Nicht schlecht :-((

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Teilschuld durch zu schnelles Fahren


    [SIZE=-2]Dienstag 20. Februar 2007, 16:44 Uhr[/SIZE] Eine zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einem möglichen Unfall zu einer Teilschuld. Ein Motorradfahrer war mit 190 km/h auf ein Auto aufgefahren, das in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur der Autobahn wechselte. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist zwar gesetzlich erlaubt, stellt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Motorradfahrer nun für 50 Prozent des entstandenen Schadens aufkommen (Az: 12 U 1181/05).

  • Ist ja ansich keine neue Erkenntnis.
    Mitschulld gilt auch, wenn Du mir der Dose zu schnell, und in einen Unfall verwickelt bist.

  • Hast ja recht, aber wenn ich überhole oder in meiner Spur fahre und es schneidet mich einer von links meine ich schon dass der "Schneidende" schuld hat.

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  • Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen wurde ehemals als politischer Kompromiss zwischen den Befürwortern einer Geschwindigkeitsbegrenzung und den Verfechtern der Freien Fahrt für freie Bürger eingeführt:


    http://bundesrecht.juris.de/bu…rigeschwv_1978/gesamt.pdf



    Mit den Jahren wurde aber bekanntermaßen durch die allgemeine Rechtsprechung eine "Geschwindigkeitsbeschränkung" unter bestimmten Verkehrsverhältnissen daraus:


    http://www.fahrtipps.de/verkeh…/richtgeschwindigkeit.php


    Selbst 20 km/h darüber können teuer werden:


    http://www.strafzettel.de/index.html?/content/535.htm


    blackwilli

  • Das ist keine Teilschuld, sondern eine Haftungsbeteiligung aus der erhöhten Gefährdungshaftung.
    Das bedeutet, man haftet OHNE Schuld.

    Grundsätzlich tritt die Gefährdungshaftung bereits ein, wenn man ein Kraftfahrzeug bewegt, da vom Betrieb eines KFZ eine erhöhte Gefährdung ausgeht.
    So haftet beispielsweise der Fahrzeughalter auch dann, wenn ihm ein losgerollter Leiterwagen auf dem Land ins Auto knallt.

    Bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit erhöht sich diese Gefährdungshaftung, da man hier von einer besonderen Gefährdung ausgeht, die ja auch unstreitig da ist.

    Hat aber immer noch nichts mit Schuld zu tun.
    Journalisten haben keinen Schimmer vom Unterschied, aber der ist erheblich:
    Haftung kostet nur Geld, Schuld u.U. Strafe. Ausserdem könnte die Haftpflichtvers. in Regress gehen.

    Gruss
    kai

  • IMHO ist das Problem bei solchen G'schichtln und Urteilen, dass sie diejenigen Ignoranten welche es ohnehin mit Rückspiegel und Vorrangregeln „nicht so haben“ ja auch noch bestärken in ihrem Tun...
    Da gibt’s dann jene Typen die sich ohne jegliche Rücksicht einfach von jetzt auf gleich mit 30~40 von Auffahrt (Beschleunigungsstreifen wird ja sowieso nur ignoriert) einfach so in die zweite oder dritte Spur rausstellen...
    Wenn’s dann knallt sind ja, laut obigem Urteil, sowieso alle anderen schuld...

    Absichtlich dicht Auffahren ist eine Sache, keine Frage...
    Aber absichtlich dicht davor knapp rausziehen ja wohl ebenso...

    regards, M. Brunner
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  • mbrII: Net ganz: Es wird immer noch gefragt werden, ob man bei Richtgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können.

    Wenn Dir einer so dreist vor die Nase hopst, dass du selbst mit 80 keine Chance mehr hast, wird dir keiner eine Schuld aufbrummen.

    Btw: Ich lasses ja auch gerne laufen, aber 190 an ner Autobahnauffahrt, an der die Möglichkeit besteht, dass einer links rauszieht, weil ihm selber womöglich ne Schnarchtasse vor die Haube zieht? Nä, ich will ja nochmal Rente kriegen.

    Gruss
    kai

  • @ Kai,
    ehh..."vorausschauende Fahrweise" setze ich ja mal als Grundlage an; denke niemand der halbwegs was zwischen den Ohren hat sticht mit +200 auf ein Autobahnkreuz zu...

