direkt an Garmin schicken oder Händler?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hi,
    mein Zümo hat ein Macke. In der Autohalterung erkennt er diese manchmal nicht. Nach einigem Suchen: Ursache ist ein Loch in der Kontaktfläche (3. Punkt links unten, wenn das Gerät auf dem Rücken liegt). Das Loch scheint durch schlechtes Ätzen oder schlechte Basisplatine entstanden zu sein und ist dann wohl durch die Kontaktnadeln nach und nach grösser geworden. Motorradhalterung geht problemlos. Nun könnte ich da einfach mit etwas Lötzinn (hab ja mal R&F-Technik gelernt) nachhelfen, aber damit verliere ich sicherlich alle Gewährleistungsansprüche.


    Jetzt stellt sich die Frage ob ich das Teil an den Händler schicke oder gleich zu Garmin - ist jetzt knapp 8 Monate alt. Bei Canon sende ich z.B. direkt, bei Garmin weiss ich nicht, ob es möglich ist?



    Andreas

  • ist aus der GPS-GmbH nicht gerade "Garmin-Deutschland" geworden?
    damit hätten die dann den selben status wie "Garmin-England".


    gruß
    hawk



    @anju
    Ruf doch einfach mal an in München: 089-858364-0

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

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  • München leht die Reparatur nicht deutscher Geräte ab. Sie erklären sich für nicht zuständig. Ansprechpartner im Garantiefall für deutsche Geräte ist immer der Händler. Außerhalb der Garantiezeit kann ein deutsches Gerät zwecks kostenpflichtigem Reparaturtausch direkt zur GPS GmbH (Garmin.de) geschickt werden.

  • 'n Morgen!
    Also ich hab mit München beste Erfahrungen gemacht, über meinen Internet-Händler ging gar nix weiter ...
    gruß
    gmc

  • München leht die Reparatur nicht deutscher Geräte ab. Sie erklären sich für nicht zuständig. Ansprechpartner im Garantiefall für deutsche Geräte ist immer der Händler. Außerhalb der Garantiezeit kann ein deutsches Gerät zwecks kostenpflichtigem Reparaturtausch direkt zur GPS GmbH (Garmin.de) geschickt werden.


    bis vor ein paar wochen war die GPS-GmbH ein vertragshändler von garmin-england, welche ihrerseits eine tochter von garmin-usa sind.


    damit konnte die GPS-GmbH die garantieleistung für EU-Geräte verweigern, die nicht durch ihre hände verkauft worden waren.


    als direkter vertreter von garmin-usa (seit einigen wochen garmin-deutschland) geht das nicht mehr.


    in der EU gibt es schließlich keine "deutschen" geräte mehr, sondern nur noch EU-geräte und garantierechtlich ist es egal, ob das gerät in belgien, spanien oder deutschland gekauft wurde.


    gruß
    lupus

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  • das ist EU-recht... wer innerhalb der EU eine ware zum verkauf bringt, muss darauf mindestens 24 monate garantie erbringen. und zwar in allen EU-ländern.


    wenn du dir einen japanischen neuwagen in belgien kaufst, kannst du die garantiearbeiten auch beim deutschen vertragshändler der marke erledigen lassen. und musst nicht zum belgischen vertragshändler - oder gar zum europäischen generalimporteur in spanien :o.


    diese verpflichtung hat die GPS-GmbH bisher damit umgangen, dass sie nicht als vertreter des herstellers garmin-usa sondern als unterverkäufer von garmin-england aufgetreten sind.


    als garmin-deutschland geht dass nicht mehr.


    gruß
    lupus

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

  • Da wäre ich mir nicht so ganz sicher :) Sicher keine Regel ohne Ausnahme. Die Frage ist halt, ob ich mich als Bestandteil des gesamten Konzerns ausgebe oder als eigenständige GmbH die nur rein zufällig genau so heißt und rein rechtlich nichts mit den anderen Firmen zu tun hat. Ist aber ein interessantes Thema in das ich mich gerne mal einlesen würde.


    Aber unabhängig davon bleibt in D noch immer der Kauf-Händler die erste Ansprechstelle bei Garantie/Gewährleistuingsfällen


    /update: Hab da was gefunden:
    http://www.evz.de/mediabig/613A.pdf
    http://eur-lex.europa.eu/smart…31999L0044&model=guichett
    Scheint wirklich so zu sein, das EU weit das Garatie und Gewährleistungsrecht Harmonisiert wurde.

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  • Moin

    habe vor 3 Wochen meine Motorradhalterung nach Wasserschaden direkt an Garmin Deutschland geschickt (bei meinem Komputerhändler vor Ort kekauft) und nach 3 Tagen hatte ich die neue Motorradhalterung ohne Probleme zurück.


    Gruß Jürgen

  • die EU versteht sich als einheitlicher wirtschaftsraum und folglich gelten garantie und gewährleistung EU-weit.


    eine verpflichtung, das gerät bei dem händler zu reklamieren, bei dem es gekauft wurde besteht nicht.


    was sollte man schließlich machen, wenn der händler zwischenzeitlich dicht gemacht hat? oder in südspanien sitzt? oder mittlerweile kein garmin mehr führt?


    jeder offizielle repräsentant des herstellers im EU-raum muss sich um gewährleistungsprobleme kümmern.
    meine HiFi-komponenten oder hochwertige kameratechnik, da schicke ich defekte geräte schon lange direkt zum hersteller/importeur. was anderes macht der händler schleißlich auch nicht. und die sind froh, wenn sie sich mehr selbst um den weiterversand kümmern müssen.


