bin, wenn ich mit 130 mal einen LKW überholen möchte, und dafür länger als 10 Sekunden brauche... :rolleyes: - aber ich bemühe mich redlich, dann auch wieder schnell den Weg frei zu machen!

    Wenn dabei dann aber irgend so ein Choleriker von hintern angerast kommt, und mit hochrotem Kopf, Lichthupe und wild gestikulierend 5m hinter meiner Stoßstange Männchen macht - dann ist das doch ein Anblick, den man gern eine Weile genießen möchte; in so einem Fall kann man doch nicht gleich wieder einscheren... :p :p :p

    Die BAB sind m.E. das größte Irrenhaus Europas; in so gut wie allen anderen Ländern ist man einfach entspannter unterwegs!!!

    Uwe

  • Konstant-Links-Langsamfahrer auf der BAB nerven mich auch, wenn sie Angst haben sollen sie auf die Landstraße gehen oder nicht Autofahren.


    Wer aber mit 160 und mehr z.B. durch den Harz knallt (erlebe ich jede Woche) und dabei andere, unschuldige Verkehrsteilnehmer tötet (kann man jeden Abend in den Nachrichten verfolgen), ist in meinen Augen ein Mörder, da die Wahrscheinlichkeit, das so etwas dabei mal passiert jedem klar und damit Vorsatz ist. Und so sollte er bei solcher Sachlage auch bestraft werden!


    In meinen 30 Jahren Motorradfahrerzeit sind 3 Bekannte auf diese Weise getötet worden und ich lebe nur noch, weil ich immer mit solchen Idioten rechne und schon mehrfach geradeso das "Feld" räumen konnte bzw. gerade noch 1 cm dazwischen Luft war.


    Ansonsten "No Comment" zu diesem Thema.


    blackwilli


  • Die zaudernden, unaufmerksamen und rückspiegelamputierten Oberlehrer sind das weitaus größere Verkehrsrisiko - meine ich.


    Na prima, auch die kann man dann mit einer Mautbox zur Kasse bitten, wenn die Trackaufzeichnung ausgewertet wird.:D

    Zitat


    Falls die autom. Tempoüberwachung mittels Mautbox tatsächlich Realität werden würde, dann würden etliche Gemeinden und Landkreise Pleite gehen,


    Nein, warum? Aufgrund der Positionsdaten kann man den Ort der Geschwindigkeitsübertretung bestimmten Gemeinden, zuordnen. Und dann bekommen die Gemeinden Ihr Geld halt auf einem anderen Weg.:D

    Ich finde die Einnahmen steigen sogar, wenn man die Geschwindigkeitsübertretung wie bisher mit einem Busgeld belegt, und dann noch zusätzlich mit einer Streckenpauschale. Das heisst, man bezahlt je Meter, den man zu schnell gefahren ist, auch gleich noch z.B. 1 Cent.

    mfg
    JLacky

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  • Na prima, auch die kann man dann mit einer Mautbox zur Kasse bitten, wenn die Trackaufzeichnung ausgewertet wird.:D



    Und wenn die zeitliche und räumliche Aufzeichnung exakt genug ist, lässt sich auch noch der Abstand zur Stoßstange des ausgebremsten Hintermanns ermitteln... damit werden die Überwachungs- und Einnahmemöglichkeiten fast unbegrenzt; denkbar wäre dann, das ganze in Form eine Prepaid-Card für jedes Fahrzeug zu vertreiben - und wenn das Guthaben durch zu viele Verstöße aufgebraucht ist, fährt das Auto selbsttätig den nächsten Parkplatz an und stellt sich ab, bis das Guthaben wieder aufgeladen wird! :lol:

  • hier geht's doch wirklich nur um aktive "radar detectors", die verboten sind. das war aber schon vor 30 jahren (in den usa nämlich) so. davon ist auszugehen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die poi's verboten sind (sind sie auch nicht), wär doch völliger blödsinn. die ganze diskussion ist doch eher akademisch .....

    gruß
    mike

  • Und wenn die zeitliche und räumliche Aufzeichnung exakt genug ist, lässt sich auch noch der Abstand zur Stoßstange des ausgebremsten Hintermanns ermitteln...


