Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Hmmmm... :confused:
    Wenn Du den 2. Freischaltcode der dem c510 beiliegenden CN9NT für Dein "Zweit-GPS" abrufen willst, so musst Du die CN9NT registrieren (oder hast es höchstwahrscheinlich bereits getan, um das Zweit-GPS upzudaten).
    Damit ist zumindest die Chance auf ein kostenloses Update für den 510er bereits weg.
    Und auch falls der potenzielle Käufer dann irgendwann kostenpflichtig updaten will, ist er von Deinem "guten Willen" abhängig, da die Registrierung auf Deinen Namen erfolgt ist und somit primär Du der Update-Berechtigte bist.

    Ich denke, ein potenzieller Käufer sollte das wissen. Vor allem, weil es den 510er DeLuxe nach wie vor für 199EUR frisch aus dem Laden gibt, ohne diese ganzen Einschränkungen und mit der Möglichkeit, die CN9NT ebenfalls auf zwei Geräten zu nutzen.

    Man könnte auch vermuten, dass das Ganze kein "Fehlkauf" war, sondern eher eine "kostenneutrales Update für das Zweit-GPS". :cool:

  • Ich denke auch, dass es hier schwierig wird, so einen Verkauf durchzuführen. In der Bucht wird es bestimmt "Dumme" geben. Lizenzrechtlich halte ich so einen "Fehlkauf" für äußerst bedenklich... :huh: Aber wenn man in die Beiträge von skyhopper schaut, dann weiß er das eigentlich alles ;) ;)

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  • Hmmmm... :confused:
    Wenn Du den 2. Freischaltcode der dem c510 beiliegenden CN9NT für Dein "Zweit-GPS" abrufen willst, so musst Du die CN9NT registrieren (oder hast es höchstwahrscheinlich bereits getan, um das Zweit-GPS upzudaten).
    Damit ist zumindest die Chance auf ein kostenloses Update für den 510er bereits weg.
    Und auch falls der potenzielle Käufer dann irgendwann kostenpflichtig updaten will, ist er von Deinem "guten Willen" abhängig, da die Registrierung auf Deinen Namen erfolgt ist und somit primär Du der Update-Berechtigte bist.


    Ich denke, ein potenzieller Käufer sollte das wissen. Vor allem, weil es den 510er DeLuxe nach wie vor für 199EUR frisch aus dem Laden gibt, ohne diese ganzen Einschränkungen und mit der Möglichkeit, die CN9NT ebenfalls auf zwei Geräten zu nutzen. Man könnte auch vermuten, dass das Ganze kein "Fehlkauf" war, sondern eher eine "kostenneutrales Update für das Zweit-GPS". :cool:



    Man könnte auch vermuten, dass das Ganze kein "Fehlkauf" war, sondern eher eine "kostenneutrales Update für das Zweit-GPS". :cool:[/QUOTE]



    Um 199€ gibt es keinen Streepiloten 510deluxe, wo hast Du denn den gesehen? Bei ebay ohne zugehörige Software?


    Es ist mir erlaubt ein Gerät zu verkaufen, das mir nicht gefällt, seit wann ist das verboten? Wo steht das es verboten ist? Die Software ist beim Gerät. Beide Geräte gehören mir und sind auf mich registriert. Wo ist das unerlaubte?


    Ein Update auf Version 10 mußt Du immer bezahlen. Ein Gerät erst in einem Jahr nach Kauf zu registrieren um kostenlos V10 zu bekommen, deutet auf unlautere Absichten hin?

  • Ich denke auch, dass es hier schwierig wird, so einen Verkauf durchzuführen. In der Bucht wird es bestimmt "Dumme" geben. Lizenzrechtlich halte ich so einen "Fehlkauf" für äußerst bedenklich... :huh: Aber wenn man in die Beiträge von skyhopper schaut, dann weiß er das eigentlich alles ;) ;)



    Schau mal im Internet was ein Streetpilot kostet, mehr!
    Würdest Du das Gerät wegwerfen oder das 2te dazuschenken?
    Ok, man kann die Software 10Tage zurückgeben, da hätte ich ja noch Zeit. Ich kann mir nicht vorstellen das der Händler das wirklich macht, obwohl es in den Lizensbedingungen so angeboten wird.


    Mich würde interessieren, hast Du schon ein registriertes Gerät mit Software verkauft? Wie hast Du das abgewickelt? Wie hast Du die Software behalten und das Gerät verkauft?

