Preisdiskrepanzen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Habe aufgrund des Bild- und Spiegelberichts mir das Handy-Navi MIO A501 angeschaut und festgestellt, dass es bei EBAY um rund 278 € anstelle der fast 500€ zu haben wäre. Warum ist das so? Wo ist der Hacken?
    ps: Gerät wird als neues angeboten.

    Liebe Grüße

  • 500,- EUR = UVP des Herstellers
    Es macht sich doch immer gut wenn der Marktpreis darunterliegt. Oder ?
    Ansonsten. Warum die Frage ?


    Wenn beim neuen Gerät Gewährleistung und eine ordentliche Rechnung mit gegeben wird, ist es doch gut. ^^

  • Habe aufgrund des Bild- und Spiegelberichts mir das Handy-Navi MIO A501 angeschaut und festgestellt, dass es bei EBAY um rund 278 € anstelle der fast 500€ zu haben wäre. Warum ist das so? Wo ist der Hacken?
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    Liebe Grüße




    Hallo,

    das musst du wohl den Anbieter fragen. Wer soll dir das hier beantworten?:confused:


    Gruß Jürgen

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  • Naja, gab es da nicht mal ein Gerichtsurteil, wonach man bei einem sehr viel niedrigeren Preis davon ausgehen darf Hehlerware zu kaufen? Wo soll da die Grenze liegen?

  • ... es bei EBAY um rund 278 € anstelle der fast 500€ zu haben wäre. Warum ist das so? Wo ist der Hacken?
    ps: Gerät wird als neues angeboten.


    Bei ebay würde ich gesunden Menschenverstand walten lassen! Der Preis liegt 100 € tiefer als die meisten anderen Angebote. Entweder hast Du also einen Philantropen oder einen potentiellen Betrüger erwischt. Es liegt an Dir ob Du den Einsatz für die Wette bezahlen möchtest.

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  • danke für die Antworten,
    es handelt sich um einen Händler aus Italien (ein Schelm wer böses denkt), der durchwegs gute Referenzen bei Ebay hat.
    Jedenfalls schein es sich beim Mio A501 un ein Top Gerät zu handeln und ich kann mein Garmin (Quest) dann billig verkaufen.

    LG
    Billy

  • Zahlst Du über PayPal? Soll das Ganze etwas sicherer machen. Damit Du nicht stattdessen paar nette Klinkersteine bekommst.

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  • danke für die Antworten,
    es handelt sich um einen Händler aus Italien (ein Schelm wer böses denkt), der durchwegs gute Referenzen bei Ebay hat.
    Jedenfalls schein es sich beim Mio A501 un ein Top Gerät zu handeln und ich kann mein Garmin (Quest) dann billig verkaufen.

    LG
    Billy



    Ist ein bisschen schwach auf der Prozessorbrust :rolleyes:
    Und knappe 500 € sind auch kein Pappenstiel. :(

  • ....in dem Fall wurde aber der K ä u f e r der Strafverfolgung ausgesetzt!!!


    Gruß
    Günther

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  • Naja, gab es da nicht mal ein Gerichtsurteil, wonach man bei einem sehr viel niedrigeren Preis davon ausgehen darf Hehlerware zu kaufen? Wo soll da die Grenze liegen?


    Hi,
    das gilt doch nur bei Sofortkauf, oder?

    Bei Auktionen kann's doch sowas nicht geben, die starten doch oft bei 1,00 und gehen dann bis ...

    Wenn ich Hehler wäre, würde ich keinen Sofortkauf machen, sondern immer Auktion.

    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Es ging um ein neues Einbaunavi, Startpreis 1€. Das Gerät kostet normalerweise 2000€ und ging für ein paar hundert weg. Händler saß in Polen. Es stellte sich raus, das das Gerät geklaut ist. Der Käufer (!) wurde wegen Hehlerei angeklagt und verurteilt. Begründung des Richters: Er hätte aufgrund des Startpreises und der Herkunft aus Polen erkennen müssen, das es geklaut ist. Das Urteil wurde gekippt.

