Petition gegen Radwegebenutzungspflicht

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Seit wann ist denn das Sozialverhalten im Verkehr abhängig vom Verkehrsmittel?

    Der Krampf ist dann nur daß das Fehlverhalten einiger dann zum "globalen Standard" erhoben wird...
    Da gab's doch zB erst letztens wieder im ARD was bt. "Jagt auf Motorradraser"...
    ...go figure...

    regards, M. Brunner
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  • ... im ARD was bt. "Jagt auf Motorradraser.

    Na DIE Sendung war doch sowas von dünn!

    Ich hatte mich schon auf ein paar spektakuläre Szenen gefreut und dann zeigen sie lang und breit, wie sie eine Gruppe "Christlicher Motorradfahrer" anhalten und deren Moppeds nach ungesetzlichen technischen Veränderungen absuchen. Sterbenslangweilig! Einer mit einer zu lauten Tüte und noch zwei aus Ossiland mit abgefahrenen Reifen auf großer Tour. Das war alles.

    Das "Extremste" war dann noch ein Typ mit einer Duc (wars glaube ich), der bisschen über 110 gefahren ist bei erlaubten 70. Verblüffend dabei allerdings, daß ein "Graudackel" zum Vorschein kam, als er seinen Helm abnahm! :lol:

    Da wollte die sich ARD wohl pflichtgemäß der üblichen frühjahrsgerechten Hetzkampangne gegen Moppedfahrer anschließen. Lustlos gemacht und ohne jeden Sachverstand.

    Meine Erfahrung, nicht nur der letzten Wochen, ist vielmehr, daß man als Motorradfahrer öfter mal von Autofahrern von hinten bedrängt wird, wenn man sich - mehr oder weniger - an die erlaubten 100 auf Landstrassen hält. So passiert es jedenfalls öfter meiner Angetrauten, wenn wir zu zweit mit flottem, aber "vernünftigem" Tempo unterwegs sind. Macht mich jedesmal stinksauer!

    paul-josef

  • Seit wann ist denn das Sozialverhalten im Verkehr abhängig vom Verkehrsmittel?



    Hallo Uwe, hallo Paul-Josef, hallo zusammen,



    danke für die Bestätigung dessen, was einige im Thread schon auf Seite 1 und andere bis Seite 9 noch nicht verstanden haben: Das soziale Verhalten sind nicht ein Frage des Verkehrsmittels, sondern der Persönlichkeit. Wer sich auf dem Rad rücksichtslos verhält, wird es am anderen Tage auch auf dem Auto oder Motorrad tun. Wie überall im Leben. Von daher tragen alle anderslautenden Vorurteile zum Thema nichts konstruktives bei.


    Fahrrad- und Motorradfahrer haben neben den zwei Laufrädern auch nicht wenige Probleme gemeinsam, insbesondere die Verletztlichkeit und manchmal leider die mangelnde Beachtung oder Rücksicht, die sie erfahren. Die sollte man Ihnen auch im Hinblick auf die schwarzen Schafe unter Zweiradfahrern nicht verweigern.


    Da sich Zweiradfahrer aller Art zunehmend in Gruppen bewegen, lohnt es sich mal aus Sicht der Gruppe auf einige Dinge hinzuweisen, die dem vorbeifahrenden Kraftfahrer ohne Gruppenfahrpraxis oft nicht bewußt sind:


    Die meisten Teilnehmer in einer Gruppe sind bis auf Vorausfahrer und Schlußlichter nach vorne und hinten "blind" und davon abhängig, daß ihre Leithammel sie vernünftig führen und alle weiteren Verkehrsteilnehmer sich ausreichend rücksichtsvoll verhalten. Ein Gruppe ist immer träge und es dauert, bis alle eine veränderte Situation erkennen und darauf angemessen reagieren. Beispielsweise ein Überholen ermöglichen, oder die Fahrbahn räumen, wenn mal ein Stop am Straßenrand nötig war.


    Insofern sollte man eine Gruppe immer wie ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder einen Lastkraftwagen mit Hänger sehen.