  • IAber wenn man in die Beiträge von skyhopper schaut, dann weiß er das eigentlich alles ;) ;)


    Was ist in meinen Beiträgen bedenklich??? Die Andeutungen finde ich nicht gerechtfertigt.

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  • Um 199€ gibt es keinen Streepiloten 510deluxe, wo hast Du denn den gesehen? Bei ebay ohne zugehörige Software?


    Ich hab nicht nur einen gesehen, sondern viele. Und ich hab sogar einen zu dem Preis gekauft. Und viele andere auch. Die MediaMarkt/Saturn-Gruppe verkauft seit der zweiten Dezemberhälfte den SP c510 deLuxe (mit TMC-Empfänger und CN9NT-DVD) für ebenjenen Preis. Er ist inzwischen nicht mehr in allen Filialen vorrätig, aber es gibt ihn noch für 199€.



    Es ist mir erlaubt ein Gerät zu verkaufen, das mir nicht gefällt, seit wann ist das verboten? Wo steht das es verboten ist?
    Die Software ist beim Gerät. Beide Geräte gehören mir und sind auf mich registriert. Wo ist das unerlaubte?


    Hab ich denn gesagt, dass es verboten sei?
    Ob es "lizenzrechtlich bedenklich" ist, wie der User "click" eingeworfen hat, weiß ich nicht.


    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein potenzieller Käufer bei Deinem Angebot einige Einschränkungen hinnehmen muss, die er bei einem Neukauf nicht hat. Ob ihm das dann einen Aufpreis auch noch wert ist, kann er ja selber entscheiden.


    Die Geschichte mit den Garmin-Lizenzen (Registrierung, Freischaltung, Zweitgerät, Update etc.) ist nicht so ganz trivial. Das versteht nicht jeder auf Anhieb, und deswegen werden z.B. auch über ebay massenhaft wertlose oder wertgeminderte (weil entbundelte) MapSource DVDs für teures Geld an Ahnungslose verkauft. Ich denke, es ist nichts weiter als fair (und "lauter"), an geeigneter Stelle einen Hinweis zu geben.




    Ein Update auf Version 10 mußt Du immer bezahlen. Ein Gerät erst in einem Jahr nach Kauf zu registrieren um kostenlos V10 zu bekommen, deutet auf unlautere Absichten hin?


    Da der Freischaltcode dem Gerät beiliegt, besteht beim c510 kein Registrierungszwang seitens Garmin. Also ist es die Entscheidung des Käufers, ob und wann er Garmin mit seinen persönlichen Daten füttert.



    Bitte etwas sachlicher!!!


    Danke gleichfalls.

  • bei uns verlangt der Mediamarkt seit 2007 222Euro.


    Also dann zum Höchstgebot abzugeben, jemand der kein zweites Gerät freischalten will, ist so gut bedient.

  • Na, war doch gar nicht so schwer. Warum nicht gleich so.
    Dass Du in diesem Forum mit so fadenscheinigen Angeboten ohne Kommentar durchkommst hättest Du Dir doch denken können :D

    Gruss

    Petr

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  • @skyhopper

    Ich habe auf eine ähnlich gelagerte Frage zur Zweitnutzung der Lizenz bei Verkauf des Erstgerätes von garmin.de folgende Antwort erhalten:

    "Dabei würde es sich um ein Lizenzsharing handeln, dies ist nicht zulässig."

    Da du die Lizenz weiter nutzt und der Nutzer des gekauften Gerätes die ja auch nutzt, ist das wohl vorsichtig ausgedrückt, rechtlich bedenklich.

    Die Zweitnutzung ist für den Eigentümer der Erstnutzung gedacht.


  • Ganz so liegt die Sache zum Glück nicht.
    Es ist problemlos möglich und legal einen c510 deluxe auch mit freigeschaltetem Zweitgerät zu verkaufen. Der neue Käufer ändert die Benutzerdaten im dazugehörigem Garmin Konto und der Vorbesitzer darf die Karten für das 2. Gerät nicht mehr nutzen, sprich er hat sie vom PC und vom Gerät zu löschen. So und nicht anders ist es korrekt. Was der Vorbesitzer nun wirklich macht ist aber nicht das Problem des neuen Besitzers, denn nur der Vorbesitzer verstößt gegen die Registrierungsbestimmungen, da er sich mit dem Verkauf des Gerätes und der Anerkennung der Lizensvereinbahrungen dazu verpflichtet auf die Karten zu verzichten.
    Die Frage dabei ist nur wer will das nachprüfen..............


