Was machen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Leute,


    habe mir vor gut einem Jahr einen QueM5 beim Garmin - Händler um die Ecke gekauft.


    Leider war ich mit dem Teil als Navigator von Anfang an unglücklich. Spätestens nach 200 km stürtzte das Gerät ab und mußte resettet werden. Der Händler half bei mehrfachen Besuchen nicht weiter.
    Somit lag das Teil meist gut diebstahlgeschützt im Schreibtisch. Nur wenn der Ergeiz mich packte wurde es wieder hervor geholt - was dann wieder mit einem hoffnungslosen Besuch beim Garmin - Händler endete.
    Jetzt kam hinzu das auch die Pufferbatterie schlapp machte und das Teil somit total sein Gedächtnis verlor.
    Die Garmin Hompepage sagt "wende dich an den Händler!". Der aber lehnt irgendwelche Hilfe kategorisch ab, auch weil ich meine ursprüngliche Rechnung nicht mehr finden kann.
    Ein hoffnungsvolles Mail an Garmin direkt wurde seit zwei Wochen nicht beantwortet. Was kann man tun?

  • Theoretisch gilt die Gewährleistung 2 Jahre. Den Kaufbeleg brauchst du nicht, du musst allerdings schon nachweisen können, dass du das Gerät bei dem Händler gekauft hast.
    Nach 6 Monaten gilt allerdings eine Beweislastumkehr, d.h., du musst nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Das wird schwierig. Dein Hauptfehler; du hättest schon bei den ersten Mängel auf Gewährleistung bestehen müssen , Sorry.
    Buchsab unter Erfahrung, allerdings lass den Händler auch wissen, dass er einen Kunden verloren hat.

  • Hallo,


    ich bin allerdings der Meinung, dass der Händler bei Neuware 24 Monate Garantie geben muss, unabhängig von dem, was der Hersteller anbietet.


    Gruß Jürgen

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Meinungen interessieren nicht. 6 Monate Garantie, 2 Jahre Gewährleistung. Das ist Gesetz in Deutschland. Längere Garantie gibt evt der Hersteller, nicht der Händler.


    Hallo Andreas,


    ich habe gerade nochmal nachgeschaut, vorgeschrieben ist eine Gewährleistungspflicht, da stimme ich Dir zu.
    Die von Dir beschriebene 6-monatige Garantie stimmt allerdings nicht ganz. Es handelt sich hierbei auch um eine Gewährleistung, bei der der Kunde/Käufer nicht beweisen muss, dass der Mangel schon beim Erwerb vorhanden war. Es kommt zwar im Endergebnis für den Kunden auf das gleiche Ergebnis hinaus.


    Die Garantie ist in der Tat eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.


    Da bin ich nur froh, dass mein freundlicher Garmin-Händler eine 24-monatige Garantie übernimmt.


    Gruß Jürgen



  • Ein hoffnungsvolles Mail an Garmin direkt wurde seit zwei Wochen nicht beantwortet. Was kann man tun?



    Wenn Du mit dem Teil eh nicht glücklich bist und alle Garantie-/Gewährleistungsversuche beim Händler/Hersteller scheitern, würde ich das Teil bei Ebay verticken. Mach eine realistische Fehlerbeschreibung und hoff drauf, dass jemand mitbietet, der meint, das Teil wieder flott zu kriegen. Mit ein bisschen Glück könntest Du noch einen brauchbaren Erlös erzielen.

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Theoretisch gilt die Gewährleistung 2 Jahre. Den Kaufbeleg brauchst du nicht, du musst allerdings schon nachweisen können, dass du das Gerät bei dem Händler gekauft hast.
    Nach 6 Monaten gilt allerdings eine Beweislastumkehr, d.h., du musst nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Das wird schwierig. Dein Hauptfehler; du hättest schon bei den ersten Mängel auf Gewährleistung bestehen müssen , Sorry.
    Buchsab unter Erfahrung, allerdings lass den Händler auch wissen, dass er einen Kunden verloren hat.



    Theoretisch ist mir das schon klar mit der Gewährleistung. Der Garmin Händler hat aber von Anfang an irgendwelche Hilfestellung rigoros abgeleht.Original:"Habe keine Ahnung vom dem Gerät!"
    Der Kaufnachweis geht natürlich auch über die Anmeldung bei Garmin. Der Kerl gab sich aber "0" Mühe, aber wie gesagt Garmin Händler!


    Unter Erfahrung abbuchen ist ein schwacher Trost und befriedigt nicht so richtig.

  • Ein Händler braucht auch keine Ahnung haben. Der muss nur seinen Verpflichtungen nachkommen. 2* Nachbessern innerhalb der Garantie, beim 3. Mal Wandlung. Wie er das macht, kann dir egal sein.
    Wenn die ersten 6 Monate abgelaufen sind und du noch in der 2 jährigen Gewährleistungsphase bist bring das Gerät zum Händler, gib es mit Fehlerreport ab, beweise das der Fehler schon beim Kauf bestand (was du mit deinen Besuchen in den ersten 6 Monaten belegen solltest) und fordere ihn auf den Fehler beheben zu lassen.


    Er muss das Gerät auf seine Kosten zu Garmin schicken und austauschen lassen. Kann 4-6 Wochen dauern.


    Sollte es sich aber um ein Import Gerät handeln und der Händler hat billig bezogen, hat er ein Problem, denn er kann sich nicht an Garmin selber wenden. Hier wird er versuchen dich abzuwimmeln. Dir bleibt dann nur der Hinweis auf Garmin.uk, die kümmern sich um diese Geräte. Das soll der Händler für dich machen.



  • Unter Erfahrung abbuchen ist ein schwacher Trost und befriedigt nicht so richtig.



    Klingt vielleicht ein bisschen hart, aber das hätteste Dir vorher überlegen müssen. Wenn ein Gerät von Anfang an ne Macke hat, wartet man nicht über ein Jahr, um seine Rechte (notfalls mit Hilfe eines Anwalts) geltend zu machen. Jetzt (und mittlerweile ohne Kaufbeleg) wirds ungleich schwieriger. Wünsche aber trotzdem ein schönes Osterfest... :)

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Klingt vielleicht ein bisschen hart, aber das hätteste Dir vorher überlegen müssen. Wenn ein Gerät von Anfang an ne Macke hat, wartet man nicht über ein Jahr, um seine Rechte (notfalls mit Hilfe eines Anwalts) geltend zu machen. Jetzt (und mittlerweile ohne Kaufbeleg) wirds ungleich schwieriger. Wünsche aber trotzdem ein schönes Osterfest... :)


    Hallo Broesel,


    bist ja richtig aufbauend!:o. Na, mittlerweile hat die liebste aller Ehegattinen die Quittung doch noch gefunden. Natürlich unter "Garantie Garmin". Na ja.