Frankreich: Reflektor/Folie am Helm Pflicht?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • ... wer von euch weiss wieviel meter vor einem unbeschranktem bahnübergang man mit einem 7,5 Tonner anhalten muss wenn die lichter rot blinken

    So weit ich mich erinnere: in Deutschland an der letzten Warnbake. Die steht 80 Meter vor dem Übergang.

    Nur: wer von Euch hat jemals schon einen LKW gesehen, der da wirklich angehalten hat? Die Sache dient nämlich dazu, den hinter dem LKW aufgelaufenen kleineren Fahrzeugen das Vorbeifahren und Auffüllen dieses Raumes zu ermöglichen, um eventuell gefährliche Überholmanöver zu reduzieren.

    Macht nur, wie gesagt, keiner. Genauso wie LKW oder allgemein ungewöhnlich langsame Fahrzeuge verpflichtet sind, eventuell vorhandene Parkplätze zu benutzen, um die dahinter aufgelaufene Kolonne passieren zu lassen. Macht auch kaum jemand.

    paul-josef

    Ach ja übrigens: was ist gegen den Schubert Concept einzuwenden? Die bauen doch gute Helme!? Fahre selber einen Profil II (den dritten), das Teil mit dem genialen Kinnbügelverschluss. Keine Fummelei mit Kinnriemchen, klapp und zu. Leider der letzte seiner Art.


  • Ach ja übrigens: was ist gegen den Schubert Concept einzuwenden? Die bauen doch gute Helme!? Fahre selber einen Profil II (den dritten), das Teil mit dem genialen Kinnbügelverschluss. Keine Fummelei mit Kinnriemchen, klapp und zu. Leider der letzte seiner Art.


    Hi,
    falls das ein Klapphelm ist - lies mal Helmtests bzw. Erfahrungsberichte in Motorradzeitschriften. Die Klapphelme lösen sich schon bei "unspektakulären" (wenn's mit dem Motorrad überhaupt solche gibt) Unfällen in ALLE Bestandteile auf.

    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hi,
    falls das ein Klapphelm ist - lies mal Helmtests bzw. Erfahrungsberichte in Motorradzeitschriften. Die Klapphelme lösen sich schon bei "unspektakulären" (wenn's mit dem Motorrad überhaupt solche gibt) Unfällen in ALLE Bestandteile auf.

    Hä? Bei solchen Behauptungen bitte konkrete Quellenangabe.:mad:
    Hättest Du nämlich recht, könnte ich das hier nicht schreiben.;)

    Gruss
    kai

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  • Hallo,



    > falls das ein Klapphelm ist - lies mal Helmtests bzw. Erfahrungsberichte in
    > Motorradzeitschriften.


    Bekanntermaßen bietet nur ein einteiliger Integralhelm optimalen Schutz.


    Ob man das Optimum braucht ist auch eine Frage der Fahrweise und Motorradtyps. Chopper und Supersportler fahren ja mitunter anders.


    Ich habe als moderater Zweitakter-Fahrer Erfahrungen mit dem Nolan N100 und dem Schubert Concept. Beide Helme würde ich mit Hinweis auf unterschiedliche Stärken und Schwächen vom Komfort her empfehlen.


    Möglicherweise wäre es aufschlußreich sich die Zahlen der Kopfverletzungen von Fahrern mit Integralhelm, Klapphelm und anderen Helmtypen unter dem Aspekt der [SIZE=-1]Risikokompensation mal anzusehen.[/SIZE]



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • seit kurzem haben hier fussgänger IMMER das vortrittsrecht an fussgängerüberwegen. autos moppeds usw. Müssen anhalten. daraus könnte man ja jetzt schliessen das fussgängerampeln sinnlos geworden sind und diese ersatzlos streichen. Und jetzt die Presifrage: sind fussgängerampeln in der schweiz abgeschafft?
    naaa???? wer die antwort weiss kann ja mal posten! ;)

    Sag mal den betreffenden Artikel. Hört sich für mich eher nach einem typischen Verständnisproblem Juristen - Normalbürger an.

    Gruss
    kai

  • Hallo,
    Bekanntermaßen bietet nur ein einteiliger Integralhelm optimalen Schutz.

    Heisser Satz.
    "Bekanntermassen" ist ein Nullum: Wer kennt da was? Unter welchen Bedingungen? ECE inkl. Kinnschutz erfüllen sie schliesslich alle.

    Und was ist "optimal"?
    Für so ein komplexes Thema IMHO eine gewagte Aussage.

    Komfort ist ja nicht nur ein Bequemlichkeitsfaktor, sondern auch zB. über Konzentration ein Sicherheitsfaktor.
    Was nutzt ein perfekt schützender Helm, wenn ich einen Unfall baue, weil mich das Teil nervt?

