Vorfahrt in der Schweiz

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Zitat

    Regel 2. Eine Stoppstrasse hat Rechtsvortritt, sofern ich mich nicht auf einer Haupstrasse befinde. Dh. auch wenn ich auf einer Nebenstrassenkreuzung links abbiegen will und der Fahrer mir gegenüber hat ein Stopp vor sich (evt. weil seine Einmündung unübersichtlich ist) , habe ich als Linksabbieger keine Vorfahrt vor dem mit dem Stopp.


    Wie meinst Du das genau? Was ist daran neu bzw. ungewöhnlich? Es gilt seit eh und je in Deutschland folgende Reihenfolge (ich denke, in A und CH wirde es nicht anders sein): erst die Vorrangstraße, dann die untergeordneten Straßen (dabei ist es egal ob Stoppschild oder Vorfahrt achten). Für die untergeordneten Straßen untereinander gilt dann rechts vor links, was ja nur bei Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt relevant ist. Ansonsten gilt beim Linksabbiegen die Regel "Gegenverkehr" beachten. Ist es das, was Du meinst?


    Weil wir schon bei verzwickten Regel sind: in Deutschland sind Fußgänger (und damit der in den Fahrschulprüfungen beliebte Handkarrenzieher) von der Vorfahrtsregelung ausgenommen, d.h. ab eine Kreuzung müssen sie immer warten, auch vor dem Querverkehr aus der untergeordneten Straße, selbst wenn sie die Kreuzung auf einer Vorrangstraße überqueren wollen. Lediglich beim Linksabbiegen gibt es eine Ausnahme: ein Linksabbieger muß entgegenkommende Fußgänger beachten, da hier die Gegenverkehr-beachten-Regel und nicht die Vorfahrtsregelung greift.

  • Regel 2. Eine Stoppstrasse hat Rechtsvortritt, sofern ich mich nicht auf einer Haupstrasse befinde. Dh. auch wenn ich auf einer Nebenstrassenkreuzung links abbiegen will und der Fahrer mir gegenüber hat ein Stopp vor sich (evt. weil seine Einmündung unübersichtlich ist) , habe ich als Linksabbieger keine Vorfahrt vor dem mit dem Stopp.


    Wäre jetzt noch interessant von welchem Land Du tipperst...

    In .at ist das definitiv nicht so!
    Eine Stoptafel heißt "stop!", zwingt dich also zum Anhalten, und ein Anhalten wiederum bedeutet "Vorangverzicht".
    Stehst an einer Stoptafel hat also alles andere Vorang.
    Ausnahme bedeutet lediglich zB Einmündung zweier Straßen/Fahrbahnen wo beide mit Stoptafel versehen; die sind zueinander wieder "gleichwertig", ergo gilt zwischen ihnen wieder rechts vor links.

    In den USA (Florida) gibts zB ungeregelte Kreuzungen an denen jede einmündende Fahrbahn mit Stoptafel versehen, funktioniert übrigens auch tadellos.

    Was mir in den letzten Jahren aber mächtig aufstößt ist das Verhalten der Leute an Stop- und Nachrangschildern.
    Klar darf man soweit raus bis man in den Querverkehr einsehen kann, aber nicht von jetzt auf gleich!!! :mad:
    Respektive bei Stoptafeln ist davor anzuhalten und dann langsam vortasten...
    Viele checken das nicht (oder machens wohl absichtlich) daß sie bequem im Sitz lümmelnd da einfach unvermittelt 2m weit in der Fahrbahn stehen... (und sich dann noch aufregen wenn man sich hupend 20cm vor ihrer Türe einradiert...)

    regards, M. Brunner
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  • (...)
    Weil wir schon bei verzwickten Regel sind: in Deutschland sind Fußgänger (und damit der in den Fahrschulprüfungen beliebte Handkarrenzieher) von der Vorfahrtsregelung ausgenommen, d.h. ab eine Kreuzung müssen sie immer warten, auch vor dem Querverkehr aus der untergeordneten Straße, selbst wenn sie die Kreuzung auf einer Vorrangstraße überqueren wollen. Lediglich beim Linksabbiegen gibt es eine Ausnahme: ein Linksabbieger muß entgegenkommende Fußgänger beachten, da hier die Gegenverkehr-beachten-Regel und nicht die Vorfahrtsregelung greift.