    Die unfallträchtigsten Situationen entstehen, wenn ein aufkommendes Fahrzeug beim Überholen abbrechen muß und in die Gruppe einschert. Da das Einscheren in Gruppen nicht nur unzulässig (§49 StVO), sondern wirklich brandgefährlich ist, sollte man beim Überholen besonders vorsichtig sein. --- In der Praxis kommt es jedoch min. einmal pro Tour vor, daß ein Auto trotz nahem Gegenverkehr zum Überholen ansetzt und sich völlig verschätzt, so daß es nur wenige Meter zwischen Gruppe und Gegenverkehr einschert oder sogar in die Gruppe 'reindrängt.


    Es schadet auch nicht zu wissen, welche Ausnahmen die Straßenverkehrsordnung für das Fahren im Verband (§27 StVO) vorsieht:


    1. Verbände ab 16 Zweiradfahrern dürfen und sollten zweispurig fahren.


    Der Verband wird so kürzer und kann leichter überholt werden, ohne daß die Überholgelegenheiten nennenswert eingeschränkt werden, denn auch einspurige Gruppen kann man innerhalb der Fahrspur i. d. R. nicht unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes überholen.


    2. Verbände dürfen vom übrigen Verkehr nicht unterbrochen werden. Ausgenommen sind nur Einsatzfahrzeuge oder Schienenfahrzeuge.


    Das "nur" heißt in der üblichen Rechtsinterpretation auch, daß ein Verband beampelte Kreuzungen stets geschlossen überqueren darf und auch sollte, selbst wenn die Ampel für die hinteren Teilnehmer zwischenzeitlich rot und für den Querverkehr grün zeigt. In dieser Situation ist ein Verband wie ein Fahrzeug, und weil das sicherer ist, als wenn ein Dutzend Zweiradfahrer nach der Kreuzung rechts warten, die Spur versperren und bei Grün dann wieder in den Verkehr 'reineiern, sollte man auch hier eine Minute Geduld haben und nicht dem vermeintlichen "Recht" folgend, bei Grün hupend in die Kreuzung einfahren, solange der Verband noch da ist.


    3. Radgruppen werden i. d. R. auch benutzungspflichtige Radwege nicht benutzen.


    Es sollte einleuchten, daß das ständige Wechseln von der Fahrbahn auf den Radweg oder umgekehrt, was ja baulich oft alle paar hundert Meter nötig wird, oder ein sicheres Überqueren von Kreuzungen in der Gruppe innerorts wie außerorts nicht sicher möglich ist.


    Natürlich unterliegt das Fahren im Verband auch besonderen Pflichten, und ein Gruppe von Zweiradfahrern wird sich in eigenem Interesse darum bemühen, das Fahren --- nicht zuletzt durch eigenen Leitfäden und Vorgaben zum Gruppenfahren, die man in zahlreichen Varianten leicht per Google findet --- sicherer zu gestalten.


    Ich weiß, daß solche "Herden" für den Kraftfahrer immer nervig sind, aber jede noch so disziplinierte Gruppe ist nur so stark wie ihre schwächsten Glieder, und von daher kann ich bei Gruppen von Zweiradfahrern --- gleich welcher Art --- nur um besondere Geduld und Rücksicht bitten.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

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  • Es schadet auch nicht zu wissen, welche Ausnahmen die Straßenverkehrsordnung für das Fahren im Verband (§27 StVO) vorsieht:
    Andreas



    Danke für diese informative Aussage, leider habe ich in der Österreichischen STVO nichts ähnliches gefunden. Weiß wer Bescheid?

    servus
    graf / Ybbs a.d. Donau
    Skype: graf_c1

  • Hi,
    ich fahre schon etliche Jahre in größeren Fahradgruppen durch die Lande; das Fahren im Verband wird in der Praxis nicht angewendet. Wir benutzen grundsätzlich wegen der Sicherheit vorhandene Radwege, dann gilt der Verband nicht, und auf Straßen fahren wir einzeln, um den Verkehr nicht zu behindern und uns nicht unnötigen Gefahren auszusetzen.