    Ja, genau, das ist auch eine gute Idee.

    Wenn man nur mal länger über so eine Mautbox nachdenkt, fallen einem gleich duzende tolle Einsatzmöglichkeiten ein. Wir sollen vielleicht mal alle Möglichkeiten zusammentragen und darauf Patente anmelden. Wenn dann GALILEO mal funktioniert, kann man sich da bestimmt Dumm und Dämlich verdienen.:D

    Das Problem dürfe nur sein, das ich es zu meinen Lebzeiten nicht mehr erleben werde, das GALILEO funktioniert . . . . . Gott sein Dank!:lol:

    mfg
    JLacky

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  • hier geht's doch wirklich nur um aktive "radar detectors", die verboten sind. das war aber schon vor 30 jahren (in den usa nämlich) so. davon ist auszugehen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die poi's verboten sind (sind sie auch nicht), wär doch völliger blödsinn. die ganze diskussion ist doch eher akademisch .....


    Nun ja man kann es natürlich auch so sehen. Nur... ist das nicht das einzige Thema in dem zurzeit darüber diskutiert wird. Schau Dir mal das PDF-Dokument in diesem Beitrag an. Könnte sein, dass Du Deine Meinung dann ein wenig refidieren musst... :rolleyes:

    Im Thema des obigen Links wurde übrigens auch ausgibig erleutert wie es mit aktiven und passiven Radarwarnern aussieht. Dieser Begriff kommt so in der aktuellen Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht vor. Da ist ein GPS mit geladenen Radar-POIs klar ein aktiv warnendes Gerät und damit verboten. Lies dieses Thema dort mal ganz durch. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, aber am Ende kristalisiert sich eben doch ein wenig ein anderes Bild heraus.

  • Da legt sich in der Schweiz einer mächtig ins Zeug. Interessant zu verfolgen, wie sich das weiter entwickelt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert:

    http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm#Radarwarngeräte_auf_GPS-Basis

    Nun ich denke mal, dass aufgrund der schweizerischen Demokratie, so ein Bundesamt nicht allmächtig dasteht. Beobachten wir das ganze aufmerksam weiter.


    Persönlich zweifle ich weniger an dem was ein Bundesamt bei uns in der Schweiz bewirkt, als an dem was der andere dort alles zusammenschreibt...

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  • Zitat

    Persönlich zweifle ich weniger an dem was ein Bundesamt bei uns in der Schweiz bewirkt, als an dem was der andere dort alles zusammenschreibt...



    So abwegig scheint mir seine Auslegung aber nicht. Die zitierten Erwägungen des BG lassen diese Schlussfolgerungen durchaus zu.

  • aktive radarwarner sind geräte, die ein radargerät (von der polizei) früher erfassen, als dies das polizeiradar mit unsereinem erfassungsgerät täte. und diese geräte sind verboten, logo. unsere gps-geräte können das aber nicht.

    alles andere, wie poi-radarstellen in irgendeinem programm können nicht verboten sein, weil sie ja auch offiziell bekannt sind (das läßt sich erheben und das gibt sogar die polizei bekannt !!) und ausserdem ich diese poi ja alle umbennen könnte. hier könnte die polizei nie und nimmer eingreifen !! tut sie auch nicht. also ich kenne keinen einzigen fall. da bitte ich gegenenfalls um übermittlung, weil das interessierte mich doch stark !!

    ich muss zugeben, dass ich eigentlich zu dumm bin, dass ich die probleme dieser ganzen diskussion voll erfassen kann.

    und andererseits: wenn man sich an die (verkehrs)regeln hält, was kümmert's einen überhaupt ??

    gruß
    mike

  • Persönlich zweifle ich weniger an dem was ein Bundesamt bei uns in der Schweiz bewirkt, als an dem was der andere dort alles zusammenschreibt...



    Die frage bleibt wie verhält sich die Schweizerische polizei ? beruft sich auf die anweisungen von ASTRA?

