Heizerei, track-Speicher und die Folgen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Moin,


    heute beim Heizen ist mir Folgendes eingefallen:


    was ist, wenn ein Schlaumeier, aus welchen Gründen auch immer, auf die Idee kommt, den eben gefahrenen track auszuwerten?
    Manchmal bewegt man sich ja im sog. "Drecksaumodus" (sorry), das würde dann für einen lebenslangen Lappenentzug reichen...
    Ich bin der Meinung, daß das nicht zur Beurteilung herangezogen werden kann.
    Aber denkbar ist z.B.: es kracht, die Situation ist nicht eindeutig zu klären.
    A sagt, ich wäre zu schnell gewesen, ich behaupte das Gegenteil, nachdem ich wieder aus dem Koma erwacht bin.
    In der Zwischenzeit wurde mein track analysiert, und der zeigt eben, daß ich..., naja, die ganze Zeit schon zügig unterwegs war.


    Was kann pasieren?


    schleichender Gruß,
    Roland

  • unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
    Erst mal muss das Gerät dazu 'überleben', was nicht unbedingt der fall sein muiss. Desweiteren muss erst mal einer auf die Idee kommen, das das Gerät was aufzeichnet.
    Und letztendlich: ist es nicht einfach egal?

  • Zitat

    Und letztendlich: ist es nicht einfach egal?

    Wie könnte das egal sein :???:


    Irgendein modern eingestellter Richter lässt das als Beweismittel zu ... dann hat man ganz schnell entweder gute oder schlechte Karten.


    "Präzedenz"fälle soll es schon früher gegeben haben :rolleyes:

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  • Solche Richter sind aber Mangelware in Deutschland. Und man muss es ihnen ja nicht auf die Nase binden, wenn man selber Schuld ist. Aber stell Dir mal vor, du bist Quest2 Benutzer und hast wieder Abreißer beim Empfang gehabt. Dann steht im Trippcomputer als Topspeed irgendein Fantasiewert und dann behauptet er (vorausgesetzt er ist einigermaßen realistisch erreichbar) das du so schnell warst.

  • egal kann das ja wohl nicht sein...


    angenommen, der track zeigt eine gewisse Stetigkeit, also 50 innerorts, Stop&Go, usw. Die typischen Veränderungen zeigen, daß das Gerät gut funktioniert und somit evtl. als Beweismittel tauglich wäre (ist es normalerweise auch). Nach dem Ortsschild geht's gut ab auf der Landstraße, v steigt bis ca. 160km/h, dannach nur noch NULL! (weil es eben im Graben liegt...)
    Wie ist die rechtliche Lage, sowas gab's noch nie?
    Sollte man den track-Speicher für gewisse Ausflüge deaktivieren?
    Hab jetzt keine Paranoia, will's nur wissen!

  • Zitat von AndreasL

    Solche Richter sind aber Mangelware in Deutschland.


    Na, Mangelware bedeutet aber nicht, dass es sie nicht gibt. :)


    Zitat von 955GPs

    Sollte man den track-Speicher für gewisse Ausflüge deaktivieren?


    Kommt darauf an ... :rolleyes:


    Wenn du es mit den Regeln hundert prozentig genau nimmst, kannst du ihn eingeschaltet lassen, im anderen Falle ...

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  • Ich glaube kaum, dass irgend eine Gefahr besteht, dass eine Trackaufzeichnung als Grundlage für ein Bußgeldverfahren benutzt werden könnte. Es werden aktuell Diskussionen und Prozesse um die Beweiskraft von professionellen Video-Geschwindigkeits-Kontroll- und Beweissicherungssystemen geführt, die lange von Polizei und Verkehrsbehörden unangefochten benutzt worden sind, bis ein findiger Anwalt drauf gekommen ist, dass deren innere Uhr nur mittels Videoframes synchronisiert wird und keine eigene Zeitbasis besitzt. Damit sind auch die getätigten Geschwindigkeitsmessungen ungültig, weil Abspielgeschwindigkeiten differieren können und auch nicht manipulationssicher sind.

