"ANONYMVERFÜGUNG" aus A

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage an die Kollegen aus Austria.
    Ich habe heute mit der Post eine "Anonymverfügung" erhalten und soll 36 Euro überweisen. :mad:

    Laut Schreiben habe ich in der Nähe von Sankt Anton am Arlberg mit meinem VW-Bus einen Fahrstreifen benutzt haben, der nur für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen zugelassen ist.

    Aus den Hinweisen auf der Rückseite:

    Zitat


    Diese Verfügung gegen unbekannten Lenker (Anonymverfügung) wird Ihnen als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges zugestellt.
    ...
    ...
    Gegen diese Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Sollte der Strafbetrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker eingeleitet werden.




    Meine Frage:
    Wenn ich jetzt nicht bezahle, wie wollen die dann feststellen wer gefahren ist:
    Ich - meine Frau - oder eine Urlaubsbekanntschaft, die mit uns unterwegs war. (War wirklich so). :confused:

    Oder kann ich mich hinterher nicht mehr nach A trauen? :rolleyes:

  • Da es diese Verfügung in D nicht gibt, haben die Österreicher ein Problem. Trotz Rechtshilfeabkommen. Du bist ganz freundlich und bittest um ein Foto zwecks Fahreridentifizierung da du gerne kooperieren willst aber dich nicht erinnerst, wer denn nun gefahren ist. Da wird keines kommen sondern eine weitere Erhöhung des Bußgeldes in schönsten Amts-Slang (kann man gut drüber lachen). Das ignorierst du dann und lässt dich mit dem Kennzeichen nicht mehr in Österreich blicken für die nächsten 5 Jahre.


  • ...
    Das ignorierst du dann und lässt dich mit dem Kennzeichen nicht mehr in Österreich blicken für die nächsten 5 Jahre.



    Da fahr ich aber doch immer durch, wenn ich in mein Geburtsland (H) fahre um ein paar Verwandte zu besuchen. :rolleyes:

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  • Ganz so auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Sache nicht. Ich würde mir das hier durchlesen:


    http://www.verkehrsportal.de/b…t=0&p=200430&#entry200430


    BTW - Peter Lustig ist kein Dampfplauderer, sondern ausgewiesener Verkehrsrechtsexperte.


    Die Suchfunktion spuckt auch noch etliche weitere Beiträge zu dem Thema aus. Man lernt daraus, daß die richtige Vorgehensweise, wie bei allen Rechtsfragen, entscheidend ist.


    Meine persönliche Meinung zu der Sache ist: 36 Euro überweisen und die Sache vergessen. Der Betrag ist den Streß nicht wert.

  • @rennradler

    Danke für den Link, ich werde dann wohl (oder übel) die 36 Euro überweisen.


    Prinzipiell hast du recht, 36 Euro sind keinen Streß wert, aber ich hab z.B. auch auf der IFA vor Ort ein "LED-Laufschrift-Anstecker" für meine Kids gekauft. Hat genau einen Tag funktioniert, danach war das Teil mausetot. Der Verkäufer ist jetzt wieder in Asien. Waren auch "nur" 30 Euro. Dann wären wir schon bei 66 Euro. ... ... ;)

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  • Ich - meine Frau - oder eine Urlaubsbekanntschaft, die mit uns unterwegs war.



    Eine Anonymverfügung ergeht immer an den Zulassungsbesitzer.
    Wird die Anonymverfügung eingezahlt ist der Akt geschlossen -
    die billigste Variante.
    Es interessiert niemanden mehr, wer gefahren ist.

    Fühlt man sich ungerecht behandelt, nicht einzahlen.
    ABER dann wird nach Ablauf einer Frist ( z.B. 14 Tage) das ordentliche
    Verfahren gestartet und man beginnt mit der Lenkererhebung.
    Schaut so aus:
    Wiederum DU als Zulassungsbesitzer erhältst ein Schreiben wo du aufgefordert wirst mitzuteilen WER an diesem besagten Ort mit dem auf dich zugelassenen Fahrzeug unterwegs war.

