ZitatRegel 2. Eine Stoppstrasse hat Rechtsvortritt, sofern ich mich nicht auf einer Haupstrasse befinde. Dh. auch wenn ich auf einer Nebenstrassenkreuzung links abbiegen will und der Fahrer mir gegenüber hat ein Stopp vor sich (evt. weil seine Einmündung unübersichtlich ist) , habe ich als Linksabbieger keine Vorfahrt vor dem mit dem Stopp.
Wie meinst Du das genau? Was ist daran neu bzw. ungewöhnlich? Es gilt seit eh und je in Deutschland folgende Reihenfolge (ich denke, in A und CH wirde es nicht anders sein): erst die Vorrangstraße, dann die untergeordneten Straßen (dabei ist es egal ob Stoppschild oder Vorfahrt achten). Für die untergeordneten Straßen untereinander gilt dann rechts vor links, was ja nur bei Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt relevant ist. Ansonsten gilt beim Linksabbiegen die Regel "Gegenverkehr" beachten. Ist es das, was Du meinst?
Weil wir schon bei verzwickten Regel sind: in Deutschland sind Fußgänger (und damit der in den Fahrschulprüfungen beliebte Handkarrenzieher) von der Vorfahrtsregelung ausgenommen, d.h. ab eine Kreuzung müssen sie immer warten, auch vor dem Querverkehr aus der untergeordneten Straße, selbst wenn sie die Kreuzung auf einer Vorrangstraße überqueren wollen. Lediglich beim Linksabbiegen gibt es eine Ausnahme: ein Linksabbieger muß entgegenkommende Fußgänger beachten, da hier die Gegenverkehr-beachten-Regel und nicht die Vorfahrtsregelung greift.