  • Es ging um ein neues Einbaunavi, Startpreis 1€. Das Gerät kostet normalerweise 2000€ und ging für ein paar hundert weg. Händler saß in Polen. Es stellte sich raus, das das Gerät geklaut ist. Der Käufer (!) wurde wegen Hehlerei angeklagt und verurteilt. Begründung des Richters: Er hätte aufgrund des Startpreises und der Herkunft aus Polen erkennen müssen, das es geklaut ist. Das Urteil wurde gekippt.


    Na das ist auch gut so. Ein Startpreis von 1,00 ist ja nicht unüblich und die Polen generell als Hehler abzustempeln sollte auch einem Richter nicht zustehen.

    Dem Käufer bei einer Auktion die Schuld zu geben, ZU billig gekauft zu haben, ist schon sehr seltsam. Das ändert aber nichts daran, dass Hehlerware dem Käufer weggenommen wird, oder?? Es entfällt nur eine strafrechtliche Verfolgung, wenn es in gutem Glauben passiert ist, oder sehe ich das falsch?

    Gruß

    PS: bei JEDER Auktion, bei der ein Produkt mit mehreren hundert Euro weggeht, sieht man in der Bieterliste Personen, die bis zu einem Minipreis (unter 40 Euro beispielsweise) am Anfang der Auktion eine wahre "Schlacht" ausgefechtet haben - sinnloserweise, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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  • ...Das ändert aber nichts daran, dass Hehlerware dem Käufer weggenommen wird, oder?? Es entfällt nur eine strafrechtliche Verfolgung, wenn es in gutem Glauben passiert ist, oder sehe ich das falsch?
    ...




    Hallo,

    das siehst du völlig richtig. Grundsätzlich gilt, dass man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann.

    Auch von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.

    Wenn z.B. eine Behörde gestohlene Sachen versteigert, weil sie ihren ursprünglichen Besitzern nicht mehr zugeordnet werden können.

    Ersteigere ich z.B. ein gestohlenes Fahrrad bei einer Behördenauktion, gehört das mir. Kommt später der ursprüngliche Eigentümer, hat der Pech gehabt.

    Grundsätzlich wird aber gestohlene Ware immer eingezogen und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben.

    Als Käufer muss ich dann meinen finanziellen Schaden beim Verkäufer der gestohlenen Ware -also meistens dem Dieb- geltend machen - oder das Geld in den Wind schießen.

    Als Käufer gestohlener Ware mache ich mich nur dann der Hehlerei strafbar, wenn ich hätte erkennen oder wissen müssen, dass es sich um Diebesgut handelt.

    Wenn ich in einer Kneipe ein Autoradio ohne Verpackung und mit abgeschnittenen Kabelenden für 50 Euro kaufe, kann man mir sicherlich unterstellen, dass ich hätte erkennen können, dass da was nicht astrein ist.

    Demnach werde ich zurecht wegen Hehlerei verfolgt.

    Bei einer Internetauktion sieht das aber Gott sei Dank dann doch anders aus...

  • Dem Käufer bei einer Auktion die Schuld zu geben, ZU billig gekauft zu haben, ist schon sehr seltsam. Das ändert aber nichts daran, dass Hehlerware dem Käufer weggenommen wird, oder?? Es entfällt nur eine strafrechtliche Verfolgung, wenn es in gutem Glauben passiert ist, oder sehe ich das falsch?

    So sollte es sein. Der erste Richter sah das aber anders. Sein Urteil könnte man fast als rassistisch werten. Der Käufer musste natürlich das gestohlene Gerät abgeben. Er kann sich mit Regressforderungen an den polnischen Händler halten. Offenbar ist da eine ganze Ladung original verpackter Ware verkauft worden.

  • ...Sein Urteil könnte man fast als rassistisch werten...




    ...oder als juristische Lebenserfahrung. Schließlich ist in Polizei- und Justizkreisen seit Jahren bekannt, dass ein Großteil der professionell begangenen Wohnungseinbrüche und Kfz-Delikte auf das Konto organisierter osteuropäischer Tätergruppierungen geht...

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