Hallo,
> Vorsicht mir solchen Ansichten. Die reflektierenden Westen, die in
> manchen EU-Ländern vorgeschrieben sind, stellen auch keinen Verstoß
> gegen EU-Recht dar. Oder doch?
Sicher nicht, in EG-Richtlinien und Europäischen Normen sind nationale Abweichungen und Besonderheiten mitunter schon formuliert.
Anders geht es oft garnicht, beispielsweise können Anforderungen an Gebäude für Klimazonen wie Italien und Norwegen wohl kaum identisch sein.
AFAIK gilt nur: Nationales Recht darf europäischem Recht nicht entgegenstehen. Sehr wohl dürfen aber nationale Regelungen getroffen werden, die über europäische Anforderungen hinausgehen.
Was den Aufkleber angeht, frag' die Franzosen, oder mindestens den ADAC nach Reiseinformationen, denn hier weiß es offenbar keiner genau.
Beim Schubert Concept ist übrigens ein 3M-Reflektoraufkleber gleich dabei.
viele Grüße
Andreas