Neues zur Haftung von Forenbetreibern

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • das allseits geschätzte Landgericht Hamburg hat mal wieder einen neuen Hit rausgehauen.


    Aus dem heutigen domain-recht Newsletter:


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    LG Hamburg - "gleitende Haftung" für Foren?
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    Das Landgericht Hamburg hat am 04.12.2007 (Az.: 324 O 794/07)
    eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger Stefan Niggemeier
    bestätigt, wonach diesem untersagt wird, einen bestimmten Kom-
    mentar zu veröffentlichen. Wir hatten Ende des letzten Jahres
    bereits darüber berichtet. Nun liegen die Entscheidungsgründe
    vor, und Stefan Niggemeier hat Auszüge daraus veröffentlicht.


    Am Sonntag, 12. August 2007, hatte ein Leser um 3.37 Uhr mor-
    gens einen rechtswidrigen Kommentar zu einem Blogeintrag von
    Herrn Niggemeier zum Thema Call-TV-Moderatorinnen und Abmahnung
    gepostet; um 11.06 Uhr hatte Herr Niggemeier den Kommentar ent-
    fernt. Die Antragstellerin hatte ihn jedoch gelesen und die Un-
    terlassung begehrt, nachdem der Kommentar bereits gelöscht war.
    Vor dem LG Hamburg erlangte sie eine einstweilige Verfügung, ge-
    gen die Herr Niggemeier Widerspruch einlegte. Verhandelt wurde
    am 04.12.2007. Das LG Hamburg bestätigte die einstweilige Ver-
    fügung. Es sieht den Blogbetreiber in der Verantwortung und
    machte differenzierte Ausführungen zur Haftung von Forenbetrei-
    bern.


    Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg besteht für Forenbetrei-
    ber ein "gleitender Sorgfaltsmaßstab" mit einem Spektrum abge-
    stufter Prüfungspflichten: Je wahrscheinlicher vorhersehbar ist,
    dass infolge eines Eintrages schwere Persönlichkeitsverletzun-
    gen zu erwarten sind, desto höher sind die Prüfpflichten des Be-
    treibers, die bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht
    anwachsen. Der gleitenden Sorgfaltsmaßstab ergibt sich nach An-
    sicht des Gerichts, weil Meinungs- und Medienfreiheit und das
    allgemeine Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich gleichwer-
    tig sind. Hier habe Herr Niggemeier den rechtsverletzenden Kom-
    mentar nach eigenem Vortrag selbständig nach sieben Stunden ge-
    löscht, was ihm das Gericht zu Gute hält. Aber das rettet ihn
    nicht: Es war aus Sicht des Gerichts konkret vorhersagbar, dass
    es jederzeit zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzun-
    gen Dritter kommen konnte. Der Blogeintrag bei Herrn Niggemeier
    bewegt sich selbst im Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich
    Zulässigen, denn er nennt die Moderatorinnen von Call-TV-Sen-
    dungen beim Namen und schlug einen außerordentlich scharfen und
    polemischen Ton an. Aus diesem Grunde bestand ein so gravieren-
    der Anlass zu der Befürchtung, es komme durch Kommentare zu
    schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen Dritter, dass die
    (nachträgliche) Überprüfung der Kommentare durch Herrn Nigge-
    meier nicht ausreichte. Er stand in der Pflicht, die eingehen-
    den Kommentare fortdauernd zu überprüfen, einen geeigneten Mo-
    derator einzuschalten oder die Kommentare schubweise, nach dem
    er sie kontrolliert hatte, freizugeben.


    Der Argumentation von Herrn Niggemeier, eine derartige Prüfungs-
    pflicht sei ihm aufgrund des großen Umfangs seines Weblogs (500
    eigene Einträge mit 13.000 hierauf bezogenen Kommentaren allein
    im vergangenen Jahr) unzumutbar gewesen, verfing nicht. Das Ge-
    richt stellt sich auf den Standpunkt, wer "ein öffentliches Dis-
    kussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemesse-
    nen Überwachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er
    es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß
    anwachsen lässt."


