Sehr "lustig"

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Was soll man dazu sagen?

    Die Jungs waren sich des Risikos für sich und andere wahrscheinlich überhaupt nicht bewußt. Wenn sie ermittelt werden, gehen sie, je nach Ausgang des Verfahrens, eventuell für einige Jahre in den Bau wegen Mordversuchs.

    Erscheinungen dieser Art muss unmittelbar und mit aller Härte entgegengetreten werden, sonst sehe ich schwarz für die öffentliche Sicherheit. In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es soetwas schon einmal. Zwischen Allebäumen gespannte Stahlseile wurden für nächtliche Raubüberfälle auf einsamen Landstraßen benutzt. Hat manchem Motorradfahrer das Leben gekostet.

    paul-josef

  • Ich sehe das wie paul-josef, im Grunde genommen ist das versuchter Mord. Ich hoffe die Trottel werden geschnapt und fahren in den Bau.

    Vor einigen Jahren hat ein Jugentlicher in USA ein STOP-Schild aus Spass, an einer Kreuzung abgeschraubt. Es kam zu einem Unfall mit Toten, und der Kerl sitzt jetzt lebenslang im Knast. Seit dem hat man da nie wieder gehört, das da jemand aus Spass Schilder abschrauben würde. Deshalb bin ich auch dafür, bei solchen Sachen mit voller Härte vorzugehen.

    Wenn es den Kid's heute langweillig wird, sollen sie lieber sowas machen:

    http://www.restaurant-kritik.d…unsport-in-niedersachsen/

    Das verstehe ich unter Spass. Da trifft man eine Menge Leute, und tut keinem weh. Man kann sich schön vollfressen, und mit ein bischen Glück (auch ohne Alkoholflatrate) auch schön übergeben.:D

    mfg
    JLacky

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  • Die Jungs waren sich des Risikos für sich und andere wahrscheinlich überhaupt nicht bewußt.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 18-20 Jähriger sich in diesem Fall der Tragweite seines Tuns nicht bewusst ist. So einer kann doch diesen Alter nicht erreicht haben, ohne sich vorher nicht umgebracht zu haben. Obwohl es gibt auch diese Brückensteinwerfer und andere schwachsinnige Gestalten unter uns.
    Eigentlich wollte ich meine Hoffnung äußern, dass sie geschnappt werden und für lange Zeit hinter die Gitter wandern, egal wer und wie sich für sie einsetzt.

    Emanuel
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  • Bei etwas ähnlichem hatte es vor einigen Jahren schon mal einen Toten gegeben. Stahlseil in Halshöhe. Radfahrer geköpft. Täter: ein Saubermann, Marke Blockwart, der verhindern wollte, dass Mountainbiker über das betreffende Gelände fahren.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 18-20 Jähriger sich in diesem Fall der Tragweite seines Tuns nicht bewusst ist.

    Mangelnd/fehlende Erziehung/Wertevermittlung, dazu Verblödung und Realitätsverlußt durch TV und Video-Spiele... und schon hast halbwüchsige Gesellschaftsterroristen die's einfach nicht checken daß es im relaen Leben kein "start new game" gibt... "game over" ist final...

    regards, M. Brunner
    MS 6.16.3, Toshi NB510-108, Win7pro
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    1x Zumo 220 CNNTU2025.01 für Honda NT700A
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  • Was soll man dazu sagen?

    .......eventuell für einige Jahre in den Bau wegen Mordversuchs.

    paul-josef



    Da wären wir wohl eher beim gefährlichen Eingriff i.d. Strassenverkehr oder im Bereich der gefährlichen oder gar schweren Körperverletzung (im Versuch). Mit einem Mord hat so etwas sicherlich nichts zu tun, was der Verwerflichkeit letztendlich aber keinen Abbruch tut.

    Andreas

  • Mit einem Mord hat so etwas sicherlich nichts zu tun ...

    Das käme darauf an...

    Als juristischem Laien scheint es mir so, daß ja der Tod des Opfers zumindestens billigend in Kauf genommen wird und auch "niedere Beweggründe", ein eindeutiges Mordmerkmal, nämlich Befriedigung "irgendwelcher Triebe" könnte man unterstellen. Dazu kommt noch der eindeutige Vorsatz. Bisschen wackelig, aber wie ja bekannt ist: vor Gericht und auf hoher See ...

    Diese "Mord-Definitionen" stammen noch aus dem 19. Jahrhundert und sind keineswegs logisch oder konsistent. So gilt "Gewinnsucht" als niederes Motiv, ist aber gleichzeitig doch die Haupt-Triebfeder unseres gesamten Wirtschaftssystems. Überhaupt wird "Sucht", nicht nur Drogen-, sondern auch andere "Süchte" als sehr verwerflich angesehen, wo wir doch heute wissen, daß das Erkrankungen sind und deren Hauptmerkmal ist eben gerade, daß der Erkrankte das Geschehen nicht kontrollieren kann - sonst wäre es ja genau keine Sucht!

    Für "gefährlichen Eingriff" braucht es lange nicht so viel, das ist viel leichter erfüllt. Bei den von mir angesprochenen Fällen aus den 20ern war es natürlich schon Mord und zwar Raubmord. Für das Opfer ist das im Ergebnis aber das selbe.

    paul-josef

  • Auf alle Fälle ist der Mordversuch zu prüfen.


    Zitat § 211 StGB


    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    Zitatende


    Zutreffend wäre unter Umständen das Tatbestandsmerkmal "heimtückisch". Denn der Mopedfahrer oder Radfahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Seil gespannt ist und kann sich auch überhaupt nicht auf diese Gefahr einstellen.


    Vergleichbar in etwa mit den Fällen, wo von Autobahnbrücken Steine auf Fahrzeuge geworfen wurden. Soweit mir bekannt ist, lautete die Anklage fast immer auf versuchten Mord. Der Steinwurf vor ein paar Tagen auf der Berliner Stadtautobahn wird ebenfalls als Mordversuch eingestuft.


    Die zentrale Frage, die gestellt werden muss ist, ob die Täter damit rechnen konnten ob ein Mensch durch die Handlung getötet werden kann und ob sie dies billigend in Kauf nahmen. Nicht ganz einfach zu beantworten, da hier der ganz genaue Tatumstand bekannt sein muss.


    Aber selbst der Eingriff in den Straßenverkehr sieht in diesem Fall schon eine Strafe von mindestens einem Jahr vor, da die Absicht bestand, einen Unglücksfall herbeizuführen.

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  • Ganz recht, die sollen nur ein halbes Leben lang hinter schwedischen Gardinen verbringen. Solche Idiotie darf einfach nicht geschützt werden.

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