Hallo Forum,
habe mit der Suchfunktion nichts zu meiner Frage gefunden, also:
Kann mir jemand sagen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Nav-system vom Finanzamt steuermindernd anerkannt wird?
Danke schon mal
Gruß gravnov
Hallo Forum,
habe mit der Suchfunktion nichts zu meiner Frage gefunden, also:
Kann mir jemand sagen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Nav-system vom Finanzamt steuermindernd anerkannt wird?
Danke schon mal
Gruß gravnov
Wenn du es brauchst um damit deinen Beruf ausführen zu können, und du es auch nicht privat nutzen kannst, dann sind das Werbungskosten. Ich wüsste aber nicht, zu welchen Beruf man ein GPS-Süstem brauchen sollte, es sei denn du bist hauptberuflicher Navigator.
Hi,
ich habe eine Bestätigung meines Arbeitgebers über die jährliche Kilometerleistung (Dienstreisen) gehabt. Ich fahre mein privates Auto.
@gravnov
Kommt wohl ganz auf Deine individuelle Situation an:
wenn Du einen Geschäftswagen fährst und es wird ein Auto-Navi eingebaut ist das vergleichbar mit dem Radio: gehört zum KFZ und ist klar Betriebsvermögen etc. Allerdings muss dann auch der Wert über die private KFZ-Nutzung mitversteuert werden
Wenn Du ein portables System kaufst musst Du eben probieren was geht Je nach Umständen und Sachverstand des Sachbearbeiters kann das so oder so ausgehen - soviel zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung Wenn Du aber ein gerät mit Auto-Routing nimmst und nachweisen kannst, dass Du dadurch bei der Arbeit besser/schneller/ etc. vorwärts kommst, dann sollte es durchaus steuerlich berücksicht werden können. Bei einem Anschaffungspreis von über EUR 410,- (netto) muss allerdings über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du bei Deinem Sachbearbeiter im FA nachfragen oder eine verbindliche Auskunft von der Oberfinanzdirektion einholen... aber das kann dauern!
ZitatZitat von flyingmick@7.09.2003 - 10:06
Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du bei Deinem Sachbearbeiter im FA nachfragen oder eine verbindliche Auskunft von der Oberfinanzdirektion einholen... aber das kann dauern!
...hat sich bei einem von Euch Näheres ergeben? Würde mich auch mal interessieren... (meine Situation: Privatwagen, Dienstreisen, GPS V, vermutlich nicht anerkannt -- muss ich nochmal nachfragen)
Gruß
Stefan
Hallo Reki,
lakonische Auskunft des angesprochenen Finanzbeamten:
"Wenn Sie so`n Ding brauchen, dann soll`s Ihnen Ihr Chef kaufen!"
Das war`s - kurz und bündig.
Gruß
gravnov
Hallo Leute,
ich vermute das für die meisten Freiberufler ein Navi leicht abzusetzen ist. Bei einem Angestellten ist das sicher schwieriger, weil dann die Hürden für Werbungskosten generell höher sind. Da wird vom Finanzamt immer davon ausgegangen, dass wesentliche Arbeitsmittel gestellt werden.
Mein GPS und sämliche Software ist jedenfalls vom Finanzamt akzeptiert worden.
Bis denn
Ortwin
@Ortwin
Deine Vermutung ist nicht ganz richtig!
Auch bei Freiberufler gibt es Notwendigkeits-Klausel und muss mit dem
jeweiligen BEAMTEN des Finanzamts ausgefochten werden.
Ein Buchhalter braucht kein GPS, nur um seine Kunden besser zu finden.
Auch wenn er kein eigenes Büro hat. Klingelputzer haben da schon
bessere chancen. Vertreter müssen ja viel Unterwegs sein und sollten die
Route auch schon vorher planen können.
Mein Tip: Sprecht vorher mit dem Finanzbeamten ob Ihr es absetzen könnt.
Das Problem ist, daß Dinge, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, vom Finanzamt gerne ganz dem privaten Bereich zugeordnet werden.
Aber wenn der Chef so etwas kaufen würde (als Sachleistung statt Gehalt, Weihnachtsgeld, ...) wäre das schon ein Argument gegenüber dem Finanzamt. Sonst sagt der Fiskus "wenn der Chef meint es wäre unnötig, meine ich es auch".
Und natürlich ist der Beruf ganz wichtig. Wer in ganz Deutschland Neukunden besuchen und werben will, hat ungleich dringenderen Bedarf als ein Kurierfahrer, der auf einer festen Tour ein paar Apotheken beliefert.
Thomas
Hi Lieber Underworld,
nur mal so aus Interesse: Was bitte soll den eine Vermutung sein, die nicht ganz richtig ist? Eine Vermutung hat einen mehr oder weniger großen Unsicherheitsfaktor.... kann also sein das es geht oder auch nicht.... Aber wenn die Vermutung nicht richtig ist, wird dann die Unsicherheit größer oder ist's dann wieder 100% sicher ... nun bin ich selbst verwirrt
Wie auch immer: Die Vermutung gilt, dass Freiberufler sich leichter tun ein Navi abzusetzen. Wesentlich ist, wie grundsätzlich bei allen Werbungskosten, dass die Anschaffung im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit plausibel ist...logo.
Um dein Beispiel zu bemühen: Der Buchhalter wird sich schwer tun Medizinische Fachliteratur abzusetzen. Aber weil dein Buchhalter ein freies Buchhaltungsbüro im Raum Frankfurt führt, mit vielen verschiedenen Kunden, die auch persönlich betreut werden müssen (kleine Handwerksbetriebe z.B.) ist eine Navi ne Praktische und zeitsparende Sache. Ob das jetzt eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Anschaffung ist bleibt dahingestellt, aber das geht das Finanzamt nix an, solange noch genügend Gewinn übrigbleibt um Steuern zu zahlen.
Und ne kriegerische Haltung gegenüber Finazbeamten ist meist kontraproduktiv...aber eine schlüssige und plausible Argumentation zieht fast immer.
Was mich betrifft: Ich hab mein Navi einfach in die Werbungskosten reingeschrieben...Keine vorherige Auskunft, keine Nachfragen, keine Diskussion, einfach abgenickt....
Bis denn
Ortwin