Topo Germany V2

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Wenn ich nach zwei Jahren von einer Band die neue CD will, möchte ich die natürlich billiger, weil ich die letzte schon gekauft habe. Weil ich damals Windows XP gekauft habe, will ich Vista nun zum Vorzugspreis. Weil ich gstern beim Bäcker ein Brötchen gekauft habe, will ich heute das Doppelbrötchen zum "Upgrade-Preis".

    Weil ich mal die Topo 1 gekauft habe, will ich nun die Topo 2 billiger. Weil wir jetzt immer noch den Sozialismus haben und alles Volkseigentum ist... Über manche Leute kann ich einfach nur den Kopf schütteln.

  • Ich muss Euch leider widersprechen.

    Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Bei Software ist es absolut üblich, dass man als registrierter Nutzer ein verbilligtes Update bekommt, wenn eine neue Version erscheint. Strittig bliebe nur, ob es sich bei der V2 um ein Update, oder ein eigenständiges Produkt handelt.

    Die unauflösliche Bindung der Software an ein (oder zwei) konktete Geräte ist nach deutschem Recht unzulässig, weil sie den Verbraucher daran hindert, die gekaufte Ware gebraucht weiter zu verkaufen. Das schränkt seine Rechte empfindlich ein. Es verhindert auch, dass er seine legal erworbene Ware, hier die TOPOV2, weiter verwendet, wenn er sein altes Gerät abgibt und ein neues erwirbt.

    Bezogen auf die gern gebrauchten Vergleiche mit Musik-CDs wäre das so, als müsste ich alle meine Tonträger neu kaufen, wenn ich einen neuen Player anschaffe. Ein Sturm der Entrüstung würde losbrechen. Auch kann man nicht argumentieren, Vertrag sei Vertrag und man habe ihn ja unterschrieben. Wenn Teile dieses Vertrags geltendem Recht nicht entsprechen, sind diese Teile, eventuell der gesamte Vertrag, unwirksam, wie man jüngst bei den pauschalen Renovierungsklauseln in Mietverträgen gesehen hat.

    Sooo einfach und abschließend zu beurteilen ist das also keineswegs. Wie eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber ausgehen würde, ist durchaus offen. Ich verstehe selbstverständlich das legitime Interesse des Herstellers, seine Rechte zu wahren und eine unkontrollierte Verbreitung seines Produkts zu unterbinden. Dazu müsste Garmin eben einen anderen Weg finden, wie es bei anderer Software gängige Praxis ist.

    paul-josef

  • @yellist: Deine Bemerkungen sind nicht angebracht. Ich entscheide, ob und was und zu welchem Preis ich etwas kaufen möchte. Ich habe die Topo 1 im Januar gekauft und meine Ansage an Garmin D ist halt, zu dem Preis nach so kurzer Zeit - kaufe ich nicht. Macht mir halt ein Angebot....... :D



    @paul-josef
    Im Kern hast du durchaus recht. Aber es kann natürlich nicht sein, vorher zu den Bedingungen von Garmin (wissentlich) die Software zu kaufen und dann hinterher sich auf geltendes Recht zu berufen. Nein, ich wiederhole es:
    Einzig NICHT KAUFEN wird Garmin dazu bringen, Preis und Lizenzbedingungen zu überdenken (ausser jemand lässt sich auf einen Rechtsstreit ein).


    Wobei ich angesichts der DVD-Schwemme bei Ebay nach dem günstigen C510-Angebot durchaus ein gewisses Verständnis für Garmin aufbringe.
    Gruss
    Michael

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  • Die Frage ist doch erst einmal ob es sich bei den Karten überhaupt um Software handelt. MapSource ist eine Software zur Betrachtung und unter anderem zur Kommunikation mit dem Navi. Die Updates für MapSource sind ja sogar Kostenlos. Es bleibt also die Farge ob es sich bei den reinen Karten um ein Update handelt oder um ein neues Produkt. Wenn man die in der Software übliche Versionsbezeichnung zugrunde legt ist die Topo-D v2 ein neues Produkt (ich sage hier bewusst nicht Software), sonst würde die Bezeichnung zb nicht Topo-v2 sondern Topo-v1.5 heisen. Wie gesagt die eigentliche Software ist Mapsource und die wird Kostenlos upgedatet bezw ubgegradet.
    Ist vielleicht mal ein anderer Denkansatz.
    Ansonsten kann ich auch nur sagen: die Liezensbedingungen sind bekannt, und wer sich damit nicht anfreunden kann muss ja nicht kaufen.


    mfG, Hein

  • Eine Software zu entwickeln und zu vertreiben kostet Geld.

