Vorfahrt in der Schweiz

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo!


    In diesem Forum ist ja nun auch der ein oder andere Schweizer vertreten. Vielleicht kann mir einer von Euch bei der Lösung eines Rätsels helfen, an dem ich als Durchschnittsdeutscher bei jeder Schweizbefahrung zu grübeln habe.


    Nein, ich meine nicht die horrenden Bußgelder. ;)


    Es geht um das Mysterium der Vorfahrtsstraße.


    Vorweg:


    Von zu Hause kenne ich das so: Der, der von rechts kommt, hat Vorfahrt. Das trifft nicht zu, wenn für mich ein Vorfahrtsschild (ich nenne es mal vereinfacht so) steht.
    Derer gibt es hier zwei. Entweder das Verkehrszeichen "Vorfahrtsstraße" (auch "Spiegelei" genannt) oder das Verkehrszeichen "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung" (sog. "Rakete").
    Wenn für mich so ein Schild steht, dann steht für die untergeordnete Straße entweder das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren!" (auf der Spitze stehendes Dreieck) oder das Verkehrszeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" (auch "Stop-Schild" genannt).


    Soweit, so gut, so klar.


    In der Schweiz hingegen ist die Sachlage - jedenfalls für Ausländer wie mich - ziemlich unklar.
    Da steht für einmündende Straßen häufig das Stop-Schild (oder das auf der Spitze stehende Dreieck), ohne daß für mich erkennbar ist, daß ich Vorfahrt habe.
    Ich helfe mir immer damit weiter, daß ich versuche zu erkennen, ob die einmündenden Straßen Stop-Schilder haben.



    Im übrigen mache ich einfach das, was die eidgenössischen Fahrzeugführer mir vormachen.


    Das hat bislang immer ganz gut geklappt, kann aber ja auch nicht der Weisheit letzter Schluß sein.


    Wenn mich also jemand hinsichtlich des Mysteriums aufklären kann, wie ich erkennen kann, wann ich Vorfahrt habe, wäre mir sehr geholfen.... ;)


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

  • Hallo Popans

    Wir haben halt einen kleineren Schilderwald als in D... ;)

    Es geht aber ganz einfach :
    Du musst auf die Bodenmarkierung achten.
    Hat die einmündende Strasse keine Markierung, besitzt sie Vorfahrt.
    Stopstrasse hat einen durchgezogenen Strich und Strassen ohne Vortritt sind mit weissen Dreiecken gekennzeichnet.
    Das Problem ist nur, dass diese Markierungen oft auf Distanz und wenns nass (Regen) ist kaum ersichtlich sind. :(

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  • Ich würde Absicht vermuten und scheinbar ist das gar nicht so verkehrt. Der Verkehrsteilnehmer fährt aufmerksamer da die Lage unklar ist. Bei uns verlassen sich alle auf die Schilder, egal ob da einer kommt oder nicht, das Schild wird es schon richten. So guckt man halt weil man nicht sicher ist ob man Vorfahrt hat und ist damit in der Regel auch gleich Bremsbereit.

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  • Das ist nicht nur in der Schweiz so, sondern auch in Österreich, gerade in Dörfern oder Wohngebieten. Hier steht in der Querstraße ein "Vorfahrt achten" oder ein Stop-Schild und auf der Hauptstraße kein Schild.


    Die Logik dahinter ist m.E. folgende: der Schild "Vorfahrtsstraße" sagt, daß dieses Straße Vorrang hat, bis dieser durch ein anderes Schild aufgehoben wird. Theoretisch braucht es also an der nächten Kreuzung keine Wiederholung der Vorfahrtsschildes. Daß in D dennoch an jeder Kreuzung ein solches Schild steht, hat wohl damit zu tun, daß man keine Verwirrung aufkommen lassen will.


    Viel verwirrender finde ich die Regel, daß in Österreich ein Ortsschild die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt bzw. dieses nach dem Ortsschild weiter gilt. Wie das in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

  • Da steht für einmündende Straßen häufig das Stop-Schild (oder das auf der Spitze stehende Dreieck), ohne daß für mich erkennbar ist, daß ich Vorfahrt habe.
    Ich helfe mir immer damit weiter, daß ich versuche zu erkennen, ob die einmündenden Straßen Stop-Schilder haben.