    Du schreibst dann zurück Name Anschrift vom tatsächlichen Lenker.
    Das weitere Verfahren läuft dann auf den tatsächlichen Lenker.
    Problem Deutschland <> Österreich, es gibt ein Übereinkommen!
    Die Strafen werden eingehoben.
    Die ursprüngliche Strafhöhe ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr relevant!
    Meistens verdoppelt sich dann die Strafe bei der Lenkererhebung.
    Vorteil Anonymverfügung:
    Kein Eintrag in irgendeine Datei, sonst wär es ja nicht mehr Anonym.






    Problem ab 1.1.2008 das EU - Übereinkommen startet!!!
    ALLE EU Länder haben dann dieses Übereinkommen!
    Ab 72 Euro Strafe geht das ganze an das jeweilige Land!
    Einzige Abhilfe ab dann:
    der Fahrer war ein NICHT-EU Bürger.....

    Aus der Praxis:
    Section Control im Wiener Kaisermühlentunnel.
    80km/h Beschränkung gemessen wird am Tunnelportal Eingang und
    ca. 300m nach dem Tunnelausgang.
    Derzeit sind 2/3 der "Schnellfahrer" nicht Österreicher...
    Das ist ab 1.1.2008 vorbei.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Wenn die Lenkeraushebung gemacht wird, MUSST du bekanntgeben, wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat.
    Schreibst du jedoch, dass du dich nicht mehr erinnern kannst, wird das automatisch als Auskunftsverweigerung gewertet und du bekommst eine Anzeige.

    Ich hatte dieses tolle Erlebnis erst vor einigen Wochen :)

  • Da es keine Lenkererhebung in Deutschland gibt (hier gibt es keine Halterhaftung) kollidiert österreicher Recht mit deutschem Recht. Ich kann hier sowas gar nicht ausfüllen weil es nicht unserem Recht entspricht. Pech für Österreich.


    Das sie darauf eingeschnappt reagieren und ne weiter draufsatteln kann mir völlig egal sein, da die Grundlage leider bereits falsch ist und darauf kann man nicht aufbauen. So einfach ist das. Das ist in Deutschland auch nach dem 1.1 so nicht verfolgbar, wenn sich das grundsätzlich nicht ändert.


    Solange Österreich 'Lenkererhebungen' und Heckfotos verschickt haben sie einfach verloren.


    PS: Verkehrsportal ist grade down, DB Probleme.

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  • Da der Strafzettel ja an den Halter gegangen ist, sind ja dessen Personalien bekannt. Das heißt dann, wenn er nicht zahlt oder den Fahrer bennent, sollte er sich besser in Austria nicht mehr von der Polizei kontrollieren lassen. Also nutzt es recht wenig dort nur nicht mehr mit dem Kennzeichen aufzutauchen.


    mfG, Hein

  • Da der Strafzettel ja an den Halter gegangen ist, sind ja dessen Personalien bekannt



    Ja, ABER die Anonymverfügung läuft folgendermassen ab:
    Ein Fzg. mit dem behördlichen Kennzeichen xyz hat folgende Übertretung xy begangen.
    Aus dem VA (Verkehrsamt, ich weiß nicht wie die Stelle bei euch in .de genannt wird) werden Aufgrund des Kennzeichens der Name und die Adresse des Zulassungsbesitzer übermittelt und die Anonymverfügung geht raus.
    Zu diesem Zeitpunkt ist NICHT bekannt um welches Fzg es sich handelt!
    Das VA gibt lediglich zu diesem Kennzeichen die Daten des Zulassungsbesitzers heraus - mehr nicht!
    Das wird erst später bei der tatsächlichen Lenkererhebung gemacht!

    Ich hatte selber vor Jahren so einen Fall.
    Ich bekam eine Anonymverfügung das Kennzeichen (meines) wäre in der Wiener Innenstadt derart verkehrswidrig geparkt gewesen, das die Nebenfahrbahn nicht mehr befahren werden konnte.
    Respektive ich wäre mitten auf der Nebenfahrbahn gestanden, bzw. hätte dort geparkt.
    Wie schon im Starterbeitrag geschrieben wurde, gibt es kein Rechtsmittel gegen diese Anonymverfügungen!
    Du kannst nur die Frist der Einzahlung verstreichen lassen damit das ordentliche Verfahren und die Lenkererhebung überhaupt starten kann.