    Stiftung-Warentest zB. formuliert das zumindest so:

    Zitat

    Bei Unfällen erleichtert der Klappmechanismus das Öffnen und die Erste-Hilfe. In puncto Sicherheit sind Klapp- und Integralhelme dagegen gleichauf. Nachteil der Klapphelme: Sie sind etwas schwerer und teurer als der klassische Integralhelm.



    Gruss
    kai

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  • Hallo Kai,



    Du hast es richtig erkannt, Helmsicherheit ist ein komplexes Thema und Diskussionen in Foren darüber führen selten zum Konsens, denn letztendlich vertritt primär die Argumente, die seine Kaufentscheidung rechtfertigen.


    Wir wissen auch nicht, inwieweit die diversen Tests interessenfrei sind, oder ob dem einen oder anderen Hersteller zugeschrieben wird.


    Da es hier primär um individuelle Sicherheit geht, kann jeder auch problemlos selbst entscheiden, welchen Helm er trägt, oder?



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Nochmal zur Folie: Schuberth sagte ja, das entspräche einer Info des Importeurs.
    Hab hier eine französische Seite mit Infos zum Motorradfahren gefunden, die sich auch mit den Helmnormen auseinandersetzt (da gibt es wohl noch eine französische).
    Von den Aufklebern ist aber nirgens die Rede.

    Gruss
    kai


  • Ach ja übrigens: was ist gegen den Schubert Concept einzuwenden? Die bauen doch gute Helme!? Fahre selber einen Profil II (den dritten), das Teil mit dem genialen Kinnbügelverschluss. Keine Fummelei mit Kinnriemchen, klapp und zu. Leider der letzte seiner Art.


    Bitte bitte die Sache mit dem Helm nicht ganz so ernst nehmen.... Jeder soll ja nach seiner Facon (un)glücklich werden.


    Ob Schubert nun sichere Helme baut oder nicht, da lässt sich trefflich drüber streiten.... Fakt ist jedoch das die Helme klotzschwer sind und die Klapphelme sind da ganz weit vorne (oder hinten, je nachdem aus welcher Richtung man blickt). Für mich persönlich ist immer noch der primäre Grund einen Helm zu tragen, das er mir im Ernstfall das Leben rettet. Da wäre mir ein genialer kinnbügelverschluss nicht das kriterium und auch nix wert, denn dummerweise erhöht dieser das helmgewicht beträchtlich, was wiederum die Sicherheit beträchtlich heruntersetzt...


    aber das sollte wirklich kein anlass für eine Diskussion werden, also meinen kommentar nicht allzu ernst nehmen... Ich bin halt immer schnell mit einer ketzerischen bemerkung dabei wenn es um schubert geht, weil die ja früher mal durch recht unrümliche weise von sich reden gemacht haben... und seitdem sind sie bei mir unten durch. und da sie mittlerweile tonnenschwere helme bauen würde ich mir keinen kaufen..


    weiter obenist ja schon hinreichend darauf hingewiesen worden das so eine diskussion wenig bringt. da muss jeder wirklich selber seine rübe hinhalten und wissen was ihm wichtiger ist beim helmkauf. also bitte meinen leicht ironischen kommentar nicht zum anlass nehmen die helmdiskussion zu führen


    gruss gizmo

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  • Sag mal den betreffenden Artikel. Hört sich für mich eher nach einem typischen Verständnisproblem Juristen - Normalbürger an.

    Gruss
    kai


    keine missverständnisse.... klipp und klar haben fussgänger an zebrastreifen in der schweiz vorrang. die berner behörden haben auch bei inkrafttreten gleich klipp und klar gemacht das autofahrer "gebüsst" werden (also ne strafe aufgebrummt) wenn sie die einen fussgänger nicht behindern wenn dieser den anschein macht er könnte den übergang benutzen und der kraftfahrer nicht stoppt. und wenn du mal hierher kommst in die schweiz wirst du sehr schnell merken das dieses vorrecht ohne wenn und aber in anspruch genommen wird. die fussgänger haben sich inzwischen an ihr gottgegebenes recht gewöhnt und überqueren ohne zu gucken die fahrbahn an den zebrastreifen. jedenfalls die militanten die sind lieber tot aber dafür im recht... wenn du wirklich ne verbindliche auskunft dazu haben möchtest wende dich mal ans ASTRA, die dürften da auskunft geben können.


    also wer in die schweiz kommt sollte da aufpassen, sonst verbringt ihr den rest des lebens hinter gittern wenn ihr aus unkenntnis über diese vorschrift ausgerechnet einen der militanten nichtgucker platt macht... :cool:


    gruss gizmo

  • @GIZMODIEKATZE


    Zitat

    ch will Dir ja nicht Deinen Glauben in die Demokratie erschüttern, aber solche Vorschriften werden nicht von Politikern ersonnen, sondern von der Garde die ein oder zwei Reihen dahinter sitzt. Und die werden nicht gewählt, sondern auf Lebenszeit undkündbar verbeamtet. :mellow:


    Was glaubst Du denn warum es schnurz ist wen oder was Du wählst. Das was hinten rauskommt muss nämlich erstmal durch den Beamtenfilter in der Reihe hinter den gewählten Volksvertretern. Und wenn die nicht wollen dann passiert da auch nichts...