    Da ist nichts Verzwicktes dran. Ein Fußgänger kann keine Vorfahrt haben, weil sich die naturgemäß nur auf Fahrzeuge bezieht (Fußgänger fahren nicht).


    Fußgänger müssen beim queren der Fahrbahn selbstredend auf den Fahrverkehr Rücksicht nehmen, weil die Fahrbahn eben diesem grds. vorbehalten ist.


    Aber: Abbiegende (und zwar Links- UND Rechtsabbieger) haben querende Fußgänger passieren zu lassen.


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

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  • Aber: Abbiegende (und zwar Links- UND Rechtsabbieger) haben querende Fußgänger passieren zu lassen.

    in .at: nur sofern sie sich auf einem gekennzeichneten Schutzweg befinden, oder der Gehsteig bauteschnisch über die Fahrbahn führt (Auf & Abfahrt durch Rampe/Abschrägung).
    Ausnahme: Kinder; denen ist seit einigen Jahren jederzeit und überall das "ungehinderte Überqueren der Fahrbahn" zu gestatten; das dies vom Gesichtspunkt der Verkehrserziehung vielleicht nicht ganz so optimal (als Erwachsene mach ma's dann auch?!), ist eine andere Geschichte.
    Und natürlich auch alle die vom "Vertrauensgrundsatz" ausgenommen...
    Daß sich Fußgänder/Radfahrer aber ob mangelnder Polizeipräsenz/Tätigkeit sowieso nur noch über alles hinwegsetzen, ist eine andere Geschichte.
    Man beklagt in Medienberichten zwar daß die "Anhaltedisziplin der Kraftfahrer an Schutzwegen" zu wünschen läßt (hält man an wird man sogar von hinten angehupt...), tut aber exikutivtechnisch genau nix daran...

    regards, M. Brunner
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  • Oh mann, alles so kompliziert, da bleib ich doch lieber in Deutschland;)

  • Oh mann, alles so kompliziert, da bleib ich doch lieber in Deutschland;)

    :lol: Dabei hatten wir noch nicht mal Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland, etc, etc... dabei :D

    regards, M. Brunner
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  • Zitat

    Oh mann, alles so kompliziert, da bleib ich doch lieber in Deutschland;)


    Ich würde es mal so sagen: es sind ja nur Unterschiede im Detail und man sollte im Ausland mit einer defensiven, vorausschauende Fahrweise keine Probleme haben. Das größere Problem dürften z.B. in südlichen Ländern weniger abweichende Verkehrsregeln sein, sondern die lokalen Gepflogenheiten - südlich des Po (ich meine den Fluß) halten nur Deutsche von roten Ampeln ...

  • Ich würde es mal so sagen: es sind ja nur Unterschiede im Detail und man sollte im Ausland mit einer defensiven, vorausschauende Fahrweise keine Probleme haben. Das größere Problem dürften z.B. in südlichen Ländern weniger abweichende Verkehrsregeln sein, sondern die lokalen Gepflogenheiten - südlich des Po (ich meine den Fluß) halten nur Deutsche von roten Ampeln ...


    Es bewährt sich eigentlich immer, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Gerade im Süden ist man dann mit 'nem Krad sehr schnell zwischen den Autos unterwegs. ;)

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

  • Das größere Problem dürften z.B. in südlichen Ländern weniger abweichende Verkehrsregeln sein, sondern die lokalen Gepflogenheiten - südlich des Po (ich meine den Fluß) halten nur Deutsche von roten Ampeln ...