    gruß
    lupus

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

  • Stimmt so nicht ganz. Dein Garantiepartner ist immer erst der Verkäufer, nicht der Hersteller. Gibt der Hersteller eine erweiterte Garantie über den gesetzlichen Rahmen hinaus kann man sich an ihn wenden. Meist sollte man aber den Händler zuerst fragen wie die Abwicklung ist. Alles andere ist Kulanz

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  • der weg über den händler ist den herstellern/importeuren häufig lieb, weil dieser vor ort schon mal aussortieren soll, ob überhaupt ein garantieproblem vorliegt oder etwa ein bedienfehler / leere batterie oder ähnliches.


    den disput mit dem endkunden wälzen die hersteller gerne ab.


    garantiegeber ist auch bei der gesetzlichen garantie (24 monate) der hersteller des gerätes, nicht der händler vor ort.


    dessen verantwortung ist erfüllt, wenn er das defekte gerät entgegen nimmt und "ans werk" weiter schickt.


    sollte der weg zum händler dem kunden nicht praktikabel sein -

    "was sollte man schließlich machen, wenn der händler zwischenzeitlich dicht gemacht hat? oder in südspanien sitzt? oder mittlerweile kein garmin mehr führt?"


    - darf der hersteller - oder sein importeur - die bearbeitung des garantiefalles nicht verweigern.

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  • Garantiegeber ist auch bei der gesetzlichen garantie (24 monate) der hersteller des gerätes, nicht der händler vor ort.

    Das kann ich so nicht glauben. Hast du eine Quelle dafür? Du schließt ja einen Kaufvertrag mit dem Händler ab, nicht mit dem Hersteller. Dieser Kaufvertrag beinhaltet auch die Gesetzliche Garantie und Gewährleistung. Dein Vertragspartner ist also der Händler.

  • dann besorg dir mal nen autoprospekt.... da steht drin "Nissan gewährt 24 Monate Garantie" und nicht "Autohaus Meier gewährt 24 Monate Garantie".


    und wie schon gesagt: wenn der händler nach drei monaten seinen laden dicht macht, stehst du dann ohne garantie da? natürlich nicht.


    aber wenn garmin usa mitsamt aller landesvetretungen den laden dicht machen (ohne rechtsnachfolger), dann ist pustekuchen mit garantie.

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

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  • Ihr schmeißt hier aber lustig alles durcheinander: ;)

    • Es gibt keine "gesetzliche Garantie", also schon gar nicht von 24 Monaten.
    • Es gibt eine erweiterte, gesetzliche Gewährleistungspflicht, d.h. in den ersten 6 Monaten nach Kauf, muß der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war, in den folgenden 18 Monaten muß der Käufer nachweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, oder auf einen kulanten Verkäufer hoffen.
    • Garantie ist immer eine freiwillige, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende, Leistung des Herstellers oder Verkäufers (auch dies ist möglich).
    • Viele Hersteller geben überhaupt keine Garantie, wie z.B. BMW, Ford und Porsche (BMW und Ford geben zumindest eine 2-jährige, erweiterte Sachmängelhaftung).
    • Erster Ansprechpartner ist juristisch immer der Verkäufer und nicht der Hersteller. Bei einem Kauf kommt ein Vertrag mit dem Endverkäufer zustande und nicht mit dem Hersteller.
    • Der Hersteller kann im Rahmen seiner freiwillig zugestandenen Garantie dem Endkunden das Recht zugestehen, bzw. ihm überlassen, ob er ein defektes Gerät direkt an ihn einsenden will, ohne über den Endverkäufer zu gehen, muß er aber nicht.
      In der Regel wird der Hersteller in seinen Garantiebedingungen regeln, dass Garantieansprüche nicht an ihn direkt, sondern an seinen Vertragspartner, also wiederrum dem Endverkäufer, zu stellen sind.

    blackwilli

  • hi willi,
    und wenn mein "vertragspartner" nicht mehr ansprechbar (firma des händlers erloschen) ist und das gerät kaputt geht, dann kann ich mich nach deiner darstellung nicht an den hersteller/importeur wenden, weil ich mit dem keinen vertrag habe?


    ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber das kann ich mir nicht vorstellen :eek:

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  • Hi,
    da ich mehrere Garmin Geräte aus den USA habe, habe ich auch Beiträge zur Garantie mit Interesse gelesen. Bisher war klar: Im Fehlerfall (Garantie oder nicht) nach England schicken - hatte ich bisher nicht :)
    Da jetzt garmin.de existiert, frage ich mich doch, ob ich im Fall der Fälle dorthin senden sollte. Mir als Ösi ist ja prinzipiell egal, ob nach DE oder GB - von GB hat man bisher aber nur das Beste gehört, von DE noch nix (für den Fall der US-Geräte) - oder hab' ich da was überlesen :confused:


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hallo Lupus,


    hi willi,
    und wenn mein "vertragspartner" nicht mehr ansprechbar (firma des händlers erloschen) ist und das gerät kaputt geht, dann kann ich mich nach deiner darstellung nicht an den hersteller/importeur wenden, weil ich mit dem keinen vertrag habe?
    ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber das kann ich mir nicht vorstellen :eek:


    ... "nach meiner Darstellung" ???
    ... bitte nur das lesen, was da steht, und nicht nach eigener Vorstellung interpretieren:
    ;)


    ....
    Erster Ansprechpartner ist juristisch immer der Verkäufer und nicht der Hersteller. Bei einem Kauf kommt ein Vertrag mit dem Endverkäufer zustande und nicht mit dem Hersteller.
    ...


    Da steht nirgends, dass Du Dich nie an den Hersteller wenden darfst! Von "dürfen" oder nicht war hier im Thread sowieso nie die Rede, sondern nur von der juristisch/vertraglich richtigen Reihenfolge.


    Alles klar?


    blackwilli