Tempolimitwarning und Blitzerwarnung

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo zusammen,


    ich weiß, daß dieses Thema schon oft diskutiert wird, aber auch nach zwei Stunden intensiver Suche ist mir immer noch nicht so richtig klar was und wie das funktioniert. Vielleicht kann mir ja jemand einen Link auf einen klärenden Artikel / Webseite schicken.


    Ich habe zumindest mal zwei Sachen rausgefunden: Es gibt grundsätzlich


    1.: Eine Tempolimitwarnung, das heißt das Gerät ist über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem betreffenden Streckenabschnitt informiert und warnt mich, wenn ich zu schnell bin.


    2.: Die Blitzerwarnung, das heißt das Gerät ist über den Standort von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Bilde und kann mich (evtl.) abhängig von meiner eigenen Geschwindigket warnen. Die dazu nötige Datenbank kann als POI-Datei für Bares von z.B. radarfalle.de runtergeladen werden und ist bei Benutzung ein Grund, das Gerät gegen weitere Bezahlung an die entsprechenden Exekutivorgane auszuhändigen. Soviel habe ich mal rausgefunden.


    Daß der nüvi (im speziellen Fall nüvi 660) Blitzerwarnungen abgeben kann, habe ich mir in den letzten zwei Stunden erlesen. Aber wie sieht es mit Tempolimitwarnungen aus? Ich habe schon Gerätebeschreibungen gesehen, wo die Geräte mit diesem Feature beworben werden. Wie sieht das beim nüvi und den Garmin-Geräten allgemein aus? Wie ist die rechtliche Lage?


    Wäre schön, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel brächte.


    Grüße,
    Christof

  • Hi,
    ich kann jetzt nur für das 760er sprechen, aber das ist sicher in diesem Bezug gleich zum 660.


    Es gibt 2 Arten der "Warnung", das hast du schonmal richtig herausgefunden.
    Aber es ist in den Details trotzdem anders wie du geschrieben hast.


    Es gibt 2 Arten der "Warnungen"


    1. ANZEIGE der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Die Daten dafür sind in den aufgespielten Karten hinterlegt und das Navi zeigt es an. ABER ES WARNT NICHT wenn man zu schnell fährt ! Ich kann später mal ein paar Screenshots einfügen, hab den nüvi nicht zur Hand. Leider ist die Qualität nicht das optimale, da viele Daten fehlen. Zusätzlich habe ich die Anzeige bis jetzt nur auf Autobahnen gesehen.
    Gut ist hieran, das die Warnungen Richtungsabhängig sind das ist bei 2. nicht so (siehe unten)


    - Anzeige von "Gefahren POIs" mit zusätzlicher akustischen und optischen Warnung bei Annäherung
    Hier ist es nötig (zumindest für D) die POIs (z.B. festinstallierte Geschwindigkeitsüberwachungen oder Ampelüberwachungen) auf das Navi zu spielen und eine Annäherungswarnung oder Geschwindigkeitswarnung den POIs hinzuzufügen. Für NL, UK, ....sind schon ein paar Beispieldaten im nüvi hinterlegt, für D ist aber gar nichts installiert.


    Wenn man sich an so ein Gefahren POI annähert, gibt der nüvi eine Meldung aus, das man sich dem Punkt nähert, egal ob z.B. Ampel oder Geschwindigkeits POI. Wenn es ein Geschwindigkeits POI ist und man fährt schneller als es der POI vorgibt, gibts mehrere akustische Warnungen, so lange bis man unter der angegebenen Geschwindigkeit fährt.


    Leider sind die GefahrenPOIs nicht Richtungsabhängig. Auf Autobahnen ist das besonders ärgerlich und teilweise nervend.
    Wenn z.B. ein POI nur auf eine Richtungsfahrbahn "zielt" wird der POI auch angezeigt wenn ich in die andere Richtung fahre. Besonders wenn er in meine Richtung dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt nervt das evige "bing-bing" weil ich angeblich zu schnell bin.


    Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen.
    ABER, wenn die Sachen schon verkauft werden kann das nicht sooo illegal sein.
    Ich habe die POIS (kostenfrei runtergeladen von einem Nachbarforum) auf meine SD Karte installiert. Die kann ich einfach entfernen ;)


    GRuß
    Torsten

  • .....
    Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen.
    ABER, wenn die Sachen schon verkauft werden kann das nicht sooo illegal sein.
    Ich habe die POIS (kostenfrei runtergeladen von einem Nachbarforum) auf meine SD Karte installiert. Die kann ich einfach entfernen ;)


    GRuß
    Torsten


    Hallo,


    nicht alles, was verkauft wird/werden darf ist damit auch automatisch rechtens.
    Ein Blick ins entsprechende Gesetz (StVO) verschafft Sicherheit:


    "§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    ..............
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    ...."


    Ich glaube, damit ist alles gesagt!


    Gruß Jürgen

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  • Zitat

    "§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    ..............
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.



    Hallo,

    Achtung Wortklauberei:

    Ein Navigationsgerät ist nicht dazu bestimmt und auch nicht dafür gebaut Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören. Es ist lediglich ein Navigationsgerät und kein Radarwarner. Die Radarwarnung ist ein zusätzliche Möglichkeit POI's zu nutzen ob da nun ein Radar steht oder nicht, angezeigt wird. Was anderes sehe ich in den Geräten welche zur Radarwarnung gebaut und verkauft werden. Diese Geräte arbeiten im Gegensatz zu Navis mit Hightec zur Radarerkennung und haben mit Navigationsgeräten nicht das geringste zu tun.

    Vieleicht gibt es ja dazu irgendwann mal ein Grundsatzurteil sonst mache ich mich vielleicht schon strafbar wenn ich auf meinem Roadbook Starenkästen vermerke.

    Gruss
    Lorenz

    DRIVESMART 65, DRIVE 60 EU, NÜVI 770, Quest 1


  • Hallo,


    sicherlich wird es irgendwann einmal ein Grundsatzurteil hierzu geben. Dazu müsste sich die Rennleitung in Deutschland erst einmal dafür interessieren. Ob das passieren wird, mag ich nicht beurteilen. Die Cops, die ich kenne, haben da kein wirkliches Interesse. Aber es gibt sicherlich den einen oder anderen, der da eine Möglichkeit sieht, sich zu profilieren. Dem möchte ich nicht unbedingt begegnen, denn dann wird u.U. das Gerät erst einmal eingezogen. Selbst wenn dann ein "verbraucherfrendliches" Grundsatzurteil gefällt würde, ist das Gerät sehr alt, wenn man es dann wiederbekommt. Aber da der Richter frei und unabhängig ist/sein sollte, weiß man nie, wie da entschieden würde (siehe auch das Urteil des Frankfurter Landgerichts i.S. Motorradfahrer vs. Radfahrer).


    Letztendlich muss jeder für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen will.


    Auf eine Diskussion mit der ausländischen Rennleitung würde ich mich da schon gar nicht einlassen wollen. Bei Auslandsfahrten wären für MICH diese POI tabu.


    Gruß Jürgen