Würde der Radler da nicht mit vollem Geschäft ran, sondern wie vorgeschrieben mit max 10kmh, hätte man reelle Chancen ihn zu erkennen.......
Ok, jetzt hab ich mich mal informiert... es gibt in A tatsächlich diese 10kmh Geschwindigkeitsbeschränkung - und zwar an RADFAHRERÜBERFAHRTEN!!!
Hier wird ziemlich am Ende gezeigt, was eine Radfahrerüberfahrt ist:
http://www.salzburg.gv.at/radwegbeschild_rili.pdf
Also praktisch eine Art Zebrastreifen für Radler. Das gibts in D tatsächlich nicht.
Wir reden aber doch von Radlern, die auf dem normalen Radweg entlang der vorfahrtbertechtigten Straße unterwegs sind, und von Autofahrern beim Abbiegen oder Einbiegen vom Rad geholt werden... ist nicht ganz vergleichbar, und wenn ich auf einem Radweg entlang der Hauptstraße unterwegs bin, muß ich doch nicht an jeder Querstraße auf 10 kmh runterbremsen, um die armen Autofahren nicht zu erschrecken, oder doch?!??
Uwe