    So ist frei übersetzt die Antwort von Garmin Europe zu dem Thema. Anfragestand war anfang Dezember und betraf den möglichen Verkauf meines 76cs inklusive der Karten.

  • Zitat

    Ganz so liegt die Sache zum Glück nicht.



    Doch genauso liegt die Sache. Das was du schreibst sagt nichts anderes. Den skyhoper schreibt nirgends, dass er die Karten löscht, sondern er schreibt: Zitat "der 2te Freischaltcode bleibt bei meinem Zweit-GPS"

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  • Die Frage dabei ist nur wer will das nachprüfen..............


    Bisher interessiert sich GARMIN für diese Problematik wohl nicht.

    Man sollte aber nur eine Sache berücksichtigen. Wenn man für ein Gerät den zweiten Freischaltcode anfordert, dann wird dieses Gerät automatisch auf das MyGarmin-Konto registriert, bei dem das Erstgerät registriert ist.

    Muss jetzt das Zweitgerät wegen einem Defekt z.B. bei GARMIN getauscht werden, dann wird ja in der Regel auch ein neue Freischaltcode von GARMIN erteilt. Wenn jetzt aber die Anschrift des Zweitgerätebesitzers nicht mit der Anschrift des MyGarmin-Kontos übereinstimmt, könnte GARMIN schon durchaus mal misstrauisch werden, und ggf. einen neuen Freischaltcode, oder die Garantiereperatur verweigern, oder auch dem MyGarmin-Kontoinhaber in Zukunft die Updates verweigern.

    Mir ist jetzt zwar kein Fall bekannt, wo GARMIN da bei Lizensverstößen reagiert hätte. Aber je öffters hier und in anderen Foren über diese Möglichkeiten offen diskutiert wird, desto eher wird GARMIN da irgendwan reagieren.

    mfg
    JLacky

  • Doch genauso liegt die Sache. Das was du schreibst sagt nichts anderes. Den skyhoper schreibt nirgends, dass er die Karten löscht, sondern er schreibt: Zitat "der 2te Freischaltcode bleibt bei meinem Zweit-GPS"


    Bekommt der Erstbesitzer also von Garmin einen neuen zweiten Freischaltcode?? Ich denke Garmin will mit dem nicht ersetzen von vergebenen Freischaltcodes genau diesem Zenober aus dem Weg gehen. Der zweite Freischaltcode ist nicht updateberechtigt. Mit dem nächsten CN update kann wieder ein neues Gerät belegt werden.



    Ich hatte noch kein GPS-Gerät mehr als 1-2Jahre, so das ich immer auch neue Software kaufen mußte. Obwohl ich die Software gekauft hatte, konnte ich sie dann nicht mehr nutzen. Hat sich da schon einmal darüber geärgert - ausser mir?


    Ich denke Garmin verkauft durch diese Praxis mehr Software als nötig wäre.
    Z.B. war CS7.0 auf einem 60CS nach dem Update nicht mehr brauchbar (große Kacheln), Garmin hat das nicht gestört. Mir wäre lieber gewesen die Software auf ein neues Erstgerät zu installieren. Was blieb: das Gerät mit Software zu verkaufen und neue zu Software kaufen. Ein teurer Spaß für den Erstkäufer.


    Durch die Gerätebindung kann die Software nicht misbräuchlich verwendet werden, man hat dafür bezahlt und darf sie nur mit diesem Gerät nutzen.

  • @skyhopper

    Es geht mich natürlich überhaupt nichts an was du machst. Ich bin der Meinung, dein Vorhaben entspricht nicht den Lizenzbestimmungen von Garmin. Du siehst das offensichtlich anders. Daher mein Vorschlag: Schreib an Garmin und veröffentliche das Ergebnis dann hier. Ich bin dann gegebenenfalls gerne bereit, öffentlich Abbitte zu leisten :)

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  • Doch genauso liegt die Sache. Das was du schreibst sagt nichts anderes. Den skyhoper schreibt nirgends, dass er die Karten löscht, sondern er schreibt: Zitat "der 2te Freischaltcode bleibt bei meinem Zweit-GPS"


    Also entweder hast du meinen Text nicht richtig gelesen, oder nicht richtig verstanden was ich damit meinte! Sicher währe die beschriebene Situation Lizenzsharing, ABER......


