Moin,
... Ende der 90'er bemerkten wir, dass das Niveau insgesamt langsam nach unten rutschte. In den ersten großen Foren, die bis dahin ein recht gutes Niveau hatten, begann es, dass es ohne Moderation nicht mehr ging, wenn man vermeiden wollte, das sie in ein prolliges Niveau abrutschen. Langsam fing die Justiz an, sich für die Foren zu interessieren. Nicht freiwillig, sondern ausgelöst durch zahlreiche Beleidigungs- und Verleumdungsklagen. Wie diese Prozesse ausgegangen sind, sollte jeder wissen, der sich mit dem Für und Wider der Moderation auseinander setzen will: Die Betreiber und die Moderatoren haften persönlich für juristisch relevante Aussagen der User.
dazu geb ich jetzt auch mal meinen Senf, nachdem ich dieser Tage in mehreren boards solche und ähnliche Dikussionen lese - ist wohl mal wieder Winter
Seit dem US-Communications Decency Act von 1996 ist im WWW-Teil des elektonischen Universums zunehmend Schluss mit lustig - damals wurde gewissermassen die political correctness erfunden. Mit der gepflegten Stammkneipe von Wissenschaft und Technik war's vorbei.
In Deutschland ging's ab ca. 1999 los: Anwälte entdeckten, dass sich dank Internet bequem vom Schreibtisch aus Geld verdienen lässt: die Abmahnwellen, bis dahin nur gegen Zeitungsinserate bekannt, begannen gegen Internet-Auftritte loszurollen.
Spätestens seit dem Heise-Urteil http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/353.html ist das Fass nun richtig auf: nun muss nicht mal mehr mühsam der Poster gesucht und gewettet werden, ob bei dem denn auch die Abmahnkosten realisierbar sind - seither greift man sich die dank Impressumspflicht bekannten und hinsichtlich ihrer Bonität (für die Abmahnkosten) easy recherchierbaren Forenbetreiber.
Die presserechtliche Gratwanderung zwischen (von Art.5 GG gedeckter) Meinungsäusserung und (möglicherweise strafbarer/wettbewerbswidriger/zur Unterlassung verpflichtender) Tatsachenbehauptung darf jeder gern - auf seine eigenen Kosten - mal ausprobieren. Bis da nach 8 bis 10 Jahren das BVerfG seine letztrichterliche Weisheit dem gemeinen Volk kund und zu wissen tut, hat der Spass allein an Prozesskosten einige tausend Euros geschluckt. Und solange selbst die Rauschebärte in Karlsruhe sich kaum mal im Senat einig sind, ob nun Meinungsäusserung oder Tatsachenbehauptung vorliegt - wie soll sich ein Forenbetreiber da drauf einlassen? Der wird - und muss - im Zweifel schlicht löschen. Kein Forenbetreiber, der seine Sinne noch halbwegs im Koppe hat wird Lust dazu verspüren, den Zank eines users um die Meinungsfreiheit mitzufinanzieren. Hat auch Heise nur e i n m a l gemacht.
Und wenn der Forenbetreiber auch noch - wie hier - als gewerblicher Anbieter wettbewerbsrechtlich fassbar ist und nicht Presseprivilegien - wie Heise - geniesst, wird er's dreimal nicht machen.
Ganz einfach ausgedrückt:
Wenn einer in einem forum schreibt: Händler xy hat mich beschissen - dann ist das eine knallhart überprüfbare Tatsachenbehauptung, für deren Richtigkeit derjenige den vollen Beweis zu erbringen hat, der sie aufstellt. Kann er das nicht, muss gegebenenfalls der Forenbetreiber die Kosten zahlen.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen, dass solche Beiträge selbstverständlich sofort gelöscht werden - oder?