    So in der Art hatte ich das gemeint... :D
    Ver- & Gebote sowie diverseste Bodenmarkierungen sind dort besonders für Einspurige oft nur noch als "Empfehlungen" anzusehen ^^
    Würde man bei uns so fahren, verhaften sie nimmer, ich glaube da schießen sie gleich :lol:
    Dort klappt das aber hervorragend, bin dort immer wieder sehr gerne und natürlich in "angepasster Fahrweise(TM)" unterwegs, auch weil die lokalen Autofahrer einfach viel aufmerksamer und weit flüssiger unterwegs sind, umgehend Platz machen, etc...

    regards, M. Brunner
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  • (...)
    Ver- & Gebote sowie diverseste Bodenmarkierungen sind dort besonders für Einspurige oft nur noch als "Empfehlungen" anzusehen ^^
    Würde man bei uns so fahren, verhaften sie nimmer, ich glaube da schießen sie gleich :lol:
    (...)



    Naja, das ist ja nicht so:


    Die Geldbußen, die für das Fehlverhalten erhoben werden, sind jedenfalls in Deutschland verhältnismäßig niedrig, während man z.B. in Italien recht derbe hinlangt.
    Trotzdem halten sich dort weniger Leute an die Vorschriften. Ich denke, daß das eine Mentalitätsfrage ist..... ;)


    Ich persönlich komme dort wirklich prima mit zurecht. Gefällt mir alles ganz gut (jedenfalls auf dem Krad ist man dort recht entspannt unterwegs).
    Das einzige, was mir im Alpenraum (in F/I; der CH-Autofahrer (ohne "TI" ;) ) ist ja ähnlich regelversessen wie der gemeine Deutsche oder Österreicher) unangenehm aufgefallen ist, ist das Überholverhalten. Da wird ein Pkw mit einem Pkw schonmal gerne vor der Kurve überholt.
    Teilweise schon recht haarig. Mit dem Mopped findet man ja meist noch 'ne Lücke, aber wenn ich im Auto gesessen hätte...


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

  • Zitat

    In den USA (Florida) gibts zB ungeregelte Kreuzungen an denen jede einmündende Fahrbahn mit Stoptafel versehen, funktioniert übrigens auch tadellos.

    Nicht nur in Florida, habe es bisher in allen von mir besuchten Ecken der USA vorgefunden, funktioniert tadellos - allerdings fahren die Amis ja eher defensiv.


    Was mich persönlich innerhalb der EU aufregt, ist die Tatsache, dass es die Regierungen sehr schnell hinbekommen haben, Bußgeldbescheide über die Grenzen hinweg (Amtshilfe, igitt) zuzustellen, eine einheitliche Verkehrsregelung ist aber soweit entfernt, wie die Marsbesiedelung (in meinen Augen sind diese Arbeitskreise schlicht unfähig).
    Die Verkehrsregeln sind nicht einheitlich, die Vorschriften wie Tageslicht, Erste Hilfe Kasten, Ersatzlampen etc. kreuz und quer durcheinander. Nur die Bußgeldhöhen werden regelmäßig und vereint nach oben getrieben.


    Welche Sorte Mensch ist eigentlich für solchen Scheiß zuständig!????

  • Welche Sorte Mensch ist eigentlich für solchen Scheiß zuständig!????