    Ein für diese Messungen verwendetes technisches Gerät muss eine behördliche Zulassung haben, damit seine Messungen Beweiskraft vor Gericht haben können. Unsere Geräte haben diese Zulassung nicht. Eine Fehlfunktion kann nicht ausgeschlossen werden. Darum kann man darauf niemals ein Bußgeldverfahren, in dem es sehr formal zugeht, fußen lassen.

    Anders sieht das aber in einem denkbaren eventuellen Straf- und vor allem bei einem Zivilprozess nach einem Verkehrsunfall aus, bei dem einer der Beteiligten ein GPS mitlaufen hatte. Ein geistesgegenwärtiger Unfallgegner könnte die Polizei auffordern, das Gerät als Beweismittel zu beschlagnahmen, was diese dann auch tun wird. Sein Anwalt könnte vor Gericht einen Gutachter präsentieren, der die Aufzeichnungsdaten analysiert und in dem Laien verständliche Worte fasst. Der Richter ist frei in seiner Entscheidung, dieses Beweismittel zuzulassen und inwieweit er es bei der Rechtsfindung berücksichtigt.

    Es geht also hier gar nicht um exakte Beweise. Es reicht, im Prozess eine gewisse Stimmung zu erzeugen, ein gewisses Bild zu zeichnen - und man hat unter Umständen ein ernstes Problem! :lol:

    paul-josef

  • Bei 160km/h (die wahrscheinlich öfters überschritten werden: "drecksaumodus") auf der Landstr. hoffe ich das der Track als Beweismittel dient.

  • Nun, das hängt von den Begleitumständen ab.


    Also in einem "normalen" Bußgeldverfahren dürfte das Beweismittel "Hobbyfreizeitnavigator" nicht ausreichen. Bedienfehler, nicht amtl. zugelassen, abgerissener Sat-Empfang usw. wurden ja schon von Paul-Josef genannt.


    Aber stellt Euch mal bitte folgende Situation vor (nur vorstellen, niemals selbst erleben). Ein toter Motorradfahrer wird nachts neben seinem Moped aufgefunden, die Maschine ist zertrümmert, keine Zeugen, keine Hinweise. Dann klammert sich der Sachbearbeiter an jeden Hinweis. Wenn er dann ein Navi am Moped findet, wird er sich hoffentlich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen, ob sich Erkenntnisse zum Unfallhergang auslesen lassen. Und wenn es nur um zeitliche Abläufe geht, Fahrtstrecke usw. Vielleicht kommt man so auf einen Zeugen, der zwei Motorradfahrer sah, die sich ein Rennen lieferten usw. usw.

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  • Ein für diese Messungen verwendetes technisches Gerät muss eine behördliche Zulassung haben, damit seine Messungen Beweiskraft vor Gericht haben können.

    Das stimmt nicht ganz.
    Bei ungeeichten Geräten wie zB. einem normalen Fahrzeugtacho muss man halt nur einen grösseren Toleranzanteil abziehen.

    Grundsätzlich wäre daher eine Nutzung der Navi-Aufzeichnung schon möglich.
    gerade auf Heizer-Strecken, auf denen es der Polizei darauf ankommt, die Typen im Fahrverbots-Bereich zu erwischen, ist das vorstellbar.
    Hinreichend genau dürften Durchschnittsrechnungen sein, bei denen einfach mehrere Differenzpunkte gegeneinander gerechnet werden. Denn das die ausgewerteten Geschwindigkeiten nicht Beweiskräftig sein können, dürfte klar sein. Jede kleine Empfangsstörung beeinflusst diese. Wo man wann ungefähr war, dürfte aber Beweiskraft haben.

    Das einzige Hinderniss, dass ich sehe, ist der hohe Aufwand, da jedes Gerät etwas anders ist. Die technischen Kenntnisse des jeweiligen Beamten müssten daher schon sehr hoch sein, zumal er sich Probleme einhandelt, wenn er aus Unkenntnis in so einer Situation ein Gerät sicherstellt, das gar keine Aufzeichnungsfunktion hat.