    Klar, die Platzierung von Nachrang- oder Stoptafeln hat ja nicht zwangsläufig mit dem vorhanden sein einer definierten Vorangstraße zu tun.
    Kann genausogut eine Sicherheitsmaßname sein (Einsicht in die Querfahrbahn nicht gut) oder dem reibungslosen Verkehrsfluß zugute kommen.
    Ist hier in .at genauso gehandhabt, bei der FS-Ausbildung wird man daher sogar darauf trainiert diese bt. Tafeln auch von hinten zu erkennen, um so zu erkennen ob ich hier Vorfahrt habe oder nicht (resp. der andere Nachrang)
    Im örtlichen Gasslgewirr ist's ja auch klar daß eine Seitenstraße Nachrang ggü einer Haupt/Durchzugsstraße hat.
    Auch zu beachten sind die Vorrangregeln beim "ruhenden Verkehr", nach der natürlich Ausfahrten, wie auch Nebenfahrbahnen "Vorang geben" haben, auch wenn dieser nicht explizit beschildert.
    Bei Nebenfahrbahnen gilt dies auch wenn sie über mehrere Querstraßen verlaufen, also auch wenn die links von mir befindliche Straße bevorrangigt ist, habe ich auf der Nebenfahrbahn somit Nachrang ggü der Seitenstraße.
    (Nebenfahrbahn hat de facto Status einer Parkplatz Zu- & Abfahrt)

    Etwas zickiger wird's mit s.g. Schienenstraßen, diese können (meist) müssen aber nicht zwangsläufig auch Vorangstraßen sein ^^
    Da können (bzw konnten, denn bei der heutigen multiple-choice Prüfung am PC-game schaffts ja eh de facto jeder....:huh:) einen die Prüfer dann so richtig schön sekkieren was man nun auf Schienen- und Vorrangstraßen alles darf und was definitiv nicht :lol:

    Viel verwirrender finde ich die Regel, daß in Österreich ein Ortsschild die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt bzw. dieses nach dem Ortsschild weiter gilt.

    Finde ich gar nicht verwirrend, liegt in der schlichten Tatsache das es Durchzugstraßen gibt deren Verlauf weit vor/nach dem Ortsgebiet beginnt/endet und auf denen höhere Geschwindigkeit als das 50kmh-Ortslimit erlaubt.
    Man muß lediglich unterscheiden lernen:
    - Freiland = 100 (unbeschildert)
    - komme ich nun an "Ortsanfang" ohne Limit-Beschilderung gilt hier selbstverständlich 50
    - ist dagegen vor vorm Ortsanfang zb 70 beschildert und an/nach der Ortstafel kein anderes Limit angegeben, bleiben die 70 aufrecht

    Generell ist also zwischen den allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50-100-130, nicht beschildert), und den Beschränkungszonen (ausgeschildert und immer bis zur Tafel "Ende" (weiß mit schwarzem Diagonalbalken) gültig), wobei diese Zonen eben den allgemeinen Beschränkungen, und damit auch den Ortslimits übergeordnet.

    Inzwischen haben sie aber zuweilen irgendwie Mühsamkeiten bei Baustellenlimits, da vergessen sie in letzter Zeit regelmäßig die Ende-Tafel (muß wohl am Verfall der Personalqualität liegen...:rolleyes:)

    BTW: wen's wirklich interessiert kann sich ja mal an der österreichischen Führerscheinprüfung versuchen:
    http://www.oeamtc.at/fuehrerschein/onlinetest/
    Gruppe A ist Motorrad
    Gruppe B mehrspuhriges KFZ mit max 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, auch wenn mit ihnen ein Anhänger gezogen wird, wobei das zGG des Gespannes o.a. 3,5t nicht überschreiten darf, bla-bla-bla...

    regards, M. Brunner
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  • Finde ich gar nicht verwirrend, liegt in der schlichten Tatsache das es Durchzugstraßen gibt deren Verlauf weit vor/nach dem Ortsgebiet beginnt/endet und auf denen höhere Geschwindigkeit als das 50kmh-Ortslimit erlaubt.


    Daß Du es als Österreicher nicht verwirrend findest, glaube ich, da Du es so und nicht anders kennst. Als Deutscher ist man es gewohnt, daß ein Ortsschild automatisch eine Begrenzung auf 50 bedeutet und ein Ortsendeschild eine vor den Ortseingang bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, man also mit 100 weiterbrettern darf. Das kann in Österreich zusammen mit der sparameren Wiederholung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern zur Zahlfalle werden.


    Ich will nicht werten, welche Regelung besser oder logischer ist, es ist einfach eine Fage der Gewohnheit. Da ich wegen der Grenznähe oft in Österreich unterwegs bin, kenne ich natürlich die Regelung und auch die Österreichischen Besonderheiten, wie z.B. daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wie in Deutschland alle 100 Meter wiederholt wird.