    Jedes Volk erhält die Regierung die es verdient, oder? :D

    IMHO scheitert es da wohl an den lokalen Bürokratien.
    Wobei sie angesichts des EU-Beitrittes bei uns eines leider rasch umsetzten:
    den Wechsel der Farbe für die Bodenmarkierungen von Gelb auf Weiß.
    Finde ich ja absolut besch...
    Das Gelb bot zu jeder Tageszeit, bei jeder Witterung und vor allem auf jedem Fahrbahnuntergrund perfekten Kontrast und Sichtbarkeit.
    Das Weiß kann dagegen unter diversen Bedingungen einfach "verschwinden":
    - bei Tag und Trockenheit auf hellgrauem Fahrbahnbelag
    - bei Tag und Nebel auf hellgrauem Fahrbahnbelag
    - bei Tag und Regen da sich der Himmel silbrig auf der nassen Fahrbahn spiegelt (= eine "weiße" Fläche...)
    - bei Tag/Nacht und Regen wo sich die Scheinwerfer des Gegenverkehrs auf der nassen Fahrbahn spiegeln (wie oben)
    - und nicht zuletzt bei (leichtem) Schneefall; Weiß auf Weiß deckt ja bekanntlich mächtig gut...

    Zudem war der bis dato verwendete gelbe Farbstoff mit Reflektionspartikel vermengt, welche das eigene Scheinwerferlicht rückstahlten; das haben sie beim Weiß nun komplett weggelassen... ist jetzt lediglich ein Maistrich...

    Alles in allem gerade für Motorradfahrer bei Regen eine klasse challenge welche bei Schutzwegen nochmals verschärft:
    dort machen wir nämlich sehr wohl was zur Kontrastverstärkung in dem wir die weißen Flächen zusätzlich mit 10~15cm breiten schwarzen Streifen einrahmen welche bei Näße natürlich mindestens genauso schlitzig sind wie die weiße Markierungsfarbe ohnehin schon wäre.
    Hast also grad mal so 10~20cm "sicheren" Fahrbahnbelag dazwischen; beim Abbiegen an Kreuzungen überhaupt ganz toll...

    regards, M. Brunner
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  • Das in kurzer Zeit keine einheitliche Lösung gefunden werden kann, ist mir eigentlich klar. Dazu sind die gewachsenen und Mentalitäts-Unterschiede zu gross. Auch die Bedingungen sind teilweise höchst unterschiedlich (Typische Siedlungsstruktur, Standards im Strassenbau usw.)

    Aber wir diskutieren hier ja nur über Feinheiten deutschsprachiger Gesetzgebung, die sogar durchgängig im Internet nachzulesen sind.

    Nu versuch aber mal einer sowas für Polen, Ungarn, sonstwas. No Chance.
    Die nötigen Dokumente sind iaR NICHT im Internet zu finden, wenn doch, dann nur in der Landessprache.
    Zusammenfassungen von diversen Autoclubs enthalten idR nur das sowieso logische bzw, was man an den grenztafeln selber ablesen kann und strotzen teilweise auch noch vor schlichten Missverständnissen.

    Wie also soll man sich dann über die geltenden Regeln informieren können?
    Botschaften und Konsulate sind da auch keine Hilfe. Entweder haben sie selber keine Ahnung oder lassen so dreiste Bemerkungen los wie die spanische Vertretung, dass man sich doch vor Ort erkundigen solle und man eben Pech habe, wenn man die Sprache nicht verstehe.

    Gruss
    kai

  • Nu versuch aber mal einer sowas für Polen, Ungarn, sonstwas. No Chance.

    Muß sagen daß hier unser ÖAMTC recht bemüht wirkt, hier zB ein Auszug der Verkehrsbestimmungen Finnland, was ja auch nicht grad um's Eck liegt ^^

    regards, M. Brunner
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  • Aber auch dort lese ich nichts über die höchst unterschiedlichen Regeln für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad oder die ebenfalls teils abenteuerlichen Regelungen zu Motorrädern mit Anhänger.

    Gruss
    kai

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  • Hi,
    es gibt auch Unterschiede mit GPS-Bezug: Bei uns (in AUT) werden die Geräte auch beworben mit "Warnt vor Radaranlagen" oder so ähnlich. Im Radio wurde vor kurzem berichtet, dass das nicht für DE gilt (ich weiß das ja aus dem Board ;) ) und es wurde erwähnt, dass das bis zu Konfiszierung und Zerstörung (!) des Gerätes gehen kann. Na wumm ...