    Nochmal deutlich:


    ES BRAUCH DICH ALS KÄUFER ABSOLUT NICHT ZU KÜMMERN WENN DER VERKÄUFER/VORBESITZER GEGEN DIE LIZENZVEREINBAHRUNGEN VERSTÖßT.


    Und wen hier kümmert es schon das irgendwer irgendwo gegen irgendeine Lizensvereinbahrung verstößt?
    Ich finde es auch nicht richtig, aber es ist mir gelinde gesagt völlig egal........

  • Und wen hier kümmert es schon das irgendwer irgendwo gegen irgendeine Lizensvereinbahrung verstößt?
    Ich finde es auch nicht richtig, aber es ist mir gelinde gesagt völlig egal........


    Am Ende wird es so aussehen, dass beim Überstrapazieren der derzeitigen Lizenzpolitik es zukünftig nur noch eine einzige Lizenz geben wird, die immer am gleichen Gerät bleibt. Nix mehr mit 2. Freischaltcode usw.


    Wenigstens sind dann alle weiteren Fragen überflüssig :p


    Ciao Carlo

  • Bisher interessiert sich GARMIN für diese Problematik wohl nicht.


    Das sehe ich ähnlich.

    Man sollte aber nur eine Sache berücksichtigen. Wenn man für ein Gerät den zweiten Freischaltcode anfordert, dann wird dieses Gerät automatisch auf das MyGarmin-Konto registriert, bei dem das Erstgerät registriert ist.


    Genau so ist es

    Muss jetzt das Zweitgerät wegen einem Defekt z.B. bei GARMIN getauscht werden, dann wird ja in der Regel auch ein neue Freischaltcode von GARMIN erteilt. Wenn jetzt aber die Anschrift des Zweitgerätebesitzers nicht mit der Anschrift des MyGarmin-Kontos übereinstimmt, könnte GARMIN schon durchaus mal misstrauisch werden, und ggf. einen neuen Freischaltcode, oder die Garantiereperatur verweigern, oder auch dem MyGarmin-Kontoinhaber in Zukunft die Updates verweigern.


    Da liegt die Sache etwas anders. Wenn Garmin so ein Fehler unterläuft und einen neuen Freischaltcode an ein nicht mehr berechtigtes Gerät rausgibt ist das alleine Garmins Problem. Natürlich gibt es in dem obrigen Fall keien neuen Code (habe ich gehabt und ist auch völlig OK), die Jungs überprüfen in solch einem Fall schon ob die Daten passen;) . Aber die Garantiereperatur verweigen können sie nur dann wenn der Besitzer so "Intelligent" war das Gerät mit einer Installierten Karte einzusenden, die er laut Lizensvereinbahrung nicht mehr hätte haben und nutzen dürfen (sowas gilt übrigens auch für transparente TOPOs!!!!) ist auch ein Verstoß gegen die Lizensvereinbahrung die Karte zu verändern.
    Dem My Garmin Kontoinhaber aber können sie die Updates nicht verweigern, es sei denn das sie ihm nachweisen das er es gebilligt hat das jemand der nicht berechtigt ist einen seiner Codes weiter zu verwenden. Dafür bewahrt man sich natürlich eine Kopie/Ausdruck der Mail auf, in der man den Verkäufer/Vorbesitzer darann erinnert hat, das er sämtliches nicht mehr berechtigtes Kartenmaterial auf seinem PC/Gerät löscht. Ob er das nun macht oder nicht ist wieder eine andere Sache.....



    Mir ist jetzt zwar kein Fall bekannt, wo GARMIN da bei Lizensverstößen reagiert hätte. Aber je öffters hier und in anderen Foren über diese Möglichkeiten offen diskutiert wird, desto eher wird GARMIN da irgendwan reagieren.


    Mir schon, zumindest in Bezug auf nicht neu erteilte Freischaltcodes und das finde ich auch OK. Man sollte sich schon vorher mal überlegen, das mit dem Verkauf eines Gerätes auch die Berechtigungen für die Kartendaten eventueller Zweitgeräte weg sind.


    Ich mische zwar auch immer meineGeräte und Karten , so das ich für inzwischen 5 Geräte nur maximal 2 Updates machen muß und keine Karte älter als 2 Jahre ist. Aber es sind auch ALLES meine Geräte und Karten, die ich auch bei mir zuhause habe, wodurch das alles auch voll den Lizensvereinbahrungen entspricht.

