Deutsches Handbuch

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Oh, auch eine kostenlose Rechtsberatung ohne Gewähr? *scnr*


    ...
    Diese Texte werden stets von den Rechtsabteilungen entworfen oder mit Juristen nach dem Stand der Rechtssprechung abgestimmt.
    ...


    Auch "Kaffeefahrten-Gewinnmitteilungen" o.ä. werden von Juristen entworfen für das (dumme) Nichtjuristenvolk und sind doch das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.


    ...
    Selbst wenn ein solcher Text im Einzelfall veraltet oder unvollständig ist, so berührt das die Rechte des Urhebers in keiner Weise.
    ...


    Aber nur die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und nicht diejenigen, die mit diesem (veralteten oder unvollständigen) Text einseitig eingeschränkt werden sollen.

  • Dieser Satz ist schon mal nach deutscher Rechtsprechung ungültig, da er den Kunden unzulässig benachteiligt, weil damit auch Kopien für eigene private Zwecke verboten werden - und diese sind sogar in Schäuble-Land immer noch erlaubt.


    Ich habe nichts anderes behauptet, als dass Kopien für eigene private Zwecke in D erlaubt sind, auch wenn es Garmin USA oder die GPS GmbH noch so gerne verbieten würden, wie ja der folgende Wortlaut


    "Dieses Handbuch oder Auszüge daraus dürfen - außer im hierin genannten Umfang - gleichgültig für welchen Zweck, nur mit schriftlicher Genehmigung von Garmin reproduziert, kopiert, übertragen, verbreitet, auf einen Computer geladen oder auf einem beliebigen Speichermedium abgelegt werden."


    uns weismachen möchte.
    Von Kopien an fremde dritte Personen wurde mit keinem Wort etwas erwähnt.

  • Ich habe nichts anderes behauptet, als dass Kopien für eigene private Zwecke in D erlaubt sind, auch wenn es Garmin USA oder die GPS GmbH noch so gerne verbieten würden, wie ja der folgende Wortlaut.


    Du hast behauptet, daß "dieser Satz nach deutscher Rechtsprechung ungültig ist, da er den Kunden unzulässig benachteiligt".


    Weder das eine noch das andere ist der Fall:


    Die Behauptung "dieser Satz sei nach deutscher Rechtsprechung ungültig" ist auch so zu verstehen, daß kein Urheberschutz besteht, zumal dies für Bedienungsanleitungen schon früher im Thread angezweifelt wurde.


    Unabhängig davon, ob es gemeint war, trifft es natürlich auch nicht zu.


    Es trifft auch nicht zu, daß er "den Kunden unzulässig benachteiligt", weil dort ausdrücklich steht "außer im hierin genannten Umfang". Der Umfang der privaten Nutzung wird im gleichen Absatz auch exakt beschrieben und gestattet ausdrücklich die Speicherung oder den Ausdruck einer Kopie.


    Auch "Kaffeefahrten-Gewinnmitteilungen" o.ä. werden von Juristen entworfen für das (dumme) Nichtjuristenvolk und sind doch das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.


    Welchen Bezug hat das zum Thema Urheberschutz und private Kopierrechte?


    Aber nur die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und nicht diejenigen, die mit diesem (veralteten oder unvollständigen) Text einseitig eingeschränkt werden sollen.


    Inwiefern werden sie denn eingeschränkt, wenn sie als Ausnahme sogar ausdrücklich aufgeführt werden?

    Garmin on bike user since 2001

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...
  • Dieser Satz ist schon mal nach deutscher Rechtsprechung ungültig, da er den Kunden unzulässig benachteiligt, weil damit auch Kopien für eigene private Zwecke verboten werden - und diese sind sogar in Schäuble-Land immer noch erlaubt.


    Die Diskussion ist ja mittlerweile schon etwas weiter fortgeschritten. Nach dem Satz:

    "Dieses Handbuch oder Auszüge daraus dürfen - außer im hierin genannten Umfang - gleichgültig für welchen Zweck, nur mit schriftlicher Genehmigung von Garmin reproduziert, kopiert, übertragen, verbreitet, auf einen Computer geladen oder auf einem beliebigen Speichermedium abgelegt werden."

    folgt noch ein weiterer Satz, was die Kopie für den privaten Gebrauch angeht:

    "Garmin gewährt hiermit das Recht, eine einzelne Kopie dieses Handbuches zum Betrachten auf einem Computer auf eine Festplatte oder ein anderes elektronisches Speichermedium zu übertragen und eine Kopie dieses Handbuches oder einer Revision davon auszudrucken, sofern diese elektronische oder gedruckte Kopie den vollständigen Text dieser Urheberrechtserklärung enthält und des Weiteren eine unautorisierte kommerzielle Verbreitung dieses Handbuches streng verboten wird."

