Garantie ohne Kaufbeleg?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    ich habe meinen Quest 2 im Mai 2006 beim Online-Händler DHS-Mediafox Berlin gekauft und leider den Kaufbeleg und was sonst noch dabei war verloren - außer Handbuch. Nun möchte ich wegen diversen Mängeln (bei bestimmter Adreßsuche schält sich der Quest ab und Wackelkontakt der Antenne) meinen Garantieanspruch geltend machen. Leider hat zwischenzeitlich der Händeler zum 1.6.06 Insolvenzantrag gestellt.
    1. Frage: welche Tipps könnt ihr mir geben, um meinen Garantieanspruch geltend zu machen? (zwischenzeitlich gibt es ja http://www.garmin.de/index.php und nicht mehr garmin England)
    2. Frage: ich sollte dringend mein Betriebssystem XP neu installieren. Dann muß ich auch MP neu installieren. Ich weiß aber nicht mehr, ob dazu irgendwelche Codes erforderlich waren, die ich aber nicht mehr kenne - auch wegen fehlender Unterlagen. Dies auch im Hinblick auf Updates. Ich habe lediglich die Serienmummer und die Gerätekennung.


    Gruß
    Otto




  • Hallo,

    zu Frage 2:

    Du kannst dir aus MS heraus sämtliche installierten Freischaltcodes anzeigen oder in einer Datei speichern lassen. Das würde ich machen und dann ausdrucken oder auf einem Datenträger sichern.
    Damit sollte dann auch alles nach einer Neuinstallation klappen.

    zu Frage 1:

    Das ist schon schwieriger! Ich vermute mal, dass du im Zweifelsfall anhand des Kaufbeleges nachweisen müsstest, dass du mit dem Gerät noch im Garantiezeitraum liegst. Wenn Garmin sich da stur schaltet, hast du ohne Rechnung wahrscheinlich ein problem.

    Handelte es sich denn um einen offiziellen Garmin-Händler oder war es ein Import-Gerät?

    Gruß

    Herbert

  • Hi,
    wenn du einen Zeugen hast, der bestätigen kann, dass Du das Gerät dort gekauft hast, dann kiannst du den Garantieanspruch durchsetzen, Du musst es glaubhaft machen.
    Vielleicht hast Du noch den Karton bzw. die Umverpackung mit einem Händlersiegel?


    Es ist schwierig, aber nicht unmöglich.


    Gruß
    Günther

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  • Hallo,


    ich habe meinen Quest 2 im Mai 2006 beim Online-Händler DHS-Mediafox Berlin gekauft und leider den Kaufbeleg und was sonst noch dabei war verloren - außer Handbuch. Nun möchte ich wegen diversen Mängeln (bei bestimmter Adreßsuche schält sich der Quest ab und Wackelkontakt der Antenne) meinen Garantieanspruch geltend machen. Leider hat zwischenzeitlich der Händeler zum 1.6.06 Insolvenzantrag gestellt.


    wenn du online bestellt hast: hast du mail vielleicht gesichert, online händler schicken ja oft vorab eine rechnung per mail.

  • Es ist sicher nicht vorteilhaft, den Beleg nicht mehr zu haben. Was ich hier im Forum aber so lese erscheint mir Garmin bei defekten äusserst kulant zu sein. Darauf kannst Du Dich natürlich nicht berufen, aber ich denke es währe ein Versuch wert das Gerät nach UK zu senden - von dort weist Du, dass sie immer sehr kulant handeln. Ich habe noch nie gehört, dass die einen Beleg nachgefordert haben. Da wurden schon Geräte anstandslos ausgetauscht, die nicht mal mehr in der Garantie waren, und deren Defekt mit Sicherheit eigenes Verschulden und nicht ein Garantiefall gewesen ist (Sturz vom Bike u.ä.).

  • Das Problem liegt im Detail. Ich gebe Webgandalf recht, das es einen Versuch wert ist aber ein paar Punkte sind noch wichtig:


    Die Garantie beträgt 6 Monate, Gewährleistung 2 Jahre. In Deutschland! Darüber hinaus gibt Garmin Deutschland (ehemals GPS GmbH) evt eine längere Garantie, aber ich bin jetzt zu faul das raus zu suchen.
    Innerhalb dieser Zeiten hat man Anspruch gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller. Wenn der Händler Pleite ist, hast du erst mal ein Problem.


    Das dir Garmin.uk aus Kulanz hilft steht dann auf der Goodwill Seite. Die Softwareprobleme können sie leider auch nicht beseitigen und mit Wandlung sieht es in diesem Fall schwer aus.

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  • Von welchem Garantieanspruch redet ihr eigentlich?


    Eigentlich hast du zunächst (nur) einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, wobei der Kaufbeleg gar nicht erforderlich ist,wenn du auch anderweitig nachweisen kannst, das Gerät bei ihm gekauft zu haben. Durch dessen Insolvenz hast du zunächst mal ein Problem, denn zumindest Garmin Deutschland gibt meines Wissens keine zusätzlichen Garantien.


    Und wie du hier
    http://www.garmin.de/support/service.php
    nachlesen kannst, erwartet Garmin den Original-Kaufbeleg. Wobe ich eh nicht weiss, auf welche Garantie du dich berufen willst, ich weiss zumindest von keiner.
    Nimm doch mal Kontakt mit Garmin Deutschland auf.

  • Hi Otto


    Garmin UK ist sehr kulant, aber einen Rechnungsnachweis verlangen sie schon.
    Ob dann das Gerät in der Garantie ist, oder schon außerhalb der Garantie ist, ist nicht so wichtig. (Zumindest bei mir war es so)

  • Hallo,

    sicherlich kann Garmin auch anhand der Geräte-ID das Alter des Gerätes feststellen und entscheidet dann über einen Garantie-/Gewährleistungsanspruch oder Kulanz. Das sagt zwar nicht unbedingt etwas über das Verkaufsdatum aus, je nach dem, wie lange das Gerät beim Händler gelegen hat, aber es zumindest ein Hoffnungsschimmer.;)

    Gruß Jürgen

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