    Stell dir mal vor du kommst in die Schweiz als touri (aus was für ein land auch immer) und bei eine polizei kontrolle wird dir ein bussgeld aufgelegt wegen die poi's von radarkasten in dein gps^_^ , du kannst dagegen klagen (anwalt kostet geld), dan noch mal in die Schweiz fahren wegen gerichts termin etc...

    ziemlich verwirrt das ganse, nicht gerade ein parade beispiel wie eine behörde sich verhalten/benehmen soll:eek:

    OldBill

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  • @blackwilli

    Zitat

    Wer aber mit 160 und mehr z.B. durch den Harz knallt (erlebe ich jede Woche) und dabei andere, unschuldige Verkehrsteilnehmer tötet (kann man jeden Abend in den Nachrichten verfolgen), ist in meinen Augen ein Mörder, da die Wahrscheinlichkeit, das so etwas dabei mal passiert jedem klar und damit Vorsatz ist. Und so sollte er bei solcher Sachlage auch bestraft werden!

    Passiert mir mit meinem Hobel (160+) wohl kaum:p:D:D

    Zitat

    Die BAB sind m.E. das größte Irrenhaus Europas; in so gut wie allen anderen Ländern ist man einfach entspannter unterwegs!!!

    Stimmt, meist aber deswegen weil die richtig Geld kosten und daher weniger Verkehrsdichte auffweisen - beahupte ich einfach mit meinen 60.000 km/ Jahr Fahrleistung.
    Das sieht aber auf "freien" Strecken in Italien, Spanien oder UK nicht ganz so gemütlich aus, übrigens nicht mal im Lande der "Bush- begrenzten" Möglichkeiten. Die Unfallraten sind trotz Tempolimit erstaunlich hoch.
    Wenn man die Grundregeln der StVZO befolgen würde = die linke spur ist eine Überholspur (und keine HieR Bin Ich Hier Bleibe Ich Spur) und sollte nach dem Überholvorgang zügig geräumt werden. Dann hätten die Schnellfahrer (bin keiner) keinen Grund ungeduldig zu werden - man kann schon mit Dummheit und Sturheit andere zu unüberlegten Handlungen verleiten!


    @JLacky

    Zitat

    Nein, warum? Aufgrund der Positionsdaten kann man den Ort der Geschwindigkeitsübertretung bestimmten Gemeinden, zuordnen. Und dann bekommen die Gemeinden Ihr Geld halt auf einem anderen Weg

    Nun, wenn dieses allgemein bekannt werden würde (automatische Fahrdatenerfassung), so würde niemand mehr den "automatischen Bußgeldbescheid" riskieren und somit die Limits einhalten = Riesenpleite für die Abkassierer:lol:
    Übrigens, die satelitengesteuerte Überwachung + Fahrzueg zu Fahrzeug Kommunikation + automatische Verkehrszeichenerkennung = Fahrzustandkorrektur ist auf den Teststrecken bereits Realität:eek:
    Gnade uns Gott:huh:

  • Zitat


    Was bringt die Zukunft: in Kürze werden die GPS-Navigationsgeräte ein der Lage sein, die (bereits heute auf den Strassenkarten erfassten) Attribute, wie inner-/ausserorts, Autobahn, Wohnstrasse usw. mit der gefahrenen Geschwindigkeit fortlaufend zu synchronisieren. In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Fahrzeuglenker mittels akustischem Warnton und allenfalls zusätzlich über eine Displayeinblendung darauf hingewiesen wird, wenn er auf dem entsprechenden Strassenabschnitt die zugrunde liegende Geschwindigkeit überschreitet. Fährt er dann z.B. von ausserorts in ein Ort hinein, so wird ihn das Gerät darauf aufmerksam machen, wenn er beim Abbremsen von 80 auf 50 km noch zu schnell ist. Das ASTRA meint dazu, dass diese Funktion legal sei, weil damit dauerhaft auf die Einhaltung der Geschwindigkeit hingewiesen wird.



