Moin,
hat schon mal jemand erfolgreich einen Versicherungsanspruch geltend gemacht nachdem die Navi aus einem abschließbaren Halter verschwunden war??
In meinem Fall lehnt die Versicherung es nähmlich unter Hinweis auf die TT Seite ab, weil dort nämlich auf der Bedienungsanleitung zum Halter steht, dass es sich nicht um einen 100% Diebstahlschutz handelt.
(Als ich den Halter 2003 gekauft habe gab es diesen Hinweis noch nicht )
Ich wätre doch sehr an Euren Erfahrungen interessiert
Grüße aus Bremen
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Ich würde im Keller den Montagezettel bzw. Rechnung suchen. Wenn das nicht dort draufsteht wären die Chancen gut.:)
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Ich habe beide Zettel, den der dabei war als ich im März 2003 gekauft habe ohne Hinweis und den aktuellen den man von der Homepage von TT downloaden kann. Wobei letzterer das Ausgabedatum September 2002 zeigt und ersterer kein Ausgabedatum.
Aber mit wem fange ich jetzt den Streit an mit TT oder der Versicherung oder mit dem Fachhändler??? -
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Ich würde mit dem Originalzettel zu meiner Rechtschutz gehen.
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Moin,
hat schon mal jemand erfolgreich einen Versicherungsanspruch geltend gemacht nachdem die Navi aus einem abschließbaren Halter verschwunden war??
In meinem Fall lehnt die Versicherung es nähmlich unter Hinweis auf die TT Seite ab, weil dort nämlich auf der Bedienungsanleitung zum Halter steht, dass es sich nicht um einen 100% Diebstahlschutz handelt.
(Als ich den Halter 2003 gekauft habe gab es diesen Hinweis noch nicht )
Ich wätre doch sehr an Euren Erfahrungen interessiert
Grüße aus BremenGibt es überhaupt enen 100% Diebstahlschutz ???
Was ist den wenn die dir das ganze Mopped tzrotz diversen Schlössern auf einen Lkw packen !!??
Denke wenn du das Mopped mit dem montierten Navi nicht längere Zeit unbeaufsichtigt stehen gelassen hast muss die Versicherung zahlen. -
Ich denke, dass könnte schwierig werden, da aufgrund der einheitlichen Rechtsprechung in letzter Zeit mobile Navis fast nicht mehr ersetzt werden. Auch wenn sie gesichert waren. Es sei denn, man hat es nur ganz kurz, z.B. beim Bezahlen an der Tanke, aus den Augen gelassen.
Dies gilt auch für mobile Navis im verschlossenen Auto. Der ADAC warnt seit längerem davor, auch nur die Halterung (z.B. den Saugnapf-Schwanenhals) dran zu lassen. Die Gerichte legen dies in letzter Zeit als fahrlässige "Einladung" für potentielle Diebe aus, die sich dann denken können, dass das Navi dazu im Handschuhfach liegen könnte. Dementsprechende Opfer mussten daher sogar schon die eingeschlagene Seitenscheibe selbst bezahlen - Ob nun ein Navi im Handschuhfach gefunden wurde oder nicht.
Also immer schön alles abbauen!
blackwilli
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Also ich denke auch, dass Du Dir da keine Hoffnungen auf Ersatz machen solltest.
Ein "mobiles Navigationssystem" gehört schon per Definition nicht zu den versicherten "fest mit dem Fahrzeug vebundenen Teilen". Nur diese sind bei einem Diebstahl versichert.
Weiterhin ist zu beachten, dass Navis unter dem Punkt "besonderes Zubehör" im Rahmen Deine Kasko-Versicherung aufgeführt/mitversichert sein müssen...
Im Auto gilt natürlch das Gleiche!
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Aufgrund des abschließbaren Halters war das Navi fest mit dem motorrad verbunden. Genau das macht ja den Unterschied zwischen einer abschließbaren und nicht abschließbaren aus... Wenn das Teil abgeschlossen war (die Versicherung müsste dir das Gegenteil beweisen) kommt hier auch § 243 StGB und nicht 242 zum tragen. Und schwerer Diebstahl ist in der Regel in der Teilkasko enthalten (wenn das Mopped in deiner Garage stand, unter Umständen sogar in der Hausrat. Hört sich für mich so an, als wolle sich deine Versicherung hier um die Zahlung drücken...wenn du eine Rechtschutz hast, dann würde ich diese mal kontaktieren...
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Was passiert eigentlich, wenn das Vorschriftsmässig abgeschlossene Navi nicht geklaut, sondern von einem Vandalen zerkratzt oder mit Farbe beschmiert wird?
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Vandalismus deckt nur die Vollkasko, Pech gehabt. Wie man in so einem Fall geschickter Weise vorgeht liegt ganz in deiner Persönlichen Erfindungsgabe. Nicht das ich hier jemanden zu etwas verbotenen anstiften will.