    Siehe hierzu:


    Rad-Regeln für Gruppen
    1. Abstand zum Vordermann mindestens eine Radlänge (Reaktion und Bremsweg).
    2. Abstände innerhalb der Gruppe nicht zu groß werden lassen, damit man von anderen Verkehrsteilnehmern als zusammengehörende Gruppe erkannt wird.
    3. An Ampeln, Kreuzungen und Querungen von Hauptstraßen zügig und als Gruppe anfahren, auf der Gegenseite Platz schaffen für die Nachkommenden.
    4. Laut Strassenverkehrsordnung müssen auf öffentlichen Straßen Radfahrer hintereinander fahren. Ab einer Gruppe mit 16 Teilnehmern ist jedoch das Fahren auch zu zweit nebeneinander erlaubt, (siehe "geschlossener Verband").
    5. Wenn es nötig ist, wieder hintereinander zu fahren (z. B. bei Gegenverkehr oder Überholungen auf engen Straßen, Fahrradwegen und Engstellen) früh und zügig nach den Reissverschlussverfahren einfädeln
    6. Der Gruppenleiter wird nur in Ausnahmefällen oder mit seinem Einverständnis überholt.
    7. Anhalten (außer in Notfällen) nur so, daß andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, das gilt auch für das Parken der Drahtesel.
    8. Handzeichen des Gruppenleiters:
    - Arm nach rechts oder links: Abbiegen in entsprechende Richtung.
    - Erhobener Arm: ACHTUNG, z.B. Bahnübergang, Ampel, Pfosten, Engstelle, Belagwechsel, Schlagloch, Gully, Schwelle, Querrinne, Glasscherben
    Damit auch die nachfolgenden Teilnehmer informiert werden, werden die Radler gebeten, die Handzeichen nach hinten weiterzugeben.
    "Geschlossener Verband" (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO)
    Hinweis: die meisten Regeln des geschlossenen Verbandes werden auf den Touren des ADFC Bergstrasse aus Sicherheitsgründen nicht angewendet.
    Werden ausser den obigen Radgruppen-Regeln weitere Fahrtregeln angewandt, gibt dies der Tourenleiter bekannt.
    Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden.
    Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.


    Gruß
    Günther

  • Danke für diese informative Aussage, leider habe ich in der Österreichischen STVO nichts ähnliches gefunden. Weiß wer Bescheid?


    Die Frage ist berechtigt, denn es ist schwer die in den jeweiligen Ländern richtigen oder tolerierten Konventionen herauszufinden. Für Österreich habe ich aber schon mehrfach in diversen Motorradforen gelesen, daß das nebeneinander versetzt Fahren nicht erlaubt ist.


    Vielleicht mal ein Anlaß für eine entsprechende Petition :)

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  • Das "nur" heißt in der üblichen Rechtsinterpretation auch, daß ein Verband beampelte Kreuzungen stets geschlossen überqueren darf und auch sollte...

    Pah! Erlaube dir das mal einfach so bei einem Motorrad Gathering...
    Da hast umgehend alles was eine Uniform und einen Dienstausweis besitzt am Hals, und zwar (berechtigt) wegen Behinderung des öffentlichen Verkehrs, passieren bei Rotlicht, etc...
    Warum die, durchwegs sinnvolle STVO da nun für Radfahrer plötzlich nicht mehr gelten sollte, entzieht sich ja nun doch etwas meinem Verständnis...

    Ausnahmen sind sicherlich sportliche Veranstaltungen bzw Kundgebungen welche als solche angemeldet und demnach unter dem Schutz/assistierender Verkehrsregelung/Streckensperrungen durch die Exikutive abgehalten...

    (kennt man ja aus Südtirol o.Ä. wo man dann mit +100 anderen zB +4h in einer Ortschaft festsitzt, nur weil sie rundum alle Straßen wegen irgend so nem Giro beinhart gesperrt haben... wenn'st da grad dringend zum Autoreisezug nach Innsbruck müßtest, hast einfach Pech...)