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  • Bekommt der Erstbesitzer also von Garmin einen neuen zweiten Freischaltcode?? Ich denke Garmin will mit dem nicht ersetzen von vergebenen Freischaltcodes genau diesem Zenober aus dem Weg gehen. Der zweite Freischaltcode ist nicht updateberechtigt. Mit dem nächsten CN update kann wieder ein neues Gerät belegt werden.


    Möglicherweise hast du Recht.



    Ich hatte noch kein GPS-Gerät mehr als 1-2Jahre, so das ich immer auch neue Software kaufen mußte. Obwohl ich die Software gekauft hatte, konnte ich sie dann nicht mehr nutzen. Hat sich da schon einmal darüber geärgert - ausser mir?


    Ich nicht, weil ich ja vorher wußte was ich gekauft habe und was ich damit machen darf.


    Ich denke Garmin verkauft durch diese Praxis mehr Software als nötig wäre.
    Z.B. war CS7.0 auf einem 60CS nach dem Update nicht mehr brauchbar (große Kacheln), Garmin hat das nicht gestört. Mir wäre lieber gewesen die Software auf ein neues Erstgerät zu installieren. Was blieb: das Gerät mit Software zu verkaufen und neue zu Software kaufen. Ein teurer Spaß für den Erstkäufer.


    Die CN war durchaus noch brauchbar auf einem 60CS, ungefähr genauso wie vorher, die 60/70er wahren eigendlich schon immer mehr oder weniger geeignet/ungeeignet für Straßenkartensoftware, man mußte sich nur "etwas" mehr Gedanken machen als vorher.
    Der Verkauf der deiner Meinung nach durch das Update auf CN notwendig war, ist eine rein persönliche Entscheidung, ähnlich als wenn dir dein alter PC zuwenig leistet für ein neues Programm. So ist es nunmal in der Technik.


    Durch die Gerätebindung kann die Software nicht misbräuchlich verwendet werden, man hat dafür bezahlt und darf sie nur mit diesem Gerät nutzen.


    Das ist falsch, sie kann und wird mißbräuchlich verwendet, was man genau an deinem Beispiel sieht. Du darfst die Karte nicht weiter auf dem freigeschaltetem Zweitgerät verwenden wenn du die Karte und das Erstgerät verkaufst. So und nicht anders ist es nunmal und das hast du mit dem Häkchen akzeptiet das du bei der Installation vor den "netten" Satz "ich akzeptiere die Lizenzvereinbahrung" gesetzt hast.
    Dazu hat dich niemand gezwungen, du hättest das Gerät ja inklusive Karte zurückgeben können wenn dir die Lizenzvereinbahrung nicht passt. Sicher ein Schritt der nahezu nie gemacht wird, aber durchaus möglich ist.


    P.S. von all dem abgesehen, an dieser Diskussion bist du auch selber schuld, hättest du nur einfach NICHTS dazu geschrieben was du gedenkst mit den Kartendaten aus der 2. Freischaltung zu machen, oder besser noch angekündigt hättest alles nach dem Verkauf gemäß Lizenzvereinbahrung zu löschen. Währe alles völlig "entspannt" und friedlich.
    Aber sowas ist fast wie (etwas drastisch ausgedrückt) "verkaufe neuwetiges Windows Betriebssystem, die Raubkopie bleibt aber bei mir..........."
    Villeicht einfach mal drüber nachdenken den Verkaufstext etwas zu ändern.......

  • Am Ende wird es so aussehen, dass beim Überstrapazieren der derzeitigen Lizenzpolitik es zukünftig nur noch eine einzige Lizenz geben wird, die immer am gleichen Gerät bleibt. Nix mehr mit 2. Freischaltcode usw.


    Wenigstens sind dann alle weiteren Fragen überflüssig :p


    Ciao Carlo


    ;) Stimmt spart ne Menge "Gerede" und würde die Sache sehr vereinfachen.


    Was ich schön fände währe wenn es Weiterhin 2 Lizenzen bleiben, die aber unabhängig voneinander untrennbar auf dem jeweiligem Gerät bleiben. Ohne den Unfug bei jedem Update ein neues 2. Gerät freischalten zu können......
    Aber das entscheiden andere Köpfe...........