    Aber in beidem, als Berufskraftfahrer wie auch als Mopedist kommen mir regelmäßig Sachen unter wo'st denkst das gibts einfach nicht...
    Und das muß noch nicht mal Autobahn sein, geht auch im Ortsgebiet:
    steht bei der Stoptafel, sieht dich an... und fährt erst beinhart so 7m vor dir raus um mit Standgas dahin zu schleichen... muß wegen dem Deppen voll in die Eisen und haue natürlich auf Horn/Lichthupe "Freund, tue weiter weil jetzt hätt's fast..."
    Worauf der erbost mit Vollbremsung auf Stillstand und rumgestikuliert (wohl weil "Drängler und Blender"...steht ja immer in der Zeitung...) darauf hin kreischen natürlich die Reifen und Hupen von inzwischen gut 10~15 Autos hinter mir wo's nun ebenso beinahe gekracht hätte...

    Da flackert in mir dann immer ganz kurz der Wunsch einen H2 oder so zu fahren, dann brems ich wegen so Blödln eben einfach nimmer...
    (is auch ein Blödsinn, aber wenn die Exikutive so Deppen nicht rausfaßt, dann lernen sie's eben auf "Evolution"...)

    Weiß auch nicht, bei "ich will" hört bei so einigen die Warnehmung des Universums wohl auch schon wieder auf...
    Mit Motorrad fahre ich ja sowieso als ob ich "unsichtbar" währe (was phychologisch bei vielen ja tatsächlich zutrifft, die schauen lediglich nach "Gefahr" und das ist eben Auto und/oder aufwärts, ergo nehmen die ein Motorrad ja wirklich nicht war...)

    regards, M. Brunner
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  • Hast Du auch eine Bezugsquelle?

    paul-josef



    Also die Stebel Nautilus Compactseries für Bikes ist genau das richtige. :lol:
    Hat 139 db, muß man also einen vertseckten Umschalter einbauen an den man auch während der Fahrt kommt. Falls man mal deswegen angehalten wird. ^^


    Für Bezugsquellen nur mal in ner Suchmaschine eingeben, hier ein Ergebnis:


    http://www.valkmotorparts.com/deindex.htm


    blackwilli

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  • Hi,

    Ich entfehle euch die Stebel Nautilus


    Jau. Meine R100TIC hat diese huebschen Zweiklangfanfaren von Fiamm, die es seinerzeit bei BMW als Sonderausstattung gab. Die Dinger machen ungefaehr den Laerm (und Klang) einer Lkw-Hupe und haben schon mehr als einen Dosenfahrer zu spontaner Vollbremsung ("lieber doch nicht in die Kreuzung fahren"), Ausweichmanoever oder sonstigen mir-das-Leben-rettenden Aktionen gebracht :D.


    ... daher kann ich absolut nicht verstehen, wieso heutzutage Motorraeder zugelassen werden koennen, die einen Blinkersummer als Hupe haben?! BMW gehoert inzwischen ja leider auch dazu :mad:.

  • Normale FIAM Schneckenhörner tun's auch und lassen sich bei weitem leichter im Fahrzeug verbauen; ist dann schon klass wenn der halbblinde Handynützer dann so auf "...ahhh, ich hör nix!..." rumgestikuliert :devil:
    Nicht vergessen ein Relais, sowie direkte abgesicherte 20A Versorgung direkt von der Batterie vorzusehen, da der Kreis für's "OEM Hörnchen" das bei weitem nicht mehr schafft.

    Wem das nicht reicht, dem sei die AmTrack Version empfohlen:
    http://www.hornblasters.com/video.php?pic=40

    regards, M. Brunner
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  • Danke für die Links!

    Habe eine bestellt und bin mal gespannt.

    paul-josef

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  • Du bist aber hart drauf.

    Warum? Am liebsten wär mir's, ich könnte "störende Fremdkörper im Fahrbahnraum" einfach wegblasen damit.

    Wenn das Ding was taugt, schenke ich meiner Frau eine für ihre Fazer. Die hatte vor einigen Jahren mal einer vom Mopped geschossen, als er ansatzlos aus der Parklücke heraus wenden wollte. Seitem hupt sie prophylaktisch lieber einmal mehr als weniger. :D

    paul-josef

  • Warum? Am liebsten wär mir's, ich könnte "störende Fremdkörper im Fahrbahnraum" einfach wegblasen damit.

    Die heißen offiziell "handwerklich minderbefähigt", jene Individuen die mental schon alleine mit der Bedienung des Fahrzeuges derart ausgelastet sind, daß die Warnehmung des Straßenverkehrs rundum deutlich eingeschränkt...

    Zitat

    Seitem hupt sie prophylaktisch lieber einmal mehr als weniger. :D

    Genau, und da bei Motorradfahrer der Zusammenhang zu "unabwendbaren Personenschäden" gegeben ist, braucht mich auch keiner bt. Hupverboten anquasseln...

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