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  • ist ganz einfach bei uns ein Ortstafel hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf!
    Dh. komm ich vom Freiland wo 100km/h erlaubt sind, darf ich ab der Ortstafel nur mehr 50km/h (Ortsgeschwindigkeit) fahren.
    NACH dem Ortschild ist autom. wieder 100km/h erlaubt.
    ABER befindet sich lange vor dem Ortschild eine Geschwindigkeitsbeschränkung (z.B. eine 70km/h Tafel [=runde Tafel mit rotem rückstrahlendem Rand] korrekterweise heisst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit) dann hebt die Ortstafel diese Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT auf!
    Es darf auch nach der Ortstafel weiterhin mit 70km/h gefahren werden.
    Das gilt aber auch am Ortsende!
    Auch nach der Tafel Ortsende gilt weiterhin 70km/h!!!
    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann nur durch eine andere Geschwindigketisbeschränkung aufgehoben werden.
    Oder durch die Tafel "Ende von Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung"

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Hallo Kurt,
    wie sieht es aber aus, wenn ich nicht vom Freiland komme, sondern wenn mein Startpunkt irgendwo im Ort ist? Ich kann nicht wissen, daß vor dem Ort ein Geschwindigkeitsbeschränkung war. Oder muß ich mir das merken, auch wenn ich in dem Ort übernachtet habe und erst einen Tag später wieder weiterfahre?
    Das ist wahrscheinlich der Grund, warum in Deutschland so viel Schilder stehen.


    Gruß


    Oliver

    --
    Garmin Zumo 595 - BMW F 800 GS

  • ....ABER befindet sich lange vor dem Ortschild eine Geschwindigkeitsbeschränkung (z.B. eine 70km/h Tafel ...) dann hebt die Ortstafel diese Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT auf! Es darf auch nach der Ortstafel weiterhin mit 70km/h gefahren werden.
    Das gilt aber auch am Ortsende!
    Auch nach der Tafel Ortsende gilt weiterhin 70km/h!!!....


    Und was mache ich, wenn ich aus einer anderen Strasse kommend in den Ort eingefahren bin und dann auf diese 70 km/h Strasse einbiege? Dann habe ich doch die Tafel am anderen Ortsende nicht gesehen! Woher soll ich wissen, dass ich nach dem Ortsende nur 70 fahren darf, wenn da kein 70er-Schild steht?

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  • Und was mache ich, wenn ich aus einer anderen Strasse kommend in den Ort eingefahren bin und dann auf diese 70 km/h Strasse einbiege? Dann habe ich doch die Tafel am anderen Ortsende nicht gesehen! Woher soll ich wissen, dass ich nach dem Ortsende nur 70 fahren darf, wenn da kein 70er-Schild steht?

    Laut .at STVO muß an/nach jeder Einmünding ensprechendes Schild stehen, das ist geklärt.
    Es kann Dich demnach an T-Einmündung eine 70er Tafel mit Pfeilen nach links & rechts ansehen; ausreichend um auszuschildern daß in beiden FR 70 gilt.
    Sooo deppat samma nämlich ah wiada net... ^^

    Grundsätzlich ist es doch vollkommen einfach und logisch:
    Sofern nicht anders ausgeschildert gelten die allgemeinen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50, 100 und 130; fertig!
    Steht da 70 oder 80, kannst 70/80 fahren, solange bis anderes Limit oder eben "Ende" ausgeschildert, ungeachtet davon on man dabei nun ein Ortstafel passiert oder nicht.

    Hatte AFAIK mit der Wiener Südosttangete (Stadtautobahn) zu tun, an der ja auch Ortstafeln stehen... nur deswegen dort jetzt 50 statt 80??
    Ergo kam diese Novellierung mit "ausgeschilderte Zone gilt über Ortsgebiet".

    regards, M. Brunner
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  • Zitat

    Sooo deppat samma nämlich ah wiada net...


    Des hoda jetzt ned fastandn, wettn!

  • Es ist schon erstaunlich wie sich die Diskussion nach zwei Antworten in östlicher Richtung vom Beitragstitel entfernt... ;)

    ... Als Deutscher ist man es gewohnt, daß ein Ortsschild automatisch eine Begrenzung auf 50 bedeutet und ein Ortsendeschild eine vor den Ortseingang bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, man also mit 100 weiterbrettern darf. Das kann in Österreich zusammen mit der sparameren Wiederholung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern zur Zahlfalle werden...