    Also wurde nach 3 Wochen aus der Anonymverfügung eine Anzeige und
    ich musste einer Einladung folgen.
    Der Referent hatte die Anzeige vorliegen, da stand zu lesen:
    Kennzeichen (meines) Marke Ford scorpio, Farbe blau
    Ich wurde befragt wer mit meinem Fahrzeug gefahren ist an besagtem Tag und wo das Fzg gewesen wäre zu besagter Uhrzeit.
    Ich legte meinen Zulassungsschein vor wo korrekt MEIN Fzg eingetragen war:
    Kennzeichen (meines) Marke Peugeot 309, Farbe weiß
    und das ich an diesem Tag nicht mal in Österreich war mit meinen Fzg, nachweislich da Visumstempel im Reisepass...

    Erst jetzt hat der Referent Kontakt mit dem VA aufgenommen,
    die haben bestätigt das die Daten korrekt sind welche ich im Zulassungschein vorgelegt habe, diese Daten wären auch im Computer vom VA.

    Verfahren eingestellt.


    Mein persönlicher Verdacht, ich hatte damals ein Kennzeichen mit der Endung MN.
    Bei uns haben die ganzen Mietwagenfzg. und privaten Personentransportdienste die Endung MW und die parken tatsächlichen wo es ihnen passt und gerade einfällt damit der Kunde (Fahrgast) nur ja nicht all zu weit gehen muss....
    Ich habe auch nachgefragt ob das Verfahren gegen das Fzg. mit der Endung MW neu startet, da ja jetzt die Fzg Daten bekannt wären,
    das geht nicht.
    Kennzeichen falsch abgeschrieben und auf "Vermutung" das es am Ende MW gewesen sein könnte ist in Österreich nicht vorgesehen.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Ist schon klar nur sollte man sowas nicht einfach ignorieren. Wenn man sich auf sowas nicht meldet kann das ,wie gesagt bei einer Kontrolle böse werden da nunmal ein Verfahren gegen den Halter (auch wenn es eine verwechslung sein sollte) offen ist, und dessen Personalien sind nunmal bekannt.
    In Deutschland könnte es ihm passieren, das wenn er nicht weis wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist, er verpflichtet werden kann ein Fahrtenbuch zu führen, diese Auflage wird dann im KFZ-Schein eingetragen.


    mfG, Hein

  • Ich hab da schon ein Idee:

    Ich schau am Wochenende einfach mal ins lokale Revolverblatt wer da kürzlich verstorben ist. Vielleicht ist der ja auch mit meinem Auto gefahren. :D:D:D


    War nur ein Scherz. ^^

  • Ich hab da schon ein Idee:

    Ich schau am Wochenende einfach mal ins lokale Revolverblatt wer da kürzlich verstorben ist. Vielleicht ist der ja auch mit meinem Auto gefahren. :D:D:D


    War nur ein Scherz. ^^


    Auch wenn es nicht ernst gemeint ist: sowas ist in Deutschland (und garantiert auch in Österreich) eine Straftat. Beschuldigung eines Dritten - die Idee hatten schon einige, aber so wird aus einer lächerlichen Odrnungswidrigkeit eine Straftat. Lediglich sich selber zu unrecht zu beschuldigen ist in Deutschland nicht strafbar.


    Beispiel: der Sohnemann ist mit Papas Auto zu schnell und in die Punkteränge gefahren. Der Bescheid geht an den Vater, der der Fahrzeughalter ist. Die Behörde hat aufgrund des Photos Zweifel, daß der Halter gefahren ist und fordert den Halter zur Angabe des Fahrers auf. Da der Sohn einen Führerschein auf Probe hat und ihm Nachschulung oder schlimmeres droht, nimmt der Vater die Sache auf sich und gibt sich als Fahrer an. Das ist nicht strafbar. Wäre aber der Sohn angeschrieben worden und hätte seinen Vater als Fahrer benannt, wäre das eine Straftat, auch wenn der Vater einverstanden gewesen wäre.

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  • Solange Österreich 'Lenkererhebungen' und Heckfotos verschickt haben sie einfach verloren.


    Hi,
    wie ist das in DE? Wird da Heck- UND Front-Foto gemacht oder nur ein Frontfoto? Das wär ja ein Raserparadies für Motorradfahrer :p


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hi,
    wie ist das in DE? Wird da Heck- UND Front-Foto gemacht oder nur ein Frontfoto? Das wär ja ein Raserparadies für Motorradfahrer :p


    Gruß


    Fest montierte Blitzer machen in der Regel nur Fotos von vorn, da kann man auch mal Glück haben, dass nichts nachkommt.