    Leider hast Du 100% recht, kenne jene Spezies Mensch aus eigener (un:D)Tätigkeit = vergebliche Versuche sinvolles durchzusetzen, die "Massenträgheit" ist dort unglaublich, läuft gegen Unendlich:p Trotzdem, wenn ich aufhöre zu meckern, dann kann ich ja gleich auswandern, vielleicht nach Frankreich?:D:D:D;)

  • ...seit kurzem haben hier fussgänger IMMER das vortrittsrecht an fussgängerüberwegen. autos moppeds usw. Müssen anhalten. daraus könnte man ja jetzt schliessen das fussgängerampeln sinnlos geworden sind und diese ersatzlos streichen. Und jetzt die Presifrage: sind fussgängerampeln in der schweiz abgeschafft?


    Hallo Gizmo,

    das hört sich so an, als ob man in der Schweiz vorher nicht an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen hätte halten müssen, ist das so?
    In Deutschland kenne ich es gar nicht anders, dort haben Fußgänger an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen den Vortritt. Und Fußgängerampeln gibt es hier auch trotzdem noch genug. :)
    Na, in Frankreich ist bzw. war es so, daß man selbst bei grüner Fußgängerampel beim Überqueren der Fahrbahn sein Totenhemd anhat.

    Gruß

    Stefan

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  • keine missverständnisse.... klipp und klar haben fussgänger an zebrastreifen in der schweiz vorrang. die berner behörden haben auch bei inkrafttreten gleich klipp und klar gemacht das autofahrer "gebüsst" werden (also ne strafe aufgebrummt) wenn sie die einen fussgänger nicht behindern wenn dieser den anschein macht er könnte den übergang benutzen und der kraftfahrer nicht stoppt.

    Und hier kommt auch schon das Missverständnis: Offenbar sind im schweizerischen Deutsch mit Überwegen nur Zebrastreifen gemeint und für die gilt das in Deutschland haargenauso.
    Aber ein Fussgängerüberweg im deutschen Deutsch ist ein allgemeiner Begriff für jegliche Einrichtung, die Fussgängern über die Strasse hilft, selbst eine Brücke für diesen Zweck heisst so, nicht nur der Zebrastreifen.

    Und an der roten Ampel haben die Füssis stehen zu bleiben, IMHO auch in der Schweiz.

    Gruss
    kai

  • hmm... ich muss gestehen ich kann die genauen vehältnisse nicht in der richtigen chronologie herbeten. ich kann mich nur daran erinnern das letzten sommer das ein thema in der schweiz war und bern eben mal wieder mit der meldung den vogel abgeschossen hat... (ist auch der einzige ort wo man wenn man beim parken vergisst den automaten zu füttern nicht eine busse bekommt, sondern 2 für 2 unterschiedliche vergehen... die details hab ich auch hier vergessen, ich fands nur absurd (wie so viele seltsamen regeln im verkehr in der schweiz))


    gruss gizmo

  • Hab gerade noch mal fleissig gegoogelt, sogar Wikipedia macht da einen klaren Unterschied:
    Der Fussgängerüberweg bezeichnet idR einen Zebrastreifen, an dem ist sowohl in Deutschland, wie auch in der Schweiz die Querung durch den Fussgänger zu ermöglichen. In beiden Gesetzen wird allerdings erwähnt, das das Betreten dieses Überwegs nicht überraschend sein darf! Also aus dem Nichts draufspringen oder plötzliche Schlenker sind nicht drin. In Deutschland hat übrigens der radelnde Radfahrer diesen Vorrang dort nicht!

    Im Gegensatz dazu steht die meist ampelgeregelte Fussgängerfurt, die keinen Vorrang der Fussgänger impliziert. Diese besteht idR aus gestrichelten Querlinien.

    Das die Eidgenossen aber so militante Fussgänger haben, ist mir bislang gar nicht aufgefallen:mellow:

    Gruss
    kai

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  • ...einen Zebrastreifen, an dem ist sowohl in Deutschland, wie auch in der Schweiz die Querung durch den Fussgänger zu ermöglichen.

