Dabei darf er Kraft deutscher Rechtssprechung jedoch nicht ausschließen oder verhindern, daß die Software weiter veräußert wird.
Und dafür hätte ich gerne einen Verweis auf das entsprechende Gesetzt, Verordnung oder Gerichtsurteil.
Meiner Meinung nach, wird sich viel zu offt auf die angebliche deutsche Rechstsprechung bezogen, ohne die entsprechende Hintergründe zu kenne.
Ofmals wird das sogenannte 'Anti-Bundling' Urteil heangezogen. Das einzige Urteil in dieser Beziehung das ich kenne, hat aber nichts mit dem Endverbraucher, oder direkt mit Software zu tun, sondern dabei ging es damals um das Bundling von beliebigen Produkten und ob der Händler dieses Bundling aufheben darf, und die Teile einzel verkaufen darf. Leider wird dieses Urteil immer herangezogen, wenn irgendeinem Endverbraucher irgendwass nicht passt.
Ein generelles, oder auf nur eingeschänktes Verbot das ein Hersteller seine Software nicht durch technische Mittel schützen darf, ist mir nicht bekannt. Aber wie gesagt, ich lasse mich da gerne belehren. Man lernt ja nie aus. Und ich lerne gerne.
mfg
JLacky