    Dazu kommt, dass der Anfangsverdacht ja da sein muss. Der geht aber nicht als Generalverdacht (Heizermaschine = war sicher zu schnell). Also müsste man schon einen Anhaltspunkt haben. Dann kann man sich aber einfacher mit zwei Beamten an die Strasse stellen. Einer gibt die Startzeiten und Kennzeichen durch und der andere stoppt die Rundenzeit und schon kommt der Bussgeldbescheid.

    Gruss
    kai

  • Hallo Blue,


    hast recht mit der grundsätzlichen Betrachtung. Ich sehe auch in der praktischen Umsetzung die größten Probleme in einem "üblichen" Geschwindigkeitsverfahren". In der Regel wird ein unabhängiger Gutachter oder die Herstellerfirma mit der Auslesung beauftragt. Das kann auch dauern, somit kann es "Fristprobleme" geben. Wenn die Aufzeichnung gar nicht eingeschaltet war, wird die Rechnung der Auslesung letztlich auf die verfolgende Behörde fallen.


    Da gibt es bessere und einfachere Beweisführungen.

  • geht's gut ab auf der Landstraße, v steigt bis ca. 160km/h



    kein Mitleid! :mad:

    MIR wäre jedes Mittel recht, solche Gesellen möglichst lang aus dem Verkehr zu ziehen!

    Fahr auf ne Rennstrecke, und hab Spaß. Auf einer öffentlichen Landstraße, wo Menschen(!) unterwegs sind, hab ich für sowas keinerlei Verständnis!!!

    Uwe

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  • Hat irgendeiner die letzte "Motorrad" sehr aufmerksam gelesen?


    Heft 20, Seite 94, Leserbrief des Herrn Florian Bock.


    Sinngemäß: Er hat nicht genug Geld für die Runden auf der Rennstrecke und kauft sich kein 180 PS-Moped, um dann immer korrekt zu fahren.


    Originalzitat: "Sind denn alle Mopedfahrer nur noch ein Haufen weich gespülter BMW-Fahrer, die sich immer schön an alle Vorschriften halten?"


    Mein Fazit: Ein überlebender Gehirnspender, der uns "Weicheiern" eine Streckensperrung nach der anderen beschert.


    Oder: Die Doofen werden einfach nicht alle.

  • Verläuft wieder mal etwas unrelativiert...

    ...wer selber im Schlachthaus sitzt sollte nicht mit Schweinen werfen... oder wie? ^^

    Kurzfristige ~160 hast bei einem ganz regulären und sicheren Überholmanöver auf de facto leerer Bundesstraße, weitab jeglicher menschlichen Behausung bald mal drauf... schon aus Eigensicherheit, um den Überholvorgang (= die Verweildauer in der Gegenspur) so kurz als möglich zu halten...

    Wo's hingegen unangebracht wird wohl jeder selbst wissen...

    Da der GPS-Track bis dato noch nicht zur Entlastung bei etwaiger Anzeige wegen Schellfahren zugelassen, wird er wohl auch kaum zu Belastung herangezogen werden können.
    Aber: ein "erstes Mal" wird's mit zunehmender Verbreitung und Akzeptanz dieser Geräte wohl irgendwann geben; und wenn die Daten hierin nur als "Richtwert" herangezogen werden...
    Ein für mich vorstellbares Szenario:
    Dosenfahrer mißachtet Vorang in Folge dessen einspuriger Verkehrsteilnehmer (= Nützer der Vorangfahrbahn) zu Schaden kommt...
    Dosenfahrer behauptet nun (wie immer!) was von "...der war ja viel zu schnell!!...", es kommt zum Verfahren...
    Und im Zuge dessen könnte (sage könnte...) es zu einer Aufnahme der GPS-Daten in die Beweisführung kommen, bei welcher irgendwelche Gutachter daraus zwar keine exakte Ermittlung, aber zumindest eine "...zum Tatzeitpunkt warscheinlich überhöhte Geschwindigkeit..." ableiten könnten...
    Nochmal: könnten... zZ hat das ganze noch immer zu viele Wenn's und Aber...

    regards, M. Brunner
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  • StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme
    (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.