    Gelesen: http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm#Radarwarngeräte_auf_GPS-Basis

  • aktive radarwarner sind geräte, die ein radargerät (von der polizei) früher erfassen, als dies das polizeiradar mit unsereinem erfassungsgerät täte. und diese geräte sind verboten, logo. unsere gps-geräte können das aber nicht.

    alles andere, wie poi-radarstellen in irgendeinem programm können nicht verboten sein, weil sie ja auch offiziell bekannt sind (das läßt sich erheben und das gibt sogar die polizei bekannt !!) und ausserdem ich diese poi ja alle umbennen könnte. hier könnte die polizei nie und nimmer eingreifen !! tut sie auch nicht. also ich kenne keinen einzigen fall. da bitte ich gegenenfalls um übermittlung, weil das interessierte mich doch stark !!

    ich muss zugeben, dass ich eigentlich zu dumm bin, dass ich die probleme dieser ganzen diskussion voll erfassen kann.


    Du bist nicht zu dumm, deine Argumente sind ja gar nicht schlecht. Aber das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) kümmert das nicht. Und falls du das nicht verstehst oder die entsprechenden Links nicht liest, dann kannst du das ja ausprobieren und in die Schweiz fahren. Falls du Radar-POIs auf deinem Navi hast, kann es dir schon an der Grenze beschlagnahmt werden, eine nette Zahlungseinladung kann dann auch folgen. Beschwer dich dann hier einfach nicht, du seist nicht informiert worden. Ausserdem möchte ich noch sagen, dass bei uns in der Schweiz nur zwei Dinge billiger sind als in Deutschland: Benzin und spezielle Pauschalsteuern für Reiche wie Schumi und andere Promis. Bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz kommt ihr hier nicht so gemütlich und billig weg wie bei euch. Das ist hier horrend, genau wie alles andere in dieser Hochpreisinsel.


    Dabei geht es nicht um gesunden Menschenverstand. Ein Beispiel: Vor ein paar Jahren verfolgte unser von mir ansonsten geschätzter Verkehrsminister Moritz Leuenberger die sogenannte "Vision Zero" (Ziel: keine Verkehrstoten mehr). Sympathisches Vorhaben, finde ich. Aber die Beamten kamen auf die kreative Idee, alle Motorräder (also auch die schweren) technisch auf 80kmh zu beschränken. Ihr habt schon richtig gelesen: Auf der Autobahn und Landstrasse hätte man sich dann von den LKWs plattfahren lassen können. Es war nämlich nicht beabsichtigt, auch die anderen Fahrzeuge technisch zu drosseln - nur die Motorräder! Nur dank massivem Widerstand der Motorradbranche und aller Mopedfahrer konnte der Schwachsinn verhindert werden. Zum Glück hat Leuenberger die Idee fallen lassen und seither wie vorher bessere Politik gemacht.


    Interessant finde ich, dass ihr in Deutschland die POI-Warner offensichtlich gesetzlich nicht klar geregelt habt, eben aus erzwungener Rücksichtnahme auf die EU.

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  • ich glaub's eh, dass die schweizer polizei auch gern kassieren will.

    aber: die rechtslage scheint in der CH nicht wirklich klar zu sein, da müsste ein betroffener mal klage erheben (ist das schon passiert ? ich gebe zu nicht alle links gelesen zu haben...), damit hier grundsätzlich recht gesprochen werden kann.

    und was mich betrifft: mir ist es egal, weil ich diese "radarwarnpunkte" sowieso nicht geladen hab, wie gesagt, ich halt mich doch meistens an die verkehrsvorschriften - bin ja ein musterknabe ;)

  • ich glaub's eh, dass die schweizer polizei auch gern kassieren will.

    aber: die rechtslage scheint in der CH nicht wirklich klar zu sein, da müsste ein betroffener mal klage erheben (ist das schon passiert ? ich gebe zu nicht alle links gelesen zu haben...), damit hier grundsätzlich recht gesprochen werden kann.