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    :eek: Andy :eek:

  • Pah! Erlaube dir das mal einfach so bei einem Motorrad Gathering...
    Da hast umgehend alles was eine Uniform und einen Dienstausweis besitzt am Hals, und zwar (berechtigt) wegen Behinderung des öffentlichen Verkehrs, passieren bei Rotlicht, etc...
    Warum die, durchwegs sinnvolle STVO da nun für Radfahrer plötzlich nicht mehr gelten sollte, entzieht sich ja nun doch etwas meinem Verständnis...


    Würde sich mir auch nicht erschließen, doch zum Glück haben wir weder in der Motorrad- noch in der Rennradgruppe Ärger mit Polizeibeamten gehabt.


    Das Durchfahren an einer umschaltenden Ampel fällt bei den üblichen Gruppengrößen von weniger als einem Dutzend ohnehin nicht auf, und auch ohne Kenntnis der Präzedenzfälle werden die zufällig anwesenden Beamten im Regelfall Kraft ihres Verstandes erkennen, daß die drei 'rüberziehenden Moppeds ein vernachlässigbares Problem darstellen, im Vergleich zu zehn weiteren, wenn diese gleich nach der Kreuzung ranfahren und wieder in den Verkehr einscheren, sobald dieser wieder grün hat.

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  • Habt ihr bei der Gesetzesreiterei auch den §29 gelesen? Besonders du aus #169

    §29 Übermäßige Straßenbenutzung
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
    (3).....

    Wer ist bei so einer Trainingsgruppe der Veranstalter?

    Selbst die Bundeswehr nimmt trotz Kennzeichnung nur selten die Rechte eines geschlossenen Verbandes in Anspruch. Wer weiß eigentlich wie so ein Verband von Kraftfahrzeugen zu kennzeichnen ist? Ich meine einfach so ohne zu Googeln.

    Wer bei Rot über ne Ampel fährt mach was falsch. Das ich warte wenn ich so einen Typ sehe ist doch klar. Es gibt ja auch einen §1, oder. Das heißt aber nicht das der Depp im Recht ist nur weil Freunde von ihm vor ihm sind und hinter ihm sind. Dabei ist mir egal welche Sorte Fahrzeug das ist.

    Und wenn hinter der Kreuzung kein Platz ist zum Warten dann muß man eben weiterfahren. ODER?
    Regeln gelten für alle. Leider ist das Überwachen der Regeln bei Radfahren schwieriger. Sie brauchen keine Fahrerlaubnis und kein Kennzeichen, leider. Oder welcher andere Verkehrsteilnehmer zeigt einen Radfahrer an: Es war der Rote mit der engen schwarzen Hose... HAHAHA

  • Nochwas zu #173: Da lese ich

    Das Durchfahren an einer umschaltenden Ampel fällt bei den üblichen Gruppengrößen von weniger als einem Dutzend ohnehin nicht auf, und auch ohne Kenntnis der Präzedenzfälle werden die zufällig anwesenden Beamten im Regelfall Kraft ihres Verstandes erkennen, daß die drei 'rüberziehenden Moppeds ein vernachlässigbares Problem darstellen, im Vergleich zu zehn weiteren, wenn diese gleich nach der Kreuzung ranfahren und wieder in den Verkehr einscheren, sobald dieser wieder grün hat.

    Wenn schon solche Sachen wie §27 genutzt werden sollen wieso dann von "...weniger als einem Dutzend ..." Ich dachte es müßten 16 sein????

  • Ignoranz und Arroganz gegenüber anderen. Ein Spiegel des Straßenverkehrs in Deutschland !?