    ...ausgenommen: die bt. Kreuzung ist mittels Ampelanlage oder Exikutivorgan geregelt (ist in .at ja genauso).
    Metlet's Info liest sich aber so, als ob in .ch die Leutz nun aber auch wenn sie Rot haben jederzeit über Zebrastreifen dürfen...

    regards, M. Brunner
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  • Zitat von SVG

    Art. 33
    Pflichten gegenüber Fussgängern
    1) Den Fussgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.
    2) Vor Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten.


    Im deutschen Recht ist das fast genauso formuliert:

    Zitat von StVO

    §26 Fußgängerüberwege
    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.



    Gruss
    kai


  • das mit den militanten fussgängern ist auch erst so seit dem sie den unbedingten vortritt haben. im zweifel wird es schwer nachzuweisen sein das jemand den unvermuteten schlenker gemacht hat. und in bern wurde ja seitens der polizei explizit drauf hingewiesen das man sich ne busse fängt selbst wenn niemand behindert wird. ich lege das so aus das man im zuge der zielerreichung bussgeldeinnahmen hier eine handhabe hat um jeden zu büssen wenn man nur will. da die gemeinden inzwischen alle feste zielvorgaben haben was die budgets der haushalte betrifft, also diese budgets erreichen oder übertreffen muss, braucht geeignete massnahmen um das zu erfüllen. wenn dann wieder erwarten mehr leute als sonst richtig parken und nicht zu schnell fahren dann wären ja diese ziele gefärdet. ergo braucht man andere massnahmen und diese fussgängerregel ist da recht flexibel und kann recht willkürlich gehandhabt werden. zumindest im raum bern ist auch eine einsprache gegen bussen nicht vorgesehen, egal ob diese berechtigt sind oder nicht. gezahlt wird in jedem fall.


    darüberhinaus wird ja auch in der schweiz jemand mit einer busse belegt der einen unfall hat. also wennich mit meinem fahrzeug verunfalle und sonst niemand zu schaden kommt wird seitens der polizei ein bussgeld erhoben wegen "nichtbeherrschung des Fahrzeugs". zur not geht man dann auch mal ins gefängnis wenn man sich weigert diese busse zu zahlen... jedenfalls sind die eidgenossen im erheben von bussgeldern sehr einfallsreich...


    die zebrastreifen ohne und mit ampel unterscheiden sich im übrigen nur durch die ampel voneinander, die markierungen auf der fahrbahn sind identisch. und so macht es aus meiner sicht keinen wirklichen sinn hier noch nach der geänderten vorfahrtsregelung zu gunsten der fussgänger noch teure ampeln zu betreiben. speziell da ja in der schweiz sehr grosser wert auf umweltschutz gelegt wird. und eine ampelanlage braucht nunmal auch energie. die ampeln abzubauen würde also aus reinen kostengesichtspunktne schon sinn machen. (und könnte das bussgeldbudget der gemeinde senken um den gespaartenbetrag? nein war nur ein scherz, das wäre ja sinnvoll und solcher art zielerereichungsbudgets werden eher von jahr zu jahr erhöht denn verkleinert.)


    gruss gizmo

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  • darüberhinaus wird ja auch in der schweiz jemand mit einer busse belegt der einen unfall hat. also wennich mit meinem fahrzeug verunfalle und sonst niemand zu schaden kommt wird seitens der polizei ein bussgeld erhoben wegen "nichtbeherrschung des Fahrzeugs".

    Wenn wir schon beim Rechtsvergleich sind. Das deutsche Pendant heisst "unangepasste Geschwindigkeit" und wird besonders gern für Motorradfahrer genommen (wobei zB. ein Bitumenflecken selbstredend übersehen wird).

    Die Sache mit dem Fusgängerüberweg schlägt in D übrigens mit 50E und 4 Flens zu Buche, also auch kein Pappenstiel.

    Gruss
    kai

  • Wenn wir schon beim Rechtsvergleich sind. Das deutsche Pendant heisst "unangepasste Geschwindigkeit" und wird besonders gern für Motorradfahrer genommen

    Auch dehnbar... fährst beim Einparken mit Auto an Hydrant/Masten an war die "Unfallursache" ja ebenfalls "überhöhte Geschwindigkeit"...

    Aber das Schweizer Beispiel bt "Nichtbeherrschung" ist halt auch so eine Sache.
    Rangiere ich auf Parkplatz und mir fällt dabei das Moped um, habe ich demnach nicht nur EUR 30,- Sachschaden (Sturzbügelabdeckung) sondern bekomme auch noch einen performance award von nem dienstbeflissenen Uniformträger?
    Wie siehts bei vorsichtiger Fahrt im Regen und einer Dieselspur aus? Da gäbe es ja zumindest einen Verursacher; könnte ich mich da mittels "Anzeige gegen unbekannt" gegen so Nonsense verwehren?

    regards, M. Brunner
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