Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an die Kollegen aus Austria.
Ich habe heute mit der Post eine "Anonymverfügung" erhalten und soll 36 Euro überweisen.
Laut Schreiben habe ich in der Nähe von Sankt Anton am Arlberg mit meinem VW-Bus einen Fahrstreifen benutzt haben, der nur für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen zugelassen ist.
Aus den Hinweisen auf der Rückseite:
Zitat
Diese Verfügung gegen unbekannten Lenker (Anonymverfügung) wird Ihnen als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges zugestellt.
...
...
Gegen diese Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Sollte der Strafbetrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker eingeleitet werden.
Meine Frage:
Wenn ich jetzt nicht bezahle, wie wollen die dann feststellen wer gefahren ist:
Ich - meine Frau - oder eine Urlaubsbekanntschaft, die mit uns unterwegs war. (War wirklich so).
Oder kann ich mich hinterher nicht mehr nach A trauen?