    Bei mobilen Blitzern wird oft das Kennzeichen von den Polizisten im Wagen notiert und reicht in der Regel als Beweis.


    In beiden Fällen kommt es manchmal - entweder bei Leugnung des Vergehens, oder in nicht so dicht bevölkerten Gegenden bei Vermutung des Fahrers - dazu, dass die Polizei plötzlich vor der Tür steht und zur Identifiziereung Helm und Kombi sehen will.


    Bei mobilen Kontrollen, die speziell auf Motorradfahrer aus sind, wird auch schon mal von vorn und hinten fotografiert. Das bei Moppedkontrollen meist etwas weiter rausgewunken wird, ist ja sowieso klar.


    blackwilli

  • Nur Frontfoto, da es keine Halterhaftung gibt. Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert werden. Bei mobilen Fallen wird entweder gleich raus gewunken oder Kennzeichen aufgeschrieben und dann ein Hausbesuch gemacht. Hier kommt es dann auf das Geschick des Fahrers an, ob er bezahlen muss oder nicht :) Wer die passende Ausrede hat, die Klamotten nicht direkt im Flur hängen hat und sonst auch nicht umfällt, hat gute Karten ungestraft weg zu kommen. Ist nur eine Frage, ob man es schafft einem Beamten ohne zu zucken ins Gesicht lügen kann :) Stationäre Blitzerkästen sind gar kein Problem, wenn es nur einer ist. Merkt man eine Mobile Kontrolle und ist noch nicht beim Anhalteposten, kann sich, je nach geschäzten Tempo, eine schnelle Wende durchaus lohnen :)

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  • Hi,
    wie ist das in DE? Wird da Heck- UND Front-Foto gemacht oder nur ein Frontfoto? Das wär ja ein Raserparadies für Motorradfahrer :p


    Gruß


    Der Punkt ist, daß in Deutschland der Fahrer identifiziert werden muß. Das spiegelt sich auch in der Logik des deutschen Bestrafungssystems wider: es baut vor allem auf die Punkte in Flensburg und den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis und weniger auf die Geldbußen. Daher sind in D die Geldbußen niedriger, als in den meisten Ländern. Mir erscheint das abschreckender, als hohe Geldbußen, denn für einen sozial Schwachen sind 100 Euro ein Vermögen, wogegen der gutsituierte Selbständige den Betrag aus der Portokasse nimmt.

  • Hier kommt es dann auf das Geschick des Fahrers an, ob er bezahlen muss oder nicht :) Wer die passende Ausrede hat, die Klamotten nicht direkt im Flur hängen hat und sonst auch nicht umfällt, hat gute Karten ungestraft weg zu kommen.

    Wobei man in .de AFAIK ja auch die "Zeugenaussage" verweigern kann um sich nicht selbst zu belasten... so oder so ähnlich...

    Laut Schreiben habe ich in der Nähe von Sankt Anton am Arlberg mit meinem VW-Bus einen Fahrstreifen benutzt haben, der nur für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen zugelassen ist.

    Gewissensfrage: stimmt's oder stimmt's nicht?
    Sollte der Tatbestand tatsächlich nicht zutreffen, und Du kannst dies auch beweisen (Zeugen, Fahrtenbuch, anderwärtiges Alibi wie Termin mit Kunden, ggF liegt der Bulli ja über 3,5t ZlGG...), dann wie beschrieben die Lenkererhebung sowie das daraus erwachsende Verwaltungsstrafverfahren abwarten.
    Hier kannst dann alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen, wird aber von Nöten sein diversen Ladungen zur Aussage/Stellungnahme/Beweismittelaufnahme, etc... Folge zu leisten; willst Du Dir das antun dazu dann womöglich mehrmals nach .at zu fahren??

    regards, M. Brunner
    MS 6.16.3, Toshi NB510-108, Win7pro
    3x Garmin Quest-I SYS 4.10, Audio 2.00, OSM Europe für Honda ST1100
    1x Zumo 220 CNNTU2025.01 für Honda NT700A
    1x Nüvi 205 Sys 7.8, Audio 2.00, CNENT2025.** im Carina E Combi