Frankreich: Reflektor/Folie am Helm Pflicht?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hi,
    weiß da wer was? Irgendwie geistern da Gerüchte um
    (insbesonders da es Helme gibt wo 4 Aufkleber und Vermerk "for traveling in France" beiliegen... :mellow: )

    regards, M. Brunner
    MS 6.16.3, Toshi NB510-108, Win7pro
    3x Garmin Quest-I SYS 4.10, Audio 2.00, OSM Europe für Honda ST1100
    1x Zumo 220 CNNTU2025.01 für Honda NT700A
    1x Nüvi 205 Sys 7.8, Audio 2.00, CNENT2025.** im Carina E Combi

  • 2006 war das noch nicht so, hole mir immer vor Touren die aktuellen ADAC Info's

    Willi

    276c, FW 5.60, 2 GB, 278, FW 3.60 - MapSource 6.13.7 + MapSource 6.16.3 - CN NT 2015.20
    Datenaustausch mit GPX | eeePC 4G

  • Innerhalb der EU MUSS ein ECE-geprüfter Helm genügen.
    Alles andere würde gegen EU-Recht verstossen.

    Gruss
    kai

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  • Man nehme den Helm und führe den Zeigefinger auf den ECE-Aufnäher. B)

    Den Rest klärt die Rechtschutz.

    Gruss
    kai

  • Hallo,



    > Man nehme den Helm und führe den Zeigefinger auf den ECE-Aufnäher.


    Ja, und so funktioniert es mit der Exekutiven in der Praxis nicht immer. Die Polizeit kann Entscheidungen treffen, beispielsweise daß Du nicht weiterfahren darfst, und Dein Recht bekommst Du erst nach dem Urlaub.


    Besonders als Fremder erreicht man mit dem Zeigefinger mitunter nur das Gegenteil.


    Was den Aufkleber angeht, sollte das eine Anfrage in der jeweiligen Ländervetretung schnell klären.



    gute Reise


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

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  • Man nehme den Helm und führe den Zeigefinger auf den ECE-Aufnäher. B)

    Den Rest klärt die Rechtschutz.

    Gruss
    kai


    Mit der Einstellung könntest Du in der Tat Probleme bekommen. Selbst wenn Du im Recht wärest, säßest Du nunmal am deuuuuuutlich kürzeren Hebel.


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

  • Nur mal so als weiterer Tip:

    Im stehen Motorrad fahren in Italien....das ist tatsächlich verboten
    und die Exekutive hat auch schon Kräder beschlagnahmt....
    die Eigentümer warten angeblich immer noch auf die Herausgabe.

    Angehalten worden sind wir auch mal in 2005...aber die Carabinieri waren gnädig und haben uns nur mündlich ermahnt.

    Doofes Gefühl wenn im Spiegel auf einmal ein dunkelblauer Landy auftaucht, überholt und einen anhält.....:wacko:

    VG Schimmi

  • @andreas.wernicke + Popans:
    Freundlich bleiben gehört selbstverfreilich dazu, ausserdem kann ich selbstverständlich nur rudimentäres Englisch.:cool: Und ich kann wesentlich doofer gucken, als ichs bin.
    Das alles hat sogar bei einem überfahrenen Stoppschild in F geholfen.;) Wobei das sicher nicht die Regel ist.

    Aber wenn dir halt einer blöd will, hilft eh garnix, ausser dem lokalen Anwalt, der den Herrschaften Dampf macht. Und den gibts halt nur von der Rechtsschutz.
    Von daher: Welche Einstellung sollte ich sonst haben?

    Die Verhaltensregeln sind übrigens was anderes als die Ausstattungsregeln. jedes Land unterscheidet Zulassung zum und Ablauf des Verkehrs (bei uns StVZO/FEV und StVO). Bei ersterem ist die EU-Harmonisierung weit fortgeschritten, sodass die Mitgliedsstatten da nicht mehr ihr eigenes Süppchen kochen können.
    Bei letzterem fehlts noch, da kann man in böse Fallen tappen (siehe Italien)

    Den Helm mit aktueller ECE-Norm anzuerkennen, ist jedenfalls verpflichtend. Kein Land riskiert wegen sonem Sch... einen Rüffel aus Brüssel.
    In Spanien zB. werden mittlerweile sogar zweisitzig zugelassene Touristenroller geduldet, obwohl dieselben Roller dort nur einsitzig benutzt werden dürften. Die EU-Zulassung geht vor.
    Sogar wegen den bis dato in Spanien verbotenen Motorradanhängern mussten die Behörden einlenken.

    gruss
    kai vbmenu_register("postmenu_128423", true);

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  • Ach, äh noch eins:
    Die Helm-Hersteller raten ausdrücklich vom Anbringen von Aufklebern ab und lehnen auch Haftungsansprüche danach ab.
    Wer will mir also vorschreiben, mich potentiell selbst zu gefährden?
    Übernimmt der Aufkleberhersteller/-verkäufer die verlorenen Haftungsansprüche? Wenn nein - kommt er nicht drauf.