    Mal abgesehen davon, daß das einer der der längsten Sätze ist, den ich je gelesen habe, hatte ich ihn nicht mit eingestellt, da es ja hier nicht um privaten Gebrauch, sondern die Weiterverbreitung ging.
    Sorry also für den Wirbel! Iich hätte den kompletten Absatz eintippern sollen, gerade deshalb, weil ich mich erst letztens ziemlich drüber aufgeregt habe, daß mich hier jemand mit einem einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen, Satz aus einem Absatz zitiert hat.

    Was jetzt noch als "legale" Möglichkeit übrig bliebe, wäre die Versendung via Mail eines Verweises (Link) auf die gefundene, illegal im Netz stehende deutsche Anleitung.

    Aber trotz Allem gilt meiner Meinung nach Folgendes:
    Auch mit deutscher Anleitung wird man den sicheren Umgang mit dem Gerät nur durch ausprobieren im "Feld" und/oder lesen hier im Forum erlernen. Es tauchen immer wieder neue, undokumentierte Funktionen, Gerätegrenzen, etc. auf, die dann z.B. hier im Forum diskutiert werden.

    Gruß

    Stefan


  • "Garmin gewährt hiermit das Recht, eine einzelne Kopie dieses Handbuches zum Betrachten auf einem Computer auf eine Festplatte oder ein anderes elektronisches Speichermedium zu übertragen und eine Kopie dieses Handbuches oder einer Revision davon auszudrucken, sofern diese elektronische oder gedruckte Kopie den vollständigen Text dieser Urheberrechtserklärung enthält und des Weiteren eine unautorisierte kommerzielle Verbreitung dieses Handbuches streng verboten wird."


    Also nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt?


    ...
    Es tauchen immer wieder neue, undokumentierte Funktionen, Gerätegrenzen, etc. auf, die dann z.B. hier im Forum diskutiert werden.


    Und gerade deshalb ist das Handbuch, egal ob englisch oder deutsch, gelinde gesagt "unter aller S..." und reiht sich in die große Rubrik ein: "Wer nicht schreiben kann, schreibt Handbücher" - oder wie ich hier, Forumsbeiträge *bg*

  • Also ich finde solche Diskussionen hier darüber, was man darf oder nicht oder wie Gesetze oder Urheberrechtserklärungen auszulegen sind, immer irgendwie belustigend. Da stochert ihr herum, biegt euch solche Sachen ach dem jewieligen Gusto zurecht , aber: keiner liefert Tatsachen.
    Eine Tatsache wäre z.b. Ein Brief oder eine Email an die GPS GmbH, in der man anfragt, ob man a. das deutsche Handbuch auf den PC kopieren , als PDF-File speichern und dann (und jetzt wirds interessant) an Dritte kostenlos weitergeben darf.
    Darauf wird man dann eine Antwort bekommen.
    Man könnte ja auch mal einen Link zu einem PDF-File hier einstellen und abwarten, wie die GPS GmbH reagiert. (Wocvon ihch wegen der mögliche nFogeln abreate).
    Stattdessen möchtet ihr, halter ihr , denkt ihr dass.
    Also, wenns für jemand wichtig genug ist, macht mal Butter bei die Fische.

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...

  • Man könnte ja auch mal einen Link zu einem PDF-File hier einstellen und abwarten, wie die GPS GmbH reagiert.


    ... siehe Beitrag #11.

  • Also nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt?


    Nicht nach Wunsch auslegen, sondern einfach mal nachfragen. Die beißen ja nicht. --- Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du eine schriftliche Erlaubnis zur nichtgewerblichen Weiterverbreitung hat. Klar ist nur, daß man sich eine gewinnorientierte Nutzung abschminken kann.

    Garmin on bike user since 2001

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen bitten wir Euch über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben! Vielen vielen Dank...