Das ist so nicht richtig. Unzulässig ist es nur dann, wenn das Signalbild nicht mehr stimmt.
D.h., nach vorne dürfen Reflektoren nur weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot wirken.
Dann ist das in Ordnung.
Sorry, da liegst du komplett daneben.
Nach vorne dürfen überhaupt keine Reflektoren an einem Kraftfahrzeug sein, zur Seite müssen es entweder gelbe Reflektoren in bestimmten Abständen oder durchgehende gelbe Reflexstreifen sein, wobei am Motorrad auch weiss(!) reflektierende Felgenringstreifen erlaubt sind. Und hinten müssen am Motorrad ein oder zwei rote Reflektoren dran sein. Reflexfolien gleich welcher Art haben dort laut StVZO nix zu suchen.
Das ist den LKWs zur Konturmarkierung vorbehalten und da musses auch nach hinten WEISS sein.
Hier gibts ein schönes PDF mit allem wichtigen dazu.
Btw: Das Signalbild gibt es nicht in der StVZO und auch nicht in den EG-Rilis.;) Dieser Begriff wird lediglich als Erklärung für manche Regelung verwendet, entbehrt aber allzuoft jeglicher Logik.
So ist zB. mein Signalbild mit Abblendlicht und 2 NSW das einer Klein-Lokomotive (Dreieck), aber vollkommen zulässig.
Gruss
kai