    Und damit würd ich überall durchkommen.

    Gruss
    kai

  • Wo ist das Problem, vor dem Urlaub reflektierendes Klebeband oder Folie zu kaufen, und bei Bedarf an den Helm zu kleben? Zuhause kannst Du das Klebeband wieder sauber entfernen.

    Limbo

  • Das Problem ist, dass durch das Anbringen der Klebefolie die Haftung des Helmherstellers erlischt, wie ich schon schrieb.
    Mag im freiwilligen Falle jedem seine Sache sein, aber vorschreiben lass ich mir das nicht, wenn die Haftung nicht geklärt ist.

    Gruss
    kai

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  • Also mein Kollege in Paris tippert folgendes:

    Zitat

    The law says: Reflective on sides, front and rear

    Dies gilt aber primär für die locals; davon daß Tour-ies dies jetzt auch haben müssen gibt's nix.

    Mit "irgendwas" an den Helm pappen währe ich auch vorsichtig, ggF beim Hersteller anfragen, die haben entweder was chemisch verträgliches oder geben Auskunft was ginge.

    regards, M. Brunner
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  • Also mein Kollege in Paris tippert folgendes:Dies gilt aber primär für die locals; davon daß Tour-ies dies jetzt auch haben müssen gibt's nix.

    Hat dein Kollege da vielleicht ne Quelle?
    Artikel 431-1 und -3 des Code de la Route verlangen lediglich einen homologierten Helm gemäss Erlass des Verkehrsministeriums. DIeser Erlass wird sich wohl auf die ECE 22-05 beziehen.

    Gruss
    kai


  • (...)
    Die Verhaltensregeln sind übrigens was anderes als die Ausstattungsregeln. jedes Land unterscheidet Zulassung zum und Ablauf des Verkehrs (bei uns StVZO/FEV und StVO). Bei ersterem ist die EU-Harmonisierung weit fortgeschritten, sodass die Mitgliedsstatten da nicht mehr ihr eigenes Süppchen kochen können.
    (...)


    Naja, aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel:


    So darf der 17jährige italienische 125er-Treiber seine 120-km/h 125'er in Deutschland nicht fahren (vmax bis 18: 80 km/h auch für EU-Ausländer), in Italien schon.


    Umgekehrtes Beispiel: Verbandmaterial, Warndreieck etc. sind in Deutschland nicht für Kräder vorgeschrieben. Trotzdem mußt Du als Kradfahrer in Österreich Verbandszeug mitführen.


    Und: Helm, Gurt und Co. sind nicht dem Zulassungsrecht zugeordnet, sondern dem "Verhaltensverkehrsrecht".
    Bei uns zum Beispiel steht das in § 21a StVO.



    Also: Die EU hat durchaus viele Vereinfachungen gebracht. Nur: Man sollte es sich auch nicht zu einfach machen. Will heißen: Es ist durchaus denkbar, daß Frankreich die hier diskutierte Vorschrift erlassen hat.


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

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  • Die EU hat durchaus viele Vereinfachungen gebracht.

    naja :rolleyes:
    Das mühsamste was uns die EU da eingebracht hatte sind die nun ausschließlich weißen Bodenmarkierungen...

    Zitat

    Es ist durchaus denkbar, daß Frankreich die hier diskutierte Vorschrift erlassen hat.

    Daher versuche ich es ja zu verifizieren...

    regards, M. Brunner
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  • Innerhalb der EU MUSS ein ECE-geprüfter Helm genügen.
    Alles andere würde gegen EU-Recht verstossen.


    Vorsicht mir solchen Ansichten. Die reflektierenden Westen, die in manchen EU-Ländern vorgeschrieben sind, stellen auch keinen Verstoß gegen EU-Recht dar.
    Oder doch :confused:

    Emanuel
    ----------
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