    Stefan Niggemeier hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Wir
    sind gespannt, wie das OLG Hamburg die Sache beurteilt. Immer-
    hin pauschalisiert das LG Hamburg die Pflichten des Forenbetrei-
    bers nicht, sondern differenziert je nach Inhalt des jeweiligen
    Eintrages. Man darf das durchaus als kleinen Schritt in eine
    angenehmere Forenhaftung verstehen.


    Weitere Informationen unter:


    Das Urteil des LG Hamburg findet man unter:


    Überblick über das Haftungsrecht der Forenbetreiber:


    Quelle


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    :wacko:

  • Kommentieren möchte ich das nicht, aber folgender Auszug sollte manche zurückliegende Diskussion bezüglich einiger zu frühen Mod-Eingiffe zurechtrücken :


    .... Aus diesem Grunde bestand ein so gravieren-
    der Anlass zu der Befürchtung, es komme durch Kommentare zu
    schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen Dritter, dass die
    (nachträgliche) Überprüfung der Kommentare durch Herrn Nigge-
    meier nicht ausreichte. ....

  • Hallo,


    das bedeutet auch, dass man einen blog oder gut besuchtes Forum gar nicht mehr "unbeaufsichtigt" laufen lassen kann. Da müssen die Mods "Schichtdienst" schieben.
    Ich persönlich finde es unglücklich, dass man die Betreiber dafür zur Rechenschaft zieht und nicht die Verfasser. Das würde zwar die Registrierung der User erschweren, weil die Angaben erst überpüft werden müssen. Aber so wären sie wenigstens über den Forumbetreiber greifbar und könnten für ihr "Geschreibe" verantwortlich gemacht werden. Da würden sich einige ihre Beiträge sicherlich verkneifen.


    Gruß Jürgen

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  • ich denke, ganz so vom Umfeld losgelöst kann man solche Urteile nicht übertragen. Der Blogger hat nun wirklich ordentlich vom Leder gezogen und Kennt seine >"kundschaft" mit sicherheit, weiss also um die Wirkung seiner worte...
    Das wird so 1:1 auf ein normales Forum nicht passen. Ich denke auch eher, das allmählich ein genauerer Blick seitens der Justiz geworfen wird auf Art und Weise des Forums. Will sagen: Ein verbaler Ausrutscher wird in einemthemenfremden Forum vermutlich weniger exzessive Folgen haben als in einem Fachforum. Zumindest für den Forenbetreiber. Für den Autor?? Und das Opfer???
    Grüsse,
    Holger

  • Ich halte diese ganzen Gesetze für sehr fragwürdig, weil sie eigentlich das grundsätzliche Verursacherprinzip, das unserer Rechtssprechung zu grunde liegt, aushebeln. Beispiel: Eine Gemeinde veranstaltet ein Fest, bei dem sich zwei Gäste im Streit verletzen. Folgte man Hamburg, wäre der Veranstalter dafür verantwortlich, denn dann könnte man dem Veranstalter sagen: "Wenn Du so viele Leute öffentlich auf einem Haufen hast, musst Du immer davon ausgehen, dass es auch zu Streitigkeiten kommt - also sorge dafür, dass das nicht vorkommt. Falls doch, bist Du verantwortlich." Das wäre das Ende jeder grösseren öffentlichen Veranstaltung - und ein Forum/Blog ist ja eigentlich nichts anderes. Es wird da mit zweierlei Maß gemessen, und es wird Zeit, dass ein Gericht einmal damit aufräumt.
    Horst

  • Ich bin auch ziemlich überrascht über das Urteil. Nach der Begründung wäre eine ständige Kontrolle in Echtzeit nötig, bzw. ein Freischalten des Eintrags nach Prüfung. Und so kann eigentlich kein Forum arbeiten. :mad:

    Ich bin zum Glück nur für mein Gästebuch zuständig, was aber manchmal auch mehrere Tage unbeaufsichtigt ist. Bisher habe ich aber erst einmal etwas löschen müssen: ein Eintrag mit politischem Inhalt, der absolut nichts mit meinen Seiten zu tun hatte. :eek:

    Mal sehen, was das Berufungsgericht sagt.

