Hallo zusammen,
ich möchte Topo D kompl. V1 verkaufen. Wie registriert der Käufer dann die Karte, wie läuft das?
mfG Olevian
Hallo zusammen,
ich möchte Topo D kompl. V1 verkaufen. Wie registriert der Käufer dann die Karte, wie läuft das?
mfG Olevian
Eigentlich ist das nicht vorgesehen. Man könnte höchstens bei der GPS-GmbH anfragen, wie in diesem Fall verfahren werden soll. Ohne denen Entgegenkommen bliebe nur der oft diskutierte "informelle" Weg. Er bewegt sich aber in einer Grauzone und man könnte ihn einem fremden Käufer kaum zumuten. Nur unter guten Freunden ist sowas möglich, ohne spätere Konsequenzen und Beschwerden befürchten zu müssen.
Meiner Rechtsauffassung nach ist es zwar so, dass das Recht, eine Software weiter zu verkaufen, vom Hersteller nicht eingeschränkt werden kann, ganz gleich, wass in den EULAs steht, aber das müsste man erst mal durchsetzen. Mit der neuen TOPO-V2, und damit mit allen freischaltpflichtigen Garmin-Karten, verbessert sich die Situation beim Verkauf nicht, da sie an ein konkretes Gerät gebunden werden. Diese Bindung ist nicht wieder zu lösen. Wird das Gerät nicht mit verkauft, kann niemand fremdes etwas mit der Karte anfangen. Rechtlich bedenklich zweifelsohne, aber solange niemand den gerichtlichen Weg beschreitet und auch erfolgreich zu Ende geht, ist das so.
paul-josef
Hallo,
ich hab' auch noch eine Topo Deutschland V1, die ich nun nicht mehr brauche und die ich gern verkauft hätte.
Habe also bei Garmin nachgefragt. Der freundliche Mitarbeiter – er fragte selbst erst noch an anderer Stelle nach – sagte, dass es nicht erlaubt ist, die Software zu verkaufen.
Die Topo V1 darf nur auf einem PC installiert sein und nur in Ausnahmefällen, wenn man sich z. B. einen neuen Rechner kauft, darf man sie ein zweites Mal installieren. Es ist aber nicht erlaubt, die V1 auf einem "fremden" Rechner zu installieren. Auch auf meine Bemerkung, ich würde sie ja bei mir löschen, blieb er dabei und sagte, der Käufer könnte später Probleme bekommen, wenn er die Software auf einem weiteren Rechner installieren möchte, denn dann würde Garmin das evtl. mitbekommen.
Nun ja, dann hebe ich sie eben auf, was soll's...
Gruß, cdgarmin
Danke für die Antworten,
nun, es ist halt so!!
Wenn ich mir ein neues Auto kaufe, gebe ich das Alte in Zahlung und fahre mit dem Neuen. wer will dann trotzdem mit dem Alten auch noch fahren. Ich hab es ja jemand anderem verkauft der dafür dann Steuern und Versicherung bezahlt. Wer soll das verstehen??
ZitatWer soll das verstehen??
Das ist nicht zu verstehen und m.E. auch nicht rechtens. Garmin geht es dabei nur um den Schutz vor Raubkopierer. Daher verhindern sie mittels technischer Tricks den Verkauf der Software.
Der technische Trick bei der TOPO V1 ist die Bindung an einen bestimmten Rechner. Dieser "Kopierschutz" - es ist eigentlich und ein Installationsschutz - ist sehr leicht auszuhebeln. Die Forumssuche hilft.
Der technische Trick bei der TOPO V2 und den meisten anderen Garmin-Karten ist die Bindung an ein bestimmtes GPS-Gerät. Das scheint einen wirksameren Kopierschutz darzustellen.
Die Bindung an einen Rechner oder an ein bestimmtes GPS-Gerät ist m.E. juristisch nicht haltbar, wenn die Software seperat erworben wurde. Das schert Garmin aber nicht. Da müßte erst mal einer dagegen klagen.
Wenn Du nun die V1 verkaufen willst, hast Du ein Problem einen Käufer zu finden. Aus Sicht von Garmin hätte der die Software nicht legal erworben. Also mußt Du einen Käufer finden, dem die Meinung von Garmin egal ist. Nur wird so jemand die V1 sich gleich zum Nulltariv sich aus dem Netz saugen.
Fazit: Deine V1 kannst Du in die Tonne treten.
