Rechtliche Situation bezgl. GPS-Systeme mit Radar-POI

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Juristische Abhandlung zum Thema: rechtliche Situation bezgl. GPS-Systeme mit Standortangaben über Radaranlagen

    Soeben habe ich eine interessante Mail von einem schweizerischen GARMIN Händler erhalten, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

    Nachdem auf der Website von Poly-Electronic
    http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm#Radarwarngeräte_auf_GPS-Basis

    dieses Thema sehr ausgiebig gewürdigt wurde, gibt es inzwischen eine juristische Abhandlung unter dem Titel:

    RECHTLICHE SITUATION BEZÜGLICH GPS-SYSTEMEN MIT STANDORTANGABEN ÜBER RADARANLAGEN
    von Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger, Rechtsanwalt (Zürich).

    Darin wird juristisch aufgezeigt, dass die Auslegung des Bundesamt für Strassen (Schweiz), wonach GPS mit Radar Warn POIs verboten sind, einer gerichtlichen Beurteilung vor schweizerischem Bundesgericht kaum Chancen einzuräumen ist. Noch fehlt aber ein praktischer Fall um das durchzuspielen.



    -

  • Zahlen tut immer der, der verurteilt wird und nicht sein achsogut informierter Anwalt.:mad:

    Dem Anwalt tut's dann meist leid und das war's dann aber auch schon. :p

    Aja, und einer von zwei Juristen verliert immer, das ist irgendwie systembedingt. :D

  • Der Einwand von cavaollo ist natürlich absolut richtig. Es handelt sich um eine Rechtsmeinung eines einzelnen. Ich habe in meiner Ausbildung Profs kennen gelernt, die große Teile der Deutschen Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärten. Aber dagegen vorgegangen sind sie auch nicht. Sie vertraten auch eine absolute „Minderheitenmeinung“.


    Nun ist es natürlich ein Schweizer Problem, liest man sich aber den Art 57 genau durch, ist die Sache tatsächlich „streitfähig“. Hier der entscheidende Satz:

    Zitat
    ....Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen....
    Zitatende

    Ein Navi, dass die Kontrolle erschwert, stört oder unwirksam macht? Hmmm, also da hätte ich auch Klärungsbedarf. Irgendwie INTERPRETIERE ich da hinein, dass dazu ein in irgendeiner Form geartetes „aktives tun“ erforderlich ist.

    In diesem Punkt ist die Deutsche StVO eindeutig formuliert. Zur Erinnerung:.....Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ANZEIGEN...sind verboten.

    Aber das gilt nur für Deutschland

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  • Zitat
    ....Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen....

    Nun ich denke schon, dass POIs auf dem GPS die behördliche Kontrolle erschwert und unwirksam macht. Die folge ist doch, dass es so "Gewarnte" gibt, die beim Kasten kurz auf die Bremse gehen, und danach die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder munter überschreiten und nicht beachten. Wohl verstanden nicht alle, aber etliche... Und damit ist die Massnahme weitgehend unwirksam. Damit ist ein GPS mit Radar-POIs (egal wie die auf dem Gerät genau benannt sind) eben eine Gerät und eine Vorrichtung, welche die behördlichen Kontrolle des Strassenverkehrs erschwert und unwirksam macht und damit strafbar. Bin mir doch ziemlich sicher, dass dies auch gerichtlich so beurteilt würde. Diese Tatsache ist wohl auch der Grund weshalb noch nie jemand eine gerichtliche Beurteilung angestrebt hat. Das Risiko einer Verurteilung ist ganz einfach zu gross. Aber vielleicht findet sich ja hier jemand der mit besagtem Anwalt gerne den Gegenbeweis erbringen würde... :p

  • Rechtsmeinungen hin oder her, die sogenannte Ar...karte hat sowieso derjenige, der in einer Kontrolle mit POIs auf dem Navi erwischt wird, da er zumindest einen Prozess durchpauken muß. (Polizisten werden bereits darüber aufgeklärt, wo sie im Navi suchen müssen.)


    Zur Situation in Deutschland hat Auto-Motor-Sport vor etwa 2 Wochen im TV einen ausführlichen Beitrag gebracht, in dem das Bundesverkehrsministerium, Staatsanwaltschaft, Richter und Polizeipräsidentschaft zu Wort kamen und die Gesetzeslage interpretierten. Einhellige Auslegung:


    Das Navi ist an Ort und Stelle zu beschlagnahmen und eine Strafanzeige auszufertigen.


    Wenn man anderer Meinung ist, kann man ja klagen, ein paar tausend Euro dafür investieren und falls man gewinnen sollte, bekommt man sein Navi dann ja zurück - so nach ein bis zwei Jahren Prozessdauer.


    Da fahr ich lieber ohne POIs so, wie es die Straßenverkerhrsordnung vorsieht. ;)


    blackwilli

  • Ihr habt´s alle gut.
    Wir in Österreich haben das Problem mit Zivilstreifen, Videoüberwachung im Kontrollfahrzeug und mobile Radarboxen.
    Weiters die Section Controll im Wiener Kaisermühlentunnel.
    Misst Zeit von Tunneleinfahrt bis Ausfahrt - bist du vor der eingestellten Zeit X am Ende - ergo warst zu zu schnell.
    Und dafür brauch ich keinen POI da stehen 3 Tafeln wo in großen schwarzen Lettern draufsteht: Section Control....
    Alle diese "Kontrollen" lassen sich nicht auf einen fixen Punkt festlegen und damit wären die POI uninteressant.
    Was nützt es mir wenn mir mein SP3 sagen würde auf der Südautobahn "Annäherung in xx km" für ein Fixradar das ich sowieso schon seit 20 Jahren kenne und, wie jeder bestätigen wird, exakt 900m hinter dem Fixradar der kleine graue mobile Kasten steht und der blizt dann....