    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • @blue0711


    Zitat

    Nu versuch aber mal einer sowas für Polen, Ungarn, sonstwas. No Chance.

    In Polen ist es recht einfach:lol:. Verkehrsregeln, insbesondere Tempolimit und Überholverbot außerorts, sind nur für die Touris da:rolleyes:
    Leider wurde die Polizei "computerisiert", damit sind Bestechungsversuche jetzt meist erfolglos:(
    Was ein anständiger Pole ist, der mißachtet grundsätzlich (liegt wohl in der Genetik) jegliche "Autorität" - Ehrensache.
    Die Ungarn und die Tschechen sind da schon angepasster (in Tschechien brauche ich aber Ersatzbirnchen, wie mache ich das mit den Sch.... Xenon Scheinwerfern?).


    Zitat

    das in kurzer Zeit keine einheitliche Lösung gefunden werden kann, ist mir eigentlich klar. Dazu sind die gewachsenen und Mentalitäts-Unterschiede zu gross. Auch die Bedingungen sind teilweise höchst unterschiedlich (Typische Siedlungsstruktur, Standards im Strassenbau usw.)

    Na, so "jung" ist die EG auch nicht. Die Beamten in Brüssel haben zwar die Äpfel standartisiert, die Bananen begradigt;), eine vernünftige gemeinsame Verkehrsregelung ist nicht mal ansatzweise erkennbar.


    Um Bußgelder zu erhöhen braucht man ja nicht unbedingt eine besondere Qualifikation vorzuweisen, die Begründung seit > 70 Jahren ist äh immer die gleiche, das Resultat ebenfalls.
    Man alter Pauker würde angesichts solcher Leistungen nur folgendes von sich geben: setzen, 6, Klappe halten, Hirn einschalten.

  • ....in Tschechien brauche ich aber Ersatzbirnchen, wie mache ich das mit den Sch.... Xenon Scheinwerfern?)...


    Na, da nimmst Du eben ein normales Birnchen mit. Es heisst ja nicht, dass das Ersatzbirnchen auch passen muß!
    ;)

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    es gibt auch Unterschiede mit GPS-Bezug: Bei uns (in AUT) werden die Geräte auch beworben mit "Warnt vor Radaranlagen" oder so ähnlich. Im Radio wurde vor kurzem berichtet, dass das nicht für DE gilt (ich weiß das ja aus dem Board ;) ) und es wurde erwähnt, dass das bis zu Konfiszierung und Zerstörung (!) des Gerätes gehen kann. Na wumm ...

    Gruß


    Da gibt es bei uns einen heftigen Streit. Geräte, die dazu BESTIMMT sind, vor Radarfallen zu warnen sind verboten. Wenn Du sowas mitführst, kann es die Polizei an Ort und Stelle einziehen und es drohen Dir seitens der Behörden weitere Nettigkeiten. Man hatte bei der Verabschiedung des Gesetzes die klassischen Radarwarner im Auge, die auf die Radarstrahlung reagieren.


    Der Streit dreht sich nun darum, ob ein Navi zu so einem Radarwarner wird, wenn man entsprechende POIs lädt. Es ist ja nach wie vor in seiner Hauptfunktion ein Navigationsgerät. Und POIs, die einem auf Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweisen sind ja keinesfalls verboten .... Es gibt im Augenblich zu dem Thema keine einheitliche Rechtsprechung, wobei die Ordnungsbehörden gerne jedes Navi einziehen würden, auf dem solche POIs sind. Allenfalls wenn der Hersteller sein Gerät als Radarwarner bewirbt oder einen speziellen Radarwarnbetriebsmodus implementieren würde, womöglich mit Echtzeitwarnung vor mobilen Radarfallen via Datenlink über UMTS o.ä., gäbe man den Ordnungsbehörden eine gute Handhabe. Aber übereifrige Dorf-Sheriffs gibt es überall....