    Die Meinung "Die Straße gehört mir, und alle anderen Deppen die da unterwegs sind wollen mich nur in meiner Freiheit behindern" ist sicher in D weiter verbreitet als in manch anderen Ländern...:rolleyes:

    Ich denke, das hat auch mit einer m.E. sehr lässigen Verkehrsüberwachung durch die Obrigkeit hierzulande zu tun. Obwohl ich sicher 95% in D unterwegs bin, habe ich so gut wie alle bisherigen Verwarnungen wegen kleiner Regelverstöße im Straßenverkehr im Ausland kassiert (vorzugsweise im Nachbarland mit dem großen A). :mad:

    Uwe

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  • Passend zum Thema:


    Verkehr in Indien



    ...erstaunlicherweise sind dort wenig Radfahrer auf der Straße.
    Ob die etwa alle auf dem Radweg nebenan sind?



    Gruß
    Peter

    Garmin GPSMap 276C mit 2GB Chip
    mit RamMount an [FONT=&quot][FONT=&quot]BMW R100GS[/FONT], 1[FONT=&quot]5[/FONT]0.000 km,[/FONT]
    baehr Basic SL mit Alinco PMR-Funk
    GPSMap 60CS US-Basemap v4.1 CN4

    GPS III Plus v2.6 R&R

  • Wenn schon solche Sachen wie §27 genutzt werden sollen wieso dann von "...weniger als einem Dutzend ..." Ich dachte es müßten 16 sein?


    Die Nummer 169 hat einen Namen und heißt Günther :)


    Eine Gruppe können auch zwei oder drei Zweiräder bilden. Nebeneinander oder geschlossen über Kreuzungen fahren dürfen sie genau genommen erst ab einem Verband von 16 Vehikeln.


    Ob diese Möglichkeiten in der Praxis in Anspruch genommen werden, oder mitunter auch in Gruppen mit weniger als 16 Vehikeln praktiziert wird, ist Sache ein Frage der Absprache innerhalb der Gruppe. Es sind ja nur Optionen um das Gruppenfahren sicherer zu gestalten und keine Zwänge. Wichtig ist nur, daß diese Dinge innerhalb der Gruppe vorab abgesprochen und dann auch konsequent angewendet werden.


    Ich verstehe, daß Verbände oft lästig fallen. Man kann aber auch die Vorteile des Fahrens im Verband sehen, dann nervt es weniger: Ein Verband ist klar wahrnehmbar, und es ist einfacher einen zweispurigen Verband von Zweirädern zu überholen, als wenn eine undefinierte Menge von Moppeds oder Rädern in kleinen Abständen auf der Fahrbahn auftaucht.

    Garmin on bike user since 2001

  • Zitat


    §27 Verbände
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.



    Also ich lese da aber NIX von zwei oder drei :confused: mehr als 15 ist angesagt.

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  • Also ich lese da aber NIX von zwei oder drei :confused: mehr als 15 ist angesagt.


    Du hast Recht, ein Verband, der zweispurig fahren oder geschlossen eine Kreuzung passieren darf ist es per StVO erst bei über 15 Vehikeln.


    Wenn es weniger sind, kann einfach von einer Gruppe gesprochen werden, für die diese Ausnahmen noch nicht gelten (Begriffe im Text korrigiert).

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    :eek: Andy :eek:




    Mahlzeit,

    Wieso ist die Rede von Deutschland? :motz: Hier diskutieren Schweizer, Österreicher und wohl auch Holländer, Belgier, Tschechen und was weiß ich noch mit. Es ist ein "menschliches Problem". Auf Sardinien macht es auch nicht wirklich Spaß Rad zu fahren, da wird keinesfalls Rücksicht genommen. aber das ist ein anderes Thema....
    Gruß
    Crashdax

  • Es ist ein "menschliches Problem"

    Geht noch viel tiefer...