    Falls der Einwand kommt, dass es die Strafprozessordnung ist: Das Verfahren der StPO ist im Ordnungswidrigkeitenverfahren anzuwenden, § 46 OwiG

    Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung. Was für ein „normales Geschwindigkeitsverfahren“ nicht unbedingt erforderlich ist, weil geeichte Messverfahren zur Verfügung stehen, kann in einem anderen Fall ganz anders aussehen. Mit Sicherheit steigt mit der Schwere des Vergehens und der ungeklärten Begleitumständen die Chance der Sicherstellung.

    Und eins darf man nie vergessen: Unter Umständen trägt das sichergestellte Navi zur Entlastung bei. Drehen wir das Beispiel von mbr einfach um. Der Mopedfahrer ist nicht zu schnell gefahren, was mit dem Navi nachvollzogen werden kann. Inwieweit das vor Gericht anerkannt wird, bleibt abzuwarten.

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  • jetzt zieht euch nicht hoch an meiner Wortwahl und den 160 km/h...
    habe ich bewusst so gewählt um ein bisschen zu provozieren!
    Die Diskussion ist im Gange und hat mir und anderen sicher schon was gebracht.
    (evtl. sinds auch schon mal 165 km/h :p)

  • ... schon aus Eigensicherheit, um den Überholvorgang (= die Verweildauer in der Gegenspur) so kurz als möglich zu halten...



    ... und den Überholvorgang in der 100m-Lücke, die sich gerade im Gegenverkehr auftut, zu überleben... :p

    Ich hoffe, ihr habt wenigstens alle immer brav den Organspendeausweis dabei! :rolleyes:

    Uwe

  • Hi,
    ich habe Verständnis für Dich, mein Nachbar hat auch eine Triple, nach einer 150 km-Tour läuft er eine halbe Stunde nur krumm durch die Gegend, so weh tun ihm seine Knochen von der gekauerten Sitzhaltung auf dem Ding.
    Aus diesem Grunde muss er auch immer recht schnell fahren, um rechtzeitig, bevor der Schmerz einsetzt, wieder vom Bock zu kommen.
    Demnächst will er sich aber eine BMW kaufen. :lol:


    Gruß
    Günther

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  • Unter Umständen trägt das sichergestellte Navi zur Entlastung bei. Drehen wir das Beispiel von mbr einfach um. Der Mopedfahrer ist nicht zu schnell gefahren, was mit dem Navi nachvollzogen werden kann.

    Ließ diesen Umkehrschluß ja absichtlich offen... :D
    Wobei dies dann vermutlich aber nur "unterstützend" in Verbindung mit anderen Gutachten wie zB etwaigen Bremsspuren (sofern vorhanden), Schlitterspuren, Fahrzeugversatz und anderem crash-research stehen wird.
    IMHO wird das GPS hierbei wohl lediglich zur verbalen Argumentation von "deutlich unter XYZ" oder eben "deutlich über XYZ" seine Aufnahme in die Beweisführung finden.
    Ansonsten helfen wohl nur diese Unfallschreiber welche auch in Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes (zB der Exikutive) installiert; diese dürften wohl einer zugelassenen, juristisch anerkannten Normung/Zertifizierung unterliegen.
    So weit wie in UK oder den US of A wo inzwischen auch die Filmchen der erschwinglichen, privaten onboard CCTV Systeme zur Klärung der Verschuldensfrage herangezogen werden, sind wir noch lange nicht.
    Ob zum Guten oder Schlechten mag jeder Selbst definieren... :rolleyes:

    In Zeiten wo diverser Versicherungsbetrug aber immer häufiger wird (ebenso wie die Ignoranz auf den Straßen stetig zunimmt), wären so CCTV's wohl aber allmählich eine Überlegung wert...

    ... und den Überholvorgang in der 100m-Lücke, die sich gerade im Gegenverkehr auftut, zu überleben... :p

    Nicht einfach nur fragmentarisch zitieren um's sich's hinzudrehen wie man's grad braucht...
    Damit bringen wir hier nur "heiße Luft" wie in der Politik zustande...
    Denke es war klar wie ich's gemeint hatte.

    regards, M. Brunner
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