    Der Hersteller steht also für eine neue Software zu Recht der volle Kaufpreis zu.

    Anders sehe ich die Sache bei Updates oder neuen Programmversionen.
    Diese Updates basieren ja auf der Vorgängerversion, für die der rechtmäßige Benutzer bereits bezahlt hat.

    Besonders bei elektronischen Landkarten handelt es sich ja "nur" um Daten. Wenn ich 90% der Daten bereits bezahlt habe, und 10% der Daten aktualisiert, oder erweitert sind, möchte ich nicht den vollen Kaufpreis für die gesammte Datei bezahlen.

    Natürlich kommt der Hersteller nicht mit einem Updatepreis von 10% aus. Ein Update kann aber erheblich günstiger als eine neue Vollversion sein.

    Registrierung, Serien-Nr. und Freischaltung haben sich die Hersteller nicht ohne Grund einfallen lassen.
    Sondern diese Proceduren sind durch die Kopierwut der Softwarenutzer notwendig geworden.
    Manche Raubkopienutzer sind so dreist, und rufen sogar bei der kostenlosen Hotline des Softwarehauses an.

    Limbo

  • ... man die in der Software übliche Versionsbezeichnung zugrunde legt ist die Topo-D v2 ein neues Produkt ..., sonst würde die Bezeichnung zb nicht Topo-v2 sondern Topo-v1.5 heisen.

    ...und wer sich damit nicht anfreunden kann muss ja nicht kaufen.

    Und wie ist es dann bei einem Versionswechsel, beispielsweise von CN8 zu CN9? Da hat Garmin ja durchaus einen Rabatt für Altkunden eingeräumt. Ich habe einen solchen in der Vergangenheit mehrfach angeboten bekommen und auch in Anspruch genommen. Insofern ist die TOPOV2 ein Sonderfall.

    Mit dem "Nicht Kaufen" ist es mangels Alternative so eine Sache. Es ist ja nicht so, als könne ich wahlweise zu Shell oder zu Aral fahren, wie beim Sprit. Will ich das gekaufte Gerät in allen seinen Fähigkeiten nutzen, habe ich gar keine andere Wahl, als Garmin-Karten zu kaufen. Gäbe es für die dicken Dinger wie CN9 einen anderen Anbieter, hätten die Marktgesetzlichkeiten schon längst für Durchmischung gesorgt.

    Der Kauf meiner V1 ist ja nun schon ein paar Jahre her. Hätte ich sie erst kürzlich gekauft und mir würde eine kulante Lösung verweigert, wäre ich stinksauer. Besonders, wenn ich, wie einige berichten, mich vor dem Kauf der alten Version eindringlich erkundigt hätte und mir versichert worden wäre, dass nichts Neues kommen wird. Sollte das so gewesen sein, wäre es eine böswillige Täuschung, die durchaus justitiabel wäre, könnte man das belegen.

    paul-josef

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  • Und wie ist es dann bei einem Versionswechsel, beispielsweise von CN8 zu CN9? Da hat Garmin ja durchaus einen Rabatt für Altkunden eingeräumt. Ich habe einen solchen in der Vergangenheit mehrfach angeboten bekommen und auch in Anspruch genommen. Insofern ist die TOPOV2 ein Sonderfall.



    Ich denke mal es hängt damit zusammen, dass die CN, MG usw. direkt von Garmin "ganz oben", also von den USA international vertrieben werden. Die Topo ist doch ein rein deutsches Produkt, kommt nur von Garmin Deutschland. Daher kann es hier wahrscheinlich anders gemacht werden.

    Im übrigen vertsehe ich in gewisser Weise, wenn manch einer ärgerlich ist, der sich vor kurzem erst die Topo 1 gekauft hat. Aber mal ehrlich, bei einer Software von 2003 muß ich doch ein wenig damit rechnen, dass mal was neues erscheint, oder? :huh: Aus dem Grund warte ich in meinem Bundesland noch mit dem Kauf einer neuen Top50, die ist nämlich von 2004.

  • Besonders bei elektronischen Landkarten handelt es sich ja "nur" um Daten. Wenn ich 90% der Daten bereits bezahlt habe, und 10% der Daten aktualisiert, oder erweitert sind, möchte ich nicht den vollen Kaufpreis für die gesammte Datei bezahlen.



    Gleiches gilt auch für Karten auf Papier...