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  • Bleiben wir einmal bei dem Besipiel mit dem Gemeindefest.


    Der Veranstalter kann es nicht vermeiden, wenn sich zwei Teilnehmer anfangen zu streiten. Genau wie hier im Forum. Sobald es der Veranstalter mitbekommt, sollte er aber "dazwischen" gehen und die Streithähne trennen und evtl. ein Hausverbot aussprechen.


    Anders sieht es aus, wenn ein Spinner auf den Tisch springt und schreit für jeden hörbar "alle Neger raus". Jetzt ist der Veranstalter unverzüglich in der Pflicht und muss den Idioten vom Tisch holen, um sich nicht selbst dem Vorwurf der Volksverhetzung auszusetzen.


    Vom Grundprinzip kann das auf Internetforen durchaus angewendet werden. Und die Pressefreiheit wird auch nicht gefährdet. Denn auch die Presse darf nicht ungestraft Lügen verbreiten, Beleidigen oder sonstige Straftaten begehen. Deshalb gibt es u. a. ein Impressum, um evtl. den Chefredakteur zur Verantwortung ziehen zu können.

  • ... Folgte man Hamburg, wäre der Veranstalter dafür verantwortlich, denn dann könnte man dem Veranstalter sagen: "Wenn Du so viele Leute öffentlich auf einem Haufen hast, musst Du immer davon ausgehen, dass es auch zu Streitigkeiten kommt - also sorge dafür, dass das nicht vorkommt. Falls doch, bist Du verantwortlich." ...


    Dem ist tatsächlich so, nur hat sich der normale Bürger darüber wenig Gedanken gemacht, warum sollte er auch. Bin ich der offizielle Organisator einer öffentlichen oder auch öffentlich begrenzten (nur Personen eines Straßenzuges etc.) Veranstaltung, kann ich strafrechtlich und/oder zivilrechtlich für den Unsinn oder Verletzungen, die sich Besucher zuziehen oder verzapfen, je nach Situation herangezogen werden.
    Dagegen kann man sich aber als Veranstalter über spezielle Policen, die nur über die entsprechenden Tage laufen, kurzfristig absichern. So habe ich es z.B. immer für die von uns organisierten Straßenfeste gehalten.


    Aber wir werden OT.

  • ....das Idiotische an dem Hamburger Verfahren ist doch, dass die Foren-Leserin sich einfach beim Mod hätte beschweren können, und der Beitrag wäre sofort gelöscht worden.


    Sie hat es sicherlich auf dieses Gerichtsverfahren angelegt, und dagegen ist scheinbar kein Kraut gewachsen.


    Ich glaube nicht, dass hier im Forum ein Aussenstehender gezielt nach diffamierenden Äusserungen suchen wird, dazu ist es hier doch zu sachbezogen.
    Und die kleinen Niedlichkeiten haben wir ja zum Glück schon alle abgearbeitet.:rolleyes:


    Gruß
    Günther

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  • In der Konsequenz vielleicht oder sicher ärgerlich, aber juristisch wohl einwandfrei.
    Der "worst case" ist dann wohl, daß ich als Forenbetreiber alle Einträge (Themen wie Antworten) erst lesen und dann freigeben muß. Nur damit sind die Rechte Dritter schützbar. Denken wir uns den Fall, daß mich jemand mt Absicht und voller Berechnung, was den zeitlichen Verbleib und den mir zuzuführenden Schaden angeht, diffamiert. Da können schon, ich sag mal: 10 Sekunden ausreichen. Das ist auf der Straße "in aller Öffentlichkeit" ja auch nicht anders. Nur dort ist Kläger und Beklagter offensichtlich. Hier im Netz ist bei der Verantwortung eben der Betreiber mit im Boot. Unschön, aber verständlich!
    Gruß
    marina

  • Hallo,


    ....das Idiotische an dem Hamburger Verfahren ist doch, dass die Foren-Leserin sich einfach beim Mod hätte beschweren können, und der Beitrag wäre sofort gelöscht worden.


