Oh, auch eine kostenlose Rechtsberatung ohne Gewähr? *scnr*
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Diese Texte werden stets von den Rechtsabteilungen entworfen oder mit Juristen nach dem Stand der Rechtssprechung abgestimmt.
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Auch "Kaffeefahrten-Gewinnmitteilungen" o.ä. werden von Juristen entworfen für das (dumme) Nichtjuristenvolk und sind doch das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
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Selbst wenn ein solcher Text im Einzelfall veraltet oder unvollständig ist, so berührt das die Rechte des Urhebers in keiner Weise.
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Aber nur die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und nicht diejenigen, die mit diesem (veralteten oder unvollständigen) Text einseitig eingeschränkt werden sollen.