    Na, das ist mir alles zu streßig, da fahr ich lieber das erlaubte und spar mein Geld....

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
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  • Ihr habt´s alle gut.
    Wir in Österreich haben das Problem mit Zivilstreifen, Videoüberwachung im Kontrollfahrzeug und mobile Radarboxen. .......... exakt 900m hinter dem Fixradar der kleine graue mobile Kasten steht und der blizt dann....

    Na, das ist mir alles zu streßig, da fahr ich lieber das erlaubte und spar mein Geld....


    Wir haben aber noch extra zivile Moppeds mit in der Verkleidung eingebauter Videoüberwachung und wenn der Moppedfahrer sich dann denkt "... was will der denn, mich etwa überholen, dem werd ich's zeigen ..." - tja dann ... :p


    Aber das können wir gleich noch mal toppen: Im Harz wurde eine 12-köpfige, zivile Sonderkommision gebildet, um die Heizer unter den Moppedfahrern rauszusammeln.


    Da gibt es bestimmt noch einige andere nette Sachen, also warum sich einen Kopf darüber machen, wie man Blitzer-POIs aufs Navi bekommt. Und Leute, mal gaaanz ehrlich, brauchen kann man die tatsächlich nur, wenn man von vornherein die Absicht hat, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren, oder?


    blackwilli

  • Im Harz wurde eine 12-köpfige, zivile Sonderkommision gebildet, um die Heizer unter den Moppedfahrern rauszusammeln.



    Lieb...
    Das haben sie bei uns "am Berg" (N47 52.518 E16 32.920) und (N47 54.920 E16 37.011) auch probiert, aber wie bei euch sicherlich auch ist die Ausrüstung unserer Exekutive ja bekanntlich nicht die neueste und Beste und es ist halt schwer mit einer Uralt- BMW und Reifen die eine Mischung aus Holz- und Hartgummi sind die örtlichen Kurvenheizer zu erwischen *g*.
    So sieht man sich dann meistens in der Deponiekurve am allgemeinen Treffpunkt und plaudert über das gemeinsame Hobby....

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  • Dasgemeine an den Stationären Blitzern ist, dass wenn Du hart am Limit, oder etwas drüber fährst, plötzlich einen Einheimischen in Schleichfahrt, weit unter dem Limit triffst.
    Da Du dem Opa mit Hut nicht mit 35 Km/h folgen willst, gibst Du kurz Gas, und ziehst mit 70 vorbei. Meist paßt es dann prima mit dem Foto..... :mad:

    Limbo

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  • Wenn ich mich jetzt konsequent an die Geschwindigkeitslimits halte, dann verhindere ich doch auch eine Verfolgung. Werd ich dann auch beschlagnahmt duck und weg.................... in den Regen :D

  • Zitat

    Diese Tatsache ist wohl auch der Grund weshalb noch nie jemand eine gerichtliche Beurteilung angestrebt hat. Das Risiko einer Verurteilung ist ganz einfach zu gross. Aber vielleicht findet sich ja hier jemand der mit besagtem Anwalt gerne den Gegenbeweis erbringen würde...



    Darauf hin wird gearbeitet (auch von der Sprintel Zentrale). Nur kann man erst eine gerichtliche Beurteilung verlangen, wenn ein Tatbestand vorliegt. Und für die Polizei ist ein GPS mit Radar-POIs nichts spezielles, dass es zu jagen gilt. Das sind telefonierende Automobilisten (Busse CHF 100) viel interessanter.

    Im übrigen hat das ASTRA erst letzte Woche durch das Bundesgericht i.S. elektronische Parkscheibe eine Schlappe erlitten. Es ist eben nicht so, dass alles was durch ein Bundesamt auf seine Art ausgelegt wird, auch vor dem BG verhebt. Das musste das ASTRA schon x-mal erfahren, wurden sie doch schon vor Jahren i.S. Katalysatorverbot (man staune), der dritten Bremsleuchte usw. zurückgepfiffen. Damals hat das links-sozialistische ASTRA dies alles als verboten deklariert. Für die Leute dort gibt nur eines: Auto schieben...

    Der mir bekannte GARMIN-Händler aus der Schweiz würde sofort den Fall vor das BG ziehen. Als Subhändler von GARMIN Schweiz hat er aber nichts davon. Das wäre Sache der GARMIN-Schweiz und die wollen doch nicht für Konkurrenten wie Tom Tom auch noch Aufwand betreiben. So hofft jeder darauf, der andere würde es dann schon richten. Schlussendlich wird es dann ein Privater durchziehen - genauso wie es mit der elektr. Parkscheibe (eine Parkscheibe mit einer mitlaufenden Uhr) praktiziert wurde.

  • Rechtsmeinungen hin oder her, die sogenannte Ar...karte hat sowieso derjenige, der in einer Kontrolle mit POIs auf dem Navi erwischt wird

    Hat eigentlich schon mal jemand geprüft, was mit den POIs auf dem 278er geschieht, wenn man einen (Master-)Reset macht?


    Greets, Magpie

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  • Also beim 2820 ist alles weg. Routen, Favoriten, POI, Einstellungen....


    Die Frage die sich stellt...löscht man in der Situation wirklich, wird der Schutzmann durch das panische hantieren nicht erst aufmerksam.....