    Solche threads zeigen immer wieder wie dekadent, egomanisch und narzistisch die Leutz heutzutage eigentlich sind...
    Grundsätzlich schimpft erst mal jeder grundsätzlich über alle anderen, und wenn ich meine rein persönlichen Interessen so nicht durchsetzen, dann hat gefälligst eine Gesetzesänderung stattzufinden (...was in der heute fälschlich aufgeweichten Demokratie... naja... :rolleyes: )

    Paar Beiträge weiter vorne ergeht sich zum Beispiel ein "Radextremist" in einer Fotoserie über seinen Weg zur Arbeit...
    Naja, es ist nunmal aber nicht seine private Verkehrsfläche...
    Er regt sich ja sogar drüber auf daß "sein" Radweg da von anderen Radlern benützt... eh sorry, aber das sind die Postler die da ihre Arbeit machen...
    Und mit Baustellen müssen wir alle irgendwie leben, sind unangenehm, weil mittelfristige Behinderung, aber auch hier geht es um "höhere Interessen", da brauch ich mich nicht drüber aufregen...
    Das am Radweg zu parken nicht OK ist, stimmen wir überein, was aber soll das Unternehmen/der LKW-Fahrer nun machen wenn sie ihm die Ladezone vorm Objekt durch die sinnig politische Schaffung eines "Radweges" (eine Aktion ohne Nachdenken, dabei gings einem Regionalpolitkern ja wieder man nur um die kurzfristigen Wählerstimmen...) nun plötzlich einfach weg ist ??!!
    Der muß seiner Tätigkeit, der Versorgung, etc... ja dennoch irgendwie weiter nachkommen, der hat gar keine andere Chance...
    Sich darüber zu mokieren daß Autos, die ja zum Abbigegen den Radweg nunmal kreuzen müssen, dann verkehrsbedingt kurzfristig darauf zum Halten kommen, finde ich doch auch etwas einseitig und ignorant, der kann ja auch nix anderes machen, um gefahrlos in den Querverkehr einsehen zu können geht's nunmal ja nicht anders... (das dies in .de ggF durch das "Rechtsabbiegen bei Rot" womöglich nocht verschärft ist eine andere Geschichte...ist nunmal aber so, ergo muß man sich damit eben arrangieren...)

    Und das ein handy-Telefonierer mal kurz für 5 Minuten am Radweg anhält ist mir aber bedeutend lieber, als wenn die selbe Pfeife mitm handy am Lauschlappen, vollkommen unkonzentriert im Verkehr rumgurkt und dort hunderte andere Verkehrsteilnehmer (unter anderem ja auch Radfahrer) extrem gefährdet...

    Ich kann Dinge nicht grundsätzlich nur aus meinem beschränkten Horizont warnehmen und dies dann einfach zum globalen Standard erklären...

    In der Schulzeit nützte Öffentliche, das Fahrrad (und das zu einer Zeit wo von Radwegen absolut keine Rede gewesen...), später Auto (da beruflich intensiv), weiß auch wie sich ein LKW fährt und bin schlußendlich auch mit Motorrad unterwegs...
    Stamme aber noch aus einer Generation die weiß daß man als Individuum da draußen nur "ein kleiner Schaß" ggÜ der Gesellschaft ist...
    Kann auch nicht behaupten andere grundsätzlich vorweg "zu hassen", nur weil sie eben grad da sind...
    Sie stoßen mir erst auf, sobald sie durch irgendeine ignorante Blödheit auffällig werden, was sich dann meist in einer massiven Selbstgefährdung selbiger äußert...
    Leider sehen sich heute meist jene die bewußt die Regeln (und diese gehen ja weit über die STVO hinaus!) brechen ja auch noch "im Recht", und zwar in ihrem individuellen...
    Und über die (verständlichen) Reaktionen darauf können wir uns dann natürlich bitterlich beklagen... die Welt ist einfach schlecht...

    Ich tipperte es schon einige Beiträge weiter vorne:
    bleibt der Radfahrer auf seiner Seite (rechter Fahrbahnrand), bleibe ich auf meiner, beide kommen problemlos aneinander vorbei, alles heiter, Wonne, Eierkuchen... die Welt kann doch so einfach sein...

    Aber nö, kaum hört einen der kommen, schert er auf die Mittellinie raus... und jetzt??
    Ich meine was genau erwartet der jetzt von mir als Reaktion auf seine "Privatdemo gegen alles und die Unteranlässe"...??

    Kann mir das mal jemand erklären?

