"verdeckter mangel" greift nur, wenn der käufer sich vorab nicht zum sachverhalt informieren konnte.
die möglichkeit bestand beim kauf des garmin-gerätes natürlich.
wer also beim kauf eines neues produkts nicht ALLE "selbstverständlichen features" nachprüft hat pech gehabt. also überprüft schön, ob die neue pfanne auch hitzefest ist, der duden auf deutsch geschrieben wurde und dass der kombi auch eine heckklappe hat.
sonst seid ihr angeschmiert