    und was mich betrifft: mir ist es egal, weil ich diese "radarwarnpunkte" sowieso nicht geladen hab, wie gesagt, ich halt mich doch meistens an die verkehrsvorschriften - bin ja ein musterknabe ;)

    Dann erübrigt sich die Diskusion ja. Denn ich muss Dani absolut recht geben: Es sollte sich niemand wundern, wenn er erlebt, dass das Papier von ASTRAG auch in der Praxis genau so umgesetzt wird. Das ist absolut deutlich und logisch. Würde mich wundern, wenn ein Bundesrichter das wirklich ernsthaft anders sehen würde. Kann ausprobieren wer will, ich persönlich Stufe das Prozessrisiko dabei recht gross ein. Neben den ganzen Prozesskosten dann auch noch zu wissen, dass mein GPS einfach sinnlos vernichtet wird... Ne brauche ich definitiv nicht!

  • Zitat

    Würde mich wundern, wenn ein Bundesrichter das wirklich ernsthaft anders sehen würde.



    Wurde ja schon. Und die Konklusion in diesem Zusammenhang lautete damals:

    «Alles, was dazu beiträgt, die Strassenbenützer zu einem verkehrsregelgemässen Verhalten zu veranlassen, liegt im Sinne der entsprechenden Vorschriften.»

    und weiter:

    «Wer daher einen Strassenbenützer auf eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung hinweist und zur notwendigen Mässigung veranlasst, kann nicht gegen den Zweck der Geschwindigkeitsbeschränkung verstossen. Er kann daher auch nicht dem Zweck zuwiderhandeln, der mit einer Geschwindigkeitskontrolle angestrebt wird.»

    Hier nachzulesen:

    http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm#Radarwarngeräte_auf_GPS-Basis

    Das problematische an der ASTRA Auslegung ist eben, dass es sich um einen Artikel handelt, welcher entstand, als es die heutige moderne Technik nicht gab. Dabei könnte man heutzutage noch viel mehr sinnvolles machen, indem z.B. generell bekannte heikle Stellen als Hinweispunkte markiert, wo es immer wieder zu Unfällen usw. kommt. Man sollte sich die moderne Technik zu nutzen machen.

    Wer Radarwarner einsetzt, die nichts mit Navigation zu tun haben, sollte bestraft werden. Denn hier geht es wirklich um die Aufspürung der mobilen Kontrollen. Diese müssen aber sein, wenn man die normalen Warn-POIs als technische Hilfe gelten lassen will. Denn Raser kennen die festinstallierten Standorte sehr wohl, wenn sie nachts zu später Stunde in den Freundeskreisen (tödliche) Rennen veranstalten.

    Im übrigen wird lange nicht so heiss gegessen wie gekocht. Die Polizei muss einem Fahrzeuglenker mit einem GPS nachweisen, dass er Warn-POIs geladen hat. Sind diese vorgängig gelöscht worden oder auf andere Weise entfernt, so ist kein Beweis vorhanden., dass das GPS illegal genutzt wurde.

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  • Denn Raser kennen die festinstallierten Standorte sehr wohl, wenn sie nachts zu später Stunde in den Freundeskreisen (tödliche) Rennen veranstalten.


    Das ist nicht in jedem Fall so. Vor etwa zwei Jahren war bei uns eine Radio- und Zeitungsmeldung, wonach derselbe Raser gerade bei zwei fest installierten Radarkästen geblitzt wurde, die allgemein bekannt sind und ca. 3 km auseinander liegen, das eine Mal mit 200kmh, das andere mal mit 220kmh. Zur Erinnerung: In der Schweiz gilt auf Autobahnen max. 120kmh. Der Arme muss von Mutter Natur mit einem Fliegenganglion als Gehirn ausgestattet worden sein. Der hat das mit dem eigenen Auto gemacht. Vielleicht wollte er einfach nie mehr fahren dürfen.

  • ... Der Arme muss von Mutter Natur mit einem Fliegenganglion als Gehirn ausgestattet worden sein. ...

    Ja, muss wohl so sein, aber sogar das haben sie Ihm bei der Geburt gleich noch rausamputiert.... :D