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  • Mein lieber MBR, nachdem ich diese Fotoserie schon 2002 ins Internet gestellt habe, willst Du mich offenbar als "dekadenten, egomanischen und narzistischen Radextremist" bezeichnen.

    Nö, habe lediglich "Radextremist" getippert :D , dies in "Anführungszeichen" und es bezog sich auch primär auf die Bildern und den anhaftenden Kommentaren ^^
    An der Reaktion kann ich nun aber erkennen, daß ich wohl irgendwas getroffen haben muß... :lol:

    Zitat

    Nein es ist nicht "meine" Verkehrsfläche, aber es ist die Verkehrsfläche auf der ich zwar nicht immer fahren will, aber auf der ich bisher fahren muss.

    Denke nicht daß irgend jemand ein Problem sieht wenn der Radweg durch Baustelle blockiert, war ja auch nicht das Thema ^^

    Zitat

    Wie Du selbst schreibst, die Autofahrer fahren bei angelegten Radwegen "verkehrsbedingt" bis zur Sichtlinie, das ist für sie an der Auto-Fahrbahn und sie kommen dabei "kurzzeitig" auf dem Radweg zu stehen.

    Was soll er denn machen? Fliegen?
    Warum fährt ihr mit Euren Drahtmulis denn nicht im Tunnel? Die Frage ist doch genauso unlogisch, oder? ^^
    Daß auch ein Radweg eine Kreuzung ist, in welche bei zum Stillstand Kommen des Verkehrs nicht eingefahren werden soll/darf, ist keine Frage.
    Wenn ich aber jetzt zu Radweg komme, dort da kein herannahender Nutzer keine weitere Wartepflicht besteht, ich bis zur Kreuzungseinmündung weiter, dort dann aber nicht gleich raus kann da Querverkehr und dann Minuten später so'n Drahmuli ranrauscht und rummotzt weil ich eben noch immer mit'm Heck in seiner Radautobahn stehe, braucht er sich nicht wundern wenn ich ihm umgekehrt ebenfalls ein Mundwerk umhänge... freilich, ich hab die Kristallkugel an Bord und sehe ganz genau daß er in so 10 Minuten daherkommen wird; ergo stelle ich mich justament da hin... wie jetzt genau?

    Und vergesst besonders bei älteren Personen nicht die eingeschränkte Warnehmung; Tunnelsicht durch Brillen, bzw die generelle Reizüberflutung an Kreuzungen, die sind da zuweilen schlichweg überfordert: Ampel, Bodenmarkierung, Fußgänger, Blinker setzen, Schalten, Bremsen, Querverkehr, Kuppeln... shit, jetzt kommt auch noch so'n Radfahrer daher... den hat er nicht gesehen, der war einfach zu schnell... daher heißt in userer STVO ja auch "Kreuzungen mit maximal Schrittgeschwindigkeit zu queren", nur hält sich keiner drann...
    Also gebt's den Leuten doch auch eine Chance euch warzunehmen...
    Ein herannahendes Motorrad kann ich hinter eine Fingerkuppe verstecken, die Siluette eines Radfahrer demnach hinter einem Bleistift...

    Zitat

    Viele Autofahrer wissen aber genau, dass sie den Radfahrern gefährlich werden können und setzen dieses Wissen bewusst ein, um sich gegenüber dem Radfahrer Vortritt zu verschaffen.

    Bin Berufsfahrer und kann mir daher genau solche "stunts" definitiv nicht leisten...

    Zitat

    Umgekehrt kenne ich eigentlich kaum Situationen, in denen Radfahrer Autofahrer ernsthaft gefährden können.