    ... ist hier irgend jemand, der schon mal auf die Idee gekommen ist, mit seinen alten Wanderkarten oder dem Shell-Atlas von 2003 zum Buchhändler zu marschieren, um einen Nachlass auf die aktuellen Ausgaben auszuhandeln? Immerhin sind ja über 90% der Straßen und Wege sowie die meisten Städte und fast alle Berge die gleichen geblieben... :p

    Ich habe Verständnis dafür, daß für deutlich verbesserte Topokarten der Neupreis fällig ist.
    Garmin hat sicher auch Verständnis dafür, daß dies für mich als "langjährigen" Besitzer der Topo V1 natürlich keinen Kaufanreiz darstellt... :rolleyes:
    Auch wenn die V2 schöner oder besser ist - vorerst reicht mir die Topo V1! Ein Sonderpreis für "Altkunden" könnte hingegen schon ein Kaufanreiz sein...

    Uwe

  • Registrierung, Serien-Nr. und Freischaltung haben sich die Hersteller nicht ohne Grund einfallen lassen.
    Sondern diese Proceduren sind durch die Kopierwut der Softwarenutzer notwendig geworden.

    Diese Argumentation würde zutreffen, wenn die genannten Mechanismen auch die Raubkopierer von ihrem Tun abhalten könnten. Können sie aber in den meisten Fällen nicht, sondern sie stellen nur eine Gängelung der ehrlichen User dar...

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  • es trifft die erhlichen käufer - die hacker wissen sich eh zu helfen, egal bei welchem copy-schutz... dann dauert es eben 2 Monate länger, bis der copy- schutz gekanckt ist.

  • Sehr richtig!

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo jemand es geschafft hätte, eine durch Verknüpfung mit der Geräte-ID zu lizensierende Karte auf ein anderes, als das berechtigte Gerät zu kopieren und zum Laufen zu bringen. Dieser Schutzmechanismus ist bis heute nicht gecrackt worden. Insofern hat Garmin weniger als andere Firmen durch Raubkopien rechnerische Gewinneinbußen hinzunehmen gehabt.

    paul-josef

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  • Na da hab ich ja was angestoßen....

    Wenn Garmin mit den Lizenzverträgen gegen deutsches Recht verstößt warum klagt dann keiner? Gibt es hier keinen Rechtsverdreher im Forum der das mal als "Sammelklage" oder wie man das nennt vertreten könnte? Kostenlos natürlich bitte. Oder wäre das eher was für den Verbraucherschutz? Könnte es auch sein das man nur ein unverkäufliches Nutzungsrecht an diesen Daten erwirbt? Also gar kein Eigentum.
    Ich denke gerade an mein CAD-System: Ohne einen Wartungsvertrag, für etwa 10% des Neupreises pro Jahr, gibt es da gar keine Updates. Diese sind allerdings dann im Wartungspreis mit drin. Andere Software in diesem Bereich kann man überhaupt nur mieten, nicht kaufen.
    Wir sind ein freies Land und jeder darf kaufen oder es sein lassen. Wünsche hab ich auch viele, es werden aber nicht alle erfüllt.
    Man könnte ja auch ein Geräteupdate wünschen: Verbilligt von Quest1 auf Quest4, nur 129,-.....

  • Wenn Garmin mit den Lizenzverträgen gegen deutsches Recht verstößt warum klagt dann keiner?


    Weil Garmin überhaupt nicht gegen deutsches Recht verstößt?

    Seit Jahren beobachte ich diese Diskusion über das angebliche Bundlingverbot von Landkarte und GPS-Gerät. Aber noch nie konnte jemand klar das Gesetzt, oder das Urteil nennen, nachdem genau das in Deutschland verboten währe!

    Ganz im Gegenteil, wenn das verboten währe, würde das ganze DRM im Musik-Bereich den Bach runter gehen.

    mfg
    JLacky

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  • Zitat von paul-josef

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo jemand es geschafft hätte, eine durch Verknüpfung mit der Geräte-ID zu lizensierende Karte auf ein anderes, als das berechtigte Gerät zu kopieren und zum Laufen zu bringen. Dieser Schutzmechanismus ist bis heute nicht gecrackt worden.

    Ich gehe davon aus, daß das daran liegt, daß die Garmin-Karten in der Cracker-Szene völlig unbedeutend sind. Cracker arbeiten nur an SW, die eine einigermaßen große Verbreitung hat. Technisch wäre es bestimmt möglich. Wenn man sich z.B. anschaut, was Microsoft immer wieder anstellt, um seine SW zu schützen und regelmäßig sind die Schutzmechanismen Std. später gecrackt...


    Ganz im Gegenteil, wenn das verboten währe, würde das ganze DRM im Musik-Bereich den Bach runter gehen.