    Hallo rennradler

    ... Da seh ich nun Dein Problem nicht. Wenn Du Deinen Gewohnheiten treu bleibst, fährst Du ja in der Ortschaft mit 50... also auf der legalen Seite.

    Und das Problem am Ortsende kann meiner Meinung nach vernachlässigt werden, da ich bis jetzt noch nie eine Kontrolle am Dorfende erlebt hätte. Immer nur kurz nach Dorfeinfahrt oder dann mitten drin.

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  • das Problem am Ortsende kann meiner Meinung nach vernachlässigt werden, da ich bis jetzt noch nie eine Kontrolle am Dorfende erlebt hätte. Immer nur kurz nach Dorfeinfahrt oder dann mitten drin.



    Aber nicht bei uns!
    Das machen sie doch bei uns gerne:
    Die Ortstafel ist so weit draußen aufgestellt, da sind schon lange keine Häuser mehr!
    Natürlich beginnst dann schon zu beschleunigen und da stehen sie dann
    kurz vor der Tafel Ortsende und erwarten dich mit 70-80 weil du ja so schön am beschleunigen bist :mad:

    Aber du hast Recht, wir sollten wieder zu den Schweizern zurückkommen um den Thread nicht komplett zu deformieren.

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  • Und das Problem am Ortsende kann meiner Meinung nach vernachlässigt werden, da ich bis jetzt noch nie eine Kontrolle am Dorfende erlebt hätte. Immer nur kurz nach Dorfeinfahrt oder dann mitten drin.

    Nu, daß't Dich da net mal kräftig täuschen tust...
    Per Definition ist ein "Ortsgebiet" nämlich nicht nur durch die Tafeln Ortsanfang/Ende gegeben...
    Es reicht (logischer Weise) dazu lediglich die Bebauung...
    Und hierin gibts AFAIK sogar eine Definition wo 50 und wo 70 gestattet...

    Mag sein daß es nun etwas von der Schweiz abgedriftet, .at & .ch düften aber recht ähnliche Regelungen haben (OK, in .ch etwas zickiger, +70% von deren Territorium sind 60er Zohne und Überholverbot ^_^).

    Und grundsätzlich ist es für Reisende wie uns nicht unwichtig über die Regelungen im Ausland Bescheid zu wissen.

    regards, M. Brunner
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  • (...)
    Die Logik dahinter ist m.E. folgende: der Schild "Vorfahrtsstraße" sagt, daß dieses Straße Vorrang hat, bis dieser durch ein anderes Schild aufgehoben wird. Theoretisch braucht es also an der nächten Kreuzung keine Wiederholung der Vorfahrtsschildes. Daß in D dennoch an jeder Kreuzung ein solches Schild steht, hat wohl damit zu tun, daß man keine Verwirrung aufkommen lassen will.
    (...)




    Das ist ja in Deutschland auch nicht anders. Das Schild wird aber deshalb wiederholt, damit derjenige, der die Straße nicht von deren Beginn an befahren hat auch weiß, daß er auf einer Vorfahrtstraße ist.


    Die Sache mit den Fahrbahnmarkierungen ist wirklich spannend: Ich habe gehört, daß es im Winter in der Schweiz auch schonmal scheien soll....


    Das Ganze scheint also tatsächlich so schwierig zu sein, wie ich vermutet habe.


    Problematisch ist das, wenn man als erster in der Kolonne fährt und die hinter einem fahrenden Einheimischen zuviel kriegen, weil man vor jeder Einmündung abbremst, um abzuschätzen, wer denn nun Vorfahrt hat....


    Kennt das schweizerisch-österreichische Verkehrsrecht die Regel "rechts vor links" überhaupt?


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

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  • Kennt das schweizerisch-österreichische Verkehrsrecht die Regel "rechts vor links" überhaupt?

    Ja, kennt die Schweiz und heisst hier Rechtsvortritt.

  • Was soll die Diskussion bitte? SCNR

    Wenn man sich einer Kreuzung nähert, ohne dass vorher irgendwelche Verkehrsschilder rumstehen, hat man sich davon zu überzeugen, ob eine einmündende Strasse Vorrang geben muss - und wenn nicht dann hat man Nachrang gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen. Lernt man in jeder Fahrschule. Deshalb sind die Stopp- bzw. Vorranggebenschilder auch von hinten erkennbar durch ihre einzigartige Form.

    Ungeregelte Kreuzungen sind - erkennbar an den nicht vorhandenen Tafeln - ungeregelt. Ganz einfach.