Daß Garmin sich gegen Raubkopien wehrt, ist verständlich und sollte dem ehrlich Nutzer sogar recht sein. Aber Garmin ist der Vorwurf zu machen, daß sie den ehrlichen Benutzer ohne Not und unrechtmäßig in seinen Rechten beschneidet. Es gibt technische Lösungen, die einen Weiterverkauf der Software ermöglichen und einen gleichermaßen wirksamen Schutz gegen Raubkopiererei darstellen, wie die derzeitige Lösung.
Bevor wieder irgend jemand behauptet, ich würde der Raubkopiererei das Wort reden:
Nein, das tue ich nicht. Aber Garmin wird mit mir kein großes Geschäft machen. Ich habe für mich entschieden, daß ich nur die CN kaufe und ansonsten keine Garmin-Karten. Auf den geringen Mehrwert der TOPO gegenüber einem kartenlosen Display im Gebirge kann ich verzichten
Das ist nicht zu verstehen und m.E. auch nicht rechtens. Garmin geht es dabei nur um den Schutz vor Raubkopierer. Daher verhindern sie mittels technischer Tricks den Verkauf der Software.
Tja, wenn sie die richtigen "technischen Tricks" verwenden würden, wäre auch ein kontrollierter Weiterverkauf der Software möglich.
Da sie aber nix haben und der "Schutz" einfach auszuhebeln ist, wird der Weiterverkauf ausgeschlossen.
Ich lese oft, daß die Bindung an den Rechner oder das Gerät nicht rechtens wäre, halte das aber für ein Wunschdenken und habe hier auch noch keine Belege gefunden. Hardware- oder Softwaredongles sowie Lizenzschlüssel gibt es seit Jahren, ich selbst habe beruflich mit diversen solcher Produkte (als Kunde) zu tun, und warum soll das nicht rechtens sein? --- Der Punkt ist nur, daß der Hersteller auch Möglichkeiten eines handhabbaren Lizenztransfers bereitstellen sollte. *Das* ist, was bei Garmin fehlt und worüber sich schon mancher zu Recht geärgert hat.
viele Grüße
Andreas Wernicke
ZitatIch lese oft, daß die Bindung an den Rechner oder das Gerät nicht rechtens wäre, halte das aber für ein Wunschdenken und habe hier auch noch keine Belege gefunden.
Du kaufst Dir Autoreifen. Du bist mit den Dingern nicht zufrieden und möchtest sie weiterverkaufen. Der Hersteller sagt: nein, Du darfst sie nur auf deinem Opel mit Fahrgestellnummer xyz nutzen. Das ist die Situation!
ZitatHardware- oder Softwaredongles sowie Lizenzschlüssel gibt es seit Jahren, ich selbst habe beruflich mit diversen solcher Produkte (als Kunde) zu tun, und warum soll das nicht rechtens sein?
Gegen die Schutzmechanismes ist wohl rechtlich nichts einzuwenden, wenn sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch des SW nicht verhindern. Was Garmin aber macht, entspricht meinem Autoreifenbeispiel.
Wenn Du nun die V1 verkaufen willst, hast Du ein Problem einen Käufer zu finden.
im Gegenteil, ich wundere mich seit einigen Tagen, wie hoch die gebrauchten Topo V1 bei ebay gehandelt werden, ich hab da mal ein paar beobachtet. Das waren alles private Verkäufer, die die Topo installiert und benutzt hatten. Ich verstehe die Käufer nicht, die für die inzwischen ja auch schon ziemlich veralteten Karten weit über 100,00 Euro ausgeben, wo doch die aktuelle V2 nur ein paar Euro mehr kostet... wahrscheinlich wissen sie nicht, was sie tun
Gruß, cdgarmin
Stimmt, das ganze ist irgenwie unbefriedigend. Doch fasse Dich mal an Deine eigene Nase und gehe in Dich: Wenn es die ganzen Beschränkungen nicht gäbe, wärst Du (und all die anderen Meckerer) dann moralisch so korrekt und würdest die SW dann regulär kaufen oder würdest Du sie Dir etwas kostengünstiger kopieren...? Also!
Ich selbst sitze diesbezüglich aber auch im Glashaus, deshalb schwinge ich die moralische Keule nicht allzusehr
ZitatStimmt, das ganze ist irgenwie unbefriedigend. Doch fasse Dich mal an Deine eigene Nase und gehe in Dich: Wenn es die ganzen Beschränkungen nicht gäbe, wärst Du (und all die anderen Meckerer) dann moralisch so korrekt und würdest die SW dann regulär kaufen oder würdest Du sie Dir etwas kostengünstiger kopieren...? Also!
Es gibt im Netz genügend Möglichkeiten, sich die TOPO V1 kostenlos runterzuladen. Es sind im Netz auch geknackte Versionen der anderen Garmin-Karten verfügbar. Das ist die Situation.