    Der Anfang dazu ist ja schon gemacht. Zugegeben: Aus anderen Gründen...:rolleyes:

  • Der Anfang dazu ist ja schon gemacht. Zugegeben: Aus anderen Gründen...:rolleyes:


    Auch wenn der Kopierschutz aufgehoben wird, heisst das noch lange nicht, das das MP3-File nicht doch noch ein Wasserzeichen enthält, mit dem es dem Käufer eindeutig zugeodnet werden kann. Also Vorsicht! Fehlender Kopierschutz heisst nicht automatisch freie kopierbarkeit.

    Das wäre evtl. aber auch eine Möglichkeit um den Missbrauch von Kartenmaterial einzudämmen.

    mfg
    JLacky

  • Ich teile die Meinung, von Paul-Josef, die Unrechmäßigkeit der Bindung der Kartensoftware an ein bestimmtes GPS-Gerät angeht.

    Ich muss Euch leider widersprechen.

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    Paul-Josef hat recht, daß verbilligte Updates in der SW-Branche üblich sind. Aber ein Recht darauf gibt m.E. es nicht, egal ob nun die V2 ein neues Produkt ist, oder nur ein Update. Man mag die Geschäftspolitik von Garmin an dieser Stelle als sehr kundenunfreundlich empfinden, aber ich vermag da nichts unrechtmäßiges zu erkennen, wenn Garmin keine verbilligten Updates anbietet.


    Die SW-Hersteller bieten verbilligte Updates nur deshalb an, weil sie Altkunden zum Kauf der neuen Version motivieren wollen. Hat eine Software erst mal eine gewisse Reife erreicht, ist der Mehrwert der neuen Version für viele Kunden so gering, daß sie die neue Version nicht zum vollen Preis kaufen würden (Ich käme immer noch mit MS Office 97 aus und vermag bei Office 2003 keine relevanten Verbesserungen erkennen.). Der Hersteller erschließt sich mit verbilligten Updates einen zusätzlichen Markt und erreicht so eine Kundenbindung, da der Wechsel zu einem Konkurenzprodukt für den Kunden teurer wäre. Und nur darum werden verbilligte Undates angeboten.


    Garmin meint nun offensichtlich, es nicht nötig zu haben, für die TOPO-D verbilligte Updates anbieten zu müssen.


    Tja Leute, da könnt Ihr Garmin nur in die Knie zwingen, wenn Ihr die neue Version nicht kauft.

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  • Nur weil noch niemand dagegen geklagt hat, heißt das nicht, daß es rechtmäßig ist. Erstens ist das Rechtgebiet ziemliches Terra incognita und zweiten klagen selbsternannte Wächter über Recht und Ordnung eher gegen Allebäume o.ä. Der Homo technicus nimmt das ganze seufzend hin oder sucht sich andere Wege ...

    Zitat

    Auch wenn der Kopierschutz aufgehoben wird, heisst das noch lange nicht, das das MP3-File nicht doch noch ein Wasserzeichen enthält, mit dem es dem Käufer eindeutig zugeodnet werden kann. Also Vorsicht! Fehlender Kopierschutz heisst nicht automatisch freie kopierbarkeit.


    Nunja, wenn man es etwas intelligenter anstellt, als einfach die Dateien zu kopiern, sollte man das Wasserzeichen loswerden können. Aber Dein Hinweis auf das Copyright ist absolut richtig.

  • Aber noch nie konnte jemand klar das Gesetzt, oder das Urteil nennen, nachdem genau das in Deutschland verboten währe!


    Es gibt auch kein Gesetz oder Urteil in dieser Richtung: Natürlich darf ein Anbieter seine Software so beschränken, daß nur die Anzahl von Lizenzen gleichzeitig betrieben wird, die auch erworben wurde.


    Dabei darf er Kraft deutscher Rechtssprechung jedoch nicht ausschließen oder verhindern, daß die Software weiter veräußert wird.


    Mangel an dem Garmin-Verfahren ist, daß es kein Verfahren für die Deaktierung, Übertragung und erneuter Aktivierung einer Lizenz gibt.


    Schwachpunkt an dem Topo-Produkt ist, daß keinerlei Updatevorteil gewährt wird. Garmin hat mir gegenüber auf der IFA argumentiert, daß die Daten so grundsätzlich überarbeitet wurden, daß ein Updatevorteil nicht mehr finanzierbar war und das Produkt hätte eigentlich teurer gestaltet werden müssen. Dann hätte man es allerdings konsequenterweise unter dem Namen Topo v2 weitervermarkten dürfen. So fühlen sich viele Altkunden benachteiligt.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001