    Es gibt kein Recht auf "ich möchte bitte alle 25m ein Schild haben, das mir sagt was ich tun darf und damit ich es nicht vergess'." Nicht umsonst gibt es Versuche, den Schilderwald zu lichten.

    arno

  • Kürzlich habe ich mit einem Fahrlehrer diskutiert was sich den in den letzten Jahren im Regelwald so geändert hat und was nicht.

    Zwei Punkte haben bei mir einen Aha-Effekt ausgelöst, weil ich die Regel schlicht nicht (mehr) kannte:

    Regel 1: Kreuzen sich zwei Nebenstrassen wo normalerweise Rechtsvortritt gilt, sich aber das (der) Trottoir (Gehweg, Gehsteig, Bürgersteig, etc) meiner Strasse über die Kreuzung durchzieht, ist der Rechtsvortritt aufgehoben.


    Regel 2. Eine Stoppstrasse hat Rechtsvortritt, sofern ich mich nicht auf einer Haupstrasse befinde. Dh. auch wenn ich auf einer Nebenstrassenkreuzung links abbiegen will und der Fahrer mir gegenüber hat ein Stopp vor sich (evt. weil seine Einmündung unübersichtlich ist) , habe ich als Linksabbieger keine Vorfahrt vor dem mit dem Stopp.

    Regel 2 wird in der CH kaum beachtet oder ist kaum bekannt. Stopp wird fälschlicherweise mit "kein Vortritt" gleichgesetzt.

    Noch was für Moutainbiker: Pferdeverbot heisst nicht Fahrverbot

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  • Diskussion? Ich wollte nicht diskutieren, ich habe lediglich versucht, auf diesem Wege eine Information erhalten, wie die Verkehrsregeln in einem anderen Land sind, in dem ich gelegentlich herumfahre.


    Ich will das auch überhaupt nicht bewerten, wie Du das offensichtlich mit der hiesigen Situation tust (Recht auf alle 25 m ein Schild usw.).


    Natürlich halte auch ich das Lichten des Schilderwaldes (hier stehen weiß Gott zu viele, auch überflüssige, Schilder herum).
    Aber vielleicht sollte man nicht gerade an Vorfahrtsbeschilderung sparen. Denn gerade hier sind klare Regelungen von Vorteil.
    Und "unsere" Lösung (ohne Schilder oder abgesenkten Bordstein gilt IMMER rechts vor links und zwar unabhängig von der Straßengröße) finde ich da ehrlich gesagt schon ziemlich gelungen. SCNR


    Aber, wie gesagt: Es ging mir nicht darum, hier darüber zu diskutieren, wer die tollsten Verkehrsgesetze hat, sondern darum, zu erfahren, ob ich mit meiner Vermutung richtig lag, daß ich auf die Beschilderungen der einmündenden Straßen gucken muß, um zu erfahren, ob ich Vorfahrt habe.


    Das weiß ich ja nun. Dafür allen Auskunftgebenden mein Dank! :)


    Gruß

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  • Regel 2. Eine Stoppstrasse hat Rechtsvortritt, sofern ich mich nicht auf einer Haupstrasse befinde. Dh. auch wenn ich auf einer Nebenstrassenkreuzung links abbiegen will und der Fahrer mir gegenüber hat ein Stopp vor sich (evt. weil seine Einmündung unübersichtlich ist) , habe ich als Linksabbieger keine Vorfahrt vor dem mit dem Stopp.

    Regel 2 wird in der CH kaum beachtet oder ist kaum bekannt. Stopp wird fälschlicherweise mit "kein Vortritt" gleichgesetzt.


    Hi,


    stimmt nicht ganz. Das gilt nur unter Stoppstrassen und "kein Vortritt". Derjenige, der sich auf der Strasse ohne Signal befindet, hat vortritt, oder meinen wir das selbe ?


    in meinem Handbuch der Verkehrsregeln steht:


    Die Signale "Stop" und "Kein Vortritt" verpflichten Sie, den Fahrzeugen auf der Strasse, der Sie sich nähern, den Vortritt zu lassen. Das Signal "Stop" schreibt Ihnen zudem einen Sicherheitshalt an der "Haltelinie" vor; beim Signal "Kein Vortritt" ist allenfalls an der Wartelinie zu warten. (Schweizerischen Handbuch der Verkehrsregeln, Ausgabe 1995, Seite 66)


    Sonst ist die Schweiz relativ simpel. Bis zum Schild "generell 50" ist ausserorts (80 khm, sofern nicht anders signalisiert). Das Ende wird dann ebenfalls signalisiert. Die Ortschilder sind eher Dekoration (ich habe mal gehört, dass sie bussentechnische Relevanz haben)


    Grüsse,
    Andy