    Irrtum!!
    Und zwar genau durch so hirnrissige Kamikaze-Aktionen, wo ohne jegliche Rücksicht einfach raus auf die Fahrbahn...
    Bei den damit erzwungenen Abwehrreaktionen kam es schon wiederholt zu Unfällen jeglicher Art... ist ja nicht das erste Mal daß einer sein Kraftahrzeug verreißt weil ihm da einer einfach so vor den Kühler...
    Und der eigentliche Verursache, der bt. "Radrowdy" ist natürlich über alle Berge...
    Ergo bei so Aktionen wie einfach jetzt plötzlich vom Radweg auf die Fahrbahn oder ähnliches, bitte vorher immer erst ein wenig nachdenken, über die möglichen Folgen...
    Ich muß es als Kraftfahrer nämlich auch, knallt mir der Radler rein hab ich mächtige Scherereien, und die kann ich genau nicht brauchen...

    Zitat

    Aber Vorsicht Radfahrer, nicht nachmachen, es ist verboten, und die nachfolgende Selbstjustiz der Autofahrer ("leider übersehen") kann auch tödlich sein.

    Anderer Fall: fahrende Kolonne, ich deutlich Fahrtrichtungsanzeiger rechts gesetz (will in Seitenstraße einbiegen), überholt mich nicht rechts so'n Radfahrer...:confused:
    Das einzige Glück das solche Typen haben ist, daß ich es durch meine "LKW-Vergangenheit" absolut gewohnt bin ständig die Außenspiegel zu beobachten, sonst hätte ich den dort ungebremst in die geparkten Autos geknallt...
    Nur: wieso bin ich "verpflichtet" ständig auf solche "Wappler" zu achten??
    Es hat ja offensichtlich einen Grund warum in unserer STVO Einspurige nur an stehenden Kolonnen vorfahren dürfen...

    Zitat

    P.S. Ich bin nicht nur Radfahrer, auch Autofahrer (seit über 40 Jahren unfallfrei und ohne Punkte).

    Sorry Wener, aber auch das hat bekanntlich nix zu sagen, die "Quantität" sagt nichts über die "Qualität" der Fahrerfahrung aus...

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  • Hallo Andreas,
    manchmal kann man dir nur zustimmen was du so schreibst. Z.B. in deinen Hinweisen zum Fahren in der (Motorrad-)gruppe. Hätte ich auch nicht besser formulieren können. Aber hier ?
    Trennen sollten wir hier zwischen dem was ständig gemacht wird und dem was durch § erlaubt ist. Da du ja Profi bist erklär mir doch mal wie du eine Gruppe Radler oder Motorräder als Verband kennzeichnest. Auch würde mich interessieren wie ein Verhalten legal oder richtig wird nur weil es in der Gruppe abgesprochen wird? Seh ich der Gruppe irgendwie an das sie Sonderrechte in Anspruch nimmt?
    Ich darf ehrenamtlich manchmal Sonderrechte und Wegerechte nutzen. Dabei ist das Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinhorn gekennzeichnet. Ich darf damit viele Verkehrsregeln verletzen. Aber ich darf keinen gefährden. Fahre ich in eine Kreuzung muß ich mich überzeugen das die anderen definitiv warten. Nicht selten tun sie es nicht. Nehme ich mir mein Recht bin ich der Schuldige.
    Auch würde ich gern mal die Antwort eines Rechtskundigen zum 2. Absatz des §29 hören. Kann es sein das das Fahren im Verband grundsätzlich genehmigungspflichtig ist? Ich würde den §29 so verstehen. Aber ich bin nur Laie.
    Und noch zur allgemeinen Diskusion: Ob Radfahrer den Verkehr gefährden ist ja nicht nur abhängig vom Ergebnis. Soll heißen wenn ein Radfahrer von einem LKW überfahren wird so kann diese Verkehrsgefährdung durchaus vom Fahrrad ausgelöst werden, oder.
    Und um nochmal zum Beginn der Sache zurück zu kommen: Wenn irgendwo ein Schild steht so hat sich die zuständige Behörde doch was dabei gedacht. So hoffe ich zumindest. Steht da also ein Schild das der Radweg zu benutzen ist dann tut das wenn ihr Fahrrad fahrt. Und steht da das ein Weg für Kraftfahrzeuge gesperrt ist dann bleiben diese bitte draußen auch wenn die Eisdiele nur wenige Meter entfernt ist und man hinter dem Schild so schön parken könnte.