    Das Hamburger LG ist für sein merkwürdigen Urteile in Sachen Online-Recht bekannt. Aber auch dafür, das sein Urteile in der Regel nicht die nächste Instanz überleben.



    Gruss Joern Weber

  • Moin,


    erstemal bestätigt das ja das Vorgehen unserer Mods und sollte die Teilnehmer auch ein wenig nachdenklich bzw. vorsichtiger machen, welche Äusserungen man ablässt.


    Das dieses Forum von der Recherche abmahnwilliger Personen verschont ist, kann man nicht so stehen lassen. So war noch vor ein paar Jahren ein sehr findiger Herr ... Anwalt im dritten Bildungsweg ... im Abmahnwesen sehr aktiv. Eine der Praktiken war so ausgelegt, dass man sich erst die "Verletzung" suchte und dann den Mandanten warb. So nach dem Motto: Ich habe festgestellt, dass Ihre Rechte verletzt werden und möchte Sie gerne dagegen vertreten. Zahlen müssen Sie nix, das macht der andere. So einfach kommt man an Kundschaft. Und er hat viele arbeitssuchende Kollegen.


    Svapinga war schon immer ein künstlerisches und teures Pflaster. ;)


    Eine andere Möglichkeit, sich als Forenbetreiber einen umfassenden Grundschutz zuzulegen, bestünde in einem geschlossenen Forum. (siehe z.B. www.fjr-club.nl oder www.hayabusa.de) Hier kann man über eine manuelle Freischaltung die User kontrollieren (ihnen evtl. noch entsprechende Teilnahmebedingen andingen) und dadurch größtenteils verhindern, das Beiträge, Äusserungen, Meinugen der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Zwar hat man so den positiven Effekt, dass es keine Klagen gibt, aber eben auch, dass man nur ein schmales Puplikum erreicht. Das ist ja auch in den meisten Fällen wenig zielführend.


    Gruß, troy®

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  • Moin,
    Eine andere Möglichkeit, sich als Forenbetreiber einen umfassenden Gundschutz zuzulegen, bestünde in einem geschlossenen Forum... Hier kann man über eine manuelle Freischaltung die User kontrollieren



    Dagegen habe ich im Prinzip nichts. Früher musste ich öfter Mal meinen Ausweis "herzeigen". Schlecht ist es aber, wenn man über eine Suchmaschine eine Info sucht und an diese wegen geschlossener Foren nicht heran kommt. Der Aufwand lohnt meist für beide Seiten nicht.

  • Könnte man sich technisch und vom Arbeitsaufwand auch eine Zwischenlösung zwischen offenem und geschlossenem Forum vorstellen? Z.B. im geschlossenen Bereich sind alle Beiträge sofort sichtbar. Nachdem dann ein Mod drübergeschaut hat werden die Beiträge öffentlich.
    Würde das vor den oben genannten Folgen überhaupt schützen?
    Für mein Rechtsbewußtsein sollte es so sein das grundsätzlich der Schreiber für seine Worte verantwortlich ist. Der Forumsbetreiber dürfte nur dann mit bestraft werden wenn er verbotene Inhalte toleriert also nichts dagegen unternimmt wenn er davon erfährt. Würden wir dies rechtlich sicher hinbekommen hätte ich auch nichts dagegen dem Forenbetreiber meine vollen Personalien zu nennen. Ich würde dem Forum aber auch einen Anwalt auf den Hals hetzen wenn ich feststelle das mit den Daten was anderes gemacht wird als mich als berechtigten User zu identifizieren.

  • Naja, aber bis der"Veranstalter" hinter der Theke raus ist, bzw. das bei der ganzen Musi mitkriegt, kann der böse Bursche aber schon den halben Erdball beleidigt haben.


    Ich hab ja keine Ahnung, aber das sollte doch schon irgendwann mal was zu den Zeiträumen gesagt werden. So weit ich da durchblicke sind Blogs doch eigentlich eher so "hobby/laienmässig". Die müssten eher eine etwas größere Reaktionszeit zugesprochen bekommen. Oder.

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